Beiträge von Bolzbold


    Also, zunächst habe ich hier keinen Paragraphen sondern die Aussage des Leiters der Rechtschutzstelle einer Lehrergewerkschaft, derer ich angehöre.
    Warum schraube ich meine Stunden nicht runter, damit ich das zeitlich hinbekomme?
    Nun, ich sehe zunächst mal NICHT ein, warum ich, mit Familie und zwei Kindern im Hintergrund auch noch finanzielle Einbußen haben soll. Ich soll auch noch doppelt dafür bestraft werden, weil ich Kinder habe und sowohl für meinen Job als auch für meine Kinder das Beste möchte? Oder zumindest die Gewährleistung, dass ich nicht ständig zu spät zu KiTa komme???
    Ich wohne nicht nur hier am Ort, ich habe hier Eigentum und einen Ehepartner mit ebenfalls geschäftlichem Eigenleben. Weswegen ein "mal eben schnell Umziehen" ebenfalls nicht in Frage kommt.

    Das Beste für Kind und Job zu wollen, ist völlig legitim. Nun stellt sich aber die Frage, was getan werden soll, wenn die beiden Parameter Job und Familie aus Gründen des Jobs nicht miteinander zu vereinbaren sind, wie Dein eingangs geschildertes Problem ja zeigt.

    Deine "Ansprüche", oder Forderungen, oder wie auch immer man sie bezeichnen mag, sind verständlich. Problematisch wird es dann, wenn jemand anderes, der mit der ganzen Sache nichts zu tun hat, erhebliche Nachteile in Kauf nehmen soll, damit Deine Ansprüche erfüllt werden können. Und da ist eben dann die moralische wie rechtliche Frage, wo man hier Grenzen setzen darf bzw. muss.
    Der Kollege oder die Kollegin, die aus dem Problem des Vereinbarens von Job und Familie dafür "über die Klippe springen soll", kann ja auch nichts für Dein Problem. Er soll aber dafür herhalten, damit dieses Problem gelöst wird.
    Hältst Du das wirklich für fair? Und was würdest Du dem Kollegen sagen, wenn er sich zufällig bei Dir (nicht wegen Dir) darüber beklagen würde?

    Gruß
    Bolzbold

    Man möge mir erklären, was unser Sozialsystem damit zu tun hat, dass Eltern ihre Kinder ohne Frühstück zur Schule schicken.

    Schüler, die ohne Frühstück in die Schule kommen, sind m.E. weniger ein Ausdruck eines mangelbehafteten Sozialsystems als viel mehr einer mangelnden Fürsorge der Eltern.
    Diese kann man aber nicht erzwingen, besitzt sie doch neben der rechtlichen Pflicht eine höchst emotionale Komponente. Führen das Verantwortungsgefühl, die Liebe der Eltern etc. nicht dazu, dass Schüler morgens ein Frühstück erhalten, dann mag hier gesellschaftliche Kritik angebracht sein, jedoch keine Kritik am deutschen Sozialsystem. Man mag wohl annehmen, dass von ALG II auch Frühstück gekauft und zubereitet werden kann.

    Und dann kommt wieder der Ruf nach dem Staat für all diejenigen Fälle, die ihrer Verantwortung nicht nachkommen können oder wollen...

    Klar kenne ich die Situation nicht aus ganz Deutschland, aber ich weiss, dass man selber Möglcihkeiten der Betreuung schaffen kann. Wenn deine Stadt (welche ist das denn= keine U3 Plätze anbietet, wird es Zeit, dass das geschieht. Rechtsansprüche kann man einklagen, habt ihr daran mal gedacht?

    Das hat mit Sicherheit der eine oder andere. Nur weißt Du sicherlich selbst, wie langsam die Mühlen mahlen. Bis die Klage durch ist und ggf. Erfolg hat, und bis die entsprechenden Betreuungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund vieler faktisch bankrotter Stadthaushalte eingerichtet sind, geht das zu betreuende Kind längst in die Grundschule.
    Für den akuten Fall ist dieser Weg also de facto nicht praxistauglich.

    Zitat

    7:30 als Öffnungszeit ist für mich schulkompatibel, so dass wir uns noch nicht dazu gezwungen sahen eine frühere Öffnung durchzusetzen/umzusetzen, aber das kann man doch bei vorhandenem Bedarf von mehreren Personen angehen, oder wie werden eure Kitas geleitet?

    Ab einer Fahrzeit von nur 10 Minuten vom KiGa zur Schule kann das bei einem sich nicht "perfekt" abliefern lassenden Kind, sowie einer Anwesenheitspflicht in der Schule um 7:45 Uhr zu einem Ding der Unmöglichkeit werden. (Und denke bitte auch an die weiteren Faktoren des KiGa. Die örtliche Nähe ist nicht das einzige Kriterium für die Wahl eines KiGas.)

    Zitat


    Wenn bei euch mehrere Eltern dieselbe Betreuungsproblematik haben, sind Elterninitiativen immer eine gute Möglichkeit die Problematik zu verringen. Es muss nicht direkt ein Kiga als Elterniniative sein, sondern auch die Suche und Einstellung einer eigenen Tagesmutter finanziert von euch allen ist möglich. AuPair Kräfte können z.T. auch genutzt werden. Abgabe mehrerer Kinder durch ein Elternteil ist auch sinnvoll, um der Öffnungszeitenproblematik zu entgehen. Klar kostet der Aufbau solcher Alternativen immer Zeit und Energie, langfristig ist das jedoch sinnvoller, als sich ständig zu ärgern.

    Und er kostet in der Regel so viel Zeit, dass man von den möglichen langfristigen Vorteilen selbst gar nichts mehr hat. Viel schlimmer ist noch, dass sich dadurch die akute Betreuungssituation nach wie vor nicht verändert. Was alles gemacht werden KANN, ist das eine. Was vor Ort möglich ist, ist das andere. Und ob man selbst noch in den Genuss dieses Einsatzes kommt, ist besonders fraglich. Ich bezweifle, dass man in der Situation einer akuten Betreuungsproblematik hinreichend Zeit und Energie hat, sich wie von Dir vorgeschlagen intensiver zu engagieren.

    Gruß
    Bolzbold


    Sich erst so spät um wichtige Dinge zu kümmern, die man lange vorher abklären konnte, die man durch Umzug oder andere Maßnahmen hätte vermeiden können ,spricht meiner Meinung nach dafür, dass man selber Schuld ist. Die Schuld bei anderen zu suchen ist eben viel einfacher, aber wird oft nicht de Tatsachen gerecht.

    Grüße
    Peter

    Das kann ich bedingt nachvollziehen. Würde die Geschichte zu einem "er/sie" oder "ich" eskalieren, hätte das in jedem Fall einen ganz ganz schalen Beigeschmack.
    Es stellt sich die Frage, ob die OPin den Umstand der veränderten Personalkonstellation an den beiden Schulen hätte voraussehen können. Hätte sich an den jeweiligen Schulen nichts verändert, hätte sich das Problem ja nicht ergeben. Kann man sich gerade vor dem Hintergrund eingeschränkter Möglichkeiten von Kinderbetreuung allen Ernstes auf alle Eventualitäten vorbereiten?

    Gruß
    Bolzbold

    Also ich möchte mal die Diskussion wieder zum Anfang führen.
    Aber zuerst: Ich habe sehr wohl das Recht wie jeder auch, volles Deputat zu arbeiten. Und wenn das kollidiert mit den Öffnungs- und Schließzeiten der KiTa hat mein "Dienstherr" die Fürsorgepflicht mir gegenüber, so dass ich beides unter einen Hut bekomme. Sprich: Zuerst muss jemand anders gehen, der eben keine Kinder hat.

    Ich habe mich in der Zwischenzeit rechtskundig gemacht und so ist die Sachlage. Punkt.

    Das hätte ich allerdings, so sehr ich Deine Situation verstehe, auch einmal schriftlich gesehen.

    Die Fürsorgepflicht des Dienstherren wird niemals über die Aufrechterhaltung des ordentlichen Schulbetriebs gestellt werden.

    Ich wette mit Dir, dass das in der Regel "soll"-Bestimmungen sind, die dann umgesetzt werden müssen, wenn keine dienstlichen Belange entgegenstehen.

    Es dürfte einem über mehrere Jahre etablierten Kollegen mit ggf. älteren Kindern oder Kindern, die aus dem Haus sind, in der Tat schwer zu vermitteln sein, wieso gerade er ggf. seinen langjährigen Lebensmittelpunkt aufgeben soll (Haus, Freundeskreis, Freizeitaktivitäten), weil eine Mutter aus der Elternzeit an ihrer Stammschule bleiben will, obwohl sich die Rahmenbedingungen zwischenzeitlich verändert haben.

    In diesem Punkt hast Du die Veränderung ja mittelbar mit bewirkt, dadurch dass Du in Elternzeit gegangen bist und jetzt wiederkehrst. Das Verständnis der an dieser Schule etablierten Kollegen wird sich daher in Grenzen halten. Keinem von Euch ist es so gesehen zuzumuten, eine einschneidende Veränderung im Leben "nur" durch neue dienstliche Erfordernisse hinzunehmen, auch wenn dies Teil unseres Dienstrechts (oder eher der Dienstpflichten) ist.

    Gruß
    Bolzbold


    Ich habe nichts dagegen, wenn auch die anderen antworten, im Gegenteil, bin ich froh, wenn sie das machen. Den Spagat, den du leisten willst, hast du dir doch selber zuzuschreiben. Ich hatte nie solche Probleme mit meinem Kleinen und der Betreuung.

    Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die aufgrund der Situation vor Ort den Spagat leisten wollen (!), aber aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht können.
    Wieso ist jemand per se an diesem Problem selbst Schuld?

    Und dass Du selbst keine Probleme mit der Betreuung hattest, kann ja wohl kaum als Maßstab herhalten.

    Gruß
    Bolzbold


    Was du aber übersiehst, ist die Tatsache, dass es zu Beginn der Diskussion um panama ging, die eben Vollzeit arbeitet und dennoch großes Entgegenkommen fordert. Und auch was die Teilzeitkräfte anbelangt, so gilt bei uns (leider) der Grundsatz, dass Entgegenkommen nur insoweit möglich ist, als dass dem keine dienstlichen Belange entgegenstehen.

    Das habe ich in der Tat übersehen. Ich muss also dahingehend revidieren:
    Vollzeit ist Vollzeit - da kann man als Elternteil allenfalls um Entgegenkommen seitens der Schulleitung bitten, einen rechtlichen Anspruch darauf hat man aber nicht.
    Wir wissen ja alle, dass das Drehen an einer Stellschraube für zig andere Kollegen ebenfalls (negative) Auswirkungen auf den Stundenplan haben kann - auch für andere Kollegen mit kleinen Kindern. Jede verantwortungsvolle Schulleitung wird ein Optimum an Sozialverträglichkeit des Stundenplans für alle Kolleginnen und Kollegen zu erreichen versuchen. Manchmal gleicht das aber der Quadratur des Kreises.

    Hier hilft dann in der Tat nur noch der Gang zum Personalrat.

    Hatten wir schon erörtert, wie es aussähe, die Elternzeit zu verlängern und sich selbst zu vertreten und so ggf. an eine näher gelegene Schule als Schule B zu kommen? (Habe den Thread jetzt nicht ganzheitlich im Kopf).

    Gruß
    Bolzbold

    Mein Mann und ich arbeiten beide, klar, aber er eben Vollzeit und ich Teilzeit. Die Schule hat diese Teilzeit bewilligt und muss dann eben auch mit Einschränkungen leben.

    Und damit hat Lämmchen völlig recht.

    Was silja übersieht, ist der Umstand, dass Teilzeitkräfte einen Anspruch (!) auf ein Entgegenkommen des Dienstherren haben, vor allem dann, wenn sie Teilzeit aus familiären Gründen beantragt haben.
    Es geht nicht um die Moral, dass prinzipiell jeder Arbeitgeber doch so nett sein müsste. Es geht um konkrete rechtliche Vorgaben. Und eine Vollzeitkraft kann da eben nicht auf Entgegenkommen pochen, wenn es keinen Rechtsanspruch gibt und die Rahmenbedingungen des Jobs dies auch nicht hergeben.
    Wie mies man Teilzeitkräfte teilweise behandelt und was für ein Minusgeschäft Teilzeit sein kann, habe ich anderenorts ja schon ausgeführt.

    Wir sollten bei der ganzen Diskussion auch den rechtlichen Rahmen bedenken und nicht mit moralischen Forderungen kommen, die zwar isoliert zwar ganz nett klingen, aber letztlich weitgehend realitätsfremd sind.

    Gruß
    Bolzbold

    Irgendwie reduziert sich die Diskussion auf zwei Hauptaspekte.

    a) Lehrer mit Kindern gegen Lehrer ohne Kinder
    b) Die Frage der "perfekten Organisation" von Schule und Kinderbetreuung.

    Dazu vielleicht ein paar Bemerkungen:

    Wer Kinder hat, muss prinzipiell den Spagat schaffen, um Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Dass das von der Organisation komplexer ist als der Alltag von kinderlosen Lehrern oder Arbeitenehmern, dürfte eigentlich offensichtlich sein - und wir reden hier nicht über die Freizeit- oder Abendgestaltung.
    Infolge dessen sind berufstätige Eltern darauf angewiesen, dass der Arbeitgeber ihnen ein Stück weit entgegen kommt, weil sonst aufgrund der Gegebenheiten vor Ort schnell eine Situation entstehen kann, wo die Kinderbetreuung gefährdet ist oder nicht zu organisieren ist.

    Der Ruf nach der entsprechenden Organisation und dem Drehen an entsprechenden Stellhebeln wie Wohnort, Schulort, Art und Umfang der Kinderbetreuung ist einerseits gerechtfertigt, kann aber andererseits die Bedingungen vor Ort nicht überschauen, es sei denn, man ist selbst vor Ort. Insofern helfen Vergleiche mit der eigenen (vielleicht sogar optimalen) Betreuungssituation nicht weit.

    Nun dürfen einige Neunmalkluge sicherlich rein ergebnisbezogen an die Sache herangehen und postulieren, dass bei einer entsprechenden Organisation und einem entsprechenden Willen die Dinge schon funktionieren werden. Wenn man mir das im persönlichen Umfeld so sagt, werde ich innerlich schon unterschwellig sauer bis aggressiv, weil diese Sprüche die tatsächliche Situation vor Ort nicht berücksichtigen.

    Der Blick auf die Gesamtsituation muss ja mindestens folgendes umfassen:

    - Ort der Kinderbetreuung, Wohnort, Arbeitsort (Fahrzeit Wohnort, KiTa oder KiGa oder TaMu und Schule)
    - Qualität der Kinderbetreuung (pädagog. Programm, Bauchgefühl)
    - Umfang der Kinderbetreuung (Stundenkontingent)
    - Arbeitsbedingungen (Stundenplan, Maß an Rücksicht auf Teilzeitkräfte / Umsetzung des Teilzeiterlasses)
    - Alternativen zur Kinderbetreuung im Krankheitsfall (Kind / Eltern oder Betreuungsperson /-einrichtung)

    Abhängig von der Situation vor Ort lässt sich nicht immer ein Optimum an Kombination der fünf Faktoren finden - es bleibt oft ein Pferdefuß, an dem man mehr oder weniger stark zu knabbern hat. Mitunter torpedieren sich die einzelnen Faktoren gegenseitig. Eine Veränderung eines Faktors kann eine erhebliche Veränderung der anderen Parameter zur Folge haben, was das Gesamtkonstrukt sehr schnell ins Wanken bringen kann. Wenn die Rahmenbedingungen vor Ort bereits eine stimmige Kombinierbarkeit der Faktoren nicht zulässt, haben diejenigen, die ergebnisorientiert die "perfekte Organisation" fordern, gut reden. Großeltern, Freunde, Bekannte etc. stehen eben nicht immer mal eben auf Abruf mit offenen Armen und ohne eigene Verpflichtungen zur Verfügung.

    Ein großes Problem bei uns Lehrern ist, dass die Kinderbetreuung im Endeffekt genauso flexibel sein muss wie ich selbst, was meinen Stundenplan angeht. Wenn also die Arbeitszeit in der Schule irgendwo zwischen 8 und 17 Uhr (bei Sportlehrern gerne mal bis 18 Uhr) liegt, brauche ich ein gewisses Maß an Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Wenn ich mindestens jedes halbe Jahr einen neuen Stundenplan bekomme, kann sich die Kinderbetreuung oft nicht entsprechend darauf einstellen. Wie denn auch? Entweder ich gebe mein Kind pauschal jeden Tag von 7 bis 17 Uhr in die Betreuung, oder ich muss jedes halbe Jahr teilweise oder vollständig umdisponieren.
    Natürlich versuchen viele Schulleitungen, diese Veränderungen in Grenzen zu halten. Wir alle wissen, dass es Konstellationen geben kann, in denen das nicht möglich ist.

    Ich denke, die genannten Kriterien zeigen, dass die Arbeitnehmer mit Kindern auf eine gewisse Rücksicht angewiesen sind, weil das gesamte Umfeld, was die Kinderbetreuung angeht, selten so flexibel reagieren kann, wie es von uns erwartet wird. Das hat nichts mit perfekter Organisation zu tun, sondern die Frage der tatsächlichen Machbarkeit ist hier der Knackpunkt.

    Vor diesem Hintergrund und aus eigener Erfahrung bringe ich den Teilzeitkräften, vor allem Müttern mit kleinen Kindern schon ein höheres Maß an Verständnis entgegen.

    Der TE kann ich nur empfehlen, sich an alle Personalvertretungsinstanzen zu wenden, ggf. einen Widerspruch einzulegen mit Härtefallbegründung o.ä., um der drohenden Versetzung zu entgehen. Leider lässt sich das Land in solchen Fällen durch den Passus "wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen" immer ein Hintertürchen offen. Es KANN also sein, dass man auch gegen eine solche isoliert betrachtet zweifelsohne harte Entscheidung nichts machen kann.
    Dennoch wünsche ich viel Kraft und Erfolg.

    Gruß
    Bolzbold


    Ich muss Bolzbold widersprechen:
    MANN muss nicht zwei Monate Elternzeit am Stück nehmen. MANN kann sehr wohl mehr oder weniger Elternzeit am Stück beantragen.
    Mein Liebster hat zweimal 4 Wochen genommen. Einmal ein halbes Jahr nach der Geburt und dann am Ende des ersten Lebensjahres des Kindes.

    Ich habe nie gesagt, dass man zwei Monate am Stück nehmen muss. Der Mindestbezugszeitraum beträgt zwei Monate - wie man die aufteilt, ist in der Tat relativ egal. (Und ich bin selbst mit zwei Monaten zu unterschiedlichen Zeiträumen beteiligt, insofern läge es mir fern, so etwas zu behaupten.)

    Gruß
    Bolzbold


    So nun unsere Fragen:

    1. Elternzeit für mich: Ich will nun für zwei Jahre Elternzeit anmelden, das dritte Jahr zur Übertragung beantragen. Für das zweite Jahr Elternzeit habe ich den vorraussichtlichen Umfang meiner Wochenstunden angegeben. Ist das so die richtige Entscheidung? Wie ist es mit der Krankenkasse? Im ersten Jahr bin ich weiter beitragsfrei versichert, oder? Und im zweiten Jahr?

    Laut meinem Sachbearbeiter würde man automatisch in den Versetzungspool rutschen, wenn man mehr als ein Jahr Elternzeit beantragt. Damit wäre ein Verbleib an der alten Schule nicht sichergestellt.
    Tipp: Ein Jahr Elternzeit beantragen und dann rechtzeitig verlängern. (Sagt auch der Sachbearbeiter!)

    Zitat


    2. Elterngeld für mich: Sehe ich das richtig, dass ich einfach 12 Monate beantrage und die Elterngeldstelle das Ganze mit dem Mutterschutzgeldgeld verrechnet?

    Ja.

    Zitat


    3. Elterngeld für meinen Mann: Wir haben zu diesem Monat die Steuerklassen gewechselt (vorher hatte ich 3, er 5, um für mich ein höheres Netto zu erhalten), nun haben wir gewechselt. Ist es nun möglich, dass mein Mann zuerst für den 1. Lebensmonat Elterngeld beantragt (mit den letzten 12 Gehaltsnachweisen) und einen weiteren Monat Elterngeld erst mal nur anmeldet (ist auf dem Formular ja möglich)? Dann würden wir nämlich das Elterngeld für ihn für den 12. Lebensmonat erst im nächsten Jahr beantragen, da er bis dahin ja ein höheres Netto-Einkommen hat und dementsprechend auch mehr Elterngeld für den 12. Lebensmonat bekommen würde?

    Macht das wirklich so viel mehr aus bei Euch? Die "Deckelung" ist ja bei 1800,- Euro, trotz der 65%-Regel. Ob diese Beantragung in der Form funktioniert, weiß ich nicht. Er muss ja in jedem Fall mindestens zwei Monate nehmen. Meines Wissens ist hierfür nicht vorgesehen, dass bei einer Übertragung auf das nächste Jahr das netto neu berechnet wird. Ansonsten müsste das im Antrag aufgeführt sein.
    Da steht zwar: "Der andere Elternteil meldet einen Anspruch auf X Bezugsmonate an", jedoch ist das nicht gleichzusetzen damit, dass man zweimal je einen Monat beantragt. Da gilt ja die Regel, dass der Mindestbezugszeitraum zwei Monate beträgt. Es würde mich wundern, wenn da die Möglichkeit bestünde, die beiden Monate vom Nettogehalt aus zweimal separat zu berechnen.

    Zitat


    4. Orts-, Kinder- oder sonstiger Zuschlag: Gibt es so etwas für Angestellte (noch)? Wenn ich wieder arbeiten gehe, gibt es irgendwelche Zuschläge? Ich bin seit 08/2005 unbefristet angestellt (damals noch BAT-Vertrag) und ich weiß, dass es damals nach der Hochzeit (2006) auch einen Zuschlag gab, der dann in den TV-L-Tarif übernommen wurde. Gibt es irgendwelche Zuschläge für Kinder?

    Das müsste in der jeweiligen Tariftabelle stehen. Für Beamte gibt es einen höheren Familienzuschlag.

    Zitat


    5. Kindergeld: Ist es egal, wer das beantragt? Hat es irgendwelche Vor- bzw. Nachteile, wenn ich das Kindergeld beim LBV beantrage bzw. mein Mann bei der Kindergeldstelle?

    Das müsste eigentlich egal sein.

    Zitat


    Ach ja, der bürokratische Dschungel...
    Vielen Dank an alle, die sich die Mühe gemacht haben, unsere Fragen durchzulesen und vielleicht weiß ja der ein oder andere auch eine Antwort auf unsere Fragen!?
    LG pinacolada

    Ich finde das weniger kompliziert als lästig. Wenn man überlegt, was man hier alles ausfüllen muss... Das ist ja nicht nur der Elterngeldantrag alleine.

    Gruß
    Bolzbold

    Die Antwort druck ich meinem Freund aus ;) Der hält nämlich nichts vom Heiraten. Aber ein guter Tipp. Auch der Wiedereinstieg als Teilzeitkraft wäre dann wohl ein guter Kompromiss. Ich könnte dann die Kinderbetreuung auch privat regeln, das fände ich gut. DAnke Für eure Denkanstöße!

    Nun, wenn man es ganz böse betrachtet, dürfte ein gemeinsames Kind einen wohl in viel stärkerem Maße - und vor allem lebenslang - aneinander ketten als es ein Trauschein tun könnte, den man bei Bedarf auch "zerreißen" kann...

    Mone

    Das gilt für Dich wie für alle anderen Arbeitnehmer auch.

    Wenn Ihr mehr Geld in der gemeinsamen Kasse haben wollt, empfiehlt sich in der Tat das Heiraten.

    Ein volles Gehalt zu Steuerklasse III bei Deinem dann Ehemann macht schon ein paar Hunderter im Monat mehr aus - und dann wäre vielleicht auch ein längerer Ausstieg möglich.

    Du weißt aber, dass Du auch unterhälftig Teilzeitarbeit machen kannst, oder? Das wäre immerhin eine Alternative zu Totalausstieg und total ohne Verdienst.

    Gruß
    Bolzbold


    a) Wie weist man der Beihilfe den eigenen Versicherungsschutz nach (was geht das die Beihilfe überhaupt an? Sie übernehmen ja eh nur das, was sie übernehmen)?

    Da Du als Elternteil von zwei Kindern statt 50% dann 70% Beihilfe erhältst oder bei einem Lehrerehepaar man sich bei zwei Kindern entscheiden muss, wer dann die 70% nimmt und man bei Elternzeit bei Beihilfeanspruch des Ehepartners ebenfalls mit 70% über den Ehepartner beihilfeberechtigt bleibt, ist der Nachweis nicht ganz unwichtig.

    Schick eine Kopie Deines PKV-Versicherungsscheins - das reicht völlig. Manchmal stellen die PKVs auch Quotenbescheinigungen aus - die schickst Du dann an die Beihilfe.

    Was die Belege angeht, so denke ich nicht, dass die verloren sind. In NRW werden sie z.B. gescannt, so dass da nichts verloren geht. Sobald die den PKV-Nachweis haben, wirst Du sicherlich an Dein Geld kommen.

    Gruß
    Bolzbold


    Wenn man öfter Punkte übersieht, gilt man schnell als unfähig, obwohl sie sich ja eigentlich freuen müssten - weil sie noch was Besseres bekommen - schlechter machen darf man es ja eh nicht.

    Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Man DARF Noten auch nachträglich noch nach unten absenken, wenn man sich offensichtlich beim Addieren der Punkte vertan hat oder sonstige klare Irrtümer seitens der Lehrkraft vorliegen. Um die Glaubwürdigkeit der eigenen Notengebung nicht zu unterminieren, verzichten die meisten Lehrer aber darauf.

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz besagt, dass jeder gleich behandelt werden soll und dementsprechend die Note erhalten soll, die seiner Leistung entspricht. Das schließt auch Notenkorrekturen nach unten ein.

    Gruß
    Bolzbold

Werbung