Beiträge von Bolzbold

    Es gibt genau 3 Dinge die du nun tun solltest: Informier deinen Schulleiter, schick das Attest an die Schule, damit es direkt da ist und dann ab ins Bett und gesund werden!
    Nix vorbereiten, keine Gedanken an die Schule machen und schon gar keinen Unterricht planen/Materialien vorbereiten. Du bist krank!

    Isoliert betrachtet hast Du Recht. Wenn Du aber bei Deiner Rückkehr dann etliche "Rückstände" auf- bzw. abzuarbeiten hast, erweist Du Dir selbst einen Bärendienst. Sofern diese Rückstände also nicht zu vermeiden sind - unabhängig von der Kompetenz der Schulleitung und der sonstigen vertretungstechnischen Umstände - sollte man zumindest abwägen, was das kleinere Übel ist, sofern die Gesundheit es zulässt.

    Gruß
    Bolzbold


    Ich habe zum Zeitpunkt meiner Restelternzeit überhaupt kein Elterngeld bezogen, denn diese restliche Elternzeit lag im 5. Lebensjahr des Kindes.
    Der Geburtstag des Kindes ist zudem weit entfernt von den Sommerferien.
    Habe ich einfach eine sehr freundliche Sachbearbeiterin gehabt?

    Das kann sein - aber die Freundlichkeit wäre angesichts Deiner Konstellation gar nicht nötig gewesen, weil es keine rechtlichen Kollisionen zu geben schien.

    Gruß
    Bolzbold

    Also zumindest bei den Vätermonaten kann das einem eigentlich keiner vorschreiben. Und da geht es ja auch nach Lebensmonaten.

    Doch - da gilt auch in NRW die Regelung mit dem Anfang und Ende der Elternzeit in Bezug auf die Ferien. Wer von beiden Partnern die Elternzeit nimmt, ist dabei unerheblich.

    Gruß
    Bolzbold

    Bolzbold:
    Ich konnte meine "Restelternzeit" direkt im Anschluss an die Sommerferien nehmen, musste keinen Abstand halten.
    Und das, obwohl ich weniger als ein Jahr Elternzeit nehme.
    Wieso wird das so unterschiedlich geregelt? Gerade im Hinblick auf die Vertretungssituation in der Schule.

    Wenn das Ende der Elternzeit mit dem Ende des Anspruchs auf Elterngeld fällt, dann gilt die Ferienregelung nicht mehr - das ist die einzige Ausnahme in NRW.

    Ansonsten haben alle Sachbearbeiter vermutlich einen gewissen Ermessensspielraum. Unser Kind kam Anfang Juni - und ich habe mit dem Tag der Geburt trotz der Nähe zu den Sommerferien meinen ersten Monat Elternzeit genehmigt bekommen. Beim zweiten wurde mir aber sehr deutlich gesagt, dass ich die "Ferienregelung" da aber strikt einzuhalten hätte...

    Gruß
    Bolzbold


    - Sollte ich meinen SL schon jetzt per Mail davon in Kenntnis setzen, dass ich ab Montag für mind. 2 Wochen nicht in die Schule kommen kann (im Moment sind in NRW noch Weihnachtsferien)?

    Das wäre insofern "nett", weil die Verantwortlichen so die Chance haben, rechtzeitig zu reagieren und ggf. entsprechende Vertretungen zu organisieren, die nicht nur der Beaufsichtigung Deiner Schüler dienen.

    Zitat


    - Ich habe eine volle Stelle mit 2 Korrekturfächern an einem Gym. Direkt nach den Ferien müsste ich noch 4 weitere Arbeiten schreiben, die dritte Runde in der Mittelstufe. Da ich ja schon vor den Ferien knapp 10 Tage gefehlt habe, fehlt mir einfach der Stoff, damit die Klassen die Arbeiten schreiben könnten. Kann man diese Arbeiten einfach entfallen lassen?
    - Wenn man sich an meiner Schule krank meldet, kommt vom Vertretungsplaner immer sofort die Frage "Können Sie Vertretungsmaterial schicken?". Wie läuft das, wenn man 2 Wochen am Stück krank ist? Offen gestanden wüsste ich nicht, welches Material/Aufgaben ich meinen Klassen für diese Zeit schicken könnte, was nicht ad absurdum führen würde.

    Nun ja, den ersten Teil dieser Doppelfrage kann man mit dem zweiten Teil beantworten. Wenn Du weißt, dass Arbeiten geschrieben werden, könntest Du das der Schulleitung schildern und ggf. eine Fachvertretung durch Deine Fachkollegen vorschlagen bzw. für notwendig erklären. Dann können die Kollegen ggf. den noch fehlenden Stoff mit den Schülern erarbeiten bzw. bearbeiten, üben, Fragen zur Arbeit klären und ggf. noch besser: Die Arbeiten könnten sogar geschrieben werden. (Die solltest Du dann aber schon selbst erstellen, damit die Schüler sich wenigstens in diesem Punkt ein wenig "heimisch" fühlen).

    Jede halbwegs vernünftig denkende Schulleitung wird bei entsprechend vorhandenen Ressourcen an Fachkollegen eine entsprechende Vertretungsregelung finden. Dann wäre es aber, sofern es Deine Gesundheit zulässt, sinnvoll, entsprechendes Material zur Verfügung zu stellen bzw. den Kollegen den entsprechenden Rahmen des zu behandelnden Stoffs zu nennen, damit Du nach Deinem Ausfall keine Rückstände aufarbeiten musst. (Letzteres finde ich für einen krank gewesenen und wiederkommenden Kollegen fast schlimmer als die Sorge um Arbeiten oder Stoff.)

    Gruß
    Bolzbold

    Ich habe Elternzeit während des Schuljahres genommen. Die Elternzeit muss normalerweise seitens des Dienstherren genehmigt werden - Du darfst eben nur die Ferien nicht aussparen bzw. der Abstand des Beginns oder Endes der Elternzeit zu irgendwelchen Ferien muss die Länge eben dieser betreffenden Ferien betragen. (Und ich kann mich da noch an einige sehr "nette" Gespräche mit meinem Sachbearbeiter bei der Bez-Reg. erinnern...)

    Meine zweite Hälfte der Elternzeit nehme ich irgendwann im zweiten Halbjahr - für die Schulen ist das sicherlich doof, weil das kollegiumsintern vertreten werden muss (sofern man keine sechs Monate fehlt), aber wenn das Beamtenrecht eher auf die Gefahr potenziellen Rechtsmissbrauchs bei der Elternzeit schielt (deswegen ja das Verbot des Aussparens der Ferien) als auf die Praktikabilität, sagt das ja auch schon viel aus...

    Gruß
    Bolzbold

    Danke für die bisherigen Antworten.

    Unter dem Aspekt, dass ich nicht der Einzige bin, dem es so geht, bin ich erleichtert. Unter dem Aspekt, dass das dieser Zustand offenbar "Normalität" sein könnte, bin ich alles andere als erleichtert.

    Gruß
    Bolzbold

    Ich habe eine Klausur (Deutsch, Jg. 13) vorliegen, die eine Vielzahl von sprachlichen Verstößen, das heißt mehr als haufenweise Zeichensetzungsfehler, aber auch viele Grammatikfehler und auch Ausdrucksschwächen. Diese Vielzahl v.a. was die sprachliche Richtigkeit angeht, übersteigt nach meiner Einschätzung deutlich das, was sich mit einem Notenspektrum von 0-3 Punkten für sprachliche Richtigkeit laut des Bewertungsrasters wie im Abitur bewerten lässt, sodass ich die Klausur am Ende, nach Ermittlung der Note anhand des Punktrasters um eine halbe Note herabsetzen möchte.

    1) Kann ich dies so schreiben: "Nach § 34 (3) APO-GOst wurde die Endnote auf Grund einer
    Vielzahl an sprachlichen Verstößen um eine halbe Notenstufe herabgesetzt."?

    2) Wie schreibt ihr so etwas auf? Erst "Es wurden X von 100 Punkten erreicht", dann den Vermerk der Herabsetzung, dann die Note, oder wie?

    Hallo AK,

    schau Dir doch mal die offiziellen Bewertungsbögen vom ZA an. Dort steht zunächst die Punktzahl und die daraus resultierende Note. Danach ist eine Zeile für eben diese Herabstufung gemäß § 34 (3) zu finden.
    Statt des 34er Paragraphen musst Du aber den §13 (2) nehmen, weil dieser in der Qualifikationsphase anzuwenden ist - die Konsequenz ist aber dieselbe.

    Ansonsten kannst Du das identisch mit den Bögen des ZA machen - das sollte in jedem Fall richtig sein.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo Leute,

    ich bin jetzt ja seit ein paar Jahren im Schuldienst und habe natürlich die Hochs und Tiefs, sowie Belastungsspitzen und ruhigere Zeiten miterlebt. Das war zwischenzeitlich mal ein wenig stressig, aber alles in allem zu ertragen.

    Die zweimal sechs Wochen, unterbrochen von zwei Wochen Herbstferien, empfinde ich dieses Jahr aber trotz nur drei (!) Korrekturen (darunter 1xLK, 1xGK und eine 5, die ja fast nicht zählt) als deutlich belastender als die Zeiten, in denen ich fünf Korrekturen, darunter drei Oberstufenkurse inkl. 1 LK, hatte. Meinen Kollegen geht es teilweise auch so. Die Sechswochenblöcke waren bei uns natürlich mit entsprechenden Zusatzterminen gespickt. Die üblichen Termine eben: Fachkonferenzen, Erprobungsstufenkonferenz, Tag der offenen Tür, Weihnachtsfeier, Elternabend etc. Hinzu kam, dass ich unsere Jahresschrift in den Herbstferien fertigstellen musste. Im Moment kloppe ich den LK und parallel die 5er-Arbeiten durch, damit ich in den Weihnachtsferien mal zwei Wochen Ruhe habe.

    Habt Ihr auch den Eindruck, dass dieses erste Halbjahr ein ziemlicher Hammer ist?

    Gruß
    Bolzbold

    (OK, man müsste vielleicht noch ergänzen, dass im Sommer Kind Nr. 2 auf die Welt kam und die Nächte bis vor Kurzem recht - entschuldigt das Wortspiel - kurz waren.)

    Hallo.

    Ruhig Blut - bei mir war das vor sieben Jahren ähnlich - und mittlerweile bin ich seit über sechs Jahren an meiner jetzigen Schule.

    Die Faktoren, die zu Deinem zugegebenermaßen frustrierenden Ergebnis geführt haben, können folgende sein:

    Bewerbung im Gebiet der so genannten Rheinschiene. (Bonn, Köln, Düsseldorf)
    Dort wollen viele angehende Lehrer hin, so dass die Bewerberzahl entsprechend hoch ist und die Ordnungsgruppen ebenfalls sehr hoch angesetzt werden. Bewerben sich da dann 15 Kandidaten mit einer besseren OG als Du sie hast, bist Du schon aus dem Rennen und wirst nicht eingeladen.

    Was die Gespräche angeht, so kann der Misserfolg an einem möglichen Hauskandidaten, der genommen werden sollte, gelegen haben, aber auch an anderen Bewerbern, die schlichtweg besser waren als Du - oder eben auch an Deiner eigenen Performanz.

    Als Vertretungslehrer dürfte es zum 1.02. kein Problem sein, bei entsprechender Mobilität eine Vertretungsstelle zu finden, die vom Gehalt her mit dem Ref. mindestens vergleichbar ist.

    Ansonsten musst Du halt die nächsten Bewerbungsdurchläufe abwarten und ggf. Deinen Bewerbungsraum erweitern. Kleve, Viersen, Heinsberg, Sauerland, Siegen - das dürften Regionen sein, in denen die Bewerberzahl nicht so hoch ist und wo viele Schulen froh sind, wenn sie Bewerber bekommen, deren OG nicht jenseits der 30 liegt.

    Kopf hoch - ich habe mich seinerzeit auch so gefühlt und mir Sorgen um meine Zukunft gemacht. Das war aber nach einem halben Jahr dann erledigt.

    Gruß
    Bolzbold

    Lieber Viktor,

    eine definitive Antwort kann Dir nur die Bezirksregierung selbst oder aber die Rechtsabteilung einer der bekannten Gewerkschaften geben. Ferner müssten wir unsere Informationen genauso aus den amtlichen Vorschriften nehmen wie Du.

    Wenn Du für eine Beförderung bereits "revisioniert" wurdest, dürfte das meiner Rechtsauffassung nach nicht erneut der Fall sein. Denkbar wäre es, wenn es eine Stelle wäre, die nicht nur im weiteren, sondern im engeren Dunstkreis der Schulleitung läge. Da würden dann ggf. andere Regelungen und Anforderungen greifen.

    Was die Smileys angeht, so komme ich mir da ein wenig veralbert vor, wenn ein erwachsener Mensch meint, seinen Text damit in dieser übertriebenen Art garnieren zu müssen.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo liebe Experten,
    mein Mann hat vor einiger Zeit einen PC gekauft, aufgebaut etc. Ich war damals in "Babypause" und habe ihn nicht viel genutzt. Seit ich wieder arbeite ist er aber in täglicher Benutzung. Nun hat er wohl am Anfang vergessen/nicht gewußt den Produkt Key bei Microsoft Office einzugeben und das geht wohl auch nur ne bestimmt Zeit, dann ist das programm nur noch eingeschränkt verfügbar. Kartons sind entsorgt und der Key in den Unterlagen nicht zu finden. Ich kann kein Word Dokument auf meinem PC bearbeiten und das nervt mich zunehmend! An wen kann ich mich wenden? Oder kann ich theoretisch auch von jemandem anderen diesen Key "mitbenutzen"?

    Normalerweise wird man von MS-Office regelmäßig auf die Eingabe des Keys hingewiesen - das kann man eigentlich nicht übersehen.
    Der Key dürfte auch nicht mal eben auf einem unscheinbaren Papier gestanden haben.

    Sofern Dein Mann keine Office-Lizenz zum PC erworben hat, werden neue PCs in der Regel mit einer wie erwähnt 30tägigen Probeversion von Office ausgeliefert.
    Ein Product-Key ist über das Internet durchaus zu erwerben.

    Ich nehme nicht an, dass Du von uns Hinweise zum illegalen Gebrauch von Software erwartest, so dass ich zum Thema Mitbenutzung nichts sagen werde. Office bekommst Du heutzutage übrigens recht günstig hinterhergeschmissen - vor allem die 3-PC-Lizenz ist recht günstig und außerdem steuerlich absetzbar.

    Mit Kreditkarte sollte das eigentlich in wenigen Minuten zu erledigen sein.

    Alternativ ist OpenOffice in der Tat zu empfehlen - bei sehr speziellen Layouts oder Formatvorlagen kann das jedoch ab und an mal zu Konvertierungsfehlern führen.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo Cassy,

    nehmen wir an, es gäbe jeweils nur einen Bewerber pro Funktionsstelle, dann wäre die Aussage mit der Beförderung zwar sehr vorschnell, aber letztlich ja nicht falsch, sofern der Kollege sich in der Revision nicht total dämlich anstellt.

    Ich kenne die Problematik mit den im Voraus feststehenden Aufgaben und dem dann sehr überschaubaren Bewerberkreis. Es steht Dir und anderen dennoch frei, Dich auf die Stelle zu bewerben. Wenn Du dann eine ebenso gute Beurteilung bekommst wie der Protégé (schreibt sich das so?) der Schulleitung, dann kann die Sache entgegen dem Plan der Schulleitung bei entsprechendem Geschlecht oder Dienstalter ganz anders ausgehen.

    Letztlich kann man aber davon ausgehen, dass die Schulleitung bei einem klaren Besetzungswunsch diesen auch formal so durchsetzen wird. Du müsstest dann nachweisen, dass es bei der Revision nicht mit rechten Dingen zugegangen ist - und das dürfte schwierig werden.

    Interessant könnte auch die Frage einer Versetzungsbewerbung sein - d.h. entgegen den Erwartungen der Schulleitung könnte auch ein externer Kandidat das Rennen machen.

    Formal haben alle Bewerber die gleichen Chancen, wobei in einem korrekten Verfahren der / die Beste die Funktionsstelle erhalten sollte. Dass der / die Beste nicht notwendigerweise der/ die objektiv Beste sein muss und das Augenmaß der Schulleitung da letztlich die zentrale Rolle spielt, ist leider nicht zu vermeiden.

    Ich gestehe, dass ich von so einer Situation selbst profitiert habe, wobei sich außer mir jedoch kein Kollege die Stelle beworben hat. Das Hauen und Stechen gibt es bei uns (noch) nicht. Aber bei jetzt sicherlich einem halben Dutzend potenziellen Bewerben auf möglicherweise nur eine A14-Stelle könnte das künftig ganz anders aussehen.

    Gruß
    Bolzbold

    Wir in Hessen ermitteln noch den Fehlerquotienten. Was ich sinnvoller finde, als Fehler/Seite zu zählen.

    Dennoch finde ich es mal wieder total erschreckend, wie unterschiedlich das gehandhabt wird. In manchen Ländern darf man offensichtlich mehr Fehler machen als in anderen.

    Och, ich glaube das hat mehr damit zu tun, dass man in einigen Ländern per Dekret stärker Kohle zu Diamanten umetikettiert als in anderen Ländern. In NRW hat das System.

    Gruß
    Bolzbold

    @frosch

    Das haben wir mittelbar in NRW ja mit dem neuen Fehlermodell im Zentralabitur auch. Letztlich wird die Wahrnehmung der Fehlerzahl, sofern man nicht wieder den ja mittlerweile abgeschafften FQ heranzieht, durch die Menge an rot abhängig von der Schriftgröße beeinflusst.


    @irsin

    Aktenklammer bezog sich ja auf NRW - und wenn wir analog zum späteren Zentralabitur mit Punkteraster arbeiten, ermitteln wir eben anhand der Punktzahl die Gesamtnote - und das ohne Zusammenziehen zweier Teilnoten.

    Gruß
    Bolzbold

    @irsin

    Wenn Du mit einem Punkteraster arbeitest, anhand dessen Du die Note ermittelst, wirst Du diese Gewichtung von Sprache und Inhalt nicht mehr gesondert vornehmen müssen, weil das der Erwartungshorizont mit Punkteraster ja bereits berücksichtigt. Und wenn ich mit einem solchen Raster arbeite, dann darf ich auch nicht ob meines persönlichen Bauchgefühls hinsichtlich der Qualität einer Klausur davon abweichen. Das ließe sich m.E. nur schwer begründen.

    Gruß
    Bolzbold

    Ich habe eine Klausur in der Sek. II in Deutsch vorliegen, die inhaltlich und strukturell so dermaßen an der Aufgabenstellung vorbei geschrieben ist, dass im Inhaltsbereich, aber auch im Darstellungsbereich so wenig Punkte erreicht wurden, dass die Klausur im Bereich der 5- liegt. Ich würde sie aber auch ohne das Punkteraster als solche bezeichnen, weil wirklich eigentlich gar nichts passt, auch wenn mehrere Spalten vollgeschrieben wurden. Die Rechtschreibung und Zeichensetzung und auch die Wortwahl sind aber so la la. Muss eine Klausur für eine 5- auch im Ausdrucks- und Rechtschreibungsbereich eine Katastrophe sein?

    Hallo AK,

    die Sprache wird in Deutsch vermutlich nicht so stark gewichtet wie in den Fremdsprachen. Im Zentralabitur gilt z.B. in Englisch, dass eine Klausur, deren inhaltliche Darstellung oder sprachliche Darstellung ungenügend ist, insgesamt nicht besser als drei Punkte (also 5+) bewertet werden darf. So etwas ähnliches müsste es doch auch für Deutsch geben, oder?

    Letztlich wird es aber keine Vorgabe geben, weil die Note ja über die Gesamtpunktzahl ermittelt wird - und wenn insgesamt eben nur so wenig Punkte erzielt wurden, dass dabei eine 5- bei herauskommt, dann brauchst Du für die Teilbereiche keine separate Legitimation mehr. Die Unsitte unserer Landesregierung, für jeden halbwegs geradeaus geschriebenen Satz den Schülern so viele Punkte in den Hintern zu blasen, dass Noten jenseits der schwachen vier eigentlich die Ausnahme sind, muss man ja nicht noch verschärft mittragen, oder?

    Gruß
    Bolzbold

    Also in der EF/10 korrigiere ich nur noch dann positiv, wenn die Schüler meiner Einschätzung nach die richtige Form oder Variante nicht kennen können. Ansonsten passiert genau das, was Du beklagst.
    Und Du hast Recht - in der Regel interessiert es die Schüler kaum, was sie falsch gemacht haben. Kaum einer setzt sich mit seinen Fehlern auseinander und arbeitet wirklich nachhaltig daran - selbst mit Nachhilfe funktioniert das in der Regel nicht. Und viele Schüler, die in der EF immer noch das 3rd person -s vergessen, haben das schon in der 5. Klasse getan.

    So genau vergleichen die Schüler übrigens bei einem detaillierten Erwartungshorizont mit Punkten die Klausuren nicht. Abgesehen davon wissen sie ja auch, dass ein zu Unrecht angestrichener Fehler in der Regel keine signifikante Auswirkung auf die Gesamtnote hat. Dank sinkender Relevanz der Sprachrichtigkeit wird zumindest DAS immer weniger ein Problem... :nixmitkrieg:

    Ich würde die Kritik an "höher, weiter, teurer" insofern relativieren und zum Teil zurückweisen wollen, weil die Intention ja doch eine andere ist. Es geht nicht um den noch größeren Kick sondern um die Möglichkeit eines Austauschs mit einem englischsprachigen Land, welches im Gegensatz zu Großbritannien immerhin noch so viel Interesse an Schüleraustauschen hat, dass das organisatorisch im Vergleich zum Desinteresse in Großbritannien überhaupt möglich ist.

    Eine Studienfahrt dorthin würde ich beispielsweise im Gegensatz dazu rundweg ablehnen. Da trifft auch der Vorwurf des "höher, weiter, teurer, kickiger".

    Gruß
    Bolzbold

    Also wenn ich die im Übrigen erstaunlich sachliche Diskussion zu dem Thema verfolge, dann habe ich nicht den Eindruck, dass die "Gegner" oder "Kritiker" eines solchen wie von mir skizzierten Austauschs latent oder offen anti-amerikanisch sind.

    Meike hat ja die Frage nach dem Nutzen eines solchen Austauschs sehr plastisch erörtert. Man kann den sprachlichen Nutzen eines solchen dreiwöchigen Austauschs in der Tat in Zweifel ziehen. Dann bliebe noch die interkulturelle Erfahrung - und die würde ich bei aller Amerikanisierung Europas bzw. Deutschlands nicht abstreiten wollen.

    Von latentem Anti-Amerikanismus habe ich zumindest an meiner Schule in der Form noch nichts gespürt. Die Hälfte der Kollegen spricht AE oder sympathisiert damit und war entsprechend auch in den USA.
    Wenn es um die Kritik an dem Austausch ging, dann lag das an den auch hier dargelegten Bedenken, jedoch nicht am eigentlichen Reiseziel.

    Gruß
    Bolzbold

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