Beiträge von Bolzbold

    Sehen wir es doch so:

    In dem Moment, wo Mobbing bei SchülerVZ stattfindet und die Schüler mich darauf ansprechen, muss ich als Lehrer aktiv werden.

    Damit ist keinesfalls gemeint, dass sich die Schule in dem Sinne einmischt, als dass die Problematik mit dem Erziehungs- und Sanktionsinstrumentarium der Schule gelöst wird.

    Wenn ich aber als Schule bzw. als Lehrer nicht selbst den Konflikt löse, dann muss ich selbstverständlich diejenigen Instanzen informieren, in deren Hände es gehört, sofern es primär den privaten und nicht den schulischen Bereich betrifft - und das sind die entsprechenden Eltern.

    Sofern sich das Mobbing dann aber in Form von Diskussionen oder Konflikten in der Schule zeigt, habe ich als Lehrer dann auch die Möglichkeit, das Instrumentarium, das die Schule bietet, zu nutzen. Das schließt auch Streitschlichtung etc. ein.

    Irgendwelche Gesetze über Privatsphäre im Internet, Nutzungsbedingungen von SchülerVZ oder sonstige zitierte Paragraphen sind für mich da sekundär.

    Gruß
    Bolzbold

    Also letztes Jahr beim ZA Englisch in NRW hat mein externer Zweitkorrektor auch mit rot korrigiert.

    Bei der ZP10 haben wir auch als EK und ZK jeweils in rot korrigiert.

    Vaila

    Ich hatte einen sprachlich SEHR peniblen und mitunter kleinlichen Zweitkorrektor, der wirklich deutlich mehr angestrichen hat als ich.

    Mach Dir mal wegen der Schulleitung keine Sorgen. Mehr Rot am Rand heißt ja nicht zwangsläufig bessere oder sorgfältigere Korrektur oder mehr Fachkompetenz. Und vorgeführt wirst Du dann auch nicht. Es gibt nun einmal Grenzfälle, die man anstreichen kann aber nicht muss. Ferner schaut sich die Schulleitung nicht jede Abiturklausur an.

    Mit dem neuen holistischen Modell werden Fehler ohnehin nur noch geschätzt. Und wenn das Leseverständnis der Maßstab sein soll, dann dürfte die Hälfte der Fehler ohnehin nicht wirklich mehr ins Gewicht fallen, weil man bis auf ganz ganz wenige Ausnahmen die Schüler immer versteht.

    Blei zu Gold umzuetikettieren ist die Devise. Das Copyright liegt bei Frau Sommer.

    Gruß
    Bolzbold

    Sanktioniert möglicherweise - aber nicht notenmäßig. Eine klare Ansage ist dann nötig.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Timm
    Naja, Feedback in Übungsphasen als Note, die auch noch in die Jahresleistung eingeht, ist pädagogisch - freundlich geschrieben - überaus zweifelhaft.

    Da fühle ich mich jetzt irgendwie nicht so wirklich angesprochen.

    Zitat


    Hier wurde eine Hausaufgabe als fakultative Leistungsfeststellung ausgegeben. Und da erwarte ich schlichtweg die gleiche Klarheit, wie bei Tests und Klausuren. Welche Hilfsmittel sind erlaubt, was genau muss der Schüler leisten... Denn wo ist denn nun die Grenze bei der Hausaufgabe?

    Siehst Du, genau das meine ich mit "Totpädagogisieren". Muss ich allen Ernstes den Schüler darauf hinweisen, dass er seine Hausaufgabe selbstständig anfertigen soll?
    Muss ich dem Schüler explizit verbieten, dass er keine fremde Hilfe in Anspruch nehmen darf? (Und wie belege ich im Extremfall stichhaltig, ob er sich daran gehalten hat? DIE Diskussionen möchte ich nicht führen müssen).

    Und ich glaube nicht, dass bei Klassenarbeiten jedesmal explizit wiederholt wird:
    Ihr dürft nicht schummeln, spicken, täuschen etc. - oder positiv formuliert: Ihr sollt die Arbeit selbstständig und ohne fremde Hilfsmittel als die von mir zugelassenen schreiben.

    Dass Hausaufgaben für gewöhnlich selbstständig gemacht werden sollen, lernen Schüler in der Regel in der Grundschule. Ob das so dann auch stattfindet, ist eine andere Sache, wobei ich mir sicher bin, dass daran in regelmäßigen Abständen erinnert wird. Dasselbe gilt für die Hausaufgabenregeln ab Klasse 5.

    Das, was Du verlangst, ist für mich eine Form von Hypertransparenz.

    Gruß
    Bolzbold

    In NRW dürfen HA auch nicht benotet werden. Entsprechend gibt es bei den von mir "kontrollierten" Aufsätzen statt einer Note ein schriftliches Kurzfeedback, anhand dessen die Schüler dann wissen, was gut und was nicht so gut war.

    Wir hatten bei uns auch schon Fälle, in denen Schüler durch die Abgabe einer Hausaufgabe auf eine gute Note hofften und die HA dann aus dem Internet abgeschrieben war. Dass wir das nicht akzeptiert (aber auch nicht in Form einer Note sanktioniert) haben, sollte nachvollziehbar sein.

    In Deinem Fall kann man nun spekulieren wie es zu dieser HA gekommen ist. Gezieltes Nachfragen dürfte sicherlich schnell klären, ob es sich um eine selbstständig gemachte HA handelt.

    Was die "selbstständige" Suche nach Hilfe in Form von Nachhilfe, Eltern etc. angeht, so ist ein Korrekturlesen, was die gröbsten Schnitzer angeht, aus meiner Sicht durchaus statthaft; Facharbeiten werden für gewöhnlich ja auch von Dritten gegengelesen.

    Wogegen ich mich wehre, und das wurde hier ja auch angedeutet, ist, dass es im Extremfall dann stärker auf die Kompetenz ankommen könnte, sich eine geeignete Person zu suchen, die einem auf die Sprünge hilft als wirklich eigenständige kognitive Arbeit zu leisten und dadurch auch seine Analysekompetenz zu vertiefen.
    Handlungs- und Sozialkompetenz sind ja schön und gut - aber bei einer Hausaufgabe kann man sich auch zu Tode pädagogisieren.
    Die HA dient in diesem Fall als fachliche (und ggf. methodische) Übung und Vertiefung von Inhalten oder Teilkompetenzen.

    Und genau DAS, sofern gesetzlich erlaubt, sollte ich dann auch bewerten - und aus meiner Sicht nur dann, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass ggf. getäuscht wurde. Denn was bewerte ich denn dann?

    Ein Extembeispiel wäre ja eine pervertierte Aufgabe: Analysiert Text XY unter folgenden Aspekten. Euer Text wird danach bewertet, wer sich die besten Hilfen suchen kann und es so verpackt, dass der Lehrer es möglichst wenig merkt.

    Unter diesen Aspekten bin ich froh, dass ich Hausaufgaben nicht bewerten darf. Die Schüler, die sich ein Feedback wünschen, geben mir auch freiwillig Hausaufgaben ab. Für gewöhnlich sind das auch die Schüler, die lernwillig sind.
    Bei den anderen nehme ich zumindest in der Oberstufe keine Rücksicht mehr drauf.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Lena1235
    Hallo ich habe eine Frage und zwar hab ich Lehramt ür Gymnasien in Hessen studiert (Mathematik und Politik) muss aber im Herbst nocheinmal die Politik mdl. Prüfung wiederholen.... da ich gerne auch noch mein Diplom in Mathematik machen würde (sind nicht mehr so viele Vorlesungen) beschäftigt mich die Frage ob ich das parallel zum Referedariat machen kann. Klar ist sowas sehr anstrengend aber ich hätte in dem Zeitraum keinerlei Prüfungen/Leistungsnachweise an der Uni (die wären alle erst nach dem Ref) und auch wären alle Vorlesungen etc abends so dass da auch zeitlich kein Problem entstehen würde. ISt das möglich dass ich während des Refs eingeschrieben bleib und halt je nachdem wie es die Zeit erlaubt mir mal die Vorlesungen anhöre wie gesagt brauch je keinen Leistungsnachweis sondern nur Anwesenheit.
    Is so etwas möglich?
    Lg

    Das ist an sich problemlos möglich. Das Studienseminar wird Dir aber wohl sagen, dass die Priorität auf dem Ref. liegen muss und eventuelle Zeit- oder Organisationsprobleme zu Deinen Lasten gehen.

    Ich habe neben dem kompletten Ref. noch mein Drittfach fertig studiert - machbar ist das. Aber Du kannst eben nicht 100% bei beiden Dingen bringen - Abstriche lassen sich da nicht vermeiden. Da Dir das ja wie Du selbst sagst klar ist, sollte das an sich auch keine Probleme geben.

    Lass Dir aber aus eigener Erfahrung gesagt sein, dass das zwischenzeitlich eine ziemliche Ochsentour werden kann - das Ref. füllt einen schon zeitlich und kräftemäßig genug aus. Aus heutiger Sicht würde ich das nicht unbedingt noch einmal machen wollen.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von John2
    Es geht hier doch nur darum, ob diese Einstellung erstmal in den Köpfen der Lehrerschaft Fuß fasst und dann soweit es geht, realisiert wird, oder eben die Einstellung, dass - extrem formuliert - nicht Lehrer die sind, die einen Auftrag erfüllen müssen, sondern Schüler und Eltern sich in ihrem Verhalten den Anforderungen der Institution Schule beugen müssen, um nicht mit ihr in Konflikt zu geraten.

    Das suggeriert, dass diese Einstellung lediglich eine Ausnahme sei und dieser Entwicklungsprozess vielen Lehrern noch bevorsteht.

    Zitat

    Ein Arzt soll ja auch nicht als Halbgott in Weiß, sondern als bezahlter "Dienstleister" behandelt werden, genau wie ein Lehrer oder ein Anwalt.

    Das Beispiel mit dem Arzt verstehe ich nicht - wenn Du vom Lehrerverhalten in der Institution Schule ausgehst, dann müsstest Du analog dazu das Verhalten der Ärzte den Patienten gegenüber vergleichen und nicht die "Ehrfurcht" der Patienten vor den Ärzten.

    Mir ist auch nicht klar, was man jetzt noch zu Deinen Wunschvorstellungen sagen soll, da sie wie erwähnt der Normalfall sein sollten und selbstverständlich sind. Ein Verweis auf den Umstand, dass das nicht immer und überall so ist, das ist nicht unbedingt eine neue Erkenntnis.

    Gruß
    Bolzbold

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    Original von Vaila
    Klingt einleuchtend! Meine Frage nun: Wie gewichtet ihr die Note für die sprachliche Darstellung in einer Fremdsprache (Englisch) im Vergleich zu den anderen Anforderungsbereichen in Prozent?

    Ich halte nichts von mathematisch-schematischen Prozentpunkten.
    Wenn eine Facharbeit in der Fremdsprache nur so vor Fehlern strotzt, muss natürlich abgewertet werden. Da das laut Regelung in Deinem Ermessen liegt, hilft eine Prozentangabe erneut nicht wirklich.

    Da ja nach dem Merkblatt des Landesinstituts für Schule und Weiterbildung (Soest 1999) ja weitaus mehr formale und inhaltliche Kriterien zugrunde gelegt werden als dass ein Bewertungsschlüssel einer Englischklausur nach ZA-Niveau vorsieht, muss dem Inhalt m.E. auch ein höheres Gewicht zukommen.

    Fernab von Prozenten würde ich hier ein entsprechendes Augenmaß an den Tag legen - gehäufte Fehler würde bei mir in der "Endabrechnung" zu einer Abwertung führen. Wie viel genau hängt davon ab, wie der Rest der Facharbeit ausgefallen ist und wie mein Gesamteindruck (auf der Basis der Kriterien des Merkblattes sowie der FK Englich) ist.

    Eine Facharbeit, die inhaltlich 4- ist, aufgrund gehäufter sprachlicher Verstöße dann im Extremfall "ungenügend" zu nennen, wäre schon heftig. Und genau da helfen eben Prozente nicht weiter und man kann froh sein, hier ausreichenden pädagogischen Spielraum zu haben.

    Gruß
    Bolzbold

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    Original von Timm
    Diese Thesen, die du in den Raum gestellt hast, hast du leider nicht belegt. Welche Vorschriften lassen uns denn einen zu geringen oder nicht vorhandenen Spielraum?
    Welche Regelungen verstoßen gegen eine am Schülerwohl orientierte Pädagogik?

    Nun, es wird ein wenig off-topic, aber sei es drum. Ich nenne Dir einige Beispiele bzw. Situationen, in denen es vorkommt, dass Lehrer geltendes Recht beugen - aus dem von Dir erwähnten Gründen.

    Beispiel Urheberrecht:

    Kopieren von U-Material von urheberrechtlich geschütztem Material.
    (NRW hat da einen neuen Kompromiss gefunden, aber das Kopieren von vollständigen Werken ist nach wie vor unzulässig).

    Das Zeigen von DVDs. (Ist Schule nun ein privater oder ein öffentlicher Raum?).


    Beispiel Jugendschutz bzw. Schulrecht:

    Das Trinken von Alkohol auf Klassenfahrten mit Duldung der Lehrkräfte bei 16jährigen.


    Beispiel Vorteilsnahme:

    Die Annahme von Lehrerfreiplätzen ist problematisch.
    Die Umlage der Klassenfahrtkosten des Lehrers auf die Schüler ist in NRW nicht zulässig.

    Ich denke, das sind ganz alltägliche Situationen, in denen die von Dir beschriebenen Implikationen zutreffen können.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Timm
    Mit Verlaub, die Schülerin ist in der Pubertät. Nach der Reaktion der Eltern scheint man zuhause wohl besonders partnerschaftlich das Grenzziehen abzulehnen. Nun probiert die Schülerin halt in der Schule ihre Grenzen aus. Gut, die bekommt sie natürlich gezeigt: Das Ganze wird noch einmal geschrieben, wahlweise in doppelter Ausführung und/oder an einem freien Nachmittag. Und dann ist der Fisch geputzt, was die Schülerin angeht.
    Der eigentliche Skandal ist natürlich die Unterschrift der Eltern. Denen würde ich schon in einem Brief Bescheid stoßen, dass man von den Erziehungsberechtigten erwartet, dass sie die Erziehungsarbeit der Schule unterstützen. Und dazu gehört eben auch, dass Aufgaben sauber erledigt und Standards im Umgangston eingehalten werden.

    Es freut mich, Timm, dass wir da einer Meinung sind.
    Diese von Dir beschriebene Reaktion enthält eine klare Grenze, eine Sanktion und eine hinreichende Portion Gelassenheit.

    Erstaunlicherweise ist dieser Weg der konfliktärmste, d.h. die Gefahr von Folgekonflikten - sei es mit Schülern oder deren Eltern - ist deutlich niedriger.
    Und da kann ich durchaus aus Erfahrung sprechen.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von ninale
    Die allermeisten Eltern pflegen einen partnerschaftlichen Umgang mit ihren Kindern und wir kommen dann an und pulen den Kindern / Jugendlichen einen über, weil wir etwas für unangemessen oder frech halten, was in vielen Familien einfach nur witzig ist und später zu Schulerinnerungsgeschichten führt.
    Mich erschreckt das Ausmaß an Konflikten, das nach meiner Beobachtung sehr oft durch differente Wertmaßstäbe angeschoben wird.

    Und genau DAS ist das Grundproblem der Erziehung in Deutschland. Ich empfehle Dir dringend die Lektüre "Warum unsere Kinder Tyrannen werden" von Winterhoff.
    Als Pädagoge ist es meine Aufgabe zu erziehen - und zwar im Rahmen von Wertmaßstäben, die im Wesentlichen auf das Grundgesetz zurückzuführen sind.
    Für jede Form von Fehlverhalten eine apologetische Begründung zu finden ist ebenso ein Teil des Problems.
    Natürlich sind differente Wertmaßstäbe in der Regel Grundlage für Konflikte - und wenn Schüler bestimmte Schlüsselwerte noch nicht vermittelt bekommen haben, dann müssen wir Lehrer das eben tun. Und wenn das zu Konflikten führt, dann müssen wir da eben durch - Schüler wie Lehrer.

    Zitat


    Im Übrigen möchte ich persönlich meine Toleranzschwelle nicht tiefer schrauben, weil sie bei anderen tiefer liegt. Ich fühle mich als erwachsener Mensch auch durchaus in der Lage, eine Anwesenheitsliste zu kontrollieren, während meine Schüler gerade ein Pläuschchen halten!

    ninale

    Sei mir nicht böse, wenn ich direkt werde, aber mich erschreckt bei Dir die Naivität und Weltfremdheit, die ich aus Deinem Posting herauslese.
    Das, was Kinder und Jugendliche heutzutage an Respektlosigkeit und "Tyrannentum" an den Tag legen, ist unter anderem Produkt von Menschen, die so denken und handeln wie Du.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Nighthawk
    Die Frage Pädagoge oder Schuljurist finde ich nun doch etwas überspitzt.

    Das war auch so beabsichtigt - aus rein rhetorischen Gründen.

    Zitat


    Schließen sich Pädagogik und Regeln aus?

    Hat die Nicht-Durchsetzung von Regeln nicht auch eine erzieherische Botschaft?

    Wenn man es nur unter dem Aspekt des Setzens, Einhaltens und Durchsetzens von Regeln betrachtet, stimme ich Dir zu.

    Augenmaß bei Einsicht auf der Gegenseite wäre aber auch eine erzieherische Botschaft.

    Zitat


    Den Präzedenzfall WIRD es geben. Vielleicht nicht an der ganzen Schule, aber in der Klasse. Im nächsten Fall werden die Eltern damit argumentieren, dass es hier einen Nachtermin gab. Es gibt einen Rechtsanspruch auf Gleichbehandlung ... warum hier Gnade, beim nächsten Mal nicht? Die Diskussion ist nur bis zum nächsten Fall rausgeschoben, wenn es hier einen Nachtermin gibt.

    Och nö. Jetzt nicht wieder diese Keule mit der Gleichbehandlung.
    Gerade in dem Feld zwischen Pädagogik und Schulrecht lässt sich eine faktische und rechtlich nicht anfechtbare Gleichbehandlung nur schwer durchsetzen. Demzufolge dürfte es ja dann auch keinen pädagogischen Spielraum geben, weil das ja auch gegen die Gleichbehandlung verstößt.

    Warum geben wir die Frage der Gleichbehandlung nicht mal an die User weiter, die sich im Schulrecht noch besser auskennen?

    Also:
    Wäre "Gnade vor Recht" in dieser Situation als Präzedenzfall verwertbar bei einer Wiederholung und wäre eine Gleichbehandlung hier einklagbar?

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Brick in the wall
    Sie hat außerdem heute vor der briefübergabe darum gebeten, dass ihr Freund (Jgst.11 ebenfalls bei uns) an besagter Stunde teilnehmen darf, was ich abgelehnt habe. Der macht nicht den Eindruck, als würde er selbst solche Briefe schreiben, aber mein Verdacht ist, dass sie mich auch vor ihm lächerlich machen wollte.

    Ist ein bisschen OT, aber dennoch:
    Also fernab der Diskussion um das in der Tat unsägliche Verhalten der Schülerin würde es mir auch zu denken geben, dass die Eltern des Mädchens zumindest anhand dessen, was Du schreibst, tolerieren, dass eine 12jährige einen 16jährigen Freund hat.

    Was finden denn Elftklässler an Siebtklässlerinnen?

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Nighthawk
    Edit: Und es wäre wohl kein Problem, die bestehende Regellage zu ignorieren und die Schülerin nachschreiben zu lassen. Ich denke nicht, dass mich jemand dazu ZWINGEN würde, in diesem Fall streng nach den Regeln zu handeln. Im Gegenteil, ich denke, es würde schwieriger werden, die Regeln durchsetzen zu wollen ... der leichtere Weg wäre also sicherlich (bis auf die Zusatzarbeit), die Schülerin nachschreiben zu lassen. Nur bin ich mir nicht sicher, dass es der richtige Weg ist, denn egal, was man sagt, man schafft einen Präzedenzfall, man gibt die Botschaft "Ihr müsst euch eigentlich nicht an die Regeln halten".
    Welchen Wert haben dann noch solche Regeln und welche erzieherischen/pädagogischen Wirkungen hat diese Botschaft auf lange Sicht auf Schüler/innen?

    Also ich würde die Sache mit einem angeblichen "Präzedenzfall" nicht zu hoch hängen. Dafür dürfte so etwas zu oft mehr oder weniger unbemerkt bzw. ohne es an die große Glocke zu hängen vorkommen, als dass man da wirklich einen justitiablen Präzedenzfall schafft.
    Die Aussage: "Wir finden Ihr Verhalten nicht in Ordnung, belassen es aber bei einer Verwarnung" in Kombination mit der Botschaft an alle Schüler der Klasse "künftig wird ausnahmslos in einem solchen Fall eine 6 gegeben ohne Nachschreibtermin" sollte an sich eindeutig sein und keinen "Präzedenzfall" schaffen.

    Falls Eltern das künftig als Präzedenzfall anführen, kann man das entsprechend kontern. Einen Rechtsanspruch auf "Ausnahme" bzw. "Nachsicht" gibt es nicht.

    In diesem Fall überlappen sich ferner ja Pädagogik und Schulrecht. Wenn hier direkt argumentiert wird, man könne doch nicht geltendes Recht "beugen", dann frage ich mich, worauf hier der Schwerpunkt gelegt wird.

    Würde man so durchgängig argumentieren und seine eigene Arbeit einmal nach geltendem Schulrecht analysieren, bestünde die Gefahr, dass man noch viel öfter als bislang angenommen (und vermutlich meistens unwissend) geltendes Recht "beugt".

    Sind wir Pädagogen oder Schuljuristen?

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Nighthawk
    Falsche Person bestrafen ... hm ... das Mädchen wusste spätetens am Montag, dass es den Termin hat (eigene Aussage). Es wusste auch, dass es Schulaufgabe schreibt. Es müsste wissen (wenn man jetzt nicht wieder zugute hält, dass es "ein Kind" ist - nur, dann kann man nie Konsequenzen ziehen), dass es eine Befreiung für sowas braucht (auch die Mutter hätte das wissen müssen - Schulaufgabe hin oder her) und die Schulaufgabe vorgeht.
    Kann ich nicht davon ausgehen, dass das Mädchen dann am Montag zur Mama sagt "Du, da haben wir Schulaufgabe?" ... und Mama dann den Termin entweder verschiebt oder wenigstens diese Beurlaubung beantragt (die ihr dann verweigert worden wäre)?

    Also dieses Posting von Dir hört sich schon ein Bisschen danach an, als wolltest Du das Mädchen unbedingt bestrafen.
    Natürlich KANN man theoretisch davon ausgehen, dass das Mädchen sich "perfekt" hätte verhalten können.
    Bei jedem Zehntklässler wäre ich da rigoros gewesen. Aber wir reden hier von der fünften Klasse. Hier direkt mit der Keule zu kommen, weil man erwartet, dass das Mädchen sich gegen seine Mutter durchsetzt bzw. das alles überblickt, finde ich grenzwertig.
    Einige können das vielleicht, andere eben nicht.

    Konsequenzen kann man natürlich auch bei Kindern ziehen - allerdings sollte ihnen dabei entweder vorher bekannt sein, welches Verhalten welche Konsequenz nach sich zieht. Fehlverhalten kann auch ohne vorherige Ankündigung einer Sanktion sanktioniert werden, allerdings sollte man als Lehrer dann davon ausgehen können, dass das Kind die entsprechende Reife besitzt, um die Konsequenzen seines Verhaltens abschätzen zu können.

    Und sorry, das sehe ich bei einer Fünftklässlerin eben noch nicht. Daher würde ich sie verwarnen und beim nächsten Mal nach angekündigter Konsequenz dies entsprechend auch durchziehen.

    Gruß
    Bolzbold

    Moremo

    Es ist unstrittig, dass Du allenfalls einen Teilaspekt - und selbst diesen auch nur exemplarisch - bearbeiten bzw. im Unterricht behandeln kannst.

    Sklaverei bzw. die spanische Haltung gegenüber den Eingeborenen wäre sicherlich ein lohnenswertes Thema, wenngleich man hier aufpassen muss, dass man sich nicht in Platituden ergeht wie "Sklaverei ist schlecht - die bösen Spanier".

    Die Ambivalenz der Kirche wäre auch eine gute Idee.

    Der Vertrag von Tordesillas gibt m.E. zu wenig her.

    Du könntest auch die Frage thematisieren, ob Kolumbus wirklich "Amerika entdeckt hat".
    Das ist ja schnell dahergesagt, wenn man von 1492 redet.

    Gruß
    Bolzbold

    Irre ich mich, oder wird hier ggf. die falsche Person bestraft?

    Wenn das Mädchen aus eigenem Antrieb bewusst den Termin beim Zahnarzt gelegt hätte, um die Klassenarbeit zu schwänzen, würde auch ich eine 6 geben.

    In diesem Fall denke ich aber, dass der Fehler mehr bei den Eltern als bei der Schülerin liegt.

    Wenn die Mutter wusste, dass die KA dann geschrieben wurde, hätte SIE den Termin mit dem Arzt nicht machen dürfen.

    Dann wäre eine 6 für das Mädchen aus meiner Sicht pädagogisch verfehlt, weil sie die falsche Person trifft.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von klöni

    M.E. kann die Diskrepanz zwischen Fremd- und Selbstwahrnehmung zwei Ursachen haben. 1) die Bewertungskriterien sind auf beiden Seiten nicht identisch, da evtl. nicht transparent genug gemacht worden (sachliche Diskussion) 2) aufgrund eines unbewussten Wunsches nach "Übertragung" wird die Diskrepanz "künstlich" hergestellt. (Die "Sache" wird zum Schein diskutiert. Es geht mehr um das Drama der Auseinandersetzung selbst).

    Das bestärkt mich in dem Eindruck, dass Du da "gerne" ein größeres Problem konstruierst.
    Der Grad an Transparenz Deiner Notengebung muss nicht mit der Akzeptanz der Schüler korrespondieren. Die Eigenwahrnehmung ist selten ausschließlich sachlich - und da spielen in der Tat psychische Hintergründe eine Rolle.
    Der von Dir erwähnte "unbewusste Wunsch nach Übertragung" könnte ebenso eine Suggestion Deinerseits sein, weil es Dir logisch erscheint.
    Das Wissen, DASS so etwas vorkommen kann, ist für Dich aus meiner Sicht Indiz genug, so etwas zu vermuten.
    Nur dann könnten wir jedem Menschen nahezu alles unterstellen, wenn wir zuvor die entsprechende einschlägige psychologische Lektüre gelesen haben.

    Zitat

    Danke für die Einschätzung. Kann mich aber nur schwerlich in dieser -m.E. etwas eindimensionalen - Deutung wiederfinden. Emotionale Reaktionen haben nun einmal psychologische Ursachen. Gefährlich ist dieses Terrain (um dein aus dem Militärjargon geliehenes Bild zu verwenden) nur dann, wenn man sich eben NICHT mit diesen Phänomenen auseinandersetzt. Da kann man sich mit einer routiniert-pädagogische Standardhandlung schnell mal in einem zwischenmenschlichen Minenfeld verirren.

    Ich weiß nicht, inwieweit eine Polarisierung zwischen "alles psychologisieren" und "Standardhandlung", deren extreme Folgen Du ausmalst, argumentativ hilfreich ist.

    Zitat

    Es ist seit 2 Jahren immer wieder dieselbe Reaktion. Sie ist meine Tutandin und da interessieren mich die Ursachen für emotionale Reaktionen durchaus. Andere Kollegen beobachten ähnliche Reaktionen, bezeichnen sie als "schwierige" Schülerin. Ich fühle mich verantwortlich, herauszufinden, was wirklich hinter diesem Verhalten liegt. Nenne es "menschliche Neugierde".

    Grüße
    klöni

    Deine Neugierde in allen Ehren, aber wäre es da nicht sinnvoller, fernab von konkreten psychologischen Diagnosen, die Du bitte dem Fachmann überlassen solltest, erst einmal auf der empathisch-zwischenmenschlichen Ebene herauszufinden, was los ist? Das wäre in der Tat Deine Aufgabe.
    Auf der Basis dieser eher pädagogischen Diagnose könntest Du dann Hilfestellung geben - und den psychologischen Anteil denen überlassen, die etwas davon verstehen.

    Gruß
    Bolzbold

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