Zitat
Original von Marta
Bin noch mal ins Grübeln gekommen.
Wenn ich die Maßstäbe für die Anforderungsebene II und III anlege, dann hat er die ja wirklich nicht erfüllt durch sein Auswendig-Gelerne.
Aber kann ich ihm deswegen die Note runtersetzen? Inhaltlich hat er ja durchaus richtige Sachen geschrieben.
Wenn ich ihm glaube, dass er während der Arbeit nicht gespickt hat (und ich auch trotz totaler Überwachung nichts gemerkt habe), dann hat er doch wohl einfach Glück gehabt und auf die richtige Zahl (hier: Gedicht) gesetzt.
Gruß
Marta
Hallo Marta,
was Deine Aufsicht angeht, so wollte ich Dir nicht pauschal an den Karren fahren. Aber das mit dem Abschreiben kam mir zu krass vor. Da Du aber jetzt ohnehin herausgefunden hast, was Sache ist, hat sich diese Frage ja nun erledigt.
Was den AB II und III angeht, so geht es darum, ob der Schüler die Kriterien erfüllt hat oder nicht erfüllt hat. Woher die Gedanken kommen, ist dabei unerheblich.
Jemand, der sehr belesen ist und seine Argumentation worüber auch immer auf einer bestimmten wissenschaftlichen These o.ä. aufbaut, hat sich das Ganze auch nicht komplett selbst ausgedacht.
Was man aber wohl dem Schüler definitiv zugute halten muss, ist, dass er sich vorbereitet hat.
Vielleicht kannst Du ihn ja darin bestärken, dass gute Vorbereitung ein Grundpfeiler für den Erfolg ist, klare eigene gedankliche Strukturen und entsprechender Ausdruck weitere Grundpfeiler sind.
Was die Texte angeht, so kannten meine Schüler aus dem E GK 12 in der vorletzten Klausur den Text, weil sie ihn mit nach Hause nehmen konnten. Sie wussten allerdings nicht, dass das der Klausurtext werden würde. Da der Kurs extremst faul ist, habe ich darauf gewettet, dass die Schüler den Text ohnehin nicht lesen, was auch bis auf einen Schüler dann der Fall war.
Jetzt bei der letzten Klausur haben sie immerhin ALLE noch nicht behandelten Texte gelesen - aber natürlich habe ich einen völlig anderen Text genommen.
Gruß
Bolzbold