Beiträge von Bolzbold


    chili - ja, ich bin schon länger an der Schule, aber erst seit 6 Monaten bekomme ich ja gezeigt, wie man es offiziell machen soll - und finde ich es einerseits beruhigend, aber auch erschreckend, dass die altgedienten Fachlehrer genau das machen, was uns Seiteneinsteigern oder Refs immer wieder angekreidet wird.
    Und selbige AKO hatte mich schon mal im Unterricht besucht und mich auf einige Punkte hingewiesen, sie sie selbst aber auch nicht unbedingt beachtet, wie ich nun gesehen habe.
    Natürlich will ich keineswegs behaupten, dass ich alles richtig mache - ich finde es nur unlogisch, wenn die Leute, die einen beurteilen, sich selbst nicht an ihre Regeln halten und frage mich dann, was das ganze System überhaupt soll, aber die Frage führt vermutl. zu weit.

    Die altgedienten Fachlehrer haben ursprünglich ganz andere Methoden und Vorgehensweisen gelernt. Die Weiterentwicklung von Unterricht bedeutet nicht automatisch, dass alle "alten Techniken" plötzlich nicht mehr gut sind und daher "abgeschafft" werden müssen.

    Ein Lehrling - sei es im Handwerk oder in der Schule - MUSS Dinge am Anfang viel genauer und reflektierter machen als der Geselle oder der Meister, damit er sich über die Prozesse, die im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit ablaufen, klar wird. Das ist bei uns besonders wichtig. Man stellt sich eben nicht mal eben so vor die Klasse und unterrichtet.

    In den UBs sollst Du keine Laborstunden zeigen, weil das später genauso von Dir erwartet wird, sondern weil Du zeigen sollst, dass Du solche Musterstunden planen und halten kannst und sowohl in der Theorie als auch in der Praxis das entsprechende "Handwerk" beherrschst.

    Da Du Dir vermutlich auch verbitten würdest, Dich anhand weniger von Dir gesehener Stunden umfassend zu beurteilen, solltest Du auch die Ausschnitte, die Du von gestandenen Kollegen siehst, nicht überbewerten.

    Ferner:
    Die Bewerterrolle als Ausbildungslehrer nehmen wir nicht deswegen ein, weil wir uns für so toll und unfehlbar halten, sondern weil sie Teil unserer dienstlichen Pflichten ist.

    Noch ferner:
    Du wirst eines Tages genauso "schlecht" wie die erfahrenen Kollegen unterrichten. Nicht weil Du korrumpiert wirst oder plötzlich zum schlechten Lehrer muteirst, sondern weil der Unterrichtsalltag und die -realität eben anders aussehen als Du sie als Referendar erlebst.

    Natürlich darfst Du gerne hingehen und künftig nur von den Kollegen etwas annehmen und Dich bewerten lassen, die in Deinen Augen würdig sind, da sie in Deinen Augen guten Unterricht leisten. Dass Du damit aber Dir selbst die Bewerterrolle anmaßt und dass Du ggf. dann ein Problem bekommen könntest, überhaupt Ausbildungslehrer zu finden, steht auf einem anderen Tablett.

    Gruß
    Bolzbold

    Die Dame der Fachaufsicht, die wir mit kritischen Rückfragen diesbezüglich behelligt haben, hat das genauso wie Du dargestellt.

    Die grundsätzlichen Möglichkeiten sehe ich ja auch. Dennoch finde ich es nach wie vor schwierig, eine Klausur "ganzheitlich" zu erfassen und dann auf der Basis der Kriterien, sowie der uns mittlerweile zugegangenen Konkretisierungen tatsächlich zu einem objektiveren und operationalisierbaren Urteil zu gelangen.

    Eine Aufteilung der Sprachqualität in Kategorien wie (Achtung, ich werde polemisch!): "Der Prüfling macht schrecklich viele Fehler", "der Prüfling mach viele Fehler" bis "der Prüfling mach so gut wie gar keine Fehler" als Messlatte für das Textverständnis auf der einen Seite zu nehmen, dann aber andererseits die Risikobereitschaft zu komplexem Formulieren zu honorieren, führt zu noch mehr individualistischen Auslegungen der einzelnen Lehrkräfte. Das sieht meine Fachschaft übrigens ähnlich.
    Da wir Lehrkräfte ja (Zitat der Fachaufsicht) "semantisch mitlesen", ist der Maßstab des Textverständnisses bei Englischlehrern sowieso ein mehr als schwammiges Kriterium.

    Ferner dürften die meisten Fehler im Bereich Grammatik liegen, weil Stellungs-, Satzbau- und Zeitenfehler auch dazu zählen. Unsere Schüler machen verhältnismäßig wenig Wortfehler, noch weniger Rechtschreibfehler. So wird die sprachliche Qualität eines Textes ausgehend vom alten Fehlerquotienten per Dekret bis zu zwei Notenpunkten besser, weil ich mehr Sprachpunkte vergeben muss.

    Und wenn wir mal ehrlich sind: Die Abstufung der Punkte in den einzelnen Fehlerhäufigkeiten lassen sich doch gar nicht mehr wirklich glaubwürdig bei einem Text von 1300 Wörtern begründen. Letztlich schätzen wir doch dann die Fehler, was ja wohl kaum als objektiv gelten kann.

    Paradigmenwechsel hin oder her - dieses neue Modell ist m.E. nicht sonderlich praktikabel, wenn ich Klausuren auch nur in einem annähernd ähnlichen zeitlichen Rahmen korrigieren möchte.

    Gruß
    Bolzbold

    Zumindest in NRW ist er strengstens verboten und bei der neu einsetzenden FS halte ich ihn auch persönlich für kokolores - die SUS können doch noch gar nicht genug!

    Magst Du mal den Link posten, wo der Fehlerquotient offiziell in den Klausuren bis zum Abitur abgeschafft bzw. verboten wurde?

    Nebenbei: Über die Unsinigkeit eines FQ in neu einsetzenden Fremdsprachen muss man in der Tat nicht diskutieren.

    Gruß
    Bolzbold

    Nele

    Die aktuellen Kriterienkataloge sind im Vergleich dazu auch nur scheinobjektiver, weil sie wesentlich mehr Spielraum für individuelle Auslegung bieten. Ferner werden den Schülern Punkte nur so hinterher geworfen.
    Aber G8 hat in NRW ein Erfolg zu sein bzw. zu werden....

    Gruß
    Bolzbold

    §70 unseres Schulgesetzes regelt das.

    Die Befugnisse und Entscheidungskompetenzen der Fachkonferenz sind dort ebenfalls geregelt.

    Ich denke nicht, dass der FKV zwingend besondere zusätzliche Aufgaben hat, außer die Einladung zur FK fristgerecht zu verteilen, die FK zu leiten und Ansprechpartner für die Schulleitung und ggf. die höheren Behörden zu sein, sofern es um fachliche Belange geht. Die Schulbuchverlage wenden sich automatisch an die FKV, weil sie diese als Hauptansprechpartner erachten, wenngleich daraus kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann.

    Alle anderen Aufgaben (Sammlungsleitung, Schulbuchverwaltung etc.) lassen sich auch an andere Kollegen "delegieren" bzw. können von anderen Kollegen übernommen werden.

    Gruß
    Bolzbold

    Ah oki, wieder was gelernt. Ich hatte das sogar erst gedacht, allerdings erinnerte ich mich daran, dass er immer mit Stachel auf dem Helm (Pickelhaube?!) dargestellt wurde und hab das dann verworfen hehe.
    Okay, back 2 the topic :D

    Nun, der Stachel dürfte da auch ursprünglich mit drauf sein, sofern er nicht abgebrochen ist. Der Winkel, aus dem das Foto gemacht wurde, dürfte allerdings dafür gesorgt haben, dass man den Pickel nicht sieht. SO lang ist der nämlich nicht.

    Ich finde die Umfrage unsinnig, weil sie bewusst oder unbewusst gegen die Gymnasiallehrer Stimmung macht.

    Geht es um die Rechtfertigung für eine höhere Besoldung der Gymnasiallehrer (und hier kann der Gymnasiallehrer ja nur gegen die A12er GS, HS und RS-Kollegen verlieren) oder geht es um gleiche Besoldung für alle? Dann ist die Frage nach der Rechtfertigung für Gymnasiallehrer obsolet.

    Wäre dem Ersteller dieser Umfrage wirklich an Neutralität gelegen, würde er nur eine einzige Frage stellen:

    Sollten alle Lehrer unabhängig von der Schulform dasselbe Gehalt bekommen? Ja / nein.

    Gruß
    Bolzbold

    In diesem Zusammenhang empfehle ich noch die Lektüre des wirklich gelungenen Artikels von Prof. Ladenthin zum Thema "Kompetenzorientierung als Indiz pädagogischer Orientierungslosigkeit". Der Artikel ist im PhV-Magazin abgedruckt.

    Er unterstellt der Kompetenzorientierung totalitäre Züge und moniert, dass Kompetenzen nicht automatisch zu humanem Handeln führen. Der Mann lehrt an der Uni Bonn unter anderem allgemeine Didaktik und führt die Kompetenz-Gläubigen regelrecht vor.

    Leider darf ich wohl aus Urheberrechtsgründen den Artikel nicht hierher kopieren. Möglicherweise ist er im Netz zu finden oder ein Kollege von Euch leiht Euch das Magazin.

    Gruß
    Bolzbold

    Dieses Thema ist brisant. Ich erhoffe mir aber dennoch (deswegen) viele Beiträge.
    Sollte eurer Meinung nach ein ehemaliger NVA-Offizier, der vom DDR-System überzeugt war und seine Vergangenheit relativ unkritisch sieht (Beispiel einer Äußerung: "Es gab keinen Schießbefehl"), in Leitungsfunktion gelangen, z. B. stellvertretende Schulleitung?
    Vielen Dank für die Rückmeldungen!

    Nun ja - dieselben Fragen haben wir vor mehreren Jahrzehnten auch den ehemaligen Wehrmachtsoffizieren und den kleineren Nazi-Schergen gestellt. Einige fanden sich dann auch im Schuldienst wieder, andere brachten es sogar in die Nähe Adenauers.
    Was die Äußerung zum Schießbefehl angeht, so ist diese im Gegensatz zu Taten des NS-Regimes (leider) nicht strafbar. Der Mann macht sich natürlich insofern lächerlich, als dass dieser Befehl ja tatsächlich existiert und er damit ja zweifelsfrei widerlegt ist.

    Was die unkritische Betrachtung seiner Vergangenheit angeht, so kann dies in vielen Fällen sicherlich auch schlichtweg eine Art Selbstschutz sein. Die Tatsache, dass der Mann ehemaliger NVA-Offizier war, disqualifiziert ihn nicht per se für eine Leitungsfunktion. Inwieweit er dazugelernt hat und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, müsste ja vor Einstellung als Lehrkraft überprüft worden sein. Wenn hier etwas versäumt wurde, dann hat die Einstellungsbehörde geschlampt.

    Vielleicht sollte man dem Mann eine Kopie des Schießbefehls diskret in die Hand drücken...

    Gruß
    Bolzbold


    3. Ist es geldmäßig sinnvoll, dass wir die Steuerklassen ändern? (derzeit ich 3 und er 5) Wann und wo sollte ich das dann ändern?

    Wenn Du alleine Elterngeld beziehen willst, sehe ich keinen Grund, die Steuerklassen zu ändern, zumal Du ja auch noch mehr verdienen wirst als Dein Mann. Ein Steuerklassenwechsel bringt da m.E. nicht viel.

    Zitat


    4. Mein Mann ist derzeit über mich beihilfeberechtigt. Muss man irgendwas beachten, wenn er im Oktober / November kein Student mehr ist? Verdienen wird er in der Zeit nix.

    Solange er eine gewisse Verdienstgrenze (ich beziehe mich hier auf NRW!) nicht überschreitet, bleibt das auch so - ganz gleich, ob er Student oder was auch immer ist.

    Gruß
    Bolzbold

    In vielen Fällen sind die Phrasen mit der ach so vielen Freizeit und den vielen Ferien aber auch reine Verlegenheitsphrasen oder aber billige Provokation - und viele von uns fühlen sich dann auch noch bemüßigt sich zu rechtfertigen.

    Ich antworte dann immer: "Es steht ja jedem frei Lehrer zu werden." Meistens kommt dann die Antwort: "Nein, lieber doch nicht." Dann ist das Thema meistens erledigt.

    Wenn wir aufhören, uns für die (scheinbaren oder angeblichen) Vorzüge unseres Berufs zu rechtfertigen, werden die Nicht-Lehrer um uns auch damit aufhören, uns damit aufzuziehen. Rechtfertigung hat immer etwas von schlechtem Gewissen - gerade wenn es um die Beschaffenheit unseres Berufs geht.

    Gruß
    Bolzbold

    Die Aussagen der jungen Dame, wie sie bei derwesten zitiert werden, sind abgegriffen und wirken so, als plappere sie nur undifferenziert das nach, was andere auch schon getan haben. Hoffen wir, dass sie ihr Abitur nicht auch durch bloße Reproduktion erhalten hat.
    Lotte Kühn hat damals dasselbe in drei Büchern gemacht - eins schlechter als das andere. Aber gut - das Volk will unterhalten werden. Und im Zeitalter, wo man sich von seinem eigenen Frust und seiner eigenen so empfundenen Minderwertigkeit nur durch mit dem Finger Zeigen auf andere befreien kann, ist dies eben ein probates Mittel.

    Ernst nehmen kann man das doch nun nicht wirklich, oder?

    Gruß
    Bolzbold

    Rechtliche Bestimmungen hierzu findest Du entweder im Schulgesetz Deines Bundeslandes und / oder in den Lehrplänen und den Verwaltungsverfügungen oder Umsetzungsverfügungen.

    Bei uns gibt es einen Passus in den Kernlehrplänen, der besagt, dass ein ausreichend bei ungefähr der Hälfte der Leistung vergeben werden soll und die anderen Notenstufen linear verteilt werden sollen. (Also eben NICHT das Pyramidensystem mit wenigen guten Noten).

    Ähnliches, sofern vorhanden, dürfte mit ein wenig Tante Gugel auch im Netz auffindbar sein.

    Gruß
    Bolzbold

    Freie Tage bedeuten nicht, dass man an diesen Tagen überhaupt nicht zum Dienst erscheinen muss. Bei Zeugniskonferenzen oder Abiturprüfungen wird auf so etwas keine Rücksicht genommen.

    Ferner gibt es Schulveranstaltungen, bei denen man eine Anwesenheitspflicht festsetzen kann, was sich erneut den freien Tagen, auf die man rechtlich zumindest in NRW keinen Rechtsanspruch hat, entgegenstellen kann.

    Es gibt kein Gesetz, das es verbietet, das eigene Kind mitzubringen. Ein Problem könnten die Interessenskonflikte und die geteilte Aufmerksamkeit darstellen, weil man eben auf zwei Hochzeiten gleichzeitig tanzen muss. Passiert dem eigenen Kind oder einem Schüler etwas, während man sich gerade um den jeweils anderen kümmert, hat man definitiv die A-Karte gezogen. Der Dienstherr wird darauf keine Rücksicht nehmen.

    Eltern für dienstliche Pflichten einer Lehrkraft heranzuziehen halte ich für problematisch. Natürlich können Eltern als zusätzliche Aufsichten eingesetzt werden, jedoch nur auf freiwilliger Basis. Das entbindet die Lehrkraft aber nicht von ihren Verpflichtungen.

    Gruß
    Bolzbold

    Wenn man es allerdings mit den Grundschulbezirken als Ausgangsbasis für die Klasseneinteilung übertreibt, kommen an einigen vierzügigen Schulen latent stigmatisierende Ergebnisse zusammen.

    Beispiel von Schule A in AC:

    Klasse 5a Lateinklasse mit zusätzlich Englisch, allgemein auch als "Eliteklasse" bekannt.

    Klasse 5b Vorortgrundschulen mit guter Klientel

    Klasse 5c "Alternativ"-Klasse mit den reformpädagogischen Grundschulen

    Klasse 5d "Ghetto"-Klasse mit den innenstädtischen Grundschulen

    Ein Schelm, wer da tatsächlich vergleichbare Ergebnisse bei den Leistungen erwartet...

    Gruß
    Bolzbold

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