Liebe FridaK,
herzlich willkommen in diesem Forum.
Bitte sieh mir nach, dass ich bei Eingangspostings, die gleich mit einem dicken Problem oder einer Kontroverse aufwarten, aufgrund der jüngsten Erfahrungen skeptisch bin.
Der Inhalt Deiner Frage ähnelt stark dem Fall, der gegenwärtig in den Medien breit diskutiert wird.
Für die Herstellung von "Gerechtigkeit" oder das "Rächen von Unrecht", wenn ich das einmal so überspitzen darf, bist Du weder zuständig, noch steht Dir dies zu - dies ist auch analog zu Gerichtsverfahren zu sehen, wo Du als mittelbar Leidtragende von beispielsweise Sozialbetrug nicht für den Schuldspruch oder die Strafzumessung zuständig bist.
Für die Überprüfung eines möglichen Dienstvergehens ist zunächst die Schulleitung zuständig, die dann je nach Sachlage die Bezirksregierung als vorgesetzte Behörde ins Boot holt. Wenn Du Deine Dienstpflichten eng auslegst, dann wäre die Schulleitung die erste Ansprechperson. Damit hättest Du den Fall "gemeldet" und Deine Schuldigkeit getan.
Aber auch dann musst Du ggf. damit leben, dass die Behörde Dir keine Genugtuung verschafft. Dafür ist sie auch nicht zuständig. In jeder Branche gibt es faule Äpfel, die dann von der Belegschaft bzw. vom Kollegium mitgeschleppt werden müssen. Das ist ärgerlich - mich ärgert das in meiner Rolle als Schulleitung auch.
Die Zeiten von Schauprozessen und Pranger sind vorbei. Damit müssen wir ebenfalls leben - und es hat gleichsam auch etwas Gutes.