Elternzeit endet vor Ferien

  • Hallo,


    ich bin Lehrer an einer Realschule in NRW. Mit dem Tag der Geburt habe ich 6 Monate Elternzeit beantragt. Meine Kinder sind am 23.6.2015 (kurz vor den Sommerferien) geboren worden. Geht man nun 6 Monate weiter stehen die Weihnachtsferien vor der Tür.


    Nun habe ich die Bestätigung meines Antrags bekommen, in dem steht: "Weihnachtsferien dürfen nicht ausgespart werden" und die Elternzeit soll nun bis zum 6.1.2016 gehen. Also 14 Tage länger, in denen ich natürlich kein Elterngeld mehr bekomme.


    Der Abstand des Endes der Elternzeit zu den Ferien soll ja dem der Länge der Ferien entsprechen, aber es ist doch von mir nicht geplant :(


    Meine Frage: Darf die BezReg die Elternzeit einfach verlängern?


    Viele Grüße, Snooker

  • Erst einmal herzlichen Glückwunsch!


    Das ist etwas umstritten und nun solltest du überlegen, ob es möglich ist, dass du 7 Monate Elternzeit nimmst also bis 22.1.2016, damit du keine Zeit ohne Elterngeld hast.
    Hier ginge das problemlos, aber NRW hat da echt ein Problem mit allen diesen Zeiten.
    Andere Variante, du begründest genau, warum du gerade bis dahin Elternzeit nehmen musst und es nicht länger geht!

    • Offizieller Beitrag

    Mein Sachbearbeiter sagte mir damals, dass der Beginn der Elternzeit IN den Sommerferien OK ginge, ich dann aber beim Ende der Elternzeit die Ferienregelung unbedingt beachten muss.
    Das Ende des Bezugszeitraums des Elterngeldes KANN hier jedoch unter Umständen die Rechtsmissbräuchlichkeit bzw. die Regelung, dass Ferien nicht ausgespaart werden dürfen, kippen.


    Sprich nochmal mit Deinem Sachbearbeiter.


    Der Sachbearbeiter meiner Frau kannte die Regelung nämlich nicht und musste erst seinen Büroleiter fragen...

  • Mein Sachbearbeiter sagte mir damals, dass der Beginn der Elternzeit IN den Sommerferien OK ginge, ich dann aber beim Ende der Elternzeit die Ferienregelung unbedingt beachten muss. Das Ende des Bezugszeitraums des Elterngeldes KANN hier jedoch unter Umständen die Rechtsmissbräuchlichkeit bzw. die Regelung, dass Ferien nicht ausgespaart werden dürfen, kippen.Sprich nochmal mit Deinem Sachbearbeiter.Der Sachbearbeiter meiner Frau kannte die Regelung nämlich nicht und musste erst seinen Büroleiter fragen...

    DAs Problem wird sein, dass hier eben keine 12 Monate, also das maximale genutzt werden, sondern nur 6 und somit dargelegt werden muss, warum man "nur" 6 Monate nehmen kann und keine 7. Gibt dazu in NRW meine ich eine AV wo steht, dass dies eben nur beim absoluten Ende der Elternzeit oder des Elterngeldbezuges gehen würde.

    • Offizieller Beitrag

    DAs Problem wird sein, dass hier eben keine 12 Monate, also das maximale genutzt werden, sondern nur 6 und somit dargelegt werden muss, warum man "nur" 6 Monate nehmen kann und keine 7. Gibt dazu in NRW meine ich eine AV wo steht, dass dies eben nur beim absoluten Ende der Elternzeit oder des Elterngeldbezuges gehen würde.


    Einerseits richtig. Andererseits kann man ja nur maximal 14 Monate als Paar Elternzeit nehmen und das Elterngeld beziehen. Wenn der Partner bereits 8 Monate in Anspruch nimmt, sollte das eigentlich eine hinreichende Begründung sein.
    Bei uns war das damals so, dass sie bei meiner Frau entsprechend beide Augen zugedrückt haben, bei mir den Beginn des ersten Monats trotz der Sechswochengrenze vor den Sommerferien akzeptiert haben, dann aber darauf bestanden haben, dass der zweite Monat den Regeln folgt. Für die Schule war es sch****, weil genau zwischen Karneval und Ostern...

  • Einerseits richtig. Andererseits kann man ja nur maximal 14 Monate als Paar Elternzeit nehmen und das Elterngeld beziehen. Wenn der Partner bereits 8 Monate in Anspruch nimmt, sollte das eigentlich eine hinreichende Begründung sein.

    Nach der Vorschrift leider nein, zumal die Kinder zu dem Zeitpunkt ja erst 6 Monate alt sind und der Partner somit noch keine 8 Monate genommen haben kann. Sie also noch sagen können, das muss evtl. geändert werden.


    In diesem Erlass, den ich leider gerade nicht wiederfinde stand eben explizit drin, dass nur nach 12 Monaten, also dem definitiven Ende des Elterngeldbezuges das nicht gilt, zumindest, wenn man danach Teilzeit in Elternzeit arbeiten will.


    Ich bin aber nicht mehr sicher, ob der wirklich aus NRW war. Weiß nur, dass es da immer wieder Probleme gibt, vor allem bei Beamten.

  • Wow Danke für die Antworten!


    Mal schauen, was man da noch so machen kann. Werde die Sachbearbeiterin mal anrufen und zur Not meine Elternzeit/Elterngeld verlängern. Doof ist nur, dass meine Frau noch studiert und kein Geld verdient. Da wird es mit dem Elterngeld knapp.


    Wir hätten noch 3 Monate Elterngeld zu "verteilen". Da würde das Ende des Elterngeldbezuges (sollte ich die 3 Monate Anspruch nehmen) auf den ersten Montag in den Osterferien fallen. Schön doof.


    Auf einem Gewerkschaftsinfo habe ich gefunden: Sollte das Ende des Elterngeldbezuges in die Ferien fallen, findet diese Sperrfrist keine Anwendung.


    Das sollte ja richtig sein, aber ich habe keine gesetzliche Grundlage gefunden. Ist das so?


    Viele Grüße zum 2ten.

  • Das ist ja blöd. Ich möchte mal von meinem Beispiel berichten (komme aus Hessen).
    Ich habe 18 Monate Elternzeit beantragt und hatte in meinem eigentlichen Antrag den ersten Schultag als ersten Arbeitstag eingetragen. Bei SSA riet man mir dann dazu das zu ändern und den letzten Schultag vor den Sommerferien als Ende der Elternzeit einzutragen. Habe ich gemacht und die haben es genehmigt.

  • Das ist ja blöd. Ich möchte mal von meinem Beispiel berichten (komme aus Hessen).
    Ich habe 18 Monate Elternzeit beantragt und hatte in meinem eigentlichen Antrag den ersten Schultag als ersten Arbeitstag eingetragen. Bei SSA riet man mir dann dazu das zu ändern und den letzten Schultag vor den Sommerferien als Ende der Elternzeit einzutragen. Habe ich gemacht und die haben es genehmigt.

    Das ist in vielen Bundesländern auch gar kein Problem, war bei mir ähnlich, aber NRW macht da gerne Terz.

Werbung