Die Auseinandersetzung mit dem PR und dem Dezernenten, wenn man einem Elternteil mit 12 Stunden gegen seinen Willen 3 x 1. Stunde aufs Auge drückt, dürfte dann aber lustig werden.
Wieso sollte es da zu Auseinandersetzungen kommen?
Der Unterrichtsbeginn ist erlassgemäß zwischen 7.30 und 8.30 Uhr. Daraus ergeben sich je nach Schule auch die Anfangszeiten und die Zeit, zu der man vor Ort sein muss.
Handfeste Gründe für einen späteren Einsatz als in der ersten Stunde sehe ich beispielsweise in der Zuweisung eines Kindergartenplatzes, wo selbiger Kindergarten erst um 7.30 öffnet und man verkehrstechnisch nicht um 8.00 mit seinem Unterricht anfangen kann.
Ich empfehle, hier den Dialog zu suchen, denn auf der Basis der ADO und des verlinkten Erlasses wird das sonst schwierig.
BASS 2024/2025 - 12-63 Nr. 3 Unterrichtsbeginn, Verteilung der Wochenstunden, Fünf-Tage-Woche, Klassenarbeiten und Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen