Beiträge von Bolzbold

    Du bist kein Ar***, du bist ein Schatz, danke.

    Würdest du sagen, das bedeutet keine Fahrt buchen bzw. bezahlen, bevor nicht von allen das Geld eingegangen ist, oder anders gesagt, wenn z.B. mehrere nicht rechtzeitig bis zur Deadline zahlen, dann wird für die einfach nicht mitgebucht?

    Nun, meine Signatur ist eher ironisch zu verstehen. :D

    Laut dem Erlass solltest Du erst dann verbindlich buchen, wenn Du die verbindliche Anmeldung der Eltern inklusive Zahlungsverpflichtung vorliegen hast. Das schützt im Falle der ausbleibenden Erklärungen der Eltern auch vor unnötigem Ärger.
    Insofern buchst Du natürlich für alle - in der Regel wird ja für eine Gruppe von X Personen mit Y Begleitungen gebucht.

    ohlin

    Was die Anträge an die ARGE angeht, so gebe ich die nicht vor den Augen aller Schüler aus - diese Peinlichkeit sollte man den betroffenen Schülern ersparen. Das schreibe ich immer auf den Elternbrief über die Klassenfahrt mit drauf und weise darauf hin, dass es die Anträge bei der ARGE selbst oder im Sekretariat gibt. Ich denke, das bisschen Diskretion sollte schon sein.

    Google, mein Freund und Helfer, liefert folgendes:

    http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/servlet/pr…2222222222,true

    Schaut man sich Absatz III an, scheint die Praxis Deiner Kollegen nicht nur rechtens sondern sogar offiziell angewiesen zu sein.

    Zwei Regeln habe ich noch vergessen:

    4) Plane zwischen der Deadline für die Elternbeiträge und der Zahlung der Reisekosten mindestens zwei Wochen ein. Schlafmützen gibt es auch unter Eltern immer wieder.

    5) Weise explizit auf den Rechtsanspruch der Kostenübernahme durch die Stadt bei Hartz-IV-Empfängern hin. Die Mühlen der Bürokratie mahlen sonst nämlich langsam und die Eltern müssen die Kostenerstattung erst noch beantragen.

    Ich finde es immer wieder erstaunlich (auch für mich in NRW), wie wichtig es ist, sich als Lehrer über solche Dinge aktiv zu informieren, damit man nicht hinterher der Dumme (so oder so) ist.

    Hallo Momo,

    hier ein paar "Regeln", die man als Lehrer einhalten sollte, um hinterher nicht das Nachsehen zu haben.

    1) Du unterschreibst NIEMALS als Lehrer einen Vertrag mit einem Reiseveranstalter. Das soll die Schulleitung tun. Damit bist Du selbst aus der finanziellen Haftung raus. Ferner kann Dich niemand verpflichten, eine Klassenfahrt auf eigene Rechnung zu buchen. Das ist Aufgabe der Schulleitung, weil sie nicht als Person sondern als rechtliche Vertretung nach Außen auftritt.

    2) Die Eltern sollten immer a) eine verbindliche Anmeldung für die Fahrt und b) eine Verpflichtung zur Übernahme der Kosten unterschreiben - und zwar immer gemeinsam. Damit ist die Rechtslage im Falle eines "Abspringens" mit Ausnahme von Krankheit klar.

    3) Es ist nicht Deine Aufgabe, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Wer eine Reise "bucht" bzw. sich dafür anmeldet, ist für diese RRV selbst verantwortlich. Es empfiehlt sich aber, dies den Eltern nahezulegen.

    Gruß
    Bolzbold

    Um einmal konstruktiv(er) zu sein:

    Mein System ist ähnlich wie bei Vaila, wobei wir mehrere Beihilfeberechtigte sind.

    Was an Vailas System ein wenig mehr Denkarbeit erfordert, ist das Kontrollieren der Zahlungseingänge von PKV und Beihilfe und die Koordinierung mit dem Bezahlen der übrigen noch verbliebenen Rechnungen.
    Der Vorteil an dem System ist jedoch, dass man kein großes Puffer benötigt, wenn man in Vorleistung tritt.

    Bei uns halten sich die Arztbesuche Gott sei Dank in Grenzen, so dass die Rechnungen fristgerecht bezahlt werden und, nachdem ein paar zusammen gekommen sind, entsprechend eingereicht werden. Bei uns gibt es nur ein Schubfach mit offenen Arztrechnungen, sowie eins mit bezahlten Rechnungen für die PKV und eins mit bezahlten für die Beihilfe. Das funktioniert tadellos.
    Den jeweiligen vorangegangenen Antrag als Muster für den aktuellen zu nehmen, spart in der Tat Zeit - man muss bei der PKV nur darauf achten, dass man die alten eingetragenen Werte vollständig löscht, bevor man die neuen einträgt.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo Feuerfalter,

    ich verstehe nicht so recht, was daran so nervig sein soll. Das einzige, was ich "doof" finde, ist, dass ich den Betrag für die Rechnungen in der Regel vorstrecken muss und dann erst ein paar Wochen später wieder erstattet bekomme.

    Was meinst Du denn mit dem "Schriftkram"?

    Du packst die Belege und den Leistungsantrag in einen Umschlag und schickst es an die PKV oder die Beihilfe. Wenn Dir das allen Ernstes zu viel ist, muss ich mich doch ein wenig wundern.

    Ich würde übrigens nie Arztrechnungen in andere Hände - mit Ausnahme derer meiner Frau - geben - immerhin geht es hier auch um "sensible Daten".

    Ein Büroservice kostet übrigens Geld - und für das bisschen Büroarbeit wäre es mir persönlich fast schon peinlich, wenn ich dafür jemand anderes engagieren wollen würde.

    Gruß
    Bolzbold

    Beim Arbeitszimmer eines selbst genutzten Hauses ermitteln sich die Werte für das abzusetzende Arbeitszimmer aus den so genannten "Herstellungskosten" des Hauses, die zu 2% p.a. steuerlich geltend gemacht werden können - zuzüglich Nebenkosten natürlich.

    Wie es bei einer Sanierung eines Hauses mit KfW-Mitteln aussieht, solltest Du wohl eher einen Steuerberater fragen. Das ist wirklich ein "Spezialfall", den nicht allzu viele User hier kennen dürften.

    Gruß
    Bolzbold

    Wie "Nebenerwerb der Frau"?? Ich glaub, manche (ansonsten sehr geschätzen Gymkollegen ;) ) haben da ein bisschen die Realitäten aus den Augen verloren!


    Frosch ist ja selbst an der GS. Somit dürfte er die Realitäten durchaus sehen und erkennen. Ich glaube, das war auch gar nicht abwertend gemeint, sondern spiegelte die vorherrschende Meinung zu GS-Lehrerinnen in unserer Gesellschaft wider. Und für diese ist der GrundschullehrerInnenberuf einfach DER typische "Frauenjob".

    Bemerkung am Rande:
    Es scheint übrigens gar nicht so selten zu sein, dass selbst die Frauen an Gymnasien die "Nebenverdiener" sind. Wenn ich mir da die Ehemänner oder Freude und ihre Berufe so ansehe... (Geschäftsführer in der Einkaufsabteilung bei Kaufhof, IKEA-Manager, diverse Ärzte, Juristen...)

    Gruß
    Bolzbold

    Die Rahmenbedingungen aus der Sicht eines Mannes:

    - A12 Gehalt
    - kaum Aufstiegschancen
    - Konrektoren- und Rektorenstelle werden im Vergleich richtig mies bezahlt
    - wenig gesellschaftliche Anerkennung (=> "Bastelschlampe", "Grundschultussi", "Primimaus" => man verzeihe mir die Begriffe, die nicht meine Bewertung darstellen, wohl aber die von einigen "Unwissenden")
    - "Exoten"-Status als Mann an der GS

    Auf dem Papier betrachtet ist das somit also eher wenig einladend.

    ABER

    Wenn Dir die Arbeit mit den Wuselzwergen Spaß macht und Du damit glücklich wirst,
    wenn Du mit einem A12 Gehalt zufrieden bist und davon leben kannst und willst,
    wenn Dir die Haltung Deines Umfeldes zu Deinem möglichen Beruf egal ist oder Dich nicht sonderlich stört,
    wenn Dir klar ist, dass Du als männlicher Grundschullehrer eine ganz, ganz wichtige Rolle im Sozialisationsprozess der jüngsten Schüler einnimmst,

    DANN TU ES!

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo giraffe.

    Bitte nutze doch die Suchfunktion in diesem Forum. Mit den Begriffen "Verbeamtung" und "Therapie" kommst Du schon recht weit.

    Ansonsten hat hier leider keiner eine Kristallkugel zur Hand. :D

    Gruß
    Bolzbold

    Wenn Du offiziell direkt von Anfang an mehr als ein Jahr Elternzeit beantragst, dann kommst Du in NRW automatisch in den Versetzungspool, d.h. Du musst damit rechnen, nach der entsprechenden Zeit nicht mehr an Deine Schule zurück zu können.

    Sinnvoller ist es, zunächst ein Jahr Elternzeit zu beantragen, dann rechtzeitig zu verlängern und sich selbst unterhälftig oder ggf. mit mehr Stunden zu vertreten. Dieses "Spiel" kann man dann für das dritte Jahr auch weiterführen.

    Gruß
    Bolzbold


    Tut mir leid, aber wer das nicht versteht ist ist selbst in seiner Sichtweise der Dinge äußerst eingeschränkt. Und ihr wollt Lehrer sein, die auch mal Eltern und deren Kinder unterstützend und beratend zur Seite stehen müssen? Oh je!

    Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Zumindest nach meinem Verständnis umfasst eine Beratungsfunktion eben gerade nicht, dem Gegenüber nach dem Mund zu reden, sondern den Blick über den Tellerrand, sowie nach links und nach rechts zu richten. Das kann auch gegenteilige Meinungen oder unbequeme Wahrheiten umfassen.
    Du wirst hier extrem unsachlich und maßt Dir an, anhand der Diskussion, die hier geführt wurde, über User weiterreichend zu urteilen. In Kombination mit dem Anteil, den Du an dieser Diskussion hattest, finde ich das mehr als unangemessen.

    Zitat


    und @ corrie:

    Was heißt hier ob wir mit irgendwelchen "Diskussionspunkten durch sind?" Ich hatte Fragen zu Anfang (Bitte lesen) . Auf diese habe ich von einigen irgendwelches Zeugs bekommen, was sich liest wie ein schlechter Aufsatz ("Thema verfehlt") und nur wenige haben versucht, darauf völlig objektiv einzugehen.
    Noch mal: Lehrer??????

    Fakt ist, dass Du selbst in der Situation alles andere als objektiv bist und aus der Warte einer Betroffenen schreibst. Wie will man das Thema "objektiv" behandeln?
    Ebenso unangemessen finde ich es, wenn man als Lehrer(in) nun andere Lehrer hier in diesem Forum lehrerhaft maßregelt. ("Thema verfehlt"). Das hast Du doch nun wirklich nicht nötig, oder?

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo!

    Wir erwarten in den Sommerferien unser Baby. Ich würde dann gerne ein Jahr/Schuljahr Elternzeit nehmen. Prinzipiell können die 14 Monate Elterngeld zwischen Mutter und Vater ja beliebig aufgeteilt werden. Was wäre nun, wenn mein Mann 3 Monate beantragen würde und ich 9, so dass meine Elternzeit Mitte Juli 2012 kurz vor Schuljahresende enden würde. Würde das genehmigt werden? Oder greift dann die Einschränkung bezüglich des Endes der Elternzeit in den Ferien? Finanziell macht das schon einen deutlichen Unterschied... und bei Angestellten ist es problemlos möglich...

    Das wäre in NRW nicht möglich. Ich kenne einen Fall, in dem die Elternzeit kein ganzes Jahr betragen durfte, sondern eben um die Zeit gekürzt wurde, dass die Elternzeit sechs Wochen vor den Sommerferien endet. Die Bezirksregierungen in NRW sind da mitunter ziemlich rigoros.
    Andererseits kann man Ausnahmen machen, wenn die Kinder im Juni geboren werden und im Juli Ferien sind. Da verstehen anscheinend auch die Bezirksregierungen, dass die Kinder kommen wie sie bzw. die Natur will und nicht wie der Dienstherr es aus fiskalischen Gründen gerne hätte.

    Das Grundproblem - und das haben auch schon die Gerichte mittelbar festgestellt - ist, dass es keinen Rechtsanspruch auf Kombinierbarkeit von Elternzeit und Elterngeld gibt. Deswegen würde die Bezirksregierung eben darauf bestehen, dass die Elternzeit in die Ferien verlängert wird bzw. bis zum Ende der Ferien geht.

    Das finanzielle Problem, das sich daraus ergeben kann, ist für die Bezirksregierung insofern nicht von Belang, als dass es rechtlich nicht relevant ist. Da zählt auch nicht die Alimentations- oder Fürsorgepflicht des Dienstherren. (Die Rechtsabteilung des Philologenverbands sieht da auch keine Chance auf Erfolg im Falle einer Klage).

    Gruß
    Bolzbold


    Also, zunächst habe ich hier keinen Paragraphen sondern die Aussage des Leiters der Rechtschutzstelle einer Lehrergewerkschaft, derer ich angehöre.
    Warum schraube ich meine Stunden nicht runter, damit ich das zeitlich hinbekomme?
    Nun, ich sehe zunächst mal NICHT ein, warum ich, mit Familie und zwei Kindern im Hintergrund auch noch finanzielle Einbußen haben soll. Ich soll auch noch doppelt dafür bestraft werden, weil ich Kinder habe und sowohl für meinen Job als auch für meine Kinder das Beste möchte? Oder zumindest die Gewährleistung, dass ich nicht ständig zu spät zu KiTa komme???
    Ich wohne nicht nur hier am Ort, ich habe hier Eigentum und einen Ehepartner mit ebenfalls geschäftlichem Eigenleben. Weswegen ein "mal eben schnell Umziehen" ebenfalls nicht in Frage kommt.

    Das Beste für Kind und Job zu wollen, ist völlig legitim. Nun stellt sich aber die Frage, was getan werden soll, wenn die beiden Parameter Job und Familie aus Gründen des Jobs nicht miteinander zu vereinbaren sind, wie Dein eingangs geschildertes Problem ja zeigt.

    Deine "Ansprüche", oder Forderungen, oder wie auch immer man sie bezeichnen mag, sind verständlich. Problematisch wird es dann, wenn jemand anderes, der mit der ganzen Sache nichts zu tun hat, erhebliche Nachteile in Kauf nehmen soll, damit Deine Ansprüche erfüllt werden können. Und da ist eben dann die moralische wie rechtliche Frage, wo man hier Grenzen setzen darf bzw. muss.
    Der Kollege oder die Kollegin, die aus dem Problem des Vereinbarens von Job und Familie dafür "über die Klippe springen soll", kann ja auch nichts für Dein Problem. Er soll aber dafür herhalten, damit dieses Problem gelöst wird.
    Hältst Du das wirklich für fair? Und was würdest Du dem Kollegen sagen, wenn er sich zufällig bei Dir (nicht wegen Dir) darüber beklagen würde?

    Gruß
    Bolzbold

    Man möge mir erklären, was unser Sozialsystem damit zu tun hat, dass Eltern ihre Kinder ohne Frühstück zur Schule schicken.

    Schüler, die ohne Frühstück in die Schule kommen, sind m.E. weniger ein Ausdruck eines mangelbehafteten Sozialsystems als viel mehr einer mangelnden Fürsorge der Eltern.
    Diese kann man aber nicht erzwingen, besitzt sie doch neben der rechtlichen Pflicht eine höchst emotionale Komponente. Führen das Verantwortungsgefühl, die Liebe der Eltern etc. nicht dazu, dass Schüler morgens ein Frühstück erhalten, dann mag hier gesellschaftliche Kritik angebracht sein, jedoch keine Kritik am deutschen Sozialsystem. Man mag wohl annehmen, dass von ALG II auch Frühstück gekauft und zubereitet werden kann.

    Und dann kommt wieder der Ruf nach dem Staat für all diejenigen Fälle, die ihrer Verantwortung nicht nachkommen können oder wollen...

    Klar kenne ich die Situation nicht aus ganz Deutschland, aber ich weiss, dass man selber Möglcihkeiten der Betreuung schaffen kann. Wenn deine Stadt (welche ist das denn= keine U3 Plätze anbietet, wird es Zeit, dass das geschieht. Rechtsansprüche kann man einklagen, habt ihr daran mal gedacht?

    Das hat mit Sicherheit der eine oder andere. Nur weißt Du sicherlich selbst, wie langsam die Mühlen mahlen. Bis die Klage durch ist und ggf. Erfolg hat, und bis die entsprechenden Betreuungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund vieler faktisch bankrotter Stadthaushalte eingerichtet sind, geht das zu betreuende Kind längst in die Grundschule.
    Für den akuten Fall ist dieser Weg also de facto nicht praxistauglich.

    Zitat

    7:30 als Öffnungszeit ist für mich schulkompatibel, so dass wir uns noch nicht dazu gezwungen sahen eine frühere Öffnung durchzusetzen/umzusetzen, aber das kann man doch bei vorhandenem Bedarf von mehreren Personen angehen, oder wie werden eure Kitas geleitet?

    Ab einer Fahrzeit von nur 10 Minuten vom KiGa zur Schule kann das bei einem sich nicht "perfekt" abliefern lassenden Kind, sowie einer Anwesenheitspflicht in der Schule um 7:45 Uhr zu einem Ding der Unmöglichkeit werden. (Und denke bitte auch an die weiteren Faktoren des KiGa. Die örtliche Nähe ist nicht das einzige Kriterium für die Wahl eines KiGas.)

    Zitat


    Wenn bei euch mehrere Eltern dieselbe Betreuungsproblematik haben, sind Elterninitiativen immer eine gute Möglichkeit die Problematik zu verringen. Es muss nicht direkt ein Kiga als Elterniniative sein, sondern auch die Suche und Einstellung einer eigenen Tagesmutter finanziert von euch allen ist möglich. AuPair Kräfte können z.T. auch genutzt werden. Abgabe mehrerer Kinder durch ein Elternteil ist auch sinnvoll, um der Öffnungszeitenproblematik zu entgehen. Klar kostet der Aufbau solcher Alternativen immer Zeit und Energie, langfristig ist das jedoch sinnvoller, als sich ständig zu ärgern.

    Und er kostet in der Regel so viel Zeit, dass man von den möglichen langfristigen Vorteilen selbst gar nichts mehr hat. Viel schlimmer ist noch, dass sich dadurch die akute Betreuungssituation nach wie vor nicht verändert. Was alles gemacht werden KANN, ist das eine. Was vor Ort möglich ist, ist das andere. Und ob man selbst noch in den Genuss dieses Einsatzes kommt, ist besonders fraglich. Ich bezweifle, dass man in der Situation einer akuten Betreuungsproblematik hinreichend Zeit und Energie hat, sich wie von Dir vorgeschlagen intensiver zu engagieren.

    Gruß
    Bolzbold


    Sich erst so spät um wichtige Dinge zu kümmern, die man lange vorher abklären konnte, die man durch Umzug oder andere Maßnahmen hätte vermeiden können ,spricht meiner Meinung nach dafür, dass man selber Schuld ist. Die Schuld bei anderen zu suchen ist eben viel einfacher, aber wird oft nicht de Tatsachen gerecht.

    Grüße
    Peter

    Das kann ich bedingt nachvollziehen. Würde die Geschichte zu einem "er/sie" oder "ich" eskalieren, hätte das in jedem Fall einen ganz ganz schalen Beigeschmack.
    Es stellt sich die Frage, ob die OPin den Umstand der veränderten Personalkonstellation an den beiden Schulen hätte voraussehen können. Hätte sich an den jeweiligen Schulen nichts verändert, hätte sich das Problem ja nicht ergeben. Kann man sich gerade vor dem Hintergrund eingeschränkter Möglichkeiten von Kinderbetreuung allen Ernstes auf alle Eventualitäten vorbereiten?

    Gruß
    Bolzbold

    Also ich möchte mal die Diskussion wieder zum Anfang führen.
    Aber zuerst: Ich habe sehr wohl das Recht wie jeder auch, volles Deputat zu arbeiten. Und wenn das kollidiert mit den Öffnungs- und Schließzeiten der KiTa hat mein "Dienstherr" die Fürsorgepflicht mir gegenüber, so dass ich beides unter einen Hut bekomme. Sprich: Zuerst muss jemand anders gehen, der eben keine Kinder hat.

    Ich habe mich in der Zwischenzeit rechtskundig gemacht und so ist die Sachlage. Punkt.

    Das hätte ich allerdings, so sehr ich Deine Situation verstehe, auch einmal schriftlich gesehen.

    Die Fürsorgepflicht des Dienstherren wird niemals über die Aufrechterhaltung des ordentlichen Schulbetriebs gestellt werden.

    Ich wette mit Dir, dass das in der Regel "soll"-Bestimmungen sind, die dann umgesetzt werden müssen, wenn keine dienstlichen Belange entgegenstehen.

    Es dürfte einem über mehrere Jahre etablierten Kollegen mit ggf. älteren Kindern oder Kindern, die aus dem Haus sind, in der Tat schwer zu vermitteln sein, wieso gerade er ggf. seinen langjährigen Lebensmittelpunkt aufgeben soll (Haus, Freundeskreis, Freizeitaktivitäten), weil eine Mutter aus der Elternzeit an ihrer Stammschule bleiben will, obwohl sich die Rahmenbedingungen zwischenzeitlich verändert haben.

    In diesem Punkt hast Du die Veränderung ja mittelbar mit bewirkt, dadurch dass Du in Elternzeit gegangen bist und jetzt wiederkehrst. Das Verständnis der an dieser Schule etablierten Kollegen wird sich daher in Grenzen halten. Keinem von Euch ist es so gesehen zuzumuten, eine einschneidende Veränderung im Leben "nur" durch neue dienstliche Erfordernisse hinzunehmen, auch wenn dies Teil unseres Dienstrechts (oder eher der Dienstpflichten) ist.

    Gruß
    Bolzbold


    Ich habe nichts dagegen, wenn auch die anderen antworten, im Gegenteil, bin ich froh, wenn sie das machen. Den Spagat, den du leisten willst, hast du dir doch selber zuzuschreiben. Ich hatte nie solche Probleme mit meinem Kleinen und der Betreuung.

    Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die aufgrund der Situation vor Ort den Spagat leisten wollen (!), aber aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht können.
    Wieso ist jemand per se an diesem Problem selbst Schuld?

    Und dass Du selbst keine Probleme mit der Betreuung hattest, kann ja wohl kaum als Maßstab herhalten.

    Gruß
    Bolzbold


    Was du aber übersiehst, ist die Tatsache, dass es zu Beginn der Diskussion um panama ging, die eben Vollzeit arbeitet und dennoch großes Entgegenkommen fordert. Und auch was die Teilzeitkräfte anbelangt, so gilt bei uns (leider) der Grundsatz, dass Entgegenkommen nur insoweit möglich ist, als dass dem keine dienstlichen Belange entgegenstehen.

    Das habe ich in der Tat übersehen. Ich muss also dahingehend revidieren:
    Vollzeit ist Vollzeit - da kann man als Elternteil allenfalls um Entgegenkommen seitens der Schulleitung bitten, einen rechtlichen Anspruch darauf hat man aber nicht.
    Wir wissen ja alle, dass das Drehen an einer Stellschraube für zig andere Kollegen ebenfalls (negative) Auswirkungen auf den Stundenplan haben kann - auch für andere Kollegen mit kleinen Kindern. Jede verantwortungsvolle Schulleitung wird ein Optimum an Sozialverträglichkeit des Stundenplans für alle Kolleginnen und Kollegen zu erreichen versuchen. Manchmal gleicht das aber der Quadratur des Kreises.

    Hier hilft dann in der Tat nur noch der Gang zum Personalrat.

    Hatten wir schon erörtert, wie es aussähe, die Elternzeit zu verlängern und sich selbst zu vertreten und so ggf. an eine näher gelegene Schule als Schule B zu kommen? (Habe den Thread jetzt nicht ganzheitlich im Kopf).

    Gruß
    Bolzbold

    Mein Mann und ich arbeiten beide, klar, aber er eben Vollzeit und ich Teilzeit. Die Schule hat diese Teilzeit bewilligt und muss dann eben auch mit Einschränkungen leben.

    Und damit hat Lämmchen völlig recht.

    Was silja übersieht, ist der Umstand, dass Teilzeitkräfte einen Anspruch (!) auf ein Entgegenkommen des Dienstherren haben, vor allem dann, wenn sie Teilzeit aus familiären Gründen beantragt haben.
    Es geht nicht um die Moral, dass prinzipiell jeder Arbeitgeber doch so nett sein müsste. Es geht um konkrete rechtliche Vorgaben. Und eine Vollzeitkraft kann da eben nicht auf Entgegenkommen pochen, wenn es keinen Rechtsanspruch gibt und die Rahmenbedingungen des Jobs dies auch nicht hergeben.
    Wie mies man Teilzeitkräfte teilweise behandelt und was für ein Minusgeschäft Teilzeit sein kann, habe ich anderenorts ja schon ausgeführt.

    Wir sollten bei der ganzen Diskussion auch den rechtlichen Rahmen bedenken und nicht mit moralischen Forderungen kommen, die zwar isoliert zwar ganz nett klingen, aber letztlich weitgehend realitätsfremd sind.

    Gruß
    Bolzbold

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