Hallo Bateau,
was den Verweis angeht, so hast Du ja offenbar seitens der Schulleitung Unterstützung erfahren, denn ein Verweis kann ja nur durch die Schulleitung erteilt werden.
Was den Schüler und sein Eltern angeht, so kommt das sicherlich ab und an einmal vor, jedoch sind solche Eltern und solche Schüler in meiner bisherigen "Karriere" am Gymnasium deutlich die Ausnahme gewesen. In sieben Jahren seit Ende des Refs. habe ich erst einen Verweis mit erwirkt - und das erst neulich. Viele Kollegen haben noch nie einer Ordnungsmaßnahmenkonferenz beiwohnen müssen, weil es bei uns kaum Vorfälle gibt, die so etwas nach sich ziehen. Wenn es jedoch einmal zu Vorfällen kommt, dann greift die Schulleitung auch rigoros durch.
Ich würde mich von dieser Erfahrung nicht verunsichern lassen. Es gibt natürlich solche Schüler und auch solche Eltern, jedoch kann es durchaus sein, dass die Bezirksregierung den Eltern den Widerspruch um die Ohren haut. Beim Widerspruch wird die formale Korrektheit und die Verhältnismäßigkeit überprüft - Deine Glaubwürdigkeit durch solche pauschalen Schlussfolgerungen wie "vergisst er einmal was, vergisst er häufiger etwas" zeigen ja, dass die Eltern nichts gegen Dich bzw. gegen den Verweis in der Hand haben.
Ich gehe davon aus, dass die Schulleitung dem Widerspruch nicht abhelfen kann und so das Ganze eine Etage höher landet. Berichts doch mal, wie das ausgegangen ist.
Gruß
Bolzbold