In Deutschland muss ein Arbeitgeber ein Attest bzw. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von der sogenannten Teleclinic oder einem anderen Anbieter einer Videosprechstunde grundsätzlich akzeptieren – unter bestimmten Bedingungen. Hier sind die wichtigsten rechtlichen und praktischen Punkte dazu:
✅ 1. Gesetzliche Grundlage
Seit dem 19. Oktober 2020 ist es in Deutschland erlaubt, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch per Videosprechstunde zu erhalten, ohne dass die Patientin oder der Patient persönlich in der Praxis war – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen:
- Erstbescheinigung: Eine AU per Video ist nur für maximal 7 Kalendertage erlaubt.
- Bekannte Patientin / bekannter Patient: Die Arztpraxis muss die Patientin oder den Patienten bereits kennen (z. B. aus vorherigen Behandlungen).
- Reine Videosprechstunde: Die Bescheinigung darf nur nach einer echten ärztlichen Untersuchung per Video erfolgen – also nicht einfach nur durch Ausfüllen eines Online-Formulars ohne Gespräch.
Die rechtliche Grundlage ist das:
- § 4 Abs. 5 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
- § 109 SGB V (Vertragsärztliche Versorgung)
❌ Was ist problematisch bei Teleclinic & Co.?
Einige Anbieter wie Teleclinic, DrEd oder Zava ermöglichen eine AU ohne echte ärztliche Untersuchung, oft nur durch Online-Fragebögen. Das ist problematisch, denn:
- Eine solche Bescheinigung entspricht dann nicht den Vorgaben des G-BA.
- Der Arbeitgeber kann in solchen Fällen die AU als nicht ordnungsgemäß zurückweisen.
📌 Fazit für Arbeitgeber-Akzeptanz
- Hat ein Arzt per gesetzlich erlaubter Videosprechstunde nach ärztlicher Einschätzung eine AU ausgestellt: ✅ Muss der Arbeitgeber akzeptieren.
- Ist die AU nur durch Ausfüllen eines Online-Fragebogens ohne direkte ärztliche Video-Untersuchung erfolgt: ❌ Muss der Arbeitgeber nicht akzeptieren.
📝 Empfehlung
Wenn du eine AU über Teleclinic erhalten hast und unsicher bist:
- Prüfe, ob du tatsächlich mit einer Ärztin oder einem Arzt per Video gesprochen hast.
- Achte auf die Form der AU – sie sollte den Namen der Ärztin/des Arztes, Dauer der AU und Unterschrift enthalten.
- Bei Problemen kann eine Krankenkasse oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen.
Wenn du möchtest, kann ich dir helfen, ein konkretes Musterschreiben an deinen Arbeitgeber oder zur Rückfrage an Teleclinic zu formulieren.