Böse Falle, Susannea
In Hessen gibt es keine Ausgleichsregelung im Gegensatz zu NRW. Somit war hier die Möglichkeit gegeben, die Klassenfahrt als Mehrarbeit zu verrechnen. Ein genereller Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung in diesem Fall gibt es daher für andere Bundesländer nicht. Und gäbe es ihn, wäre die Frage zu stellen, ob diese Vergütung nicht auch den Vollzeitkräften zustünde. Mehrarbeitsvergütung gibt es bei ihnen ja schließlich auch. Spätestens dann wäre jede Klassenfahrt für jedes Bundesland geradezu ruinös. Da wären die chronisch unterfinanzierten Reisekostentöpfe Peanuts gegen.
Interessant dazu ist dieser Link hier.
http://www.gew-da-land.de/BeamtR_Arbz_Me…hrt_2009-03.pdf
In NRW ist formal die Möglichkeit gegeben, einen Ausgleich für diese Mehrarbeit zu erhalten - das wäre formaljuristisch das Todesurteil für den Anspruch auf Vergütung aufgrund von Mehrarbeit.
Realiter ist das mit dem Ausgleich natürlich in der Regel völlig praxisuntauglich und nicht umsetzbar. An der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkraft wird sich nichts ändern, Entlastungsmöglichkeiten im außerunterrichtlichen Bereich dürften schwierig umzusetzen sein, weil da nur noch Projekttage etc. oder Konferenzen blieben, wobei bei letztgenannten ja bei bestimmten Konferenzen zwingend Anwesenheitspflicht besteht.
Für das Problem der TE ist das aber letztlich unerheblich, weil sie ja nicht fahren WILL und eine wie auch immer geartete finanzielle Kompensation für sie gar kein Thema ist.
Für NRW dürfte dieses Urteil hier relevant sein:
http://www.jusmeum.de/urteile/ovg_nr…f37fd0dfffd440a
Damit ist es "aktenkundig", dass die Teilnahme an Klassenfahrten keine Mehrarbeit im Sinne der entsprechenden Verordnung ist und ohnehin der Freizeitausgleich Vorrang vor der Vergütung hat.
Gruß
Bolzbold