Beiträge von Bolzbold

    Liebe FridaK,

    herzlich willkommen in diesem Forum.

    Bitte sieh mir nach, dass ich bei Eingangspostings, die gleich mit einem dicken Problem oder einer Kontroverse aufwarten, aufgrund der jüngsten Erfahrungen skeptisch bin.

    Der Inhalt Deiner Frage ähnelt stark dem Fall, der gegenwärtig in den Medien breit diskutiert wird.

    Für die Herstellung von "Gerechtigkeit" oder das "Rächen von Unrecht", wenn ich das einmal so überspitzen darf, bist Du weder zuständig, noch steht Dir dies zu - dies ist auch analog zu Gerichtsverfahren zu sehen, wo Du als mittelbar Leidtragende von beispielsweise Sozialbetrug nicht für den Schuldspruch oder die Strafzumessung zuständig bist.

    Für die Überprüfung eines möglichen Dienstvergehens ist zunächst die Schulleitung zuständig, die dann je nach Sachlage die Bezirksregierung als vorgesetzte Behörde ins Boot holt. Wenn Du Deine Dienstpflichten eng auslegst, dann wäre die Schulleitung die erste Ansprechperson. Damit hättest Du den Fall "gemeldet" und Deine Schuldigkeit getan.

    Aber auch dann musst Du ggf. damit leben, dass die Behörde Dir keine Genugtuung verschafft. Dafür ist sie auch nicht zuständig. In jeder Branche gibt es faule Äpfel, die dann von der Belegschaft bzw. vom Kollegium mitgeschleppt werden müssen. Das ist ärgerlich - mich ärgert das in meiner Rolle als Schulleitung auch.
    Die Zeiten von Schauprozessen und Pranger sind vorbei. Damit müssen wir ebenfalls leben - und es hat gleichsam auch etwas Gutes.

    Meine Schulleitung hat einfach 3/4 meiner Aktivitäten, die ich aufgelistet habe, gestrichen und nur das bewertet. Das Kuriose dabei: Bei anderen Kollegen wurden die Punkte auf der Liste gelassen und gut bewertet. Daher habe ich Zweifel an der Objektivität.


    Meine Stunden verliefen ähnlich wie im Staatsexamen und dort waren die Prüfer begeistert. Meine Fachleiter hielten ebenso große Stücke auf mich. Einer von ihnen ist sogar eine Korrifee in der Fachdidaktik. Meine Schulleitung hat mir zur Begründung der durchschnittlichen Bewertung zwei Dinge genannt, die ich in didaktischer und inhaltlicher Sicht nicht nachvollziehen konnte. Die Schulleitung demonstrierte mir regelrecht, dass sie ihren Spielraum gegen mich ausnutzt.

    Heißt das im Umkehrschluss, dass nur jemand, der Dich so wahrnimmt, wie Du Dich selbst wahrnimmst, objektiv ist?

    Denk daran, dass Du das dann auch auf Deine Notengebung übertragen müsstest. Du würdest Dir auch nicht von Deinen SchülerInnen oder deren Eltern per se sagen lassen wollen, Du wärst nicht objektiv, nur weil Du nicht genau das berücksichtigt hast, was die SchülerInnen oder deren Eltern gerne gehabt hätten.

    Ich schließe mich der Frage an, was es bringen sollte, sich als Schulleitung zusätzlichen Stress zu machen, indem man einem Probezeitler bewusst eine schlechtere Bewertung gibt.

    Nur zu Erinnerung: Die vier und fünf Punkte in den Beurteilungen sind gequotelt, d.h. es sollen nur 20% einer Kohorte mit vier Punkten und 10% mit fünf Punkten bewertet werden. Meine Dezernentin hat mir bei der A15Z Revision "nur" vier Punkte geben, meinte aber, dass fünf Punkte eine "Eins Plus mit Sternchen" gewesen wären. Und so gut war ich auch aus meiner Wahrnehmung heraus nicht.

    Ich wurde seinerzeit am Ende der Probezeit mit "hat sich bewährt" beurteilt und bekam kein "besonders bewährt". Dies war den KandidatInnen vorbehalten, die ihr Staatsexamen mit "sehr gut" bestanden hatten und so die Probezeit verkürzen konnten. So hatte mir das damals der Schulleiter erklärt. Aus heutiger Sicht ist das natürlich nicht sonderlich fair, zumal auch sachlich falsch, da man auch mit einem "guten" Examen bei einem "besonders bewährt" hätte verkürzen können.
    Ich habe es dann so genommen wie es war und bin trotzdem meinen Weg gegangen.

    Wenn Ihr hierfür Tipps habt, nehme ich diese auch sehr gerne entgegen. Ihr scheint sehr erfahren zu sein und davon kann ich gut "profitieren". Mich würde vor allem interessieren, wie man ein fremde Schule anschreibt, für die man sich interessiert und bei der man sich ggf. auf eine aktuelle oder künftige A14-Stelle bewerben möchte. In meinem Fall wäre es ratsam, wenn die Ausschreibung auf mich zugeschnitten wäre, damit ich keine Mitbewerber habe. Meine Schulleitung wird mir vermutlich - trotz 1er Examen und viel Engagement an meiner Schule- eine durchschnittliche bis schlechte Bewertung geben. Meine Hoffnung ist, dass ich auf Grund meiner guten Fächerkombi und meiner Erfahrung im Bereich außerschulischer Kooperationen und Schulverwaltung interessant für Schulleiter sein könnte.

    Wenn ich das richtig verstehe, möchtest Du im Idealfall, dass eine fremde Schule, mit der Du im Vorfeld in Kontakt getreten bist, Dir eine A14-Stelle auf den Leib schreibt, so dass Du diese dann ohne Gegenbewerbung erhältst.
    Das halte ich für weitgehend ausgeschlossen. Oft gibt es bereits KollegInnen, die die Tätigkeit ohne A14 schon lange ausüben und dort auch fest eingeplant sind.

    Für Schulleitungen sind A14 Stellen Möglichkeiten, Zusatzaufgaben ohne Entlastungsstunden zu verteilen und dabei auch die Gewissheit zu haben, dass der/die KollegIn diesen Posten nicht nach eigenem Gutdünken von heute auf morgen aufgeben kann. Gleichzeitig wirken Schulleitungen aktiv bei der Weiterentwicklung von KollegInnen mit.

    Vor diesem Hintergrund würde ich die Konstellation, die Du beschreibst, als absolute Ausnahme erachten, von der Du keinesfalls ausgehen solltest.

    Es gibt Leute, die halt sehr früh anfangen, auch über den Tellerrand zu schauen und sich neben dem Unterricht intensiv auch mit dem System Schule und dessen Gelingensbedingungen auseinandersetzen. Diese haben sich dann aber natürlich auch schon sehr früh in entsprechende Prozesse eingebracht und Verantwortung übernommen und dann auf Basis dieser Erfahrungen auch bereits in jungen Jahren folgerichtig weitere Schritte gewagt. Das muss nicht verkehrt sein.

    Ich bin aber bei euch, dass das einen gewissen Vorlauf bezüglich Fähigkeiten und Fertigkeiten benötigt. Das wird aber im Revisionsverfahren auch schnell deutlich, wer das nötige Handwerkszeug mitbringt und wer nicht.

    Richtig. Und ein bisschen Protektion durch die SL hier und da, oder auch ganz ungeniert explizit ist auch nicht verkehrt...:P

    Meines Erachtens nach fehlt ganz eindeutig die Berufserfahrung für die genannten Tätigkeiten, egal ob Abteilungsleiter 5-7 an einer Gesamtschule oder OK an einem Gymnasium. Da hängt ja auch eine ganze Menge Verantwortung dran.

    In der Tat. Es gibt hier im Forum einige, die sehr schnell auf A15 gekommen sind, aber die meisten, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, sind dann doch bereits einige Jährchen im Schuldienst gewesen...

    Letztlich geht es darum, wer die bessere Beurteilung hat. Sind beide gleich gut, greift bei A15 noch die Frauenförderung, danach kommen so genannte "Hilfskriterien".

    Da hat es schon die wüstesten Überraschungen gegeben. Der/die Hauskandidatin, der/die immer top war, hat plötzlich in der Revision gepatzt. Oder es kommt ein Versorgungsfall aus dem Auslandsschuldienst zurück - der hat Vorrang...

    Bei mir war einmal geplant, dass ich als Versorgungsfall aus der Behörde als Koordinator an eine Schule kommen sollte. Was ich dort in den Vorgesprächen erlebt habe, will ich einmal so zusammenfassen:
    Schule kann hier durchaus externe Kandidaten abwenden, wenn der Externe (in diesem Fall ich) deutlich spürte, dass er nicht willkommen war und dann auch keinen Sinn darin sah und keine Lust darauf hatte, sich auf ein Spießrutenlaufen einzulassen nur mit der Rückendeckung des Dezernenten gegen die Schulleitung und den internen Kandidaten, der auch noch kommissarischer Koordinator war und im Team geblieben wäre.

    Im Nachhinein war es genau richtig so, weil die nachfolgenden Konstellation an meiner letzten Schule, an der ich nach der Behörde war, so optimal war, dass ich ohne diese Erfahrung nicht die Revision A15Z gemacht hätte.

    Die Ausgangskonstellation des TE ist in meinen Augen wenig erfolgversprechend und kann nach hinten losgehen. Einfacher wäre es vermutlich, sich auf eine A14-Stelle an einer anderen Schule zu bewerben oder den Weg über den Versetzungsantrag zu gehen. Man kann hier nur hoffen, dass der TE auch noch eine andere Motivationslage hat als "Hauptsache weg von meiner jetzigen Schule", denn das wird bei der Revision oder in den Vorgesprächen sicherlich herauskommen.

    (Ich würde den TE ja zu gerne einmal zu seinem Wissen über die Oberstufe "grillen". Das sollte man sich ja nicht erst dann anlesen, wenn man die Revision macht. Und so ganz ohne Erfahrung als Tutor, Jahrgangsstufenleitung o.ä. geht es dann auch nicht. SchiLD, Kurs42 und LuPO kann man sich zwar autodidaktisch draufschaufeln, aber als OK muss man da wirklich fit sein und im Zweifelsfall seinem Team sagen können, wie es geht.)

    Bolzbold Ist denn die Mindestdienstzeit für solche Stellen einheitlich geregelt?

    Mit der neuen LVO gibt es die vier Jahre Mindestdienstzeit augenscheinlich nicht mehr - sie ergibt sich aber mittelbar aus der Probezeit, den zu durchlaufenden Ämtern und dem jeweils einem Jahr "Lücke" zur nächsten Beförderung. (Die Ausnahme wäre eine unmittelbare Beförderung nach der Probezeit bei besonderer Leistung.)

    Nein, aber demnächst wird an unserer Schule zufällig eine Abteilungsleitungsstelle frei. Diese werde ich sicherlich nicht bekommen, weil sie schon für eine andere Lehrkraft vorgesehen ist. Ich möchte aber die Revision in der Tasche haben, um mich wegzubewerben und meine Schule endlich verlassen zu können.

    Das funktioniert so nicht ganz.
    Falls Du Dich bewirbst, müsstest Du Dich dann als Externer auf eine Stelle an einer anderen Schule bewerben. Da müsstest Du dann im Vorfeld mit der SL und dem/der zuständigen DezernentIn Kontakt aufnehmen.
    Erst wenn Du nach erfolgreicher Revision und Durchsetzen gegen KonkurrentInnen den Posten erhältst, würdest Du dann an die entsprechende Schule versetzt werden.

    Abteilungsleitungen an der Gesamtschule sind nur A14 Stellen. Nach Übernahme der Stelle hat man 18 Monate Bewährungszeit und wird dann nach A14 befördert.

    Laut diesem Plan ist ein OK wie auch am Gymnasium A15.

    BASS 2025/2026 - 21-02 Nr. 3 Organisation und Geschäftsverteilung für Gesamtschulen

    Ergänzend dazu einmal ein Blick bei Stella.

    STELLA - NRW

    Anders als bei Stellen für didaktischen Leitungen scheint es hier keine Vorbedingung A14 zu geben - die Mindestdienstzeit ist davon natürlich unberührt.

    Für die Beförderung von A14 nach A15 gibt es keine weitere Prüfung mehr. Du hast ja bei der Revision schon mehr gemacht als für eine reguläre A14 Revision.
    Zwischen zwei Beförderungen muss jeweils mindestens ein Jahr liegen. Das müsste auch in dem verlinkten Thread stehen.

    Der/die DezernentIn erstellt Deine Beurteilung, auf deren Basis Du dann entweder den Posten bekommst (oder nicht.) Wie gesagt ist die Beurteilung der SL nur ein Beitrag, der in die Gesamtbeurteilung einfließt - und die macht der/die DezernentIn. Es empfiehlt sich, im Vorfeld mit dieser Person Kontakt aufzunehmen und die Basis-Informationen von ihm/ihr direkt zu erhalten.

    Literatur ist die APO-GOSt selbst, dann der Kommentar aus dem Wingen-Verlag (ich nenne das Buch immer "das kleine Schwarze") sowie aktuelle Urteile zur APO-GOSt, z.B. zum Nachteilsausgleich.
    Vermutlich wird man im Kolloquium eine Schullaufbahn in der APO-GOSt nachzeichnen. Da geht es dann um Kurswahlen, Kursfrequenzrichtwerte (Verordnung zur Ausführung von § 93 Abs. 2 SchulG), Versetzungen, Nachprüfungen, anzurechnende und nicht anzurechnende Defizite, Attestpflicht bei Klausuren, Auslandsaufenthalte, Bewertbarkeit bei Krankheit oder unentschuldigtem Fehlen...

    Orientiere Dich am Besten am schulinternen Jahresplaner für die GOSt und stelle Dir dann eine/n typische/n SchülerIn und seine/ihre Laufbahn vor sowie "problematische" SchülerInnen.

    Und was Du unbedingt vorbereiten solltest: Rollenklarheit. Was ist Deine Aufgabe als AL III? (Mitglied der erweiterten Schulleitung, beschränkte Weisungsbefugnis gegenüber KollegInnen, ggf. schwierige Gespräche mit KollegInnen, Eltern, SchülerInnen...)

    Hast Du das hier gelesen?

    Beförderung auf A15 - Rahmenbedingungen - Forum rund um Schulleitung und Schulverwaltung - lehrerforen.de - Das Forum für Lehrkräfte

    Zu den anderen Fragen:

    Bei A15 kommt der/die DezernentIn. Die SL schreibt eine dienstliche Beurteilung als Beurteilungsbeitrag.

    Für Sek II empfehle ich wirklich profunde Kenntnisse der APO-GOSt, Laufbahnbeispiele, Probleme, Nachteilsausgleiche, Konferenzen, die aktuell anstehende Oberstufenreform, die KMK- Vorgaben und Deine Arbeit als Koordinator mit den Tutoren.

    Es sind vier Bestandteile. Eigene Stunde, fremde Stunde ansehen und kollegiale Beratung, schulfachliches Kolloquium, themenbezogene (Teil)konferenz.

    Abfolge ist A13 => erfolgreiche Revision => Übertragung der Aufgabe auf Probe / Beförderung nach A14 => erfolgreiche Beendigung der Probezeit => Beförderung nach A15.

    Die Erfahrungsstufen bleiben erhalten.

    Ist das an der Uni nicht auch so? Wenn ich dieses Semester den Kurs nicht belegen kann, weil voll, und ich ein Semester länger studieren muss….

    Wir reden aber über eine schulische Ausbildung und nicht über eine universitäre.
    Der Unterschied zwischen einem Semesterkurs und Kursen, die Du in der Oberstufe zwei Jahre (oder ggf. je nach Belegungsverpflichtung kürzer) belegen musst, ist Dir sicherlich bekannt.

    Der oben genannte Vorschlag greift viel erheblicher in die Bildungslaufbahn von SchülerInnen ein als es das bei Deinem Vergleich mit der Uni tut.

    Ferner gibt es keine Gleichheit im Unrecht - d.h. nur weil es an einer Institution Scheiße ist, legitimiert dies nicht eine Forderung, es an einer anderen Institution genauso handzuhaben.

    Wäre es nicht möglich, dass die Plätze im Kurs limitiert sind wir an der Uni?

    Sind noch Plätze frei, ok… wenn nicht, bekommt der Schüler eben nicht den Deutsch-LK, sondern muss in Englisch oder Französisch in den parallel laufenden LK. Ggf. wird gelost. So müsste dich auch eine gleichmäßige Aufteilung möglich sein.

    Die Plätze sind nach oben mittelbar limitiert, ebenso nach unten - nur eben nicht nach starren Quoten. Und das ist gut so.

    Eine Umsetzung Deines Vorschlags käme an einigen Schulen dem Ende des Wahlprinzips in der Oberstufe gleich und würde zu einer nicht unerheblichen Chancenungleichheit beitragen, was mittelfristig dann kleinere Schulen benachteiligen und in ihrer Existenz bedrohen würde. Für einige SchülerInnen würde das zudem bedeuten, dass sie entweder gar nicht erst ihr Abitur bestehen oder aber deutlich schlechter als andere SchülerInnen.

    Die negativen Folgen einer solchen Entscheidung überwiegen die scheinbaren Vorteile bei weitem.

    Danke euch.

    Wäre es vielleicht denkbar, die Schulleitung mit Blick auf die Zielgrößen darauf hinzuweisen, dass ein Widerspruch gegen die Benotung durch SuS kommen könnte?

    Ganz ehrlich kann ich doch die SuS nicht in der sonstigen Mitarbeit beurteilen zum Quartal, vermutlich werde ich von den meisten SuS nie etwas hören.

    Ich finde das so schlimm, dass man total der Willkür ausgeliefert ist. Einige Kollegen haben wirklich kleine und einfache Klassen (z.B. IK mit wenigen SuS, die in ihren Arbeitsheften arbeiten) und andere zig 4.-Fach Prüfungen und rappelvolle Kurse, jedes Jahr immer wieder. Wie kann das sein?

    Mal abgesehen von diesen ganzen Sonderschulen wie im Gefängnis, Schule für Kranke, tlw. auch WBK... wo recht kleine Kurse oder wie bei der Schule für Kranke teilweise Einzelunterricht stattfindet. Die Bezahlung ist gleich. Eigentlich ist man doch blöd, an einem normalen Gymnasium zu arbeiten und sich so schikanieren zu lassen.

    Widersprüche können immer kommen - die Lerngruppengröße dürfte da jedoch argumentativ nicht greifen.

    Was aus Deiner Sicht Willkür ist, hat ganz handfeste und sachliche Gründe, die ich weiter oben ausführlich erläutert habe. Es gibt Sachzwänge, die ich als Schulleitung nicht auflösen kann - und dennoch ist es meine oberste Aufgabe, dass der Laden läuft.

    Dass beispielsweise Doppelkorrekturfachlehrkräfte durch VERA, ZP10 und Abitur immer gekniffen sind und mit jeder Lerngruppe, die sie nicht fachfremd unterrichten, auch eine Korrekturgruppe haben, ist der Sache und nicht der Willkür geschuldet - nur um einmal einen dieser Sachzwänge anzuführen.

    Du darfst das Ganze gerne als Schikane empfinden, das ist aber dann Dein ganz persönliches Problem - und das würde ich Dir im eins zu eins auch je nachdem, wie Du da auftreten würdest, genauso sagen - nachdem ich Dir vorher die Hintergründe erläutert hätte.

    Am Gymnasium musst man gemäß APO-GOSt ein Mindestangebot an Kursen vorhalten - darunter geht es nicht.
    In der Regel ist das Angebot an LKs und GKs reichhaltiger - das brauchen die Schulen aber auch zum Überleben. Wenn man das Kursangebot zusammenstreicht, wird man langfristig für die eigene SchülerInnenschaft und kurzfristig auch für die Schulformwechsler nach der Sek I unattraktiv.

    Kompensieren kann man Engpässe über Kursgrößen, Stundenkürzungen in der Sekundarstufe I und die gerade erwähnte Anpassung des Kursangebots.

    Alle diese Entscheidungen sind schmerzhafte Entscheidungen, die man als Schulleitung nicht leichtfertig trifft, aber eben treffen muss, damit man die Stundentafel und die Vorgaben der APOs weitestgehend (aber eben oft nicht vollständig) einhalten kann. Dazu gehören dann auch Kursgrößen von 35 SchülerInnen. (Damit hatte ich in einem vokalpraktischen Kurs vor einigen Jahren gar kein Problem. Im Gegenteil - da konnte ich satt vierstimmig singen lassen.)

    SGV § 6 (Fn 6) Klassenbildungswerte | RECHT.NRW.DE

    Nicht schön, aber leider wohl hinzunehmen. Gleichzeitig kann es im Gegenzug dann passieren, dass man bestimmte LKs mit deutlich unter 12 Personen bestückt hat und so das Ganze nur mit großen GKs ausgleichen kann.

    In der Unterrichtsverteilung, die ich für dieses Schuljahr basteln durfte, mussten wir die GKs in der Oberstufe auch "voll" machen - wenngleich wir nicht bei 35 SchülerInnen liegen. Das ist ärgerlich, aber womöglich tatsächlich nicht anders machbar.
    Mit Blick auf das Gesamttableau kann man ggf. keinen weiteren Grundkurs aufmachen, wenn man keine weitere Englischkraft mehr hat oder die theoretisch vorhandenen schon zu viele Korrekturen oder andere Belastungen haben. Je nach Zweitfach ist da noch ein Mangelfach dabei, dann passt es auch dort nicht.
    Dann will man den KollegInnen ja auch keine regelmäßige (teils zustimmungspflichtige) Mehrarbeit aufhalsen oder im Rahmen der Pflichtstundenbandbreite das Plus der KollegInnen zu hoch werden lassen, wenn man im Grunde schon weiß, dass man dieses Plus im darauffolgenden Schuljahr sowieso nicht abgebaut bekommt und die Kollegen dann pro forma zwar ihr Saldo auf "null" gesetzt bekommen, aber sofort wieder mehr Stunden machen müssen (=> Milchmädchenrechnung.)

    Das ist schon extremst dreist von Deiner Schulleitung, da sie um eben diesen Missstand weiß. Eine verantwortungsvolle Schulleitung hätte Dich nie darum gebeten.
    Ich würde diese Zusage an Deiner Stelle zurückziehen, denn das war eine Bitte um Selbstausbeutung.

    Wenn Mehrarbeit nicht vergütet werden kann, dann kann und darf sie auch nicht angeordnet werden. So machen wir das. Ich kann nur den Kopf schütteln über dieses Vorgehen der Schulleitung.

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