Beiträge von Bolzbold

    Wenn wir die Aufmerksamkeit der KollegInnen auf Konferenzen in Präsenz wie digital zum Maßstab unserer Entscheidungen oder der Bewertung der ursprünglichen Frage machen, dann kämen wir wohl schnell zu der Erkenntnis, dass man am besten gar nicht erst eine Konferenz ansetzt. Das führt gleichwohl in der Sache nicht weiter.

    Was wirklich ärgerlich ist, das sind KollegInnen die wirklich nur physisch auf Konferenzen präsent sind und die wichtigen Inhalte nicht mitbekommen, später aber die Schulleitung fragen, wie dieses oder jenes geht, das wäre ja schließlich nieee gesagt worden. (Soviel auch zum Thema, man informiert sich selbstständig, wenn man gefehlt hat...)

    Ich selbst würde keinen Kollegen dazu dienstverpflichten, seine Kamera bei digitalen Konferenzen einzuschalten. Wenn wir die technischen Probleme einmal außen vor lassen, möge man mir aber einmal stichhaltige Gründe dafür nennen, wieso man die Kamera ausgeschaltet haben will.

    Dafür spricht, dass man sein Gegenüber - insbesondere die Personen, die sprechen - sehen kann und neben der Sprache eben auch noch Gestik und Mimik mitbekommen kann, was aus meiner Sicht die Kommunikation erleichtert.

    Aber wenn keine Kamera eingesetzt wird, dann ist doch der ganze Zweck der Konferenz ad absurdum geführt. Oder nicht? Vielleicht ist der Zweck einer Konferenz doch nicht, dass alle Kollegen in irgendeiner Kachel zu sehen sind?

    Es ist in meinen Augen ein erheblicher Unterschied, ob man aufgrund technischer Gegebenheiten nolens volens auf die Kamera verzichtet, oder ob ein Kollege im Extremfall eine dienstliche Anweisung haben möchte oder deren Rechtmäßigkeit anzweifelt.

    Rein kommunikativ ist es mir wichtig, bei Konferenzen diejenigen, die gerade reden, zu sehen. Man kann in der Tat darüber streiten, ob die anderen dann zwingend zu sehen sein müssen.

    Für pragmatische Lösungen bin ich grundsätzlich zu haben.

    Unsere Video-FoBi und Konferenzen finden weiter ohne statt, da das System sonst immer noch blockiert und man gar nicht teilnehmen kann.

    DAS ist in meinen Augen etwas ganz anderes. Das gab es auch zu Corona-Zeiten in der Behörde, weil die IT-Infrastruktur mit dem Datenaufkommen durch Videokonferenz hoffnungslos überfordert war - gerade bei Konferenzen mit 20+ Teilnehmenden.

    Warum sollte es? Ziel einer Konferenz ist nicht, sich zu sehen.

    Es ist immer wieder unterhaltsam, wir du einfache Anweisung hinter vermeintlich "wertschätzender Kommunikation" versteckst. Diese Verlogenheit ist wirklich anstrengend. Glücklicherweise ist ehrliche Kommunikation noch nicht ausgestorben.

    Nicht minder unterhaltsam ist Deine Deutung. Den Schuh kann ich mir leider nicht anziehen.

    In diesen (alten) Thread passt das am besten:


    Wie ist die aktuelle Lage (in B.-W.):

    Kann eine Schulleitung fordern, dass Lehrer in Online-Konferenzen die Kamera an machen?

    Ich habe die AI befragt und es existiert laut ihr keine gesetzliche Regelung, Lehrkräfte dazu zu verpflichten bzw. eine solche Weisung wäre womöglich nicht durchsetzbar. Recht sollte sich aber nicht nur an Prinzipien sondern auch an der Lebensrealität orientieren. Was ist der Unterschied zwischen einer Konferenz vor Ort und einer Videokonferenz?

    Ich finde die Frage nach der Verpflichtung zum Einschalten der Kamera zugegebenermaßen befremdlich. Würde man die Kamera nicht verwenden, würde das den Sinn und Zweck einer Konferenz ad absurdum führen.

    Weder in der Behörde bzw. zwischen den Behörden, noch auf Schulebene habe ich in NRW eine solche diese Diskussion mitbekommen.

    Klar kann man das rechtlich bis aufs Letzte ausfechten - das geht dann womöglich bis nach Karlsruhe - aber wem ist damit gedient?

    Die andere Frage wäre, welche stichhaltigen Gründe gäbe es denn, angesichts der existierenden Technik, die Kamera nicht einzuschalten?

    Lasst uns als Szenario doch eine Lehrerkonferenz oder ähnliches mit Dienstgeräten nehmen.

    Ich würde den KollegInnen zur Wahl stellen, dass wir entweder eine Videokonferenz mit Kamera abhalten oder eben eine vor Ort. Letzteres ist rechtlich klar geregelt und durchsetzbar. :) Da die KollegInnen, die weiter weg wohnen, nicht gerne länger bleiben oder zweimal fahren wollen, war das an meiner alten Schule nie ein Thema.

    Hallo und herzlich willkommen hier im Forum.

    In NRW arbeiten aktuell im Rahmen der so genannten Vorgriffsstellen Gymnasiallehrkräfte seit einigen Jahren hälftig in Abordnung an Grundschulen oder an Sek I Schulen. Ein dauerhafter Wechsel ist mit der Anpassung der Besoldung im Sek I Bereich auf A13 vermutlich leichter.

    Ich würde Dir empfehlen, dass Du Kontakt mit der Personalsachbearbeitung bei der für Dich zuständigen Schulaufsicht aufnimmst und Dich diesbezüglich beraten lässt.

    Das Ganze kann nur dann enden, wenn beide Seiten - Palästinenser und Israelis - bedingungslos den Frieden wollen, mit der Gewalt aufhören und wenn beide Seiten einsehen, dass nur ein friedfertiges Miteinander Wohlstand und Sicherheit in der Region gewährleisten.

    Das alleine ist schon eine absolute Utopie. Wenn wir jetzt neben den Palästinensern und den Israelis noch die militanten Gruppen der anderen muslimischen Länder einbeziehen, stehen die Chancen bei exakt null.

    Es ist der Hass auf den Westen und die Dominanz des Westens gepaart mit einem Minderwertigkeitskomplex, der seine Anfänge im Aufstieg Europas hat und den traurigen Höhepunkt im Imperialismus fand, später dann repräsentiert durch die Existenz des Staates Israel.

    Das Problem ist viel größer als nur der Konflikt Israelis gegen Palästinenser - und deshalb wird man diesen Konflikt nicht lösen können. Zu viele Player, zu viele widerstreitende Interessen.

    Wenn es so bleibt wie es jetzt ist oder noch besser wird, dann sollten Trump, Netanjahu und Abbas nächstes Jahr den Friedensnobelpreis erhalten.

    Da hatten wir doch im Dezember 1994 bereits ein ganz ähnliches Szenario. Der Rückschlag kam dann im Jahr 2000. Mir scheint, man ist in den letzten knapp 30 Jahren nicht sonderlich weitergekommen.

    Man wird Teilen der umliegenden muslimischen Gesellschaften nicht vermitteln können, dass Israel, das grob seit nach dem 2. Weltkrieg existiert, weiter existieren wird (und will) und dies auch Wunsch des Westens ist, der das im Zweifelsfall auch durchsetzen wird.

    Ebenso wenig werden diese Teile der muslimischen Gesellschaften es hinnehmen, dass es Israel wirtschaftlich gut geht und sie selbst in den auch durch ihre Religion geprägten autoritären bis autokratischen Ländern wirtschaftlich nicht ansatzweise den Wohlstand erreichen werden. Und solange ein gemeinsamer Feind eint oder eben ein Feindbild von den wahren Problemen ablenken kann, wird sich da nichts zum Besseren ändern lassen.

    Das ist doch seit der Gründung des Staates Israel bzw. seit dem Sykes-Picot Abkommen das Grundproblem. Da haben die Briten und die Franzosen seinerzeit richtig Mist gebaut.

    Also bleibt im Zweifel nur der Gang zum Arzt und der gelbe Schein?

    Verstehe ich das so, dass Du Dich im Zweifelsfall krankschreiben lassen würdest ohne vorliegende Erkrankung?

    Eine saubere Alternative wäre, ein Attest eines Arztes beizubringen, das die Überforderung Deiner Eltern durch konkrete medizinische Einschränkungen belegt. Ggf. könnten Deine Eltern eine Pflegestufe beantragen, womit Du nach § 64 LBG entsprechend dann Dein Deputat reduzieren könntest.

    Gut zu wissen, danke dir.

    Leider hat die Schule keine solche Orientierung... der OK sprach lediglich davon, dass man ab ca. 50% Fehlstunden eine solche Prüfung ansetzen sollte, um "rechtlich auf der sicheren Seite zu sein" bei der SoMi - Note.

    Das ist in meinen Augen nicht ganz richtig. Die Leistungsfeststellung durch Prüfung ergänzt eine zu dünne Bewertungsgrundlage - wie hier aufgrund von Fehlzeiten. Wieso Du ohne diese Prüfung auf nicht mehr auf der rechtlich sicheren Seite sein solltest, könnte ich mir nur in einem konkreten und konstruierten Fall vorstellen, den ich aber jetzt einmal bewusst außen vor lasse.

    Der OK kann und darf gar nicht einladen und Dich erst recht nicht dazu anweisen. Die entsprechende Passage hast Du ja selbst zitiert. Das braucht Einvernehmen mit der Schulleitung - und hier ist Nr. 1 ganz explizit gemeint. Ich dürfte das beispielsweise auch nur bei Verhinderung von Nr. 1 an meiner Schule.
    Die Initiative liegt laut §13 Abs. 5 sogar explizit bei Dir. Du kannst im Einvernehmen mit der SL eine solche Prüfung ansetzen. Die Passage suggeriert sogar eine Einzelfallprüfung.

    Idealiter hat Deine Schule gleichwohl eine grobe Richtschnur, ab wann man eine solche Prüfung ansetzt - alleine aus Transparenz- und Gerechtigkeitsgründen gegenüber den anderen SchülerInnen.

    Hallo und herzlich willkommen hier im Forum.

    Zu Deiner Frage:
    Die Auskunft, die Du erhalten hast, ist der neueste Stand in NRW - das kann man auch in der entsprechenden Verordnung nachlesen. Wie es in den anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht.

    Magst Du Dein Bundesland nennen?

    Hallo zusammen,

    ein Schüler meines LKs hat fast 60% der Stunden in diesem Quartal gefehlt, zwar entschuldigt, aber dennoch. Der Oberstufenkoordinator wird nun eine Feststellungsprüfung ansetzen für direkt nach den Ferien. Leider habe ich so eine Prüfung noch nicht durchgeführt und weiß daher nicht genau, wie groß mein Gestaltungsspielraum und der generelle Ablauf ist. In die APO-GOst habe ich schon geschaut, aber nur diesen Passus gefunden §13 Abs. 5:

    Schülerinnen und Schülern, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen die erforderlichen Leistungsnachweise nicht erbracht haben, ist Gelegenheit zu geben, die vorgesehenen Leistungsnachweise nachträglich zu erbringen. Im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter kann die Fachlehrkraft den Leistungsstand auch durch eine Prüfung feststellen (§ 48 Abs. 4 SchulG).

    Der Verweis auf den §48 macht mich auch nicht schlauer. Grobe Infos habe ich über den Flurfunk bekommen und irgendwie scheint es darauf hinauszulaufen, dass die Prüfung der mündlichen Prüfung im 4. Abiturfach ähneln soll. Trotzdem reicht mir das nicht als Grundlage, weshalb ich euch mal fragen wollte. Meinen Koordinator erreiche ich wahrscheinlich erst gegen Ende der Ferien wieder, trotzdem würde ich die Zeit gerade nutzen wollen, um das vernünftig vorzubereiten und nicht "kurz vor knapp".

    Mehr gibt es dazu auch nicht.

    Eine Feststellungsprüfung ist von der Gestaltung her recht frei - bei einem mündlichen Fach kann das an das Format einer Abiturprüfung angelehnt sein. Bei einem schriftlichen Fach sind auch schriftliche Anteile denkbar, wenn die Klausuren nicht mitgeschrieben wurden.

    Die Anlehnung an die Abiturprüfung hat den Vorteil, dass hier ein klares Format zugrunde liegt, die Kriterien klar sind und die Prüfung eine klare Struktur hat. Gleichwohl würde ich hier keinen klassischen ersten Teil der Abiturprüfung durchziehen. Meiner Einschätzung nach würde hier vom Ablauf her der zweite Teil reichen. Die Fragen sollten Operatoren enthalten und die Anforderungsbereiche I bis III zwecks klarer und transparenter Notenfindung.

    War das in Deiner Formulierung eine Floskel, oder setzt der OK die Prüfung formal an? Das halte ich für juristisch unglücklich. Nur am Rande: Aufs Auge drücken kann man Dir eine solche Prüfung nicht, weil Du über die Bewertbarkeit des Schülers entscheidest. Was sagt die Schulleitung?

    Das ist nur mittelbar eine Aufgabe des MSB. Hier geht es um Besoldung, damit sind das Finanzministerium und das Innenministerium mit im Spiel.

    Ich habe immer wieder mal geschaut, ob sich da etwas tut, aber die "Prüfung", wie man damit umgehen möchte, scheint ja noch anzudauern...

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