Beiträge von Bolzbold

    Kannst du die konkrete Vorgehensweise hier kurz darstellen, oder verlinken?

    Danke

    Es gab vor kurzem ein OVG Urteil.

    Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 881/25

    Im Zuge dessen hat die BR empfohlen, dass der Prüfling bei Toilettengängen die Klausur bei der Aufsicht abgibt und die Zeit des Toilettengangs an der zuletzt bearbeiteten Stelle notiert wird. Nach Rückkehr holt der Prüfling die Klausur bei der Aufsicht wieder ab. Sollte es im Anschluss Diskrepanzen zwischen der bisherigen Bearbeitung und dem Teil nach dem Toilettengang geben, lässt sich obengenanntes Urteil anwenden über den Beweis des ersten Anscheins.

    Es obliegt dann dem Prüfling darzulegen, wie es zu den Diskrepanzen gekommen ist bzw. zu zeigen, dass er selbst zu den entsprechenden Gedankengängen in der Lage war.

    Ich könnte als Schulleitungsmitglied die Gegenfrage stellen.
    Was macht man mit einer Quereinsteigerin (damit meine ich nicht Millie!), die sich nicht an klare Anweisungen und Regeln hält und diese stattdessen unterläuft? Was macht man mit ihr, wenn sie fachlich nachweislich erhebliche Lücken aufweist und sie im Zuge eines Unterrichtsbesuchs und einer ausführlichen (leider notwendigerweise sehr kritischen) Nachbesprechung anschließend im Kollegium erzählt, man wäre ja so gemein zu ihr gewesen?

    Stellen wir uns jetzt vor, aus welchen Gründen auch immer hätte die Schulleitung von Millie eben diesen Eindruck. Wie sollte die Schulleitung nun vorgehen?

    Variante 4, die im Idealfall parallel zu den anderen läuft: Aktiv mit den Beteiligten vor Ort sprechen und konstruktive Lösungen suchen.

    Ich hatte bereits bei der Seminarleitung nachgefragt. Dort hieß es, das müsste übers Schulamt gehen. Dafür wären sie nicht zuständig, da ich wie eine angestellte Lehrerin gelte.

    Ansage des Seminars war, ich müsste über das Schulamt gehen. Theoretisch müsste ich ja dann einen Versetzungsantrag stellen. Nur der müsste ja wieder vom Schulleiter genehmigt werden, was aufs gleiche Problem hinaus kommt.

    Das Seminar sagte mir klipp und klar, für Quereinsteiger sei nur das Schulamt zuständig. Einen Wechsel können sie nur bei Lehramtsanwärtern realisieren.

    OK. Also halten wir fest:
    Seminar sagt, Schulamt sei zuständig.
    Was sagt das Schulamt?
    Was sagt der Schulleiter zu einem möglichen Versetzungsantrag?

    Die Aussage der Seminarleitung finde ich so nicht in der LVO für Dein Bundesland. Dort ist § 27 einschlägig, der auch besagt, dass im übrigen für Dich die Vorschriften der LVO gelten. Zwischen Angestellten und BeamtInnen wird dort ebenso wenig unterschieden.

    Hier könnte es helfen, an einem der drei Tage zu den auf der Seite angegebenen telefonischen Sprechzeiten anzurufen und das Ganze mit Verweis auf die LVO von Frau M. klären zu lassen.

    Falls die Seminarleitung wie von mir vermutet für Dich zuständig sein sollte, dürfte ein Schulwechsel, sofern von allen Beteiligten für sinnvoll erachtet werden sollte, grundsätzlich machbar sein. Falls nicht, solltest Du Dir die einschlägigen Paragraphen der für Dich dann geltenden Verordnungstexte nennen lassen.

    Bedenke stets, dass die SachbearbeiterInnen, die ans Telefon gehen, mitunter auch nur die allgemeinen Fälle und Konstellationen kennen und dann bei komplizierteren Sachverhalten kapitulieren müssen. Da ist es sinnvoll, nachzuhaken und zu fragen, wer denn dann eine passende Ansprechperson sein könnte.

    Eine weitere wichtige Sache ist "Selbstermächtigung". In diesem Fall bedeutet das, dass Du Dich selbst in die für Dich geltenden Rechtsverordnungen etc. einliest und um Deine Rechte und Pflichten und Dein Dienstverhältnis aktiv weißt. Wenn das der Fall ist, kannst Du mit gezielten (kritischen) Rückfragen bei den zuständigen Stellen womöglich eine Menge erreichen.

    Gleichzeitig sei Dir dringend noch einmal empfohlen, deeskalierende Maßnahmen an Deiner Schule einzuleiten.

    Wenn ich das richtig gelesen habe, ist Millie auch als Quereinsteigerin einem Seminar zugeordnet - und die Seminarleitung hat hier die Vorgesetztenfunktion inne. Eine Versetzung oder ein Schulwechsel sieht die Verordnung nicht vor - das lässt zumindest Spielräume, wenn alle Seiten dies befürworten.

    Welche Voraussetzungen wären zu erfüllen?
    Alle beteiligten Seiten müssen zustimmen vor dem Hintergrund der Auswirkungen eines zeitnahen Wechsels wegen der Unterrichtsverteilung und der Stundenplananpassung. Wir reden hier von der Seminarleitung, der Schulleitung der abgebenden Schule sowie der Schulleitung der potenziellen aufnehmenden Schule. Diese Schule wäre vermutlich im Vorfeld noch zu suchen.

    Für Millie ergäbe sich damit die Aufgabe, eine solche Schule zu finden und mittels eines sachlichen Vortrags bei der Seminarleitung wie der aktuellen Schulleitung von der Notwendigkeit eines solchen Wechsels zu überzeugen. Es wird meiner Einschätzung nach keine übergeordnete Stelle geben, die der Schulleitung sowohl eins auf den Deckel gibt als auch in der Folge Millie an eine andere Schule schickt.

    Damit liegt der Ball im Millies Spielfeld. Falls die Seminarleitung und die Schulleitung keine überzeugenden Gründe sehen, hier einen Schulwechsel vorzunehmen bzw. diesem zuzustimmen, wird Millie hier überhaupt nichts "forcieren" können.

    Meine Empfehlung geht daher in die Richtung, sich mit den bestehenden Bedingungen zu arrangieren und sich zu überlegen, was man aktiv selbst zur Verbesserung der Situation beitragen kann - ohne sich zu verbiegen oder sich selbst zu verleugnen.

    Was würde eigentlich passieren, wenn man die Schulleitung fragen würde, was beide Seiten tun können, um die aktuelle Situation zu deeskalieren und zu verbessern?

    Solange sich niemand beschwert, kann man das auch durchaus machen. Die Termine müssen für Nachschreiber möglichst unangenehm sein, sonst artet es aus.

    Das habe ich auch lange gedacht - aber das bekämpft letztlich nur die Symptome und nicht die Ursachen.

    Ursachen sind meiner Erfahrung nach, dass die SuS' wahlweise nicht vorbereitet sind und durch den Nachtermin sich bessere Chancen erhoffen, oder dass sie Angst vorm Scheitern haben und daher der Klausur zielgerichtet aus dem Weg gehen.

    Die Nachklausur muss so oder so erstellt werden - dann können die SuS' die Klausur meinetwegen auch am Vormittag schreiben - wenn sie nichts können, reicht die Note als "Konsequenz".

    Wir haben gleichwohl bei selektivem Fehlen in Klausurzeiten immer noch die Möglichkeit, eine ärztliche Bescheinigung einzufordern - im individuellen Einzelfall eben aufgrund des ebenso individuell Einzelfall bezogenen Zweifels, dass der Termin aus gesundheitlichen Gründen versäumt wurde.

    Die Klogänge sind in meinen Augen wegen der Täuschungsmöglichkeiten ein ganz anders Übel als das Versäumen von Klausurterminen. Hier hat uns in NRW ja die Schulaufsicht nun eine konkrete Vorgehensweise an die Hand gegeben. Das sollte dann Täuschungsversuche durch Klogänge halbwegs eindämmen.

    Für die Oberstufe in NRW gilt § 14 Abs. 6 APO-GOSt, hier mit besonderem Blick auf die entsprechende VV:

    14.6.2 Die Schule ist verpflichtet, in jedem Kurs, in dem Klausuren geschrieben werden, für Schülerinnen und Schüler, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen eine Klausur versäumt haben, einen Nachschreibetermin anzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, diesen Termin wahrzunehmen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann unter Berücksichtigung individueller Belastungen Nachschreibtermine als Ausnahme am Nachmittag zulassen.

    In der Anlage D der APO-BK habe ich ad hoc keine gleichlautende Regelung gefunden.

    <Mod-Modus>

    Liebe Maria1984,

    ich habe mir erlaubt, Dein Posting zu bearbeiten, weil es keine gute Idee ist, seine privaten Daten hier im Forum zu veröffentlichen. Wer Interesse am Ländertausch hat, kann Dir eine PM schicken, dann kannst Du auf diesem Weg Deine Daten weitergeben.

    Vielen Dank an die UserInnen, die das aufmerksam gemeldet haben.

    Bei sieben Personen ist klar, dass das missbräuchlich ist. Bei zwei Personen kann die eine Person sicherlich auch mal fünf Minuten warten. Künftig kündigt man an, dass immer nur eine Person gehen darf und die SuS' daher ihre Klogänge rechtzeitig anmelden müssen.

    Wenn die Toilette nicht gerade am anderen Ende des Gebäudes liegt und alle vorher gehenden SchülerInnen Verstopfung haben, sollte das eigentlich innerhalb von 15 Minuten gegessen sein.

    Wo ich das so lese, wundere ich mich darüber wieso man für eine A15-Stellen, die keine Schulleitungsstelle ist, irgendwelche "Visionen" haben müsste. Klingt für mich nach der Fortführung der leuchtenden Kinderaugen.

    Zum Thema: Ich kannte es bisher nicht so, dass sich jemand für zwei A15-Stellen bewirbt, aber der Fall, dass gleichzeitig exakt die gleiche Stelle ausgeschrieben ist, scheint mir auch neu.

    Ich hatte auch keine Visionen und musste somit auch nicht zum Arzt... Aber klare Vorstellungen, was man möchte und wie man seine neue Aufgabe ausfüllen möchte, sollte man schon haben - das wird auch gerne im Kolloquium gefragt.

    Ganz offensichtlich ist es den SchülerInnen gelungen mit dem Verweis auf scheinbare Rechte, die Lehrkraft auszutricksen.

    Ich würde künftig folgendes klarstellen:
    a) Es geht immer nur eine Person aufs Klo.
    b) Wer einen so hohen Drang hat und wenn dieser so plötzlich kommt, möge sich dies bitte von einem Facharzt bestätigen lassen.
    c) Warten zu müssen, bis man aufs Klo kann, ist kein Eingriff in die Rechte der SchülerInnen - eine solche Situation kommt oft genug in außerschulischen Kontexten vor - da spricht dann auch keiner von Rechten.

    Die Arnsberger und die Münsteraner haben offenbar gerade ihre Füllhörner ausgeschüttet. Da ist zu lesen "Koordination im Organisations- und Verwaltungsbereich" mit dem Hinweis, sich an die Schulleitung zu wenden für mehr Infos.

    Das können somit ganz unterschiedliche Aufgaben sein.

    Ich habe mich an meiner jetzigen Schule erst nach einem zweistündigen Gespräch mit dem SL beworben, weil mir wichtig war, im Vorfeld einen guten Eindruck davon zu haben, wo ich dann hinkomme.

    Das heißt, du hältst es für klüger sich nur auf die hausinterne Stelle zu bewerben?

    Klug ist vielleicht der falsche Begriff. Die Frage ist doch viel eher, ob Du wirklich auch an der anderen Schule arbeiten möchtest, oder ob Du um jeden Preis die A15-Stelle haben möchtest. Deine Motivlage brauchst Du selbstredend hier nicht in aller Breite darzulegen - nur was willst Du über Deine Motivlage der Schulleitung der anderen Schule erzählen, um das aufzugreifen, was Flipper schrieb? Plan B, falls Plan A nicht klappt?

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