Nachtermin zur Schulaufgabe stellen - oder nicht?

  • Nun sind das aber doch Dinge, die von verschiedenen Lehrern auch ganz verschieden gehandhabt werden - vergleiche die Diskussion über Alkohol auf Klassenfahrten.


    Kopieren: Den Kompromiss gibt es auch in Bayern - ich kenne keinen Lehrer, der ganze Werke von vorne bis hinten kopiert.


    Was Lehrerfreiplätze und Umlagen auf Schüler betrifft, mag es in Bayern ganz andere Regelungen geben.


    Das heißt, aus "pädagogischen Gründen" die Regeln biegen ist eine sehr individuelle Sache, liegt sehr stark im subjektivem Ermessen des Lehrers ... und ist damit stets zu hinterfragen (was mit der Diskussion hier auch meine Absicht ist). Jedenfalls finde ich, dass es von keinem Lehrer erwartet werden kann - denn man trägt ja auch die Konsequenzen, wenn das Verbiegen der Regeln negative Folgen haben sollte. Und von daher wäre ich auch vorsichtig, sofort zu urteilen, dass das eine Verhalten pädagogisch, das andere "Juristerei" wäre.


  • Hm, also deine Beispiele (bis auf das erste) sind eigentlich mehr geeignet zu zeigen, dass man rechtliche Interpretationsmöglichkeiten zum Wohle der Schüler nutzen kann. Deswegen plädiere ich ja auch immer dafür, dass man die rechtlichen Regelungen drauf hat. Man wird sich wundern, wie oft es einen beachtlichen Ermessensspielraum für den Lehrer gibt.
    Im vorliegenden Fall gibt es aber schlicht keinen Ermessensspielraum. Das finde ich auch gut so, denn Schule ist schließlich kein Theaterabo.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    • Offizieller Beitrag

    ich bin zwar schon weit hinten im thread....aber timms genereller aussage stimme ich zu (auch wenn er mich hier schon oft damit genervt hat, weil ein falscher eindruck von ihm bei mir entstand - h.d.l. timm ;) ehrlich)...


    aber noch mal etwas zu einem kommentar weiter vorn bzw. zur bayernhetze hier :D:D:D


    Zitat

    Original von Eliah



    Das klappt in Bayern leider nicht - hier müssen die Noten rein rechnerisch ermittelt werden. Und wie viel eine Klassenarbeit (="Schulaufgabe") zählt, ist im Schulgesetz eindeutig festgelegt, da gibt es keine Möglichkeit, die 6 mal eben schwächer zu werten.


    so nicht ganz richtig. die noten werden zwar errechnet, aber die kommentare zum bayeug sagen eindeutig, dass bei der bewertung des schülers nicht allein arithmetische mittel zum einsatz kommen sollen (pädagogische freiheit).
    wie viel eine schuli zählt, steht dort auch nicht. der lehrer darf nach eigenem massstab (bzw. natürlich hinsichtlich des stoffes u.a.) die gewichtung selbst bestimmen. so weit ich gehört habe, sollte dabei aber ein bestimmtes verhältnis mündlich/schriftlich nicht stark verändert werden.


    in konferenzen wird normalerweise bei engen entscheidungen auch erwähnt, welche noten unter welchen umständen entstanden sind (spick-sechser...z.b.). d.h. es kommen aspekte mit in die entscheidung, die den schüler direkt betreffen.


    das problem bei allen beiträgen, in denen mit gesetzes-fitzeln rumgeworfen wird, ist, dass an der schule zwar unter diesen rahmenbedingungen gearbeitet wird, aber doch die umsetzung oftmals (ja, lieber frosch) durchaus an den schülern bemessen wird.


    (ich spreche jetzt mal nicht von den unsicheren kollegen aller jahrgänge, die alles nur nach vorschrift machen - wäre ja doof, wenn ich als verbindungslehrer nichts mehr zu tun hätte;) )


    noch einmal zum thema schulaufgaben in bayern.


    (ich habe immer noch im kopf mal eigenständige threads hier zu entwickeln, in denen die kollegen der einzelnen bundesländer mal jeweils zu einem bestimmten thema, z.b. notenbildung, schulaufgaben, klassenfahrten.... die vorgehensweise und vorschriften des einzelnen landes darstellen)


    inhalte und inhalte und form der schulis sind reglementiert - ich weiß nicht, was passiert, wenn man davon abweicht...es wird schon nicht tödlich enden. natürlich gehts vor allem in deutsch in den höheren klassen darum, dass sie auch die abschlussprüfungen bestehen.


    jede schuli muss angesagt werden, mindestens eine woche vorher. es wird in der regel so gemacht, dass anfang des halbjahres die termine festgelegt werden. das hat vorteile: die schüler und eltern haben einen überblick, man kann übermäßige belastungen abfedern, indem man nicht zwei schulis hintereinander schreibt usw. (hallo nrw und so: es werden weniger schulis in bayern geschrieben, nicht in allen fächern, so dass die einzelne stärker gewichtet ist)


    letzter vorteil: die kollegen werden dazu erzogen, dass sie ihre eigenen termine auf die reihe bekommen. einmal festgelegt, ist der termin nur schwer zu ändern, d.h. man muss seinen unterricht so planen, dass man hinkommt.


    und noch einmal zum kernproblem zurück. ich bin wirklich keiner, der sich hinter seiner schulleitung versteckt, aber in einem solchen fall habe ich schon chefs kennen gelernt, die die eltern zur rede gestellt haben - sei es mit offizieller einladung oder mit einem persönlichen anruf. die wirkung ist nicht zu unterschätzen.
    an unserer schule weiß das sekretariat übrigens im normalfall, wann schulis geschrieben werden oder fragt nach am telefon. soll heißen, in einem solchen fall könnte oder sollte man (wenn das an eurer schule so gehandhabt wird) auch schon am telefon darauf hingewiesen werden, dass diese benotung in einem solchen fall eintritt.)


    und zum konkreten fall - ich würde einer schülerin /einem schüler aus der 5. klasse erstmal nichts böses unterstellen, sondern die eltern heran ziehen. wo ich bisher unterrichtet habe, war es usus, dass es allein auf die entschuldigung ankommt. unentschuldigtes fehlen gibt die sechs, alles andere ist ärgerlich - und ich gebe immer den tipp, diesen ärger auch da hin zu bringen, wo er erzeugt wird.


    grüße


    h.


    ps: sorry für das lange geschriebsel...habe grad eine woche urlaub hinter mir=abschlussfahrt zehnte klasse. ;)


    pps: wenn man sich wieder über das nachschreiben ärgert, gilt immer noch der tipp, das man zusammen mit den anderen kollegen schreibt und entsprechend nachtermine zusammen legt. wenige arbeit, weniger ärger.

  • Zitat

    Original von Hawkeye
    so nicht ganz richtig. die noten werden zwar errechnet, aber die kommentare zum bayeug sagen eindeutig, dass bei der bewertung des schülers nicht allein arithmetische mittel zum einsatz kommen sollen (pädagogische freiheit).


    Das stimmt wohl - allerdings bezieht sich das meiner Meinungn nach eher auf die einzelnen Noten, bzw. auf den Spielraum bei knappen Gesamtnoten fürs Zeugnis - an meiner Schule zwischen x,44 und x,56 glaube ich. Wenn ein Schüler rechnerisch auf 3,33 kommt, werde ich große Probleme haben, in der Konferenz aus "pädagogischen Gründen" eine Vier durchzusetzen. Wäre das rein rechtlich überhaupt möglich?


    Zitat


    wie viel eine schuli zählt, steht dort auch nicht. der lehrer darf nach eigenem massstab (bzw. natürlich hinsichtlich des stoffes u.a.) die gewichtung selbst bestimmen. so weit ich gehört habe, sollte dabei aber ein bestimmtes verhältnis mündlich/schriftlich nicht stark verändert werden.


    Hier bin ich mir ziemlich sicher, dass das fürs Gymnasium nicht richtig ist. Ich bin rechtlich nicht firm genug, um zu wissen, WO genau die Gewichtung vorgeschrieben ist (GSO, BayEUG, KMS, KMBek???), allerdings bin ich mir sicher, dass Schulaufgaben doppelt zählen. Dabei wird der Durchschnitt aller Schulaufgaben doppelt zum Durchschnitt der anderen (mündlichen/kleinen) Noten gezählt und das ganze durch drei geteilt:


    ((2xDurchschnitt Schulaufgaben) + (1x Durchschnitt mündliche Noten))/3


    Dass diese "Formel" an der Realschule anders ist, weiß ich, seit ich als Ref damals mit einem Freund von der RS über meine Zeugnisnoten diskutiert habe.


    Zitat


    inhalte und inhalte und form der schulis sind reglementiert - ich weiß nicht, was passiert, wenn man davon abweicht...es wird schon nicht tödlich enden. natürlich gehts vor allem in deutsch in den höheren klassen darum, dass sie auch die abschlussprüfungen bestehen.


    Auch hier ist das am Gym seit G8 ein wenig anders. Form und Inhalt der Schulaufgaben ist lange nicht mehr so stark vorgegeben wie noch zu G9-Zeiten. Allerdings gibt es natürlich schon gewisse Vorgaben, angefangen bei den eigentlichen Lehrplaninhalten.


    Im Übrigen möchte ich nochmal lehrplangetreu meine "Liebe zur bayerischen Heimat" erklären und mich gegen den Begriff "Bayernhetze" wehren. Mia san mia ;)

    • Offizieller Beitrag

    Sitze gerade am Handy, daher antworte ich einmal nur kurz:


    Keine Panik, auch wenn ich ein waschechter Preuße bin, verstehe ich mein Posting nicht als "Bayernhetze". :) Und ich gestehe: auch ich trinke am liebsten ein frisches Hefeweizen. :)


    kl. blauweißer Frosch

    • Offizieller Beitrag

    aus NDS kommend, tat ich mich auch anfänglich schwer mit dem geringen Spielraum bei der Zeugnisnotenvergabe, habe aber dann sehr schnell die Vorteile eingesehen:
    keine Diskussionen
    kein Gejammer
    keine nächtelangen Überlegungen


    aber eben auch weniger pädagogische Möglichkeiten :schimpf:


    Und in anderen Bundesländern werden mehr Schulaufgaben geschrieben, auch in den sogenannten Nebenfächern.
    Was da schülerfreundloicher ist, bleibt dahingestellt....


    Die Idee, das alles mal nach Bundesländern zusammenzufassen, find ich übrigens super ! ;)

  • Ich hatte diesen Fall auch schon einmal während meiner Refzeit.
    Die Schülerin hatte am Tag einer Klassenarbeit die zugleich eine Vergleichsarbeit war einen Termin in einer Zahnklinik und wusste das schon länger, ohne mich vorher zu informieren. Der SL hatte diese Schülerin allerdings beurlaubt, mich aber nicht informiert. Ich hab die Schülerin nachschreiben lassen, aber sauer war ich deswegen schon, klar.


    Wenn ihr klare Regelungen diesbezüglich habt, würde ich mich daran halten. Habt ihr sie nicht, gibt ihr die Chance und stell eine Nachschreibarbeit.
    Vielleicht hat die Schülerin ja mehr Angst vor der Arbeit gehabt als vor dem Arzttermin? Dann erst recht nachschreiben lassen.


    Liebe Grüße, Effi

    • Offizieller Beitrag

    hm hi,


    3,33 als 4 laufen zu lassen, ist nicht unmöglich. ich habe schon konferenzen erlebt, wo noten per mehrheitsbeschluss angehoben wurden. wüsste nicht, warum das grundsätzlich am gym anders sein sollte.
    ich selbst habe auch schon anträge gestellt, die jenseits der pädagogischen grenze lagen, nach oben und nach unten (begründungen waren z.b. todesfälle in der familie, lange krankheiten uvm.) - übrigens auch dann, wenn schüler viele leistungsnachweise verpassten (außer schulis), keine note gegeben. dann tauchte auf dem zeugnis auf, dass die leistungen nicht erbracht werden konnten. oder es gab eben die übliche feststellungsprüfung am ende des schuljahres - die bei mir irgendwie komischerweise bisher keiner bestanden hat.


    die möglichkeit zu begründen liegt dabei im bereich der gewichtung der einzelnote.


    und: einzelnoten sind meines wissens nach auch am gym (hab meine frau grad gefragt) in unterschiedlicher gewichtung möglich (gso sagt das auch). die einzelne ex kann doppelt gewertet werden, ebenso andere leistungen. es heißt dort "angemessene" gewichtung.


    und: ja, am gym wird anders ausgerechnet. fr hohlmeier hat als vermächtnis eine notenberechnung hinterlasse, die es an der rs sehr schwer macht, 5er auf das zeugnis zu bringen.


    und: wo gibts denn wenig spielräume? ich mache doch die einzelnoten. d.h. die arbeit, die euch beengt vorkommt, mache ich schon vorher. ich steuere durch erstellung der schuli und deren korrektur. weiterhin mache ich meine anderen noten so, dass ich und die schüler "zufrieden" bin...nein, nicht jeder hat ne 2 bei mir - aber die 5er können damit auch leben.


    und generell: ich bezeichne mich als hanseaten (hamburg geboren) mit rheinischem einschlag ( abitur bei köln), der nun seit fast 20 jahren im bayrischen exil ist.


    wessen brot ich ess, dessen lied ich sing.


    hrhrhrhr


    stelle hiermit den antrag, dass ein neues unterforum erstellt wird, in dem die einzelnen bestimmungen zu den "festen" dingen des schulalltags nach bundesland geordnet aufgezeigt werden können.

  • Zitat

    Original von Hawkeye
    3,33 als 4 laufen zu lassen, ist nicht unmöglich. ich habe schon konferenzen erlebt, wo noten per mehrheitsbeschluss angehoben wurden. wüsste nicht, warum das grundsätzlich am gym anders sein sollte.


    Wenn ich so darüber nachdenke, muss ich zugeben, dass mir das durchaus möglich erscheint. Ich hab's zwar noch nicht erlebt, aber sooo lange bin ich ja nun auch noch nicht dabei.



    Zitat

    ich selbst habe auch schon anträge gestellt, die jenseits der pädagogischen grenze lagen, nach oben und nach unten (begründungen waren z.b. todesfälle in der familie, lange krankheiten uvm.) - übrigens auch dann, wenn schüler viele leistungsnachweise verpassten (außer schulis), keine note gegeben. dann tauchte auf dem zeugnis auf, dass die leistungen nicht erbracht werden konnten. oder es gab eben die übliche feststellungsprüfung am ende des schuljahres - die bei mir irgendwie komischerweise bisher keiner bestanden hat.


    Bei uns wird sowas eigentlich nur gemacht, wenn's ums Bestehen des Schuljahres geht. Und in diesem Fall gibt es ja jetzt - zumindest am Gym - auch die Möglichkeit, jeden Schüler erstmal auf Probe vorrücken zu lassen.



    Zitat

    und: einzelnoten sind meines wissens nach auch am gym (hab meine frau grad gefragt) in unterschiedlicher gewichtung möglich (gso sagt das auch). die einzelne ex kann doppelt gewertet werden, ebenso andere leistungen. es heißt dort "angemessene" gewichtung.


    Ja, aber eben nur im Bereich der mündlichen Noten (jetzt: "kleine Leistungsnachweise" - der König ist tot, lange lebe der König).
    Bei Schulaufgaben geht das nicht, und das war ja der Vorschlag in diesem Thread gewesen - die 6 zu geben und einfach nicht so stark zu werten.


    Zitat

    und: wo gibts denn wenig spielräume? ich mache doch die einzelnoten. d.h. die arbeit, die euch beengt vorkommt, mache ich schon vorher. ich steuere durch erstellung der schuli und deren korrektur.


    Das meinte ich mit päd. Freiheit bei Einzelnoten - bei Unterrichtsbeiträgen berücksichtige ich regelmäßig auch die individuelle Leistungsfähigkeit.


    Zitat

    und generell: ich bezeichne mich als hanseaten (hamburg geboren) mit rheinischem einschlag ( abitur bei köln), der nun seit fast 20 jahren im bayrischen exil ist.


    Es lebe die deutsche Globalisierung ;)


    PS: Mann, eigentlich hasse ich solche Posts, in denen nur viele Zitate stehen und dazwischen mit einem Satz kommentiert wird. Sorry!

  • Völlig OT:


    Zitat

    ich habe schon konferenzen erlebt, wo noten per mehrheitsbeschluss angehoben wurden. wüsste nicht, warum das grundsätzlich am gym anders sein sollte.


    8o Echt?? Wie geht das denn? Die Note wird doch vom Fachlehrer gesetzt. Wie kann da die Konferenz eingreifen?

  • Dudelhuhn
    In Bayern wird die Jahresnote formal von der Gesamtlehrerkonferenz festgelegt. Natürlich läuft das so, dass im Normalfall die Note des Fachlehrers nichtmal angesprochen wird, aber in Zweifelsfällen wird in der Klassenkonferenz ein Vorschlag erarbeitet, der in GLK angenommen werden muss.

  • Zitat

    In Bayern wird die Jahresnote formal von der Gesamtlehrerkonferenz festgelegt.


    Soweit ich weiß, wird am bayerischen Gymnasium die Note von der Klassenkonferenz festgelegt, auf Grundlage eines Vorschlags des Fachlehrers. Fast immer hält man sich dran. Die Gesamtlehrerkonferenz kann an der Note nichts mitbestimmen, aber Sie entscheidet darüber, ob der Schüler trotz schlechter Noten vorrücken darf ("auf Probe").

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Zitat

    Soweit ich weiß, wird am bayerischen Gymnasium die Note von der Klassenkonferenz festgelegt, auf Grundlage eines Vorschlags des Fachlehrers. Fast immer hält man sich dran. Die Gesamtlehrerkonferenz kann an der Note nichts mitbestimmen, aber Sie entscheidet darüber, ob der Schüler trotz schlechter Noten vorrücken darf ("auf Probe"). Eliah


    Krass! Danke für die Aufklärung!

  • Zitat

    Original von Herr Rau
    Soweit ich weiß, wird am bayerischen Gymnasium die Note von der Klassenkonferenz festgelegt, auf Grundlage eines Vorschlags des Fachlehrers. Fast immer hält man sich dran. Die Gesamtlehrerkonferenz kann an der Note nichts mitbestimmen, aber Sie entscheidet darüber, ob der Schüler trotz schlechter Noten vorrücken darf ("auf Probe").


    Ich hatte mir eingebildet, dass über die Noten nochmal insgesamt in der GLK abgestimmt wird. Aber das sind so die Feinheiten, bei denen meine Rechtskenntnis nicht mehr ausreicht, darum ist es sehr wahrscheinlich, dass ich mich irre.
    Ich weiß nur, wann ich welchen Antrag stellen muss :)

  • Zitat

    und: ja, am gym wird anders ausgerechnet. fr hohlmeier hat als vermächtnis eine notenberechnung hinterlasse, die es an der rs sehr schwer macht, 5er auf das zeugnis zu bringen.


    @ Hawkeye: Was wird denn bei Euch anders berechnet? Das wusste ich gar nicht, dass die Berechnung von der Schulart abhängt ... Da ist man aus dem gleichen Bundesland und weiß trotzdem nicht Bescheid X(

    • Offizieller Beitrag

    hm, um das folgende genauer zu bewerten bin ich zu wenig mathematiker.


    aber an der rs wird folgendermaßen gerechnet: man multipliziert alle noten jeweils mit ihrer gewichtung (ihrem teiler). das rechnet man zusammen und teilt es durch die summe der teiler.


    ich hoffe, ich habs richtig erklärt.


    Beispiel: Schuli 1 Note 3 x 2 + Schuli 2 Note 4 x 2 + Referat 1 + Mündlich 2 + Gedicht aufsagen 3 ---------> 20 / 7 = 2,85


    am gym: Schriftlicher Schnitt 3,5 * 2 + Mündlicher Schnitt 2 = 9/3 = 3


    danach eben nachweislich weniger 5er.


    dann zu den noten noch mal. es gibt verschiedene zuständigkeiten, das ist richtig. normales zeugnis:klassenkonferenz; abschlussnote: prüfungskonferenz. ich meine aber in einzelfällen, kann die klassenkonferenz die gesamtlehrerkonferenz anrufen. betr. lange krankheiten des schülers zb. o.ä.


    und wie gesagt: in konferenzen wird auch oftmals in stiller übereinkunft die grenzen der rso o.ä. gedehnt. ein gut argumentierender klassenlehrer kann erreichen.


    grüße


    h.

    • Offizieller Beitrag

    Viele Kieferorthopäden machen nur vormittags Termine. Ich hab mal mit einem zu dem Thema telefoniert (zumal ja mehr Schüler als Erwachsene seine Kunden sind), aber der war da eher uneinsichtig. Sei halt so.


    Eine 5. Klässlerin (!) für einen Arzttermin zu "bestrafen" oder ihr auch nur vorzuwerfen, dass sie nicht den Weitblick hatte, die Situation zu überblicken - mit 11 Jahren! - finde ich unangemessen.


    Zum Zahnarzt geht eh keiner aus Vergnügen, das ist eine schlimmere Strafe als Klassenarbeit.

  • Stopp - die Schülerin wird wenn dann nicht für den Arztbesuch bestraft, sondern dafür, dass sie die Regeln, die für so einen Fall gelten, nicht eingehalten hat - und diese Einhaltung wird bei uns eben auch schon in der 5. Klasse verlangt. Ist auch meiner Ansicht nach kein besonderer Anspruch.


    Ich frag mal jetzt genau so scharf zurück: Ihr müsst ja geringe Ansprüche an Euere Schüler haben, dass Ihr nicht mal erwartet, dass sie sich für vorhersehbare Termine gemäß der Haus- und Schulordnung entschuldigen.


    Weitblick - also sorry, aber das Wort geht doch hier wohl völlig an der Situation vorbei. Die Schülerin wusste am Montag sowohl, dass sie am Mittwoch Schulaufgabe schreibt als auch um ihren Termin. Auch von einer Schülerin der 5. Klasse erwarte ich da, dass sie da irgendwas sagt.
    Dazu braucht es keinen Weitblick.


    Schülern und Eltern wird am Schuljahresanfang schriftlich und vom Klassleiter mündlich erläutert, wie solche Arzttermine gehandhabt werden - eben mit vorheriger Befreiung. Wenn ich der Schülerin (und den Eltern) jetzt zugestehe, dass sie diese Information "vergisst", ihr dafür "der Weitblick" fehlt, dann kann ich mir für die 5. Klasse die komplette Haus- und Schulordnung schenken.


    Übrigens: Die ganze Sache ging so aus, dass ich zunächst mal die Schulleitung informierte (muss ich machen und auch zu meiner Absicherung, egal wie ich entschieden hätte) ... und die nach Telefonat mit der Mutter ohne Rücksprache mit mir (fand ich dann weniger gut) zur Entscheidung kam, dass es keinen Nachtermin gibt (ehrlich gesagt irgendwie zu meiner Überraschung).

  • Zitat

    Original von Meike.
    Viele Kieferorthopäden machen nur vormittags Termine. Ich hab mal mit einem zu dem Thema telefoniert (zumal ja mehr Schüler als Erwachsene seine Kunden sind), aber der war da eher uneinsichtig. Sei halt so.


    Eine 5. Klässlerin (!) für einen Arzttermin zu "bestrafen" oder ihr auch nur vorzuwerfen, dass sie nicht den Weitblick hatte, die Situation zu überblicken - mit 11 Jahren! - finde ich unangemessen.


    Zum Zahnarzt geht eh keiner aus Vergnügen, das ist eine schlimmere Strafe als Klassenarbeit.


    Moment mal: Die Schülerin hatte einen Termin bei einem KieferORTHOPÄDEN und nicht bei einem KieferCHIRURGEN oder Zahnarzt.
    Auch deine Argumentation, nichts für ungut, löst sich in Luft auf. Der eine meint, Kinder könnten sehr wohl feststellen, dass hier Arbeit und verschiebbarer Termin kollidieren, der andere nicht. Toll - qui bono? Wenn hier jeder nach seinem eigenen Maßstab entscheidet, haben wir über kurz oder lang reine Willkür.
    Wir haben hier festgestellt, dass es einen pädagogischen Spielraum gibt, die Besonderheiten der Ungenügend am SJ-Ende auch in Bayern zu würdigen. Ich sehe hier also nun wirklich keinen pädagogischen indizierten Notstand, mit dem man sich über die Schulpflicht und ihre Konsequenzen hinwegsetzen kann.
    Ich bin kein Regelfetischist; es gibt immer wieder Fälle, in denen die Durchsetzung von vernünftigen Regeln mit unzumutbaren Härten verbunden ist. Dann ist m.E. auch eine gewisse Flexibilität dringend erforderlich. Aber, ich wiederhole mich, ich sehe hier keine unzumutbare Härte.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    Einmal editiert, zuletzt von Timm ()

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