Beiträge von Bolzbold

    gorp

    Das würde unter Umständen erklären, wieso Danja uns erzählt, dass angeblich jeder etwas anderes erzählt.

    Wenn ich mir überlege, dass 2000 noch nicht alle Studienordnungen und Prüfungsordnungen im Netz standen und man das dennoch alles herausfinden konnte und heute ein einfacher Klick auf die Seiten des Landesprüfungsamts Köln - nebenbei die Behörde, unter deren Federführung die Prüfungen stattfinden - ausreicht...

    Gruß
    Bolzbold

    Danja, hast Du Dich wirklich einmal mit dem konkreten Prüfungsablauf auseinandergesetzt?

    Die schriftliche Hausarbeit ist Teil Deiner Ersten Staatsprüfung, insofern MUSS sie vor dem Ref. geschrieben, abgegeben und bewertet werden. Ich bin ehrlich gesagt erstaunt, dass Du glaubst, aus der Prüfungsordnung etwas anderes als das herauslesen zu können.

    Die LPO ist da relativ eindeutig:

    Darf ich also davon ausgehen, dass Du bislang keinen Blick in die Prüfungsordnung geworfen hast?

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo,

    wie Du selber sagst, hast Du ja den "Fehler" gemacht und nicht die Schüler.
    Wenn Du bisher mit linearen Punktesystemen gearbeitet hast, kann Dein Fehler ja jetzt nicht auf dem Rücken der Schüler ausgetragen werden.

    Die Intervalle, in denen Du vorgehen willst, finde ich unverhältnismäßig.

    Was Du machen kannst, wäre die Untergrenze für ein "mangelhaft" nach oben zu verschieben (also statt 50% eben 60%) und dann die restlichen Punkte linear zu verteilen.

    Dein vorgeschlagenes Schema ist so gesehen ein Schlag ins Gesicht für die Schüler, die >90% der Punkte erreicht haben.

    Wie sähe denn die Notenverteilung bzw. der Schnitt bei dem ursprünglichen linearen System aus?

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Peselino
    Vielen Dank für die Reaktionen und Informationen!
    Da das Umlegen der Kosten nicht legal ist und die Unterkunft auch keine Freiplätze für Begleiter anbietet (hat sie wohl nicht nötig), überlege ich, ob ich meiner Schulleitung gegenüber nicht zeitnah erkläre, dass ich nicht bereit bin, auf die komplette Erstattung der Dienstreisekosten zu verzichten. Mal sehen, wie die dann reagieren.
    Das Verhältnis zwischen Schulleitung und Kollegium (allgemein und ich speziell) ist eh nicht so berauschend ... Was kann mir also passieren? Ich handele doch nur nach der Erlasslage.
    LG,
    Peselino

    Solange Deine Schulleitung zwischen persönlichen und dienstlichen Belangen trennen kann, wird Dir da nichts passieren. Leider gibt es aber auch auf Schulleitungsebene Leute, die das vermischen - teils bewusst, um ihre Untergebenen in die Richtung zu bewegen, in die sie sie haben wollen.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von kleiner gruener frosch
    Hallo Peselino,

    ich habe deinen Beitrag einmal mit einem existierenden zu der Thematik zusammengelegt.

    Schau dir die Antworten dort einmal an.
    Quintessenz war meines Wissens:
    in NRW ist das Umlegen von Ausgaben, damit ein Lehrer günstiger / umsonst fährt, offiziell nicht erlaubt. Die Inanspruchnahme von Freifahrten ist allerdings gestattet.

    Grüße,

    kl. gr. frosch


    Im Grunde ist das nichts anderes als eine Grauzone, mit der die Landesregierung ihre eigenen Anti-Korruptionsrichtlinien umschifft. Schließlich will man sich nicht vom Wähler sagen lassen, dass man Schuld daran sei, dass keine Klassenfahrten mehr stattfinden könnten, weil die Lehrer selbst bezahlen müssen.
    Die von den Unternehmen angebotenen Lehrerfreiplätze werden natürlich durch die Schülerbeiträge subventioniert, d.h. die Schüler zahlen die Zeche des Lehrers so oder so, nur dass es nach Außen künftig eben so aussieht, als wäre es keine Vorteilsnahme des Lehrers.

    Eine wichtige Sache sollte man aber noch erwähnen:
    In NRW kann keine Lehrkraft zur Durchführung von Klassenfahrten gezwungen werden bzw. dienstlich angewiesen werden, wenn die Kosten für diese Dienstreise nicht vom Dienstherren voll (!) erstattet werden.
    Daher hätten wir rechtlich also durchaus die Möglichkeit, in diesem Punkt zu "streiken".

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Elaine
    Blau, in der Grundschule steht das Thema "Gesundheitserziehung" im Lehrplan. Kann deshalb nicht drüber hinwegsehen, nur damit die Eltern meine Freunde sind.

    Sodele, nun aber zurück zum Thema.

    Ist vielleicht im Rahmen des Threadthemas off topic, aber interessieren tut es mich trotzdem:

    Wenn Gesundheitserziehung - zumindest so wie sie hier geschildert wird - stark polarisiert (gesund - ungesund, oder "gut" und "böse") und nach meiner Wahrnehmung "ungesundes Essen" dämonisiert und damit auch dafür sorgt, dass sich Kinder schlecht fühlen (sollen), nur weil sie ein "ungesundes Pausenbrot" dabeihaben, dann sehe ich den pädagogischen Sinn dahinter nicht.
    Geht es hier wirklich um Gesundheitserziehung oder um eine Ideologie die im Schutze der augenscheinlichen moralischen Überlegenheit des "gesunden Essens" eingetrichtert werden soll?

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von gingergirl
    Mehr als der Amtsarzt machen allerdings viele privaten Versicherungen Schwierigkeiten mit Psychotherapien/Vorerkrankungen allgemein. Da du ja auch relativ spät einsteigst und evtl. noch hohe Aufschläge wegen der Psychotherapien in Kauf nehmen musst, könnte die private Krankenversicherung in deinem Fall recht teuer werden...

    Mehr als 70% Risikozuschlag dürften es aber nicht werden - und abhängig davon, wie lange die Therapie her ist, muss man das auch bei der PKV nicht mehr angeben.
    Im Kern hast Du dennoch Recht - da zicken die Privaten mitunter ziemlich rum.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von DerAndere
    Bei Abschluss des Referendariats bin ich - wie gesagt - 33. Eigentlich sollte ich mir keine Sorgen machen. Allerdings habe ich während meiner Studienzeit eine Psychotherapie absolviert, so dass ich davon ausgehe, dass ich mehrere Anläufe benötigen werde bis mir ein Amtsarzt einen positiven Eignungsbefund ausstellt und ich mich auch an der Front zunächst "bewähren" muss. Diesbezüglich hört man ja wenig erfreuliche Geschichten.
    Also nochmal abschließend meine Frage: Bezieht sich die Altersgrenze von 40 Jahren auf die Verbeamtung auf Probe oder die Verbeamtung auf Lebenszeit. Vielen Dank für die Auskunft.
    André

    Hallo André,

    zunächst einmal willkommen hier im Forum.

    Was die Eignung für die Verbeamtung angeht, so solltest Du nichts darauf geben, was "man hört", sondern darauf wie die Rahmenbedingungen sind.

    Eine abgeschlossene Psychotherapie während des Studiums ist nicht pauschal ein Hindernis für eine Verbeamtung.
    Je nach Gesundheitsamt wird in NRW sogar im Anamnesebogen nur gefragt, ob man zum Zeitpunkt des Einstellungsverfahrens in psychotherapeutischer Behandlung ist. In anderen Worten: Die Therapie kann, muss aber gar nicht zur Sprache kommen, wenn nicht danach gefragt wird.
    Darüber hinaus müsste eine bis dahin sicherlich länger zurück liegende Therapie ggf. gar nicht mehr angegeben werden (je nachdem wie lange zurück gefragt wird).

    Sofern der Amtsarzt Zweifel hat, wird er sich entsprechende Gutachten von Fachärzten einholen - bzw. Du müsstest dann zu den jeweiligen Ärzten gehen und eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" anbringen.

    "Mehrere Anläufe" gibt es hier auch nur selten. Die meisten Kollegen haben entweder im ersten Anlauf das OK des AA bekommen, oder aber sie mussten sich nach einer festgelegten Zeit noch einmal vorstellen - danach gab es die endgültige Entscheidung (gegen die man natürlich angehen kann).

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von neleabels
    Wie sicher ist denn eigentlich die Quellenlage für diese Randdetails aus Luthers Jugend? Das mit der monats- oder jahresgenauen Dokumentation von Ereignissen jenseits der ganz großen Politik ist nämlich in der Frühmoderne so eine Sache. Nur mal so erinnert - es ist nicht einmal bekannt, ob Luther der erste oder zweite Sohn seiner Eltern ist; der genaue Geburtstag Shakespeares ist nicht gesichert, um ein anderes Beispiel zu nennen.

    Nele

    Das ließe sich nur durch eine wissenschaftliche Biographie klären.
    Ein anderer Aspekt zur Frage, ob nun ein bestimmtes Ereignis im Jahre 1501 oder 1502 stattgefunden hat, wäre noch der je nach Region unterschiedliche Jahresanfang.
    Der 1. Januar als Jahresanfang ist nämlich erst seit dem 17. Jh. festgelegt und einige Länder haben den gregorianischen Kalender beispielsweise erst im 20. Jh eingeführt.

    Es wäre also zu klären, ob die unterschiedlichen Jahresanfänge (Weihnachten, 1. Januar, Ostern...) ggf. für ein Abweichen um ein Jahr verantwortlich sind.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von unter uns
    ;)


    Was das wohl heißen soll?

    Nun ja, sie haben ja Recht.

    Wenn die Kernfachlehrer durch dieses Modell weniger Unterricht erteilen, bleibt ja dennoch der schulspezifische Bedarf gleich hoch - also müssten in der Konsequenz mehr Kernfach- bzw. Korrekturfachlehrer eingestellt werden.
    Die Kontingente der Korrekturfachlehrer können ja nicht durch die NKFL ausgeglichen werden.

    Das wäre aber keine kostenneutrale Lösung sondern würde vermutlich wieder einmal Geld kosten - und das Land ist ja chronisch klamm.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von neleabels
    Die Lehrerschaft hat durchaus gesetzlich klar definierte Mitsprachemöglichkeiten. Auf dem Dienstweg greift das Remonstrationsrecht, im ministeriellen Entscheidungsgang die festgeschriebene Beteiligungspflicht der Verbände, auf allgemeinpolitischer Ebene die Rechte des individuellen Lehrers als Bürger.

    Mit "Absolutismus" oder "Kadavergehorsam" hat das alles nichts zu tun.

    Nele


    Nele

    Eine Remonstration greift nur dann, wenn ich als Beamter Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Weisung habe.
    Nur dürfte die Rechtmäßigkeit der G8-Reform, der individuellen Förderung etc. weniger das Problem sein. Ergo bringt eine Remonstration bei den vorher angeklungenen Missständen nichts. Von einem Remonstrationsrecht bei Bedenken gegen die pädagogische Sinnhaftigkeit habe ich bislang noch nichts gehört.

    Die Beteiligungspflicht der Verbände ist schön und gut. Sie beteiligen sich ja auch lautstark - vor allem die GEW mit ihrer Verteufelung des Gymnasiums.

    Gegen pädagogischen Unsinn, ideologisierte Bildungspolitik und beratungsresistente Amtsleiter hilft das jedoch nicht viel.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Vaila
    Das hat sich offensichtlich geändert! Die Frage ist nur: Woran liegt das? Frei nach einem bekannten Zitat: Wie muss sich das Dorf ändern, um ein Kind zu erziehen? Ich möchte die Veränderungen und Reformen, zu denen ich nicht befragt wurde und die über meinen Kopf hinweg beschlossen wurden, nicht allein schultern!

    Nun ja, das sind dann wohl die Auswüchse eines ursprünglich absolutistisch-hierarchischen Verwaltungssystems preußischer Tradition, welches mittlerweile immerhin in eine parlamentarischen Demokratie eingebettet ist.

    Das ist in der Tat der eigentliche Skandal. Die politische Spitze trifft Entscheidungen, ohne diejenigen, die die tatsächliche Situation kennen und die die Entscheidungen umzusetzen haben, zu befragen.

    Und wer doch den Mund aufmacht, der wird eben schnell mal persönlich nach Düsseldorf (hier natürlich zur BezReg.) zitiert...

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Beccs212
    Hello,

    ich bin auf der Suche nach einem Text / Romanauszug, der sich für eine characterization in Klasse 9 eignet (sowohl zum Üben als auch für eine Klassenarbeit).

    Hat jemand Tipps?
    Danke! :)

    Moin,

    da kannst Du eigentlich zunächst einmal die Textauszüge aus den Büchern bzw. die Geschichten aus den Büchern nehmen. Die sind überschaubar kurz und liefern dennoch in der Regel hinreichend Material für eine Charakterisierung.
    Ansonsten bieten die einschlägigen Verlage ja entsprechende Romane an, aus denen Du dann auch auswählen kannst.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Finchen

    Ja, und nicht erst an der Uni, sondern viele schon früher, weil sie schlicht und einfach nicht ausbildungsfähig sind. Sooooo viele Betriebe klagen...
    Wenn ich sehe, wie gut ich den Müll (sorry, anders kann man das oft nicht mehr nennen), den meine SuS schreiben noch bewerten soll, wird mir alles aber nicht besser.

    Tja, und dann beißt sich die Katze wieder in den Schwanz. Dann haben wir offenbar doch nicht so gut gefördert und jeden einzelnen Schüler "mitgenommen".

    Staatlich verordnetes Versagen würde ich das nennen.

    Gruß
    Bolzbold

    Nun ja, NRW betreibt Etikettenschwindel und der Landesregierung ist es noch nicht einmal peinlich.

    Blei (mir fiele da noch ein drastischeres Wort ein, aber gut...) wird per Dekret zu Gold umetikettiert und schon haben wir weniger Sitzenbleiber, bessere Abschlüsse etc.

    Es reicht mitunter schon, wenn per Dekret festgelegt wird, dass ein Schüler mit 45% der Maximalpunktzahl bereits ein ausreichend bekommt - das gilt in NRW laut KLP und ZA-Regelungen für Sek I und Sek II.

    Fazit: Wir senken das Niveau, verkaufen das als Reform - und wundern uns dann später, wenn die erhoffte höhere Zahl an Studenten an den Unis gnadenlos scheitert.

    Gruß
    Bolzbold

    Anton

    Deine Argumentation ist nachvollziehbar, es stellt sich aber die Frage, ob man diese politisch gewollte Absenkung des Niveaus, um möglichst viele (allenfalls durchschnittliche) Abiturienten zu produzieren, unbedingt unterstützen muss.

    Und wenn man dann am besten noch diese schwammigen Punktemaßstäbe der ZP oder des ZAs zugrunde legt, dann bekommt jeder Schüler mindestens eine vier oder besser, wenn er ab und an einmal eine Satz geradeaus schreiben kann - zumindest in Englisch ist das so. Fünfenschreiben wird so dann zur Kunst. Und dem Wunsch nach Reduzierung der Sitzenbleiber wird so auch entsprochen. So einfach kann man sich die Welt machen.

    Wir etikettieren Dung einfach zu Gold um und das Bildungsproblem ist gelöst. Bravo NRW.
    (Achtung polemische Überspitzung!)

    Zum Thema zurück:

    Ich halte mich an die 50% Grenze, die ist nebenbei auch von der FK abgesegnet.

    Gruß
    Bolzbold

    Vaila

    Wir könnten noch einen Schritt weiter gehen.

    Die unterrichtliche oder pädagogische Qualität des Bewerbers auf eine Beförderungsstelle ist nur bei den ein oder zwei Revisionsstunden von Belang - wenn überhaupt.

    Ich wage zu behaupten, dass die Qualität als Lehrer - und das ist ja unser Kerngeschäft - nicht mit der Gewährung einer Beförderung zusammenhängt.

    Da sind Talente wie Verwaltungs- und Organisationsgeschick dann doch stärker von Vorteil als Schüler zu motivieren, zu begeistern oder - zusammengefasst - erfolgreich zu unterrichten.

    Gruß
    Bolzbold

    Ich habe bislang die Erfahrung gemacht, dass die A14-Stellen alle auf eine entsprechende Person zugeschnitten sind. Entsprechend bewirbt sich dann in der Regel auch intern nur diese Person, weil jeder im Kollegium weiß, wem die Stelle quasi "gehört".

    Andererseits gibt es unter uns jungen Kollegen auch kein Hauen und Stechen, weil wir wissen, dass bei uns in den nächsten fünf Jahren etliche A14er und A15er in Ruhestand gehen und es dann reichlich Stellen geben wird. Die Beförderungssituation dürfte aktuell so gut wie seit Jahren nicht mehr sein. Dasselbe sagte auch der Philologenverband.

    Die Dauer im Schuldienst war bei uns unerheblich - es gab einige, die erst nach 15 oder 20 Jahren A14 wurden, unser Shooting-Star hat es anderthalb Jahre nach der Lebenszeitverbeamtung geschafft (und er konnte durch 1er Examen und besonders bewährt auch noch verkürzen) - und der ist zwei Jahre jünger als ich...

    Das Beförderungssystem ist in der Tat mitunter frustrierend und ein ziemlicher Hemmschuh für eine Mitarbeitermotivation oder gar seriöse Karriereabsichten. Wobei, wenn ich mir das so überlege, hat man Letztere ja schon bei Eintritt in den Schuldienst quasi ad acta gelegt...

    Gruß
    Bolzbold

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