Nachtermin zur Schulaufgabe stellen - oder nicht?

  • Folgender Fall:


    Schulaufgabe Englisch 5. Klasse seit über 6 Wochen angekündigt und diesen Mittwoch dann auch geschrieben.


    Ein Mädchen fehlt (war Tag vorher noch da).


    Heute (Donnerstag) war sie auch wieder da. Ich habe sie gefragt, wo sie gewesen wäre.


    Antwort: "Termin beim Kieferorthopäden."


    Frage: "Wie lange hattest du denn den Termin schon?"


    Antwort: "Seit diesen Montag."


    Die Mutter des Mädchens hatte am Mittwoch morgen an der Schule angerufen und ihre Tochter mit "beim Zahnarzt" entschuldigt, eine Bescheinigung, dass sie tatsächlich beim Kieferorthopäden war, liegt vor.


    ABER: Bei uns gilt, dass sich Schüler, die wissen, dass sie an einem bestimmten Tag nicht da sein können "beurlauben" lassen - und zwar vorher mit einem Formular im Sekretariat (durch einen Direketoratsmitarbeiter). Auf diesem Formular ist auch ganz glar festgehalten, dass für Tage, an denen eine Schulaufgabe geschrieben wird, keine Befreiung möglich ist.


    Daher: Das Mädchen / die Mutter wusste(n) seit Montag um den Termin (ich hab die Klasse auch Montag und Dienstag) ... kein Antrag auf Beurlaubung, kein Wort zu mir, dass der Termin sich mit der seit Wochen angekündigten Schulaufgabe überschneidet.
    Eine Beurlaubung für diesen Termin hätte das Mädchen auch vom Direktorat nicht bekommen.
    Statt dessen wird das Mädchen am Morgen der Schulaufgabe telefonisch entschuldigt, so wie es bei uns nur bei unvorhergesehener Verhinderung (Krankheit) üblich ist.


    Ich bin nun ernsthaft am Überlegen, ob ich dem Mädchen einen Nachtermin stelle, oder die Schulaufgabe mit 6 werte (Schulordnung sagt, dass ein Nachtermin nur gestellt wird, wenn der eigentliche Termin mit ausreichender Entschuldigung versäumt wurde - ich halte die Entschuldigung hier nicht für ausreichend, es gab keinen Grund, genau zu diesem Termin zum Kieferorthopäden zu gehen, der von der Schulordnung vorgesehene Ablauf wurde ebenfalls nicht eingehalten).


    Allerdings bin ich auch momentan unheimlich im Stress (hab von einer erkrankten Kollegin noch einen Englisch-Grundkurs paar Wochen vor dem Abitur zusätzlich zu meinem Geschichts-Leistungskurs übernommen) und von daher vielleicht voreingenommen, weil ich mir Arbeit ersparen würde.


    Allerdings ... was würde passieren, wenn die Schule solches Verhalten akzeptieren würde (Arzttermi auf Schulaufgabentermin, keine Befreiung ...)? Dazu kommt, dass es gefühlsmäßig immer häufiger vorkommt, dass Schüler/innen mit elterlicher Billigung ganz gezielt Schulaufgaben versäumen, weil man sich einen Vorteil verspricht, wenn man die Schulaufgabe, die die anderen dann schreiben, noch schnell üben kann bzw. länger Vorbereitungszeit hat.


    Wie seht ihr das?

  • Hallo


    Wenn ihr bei euch tatsächlich so strenge Regeln habt, solltest du sie auch umsetzen und Schüler und Eltern dazu bringen sie zu akzeptieren. Regeln, die man nicht durch- bzw. umsetzt kann man auch direkt in die Tonne legen.
    Was sagen denn deine Kollegen vor Ort zu der Situation?


    Ich würde jedoch auf jeden Fall ein Gespräch mit der Mutter suchen und ihr die Situation erklären und auch zuhören, wie die Kommunikation zwischen Tochter und Mutter abläuft. Es kann durchaus sein, dass die Mutter von der Schulaufgabe nichts wusste und/oder der Termin beim Arzt schon lange vorher feststand, aber die Tochter das nicht wusste.
    Müssen die Kinder bei euch vor und nach dem Arzttermin nicht mehr zur Schule, sondern können den ganzen Tag der Schule fernbleiben?


    Gruß
    Peter

  • Wenn das Mädchen die Geschehnisse richtig erzählt hat, wäre der Termin eben erst am Montag vor der Schulaufgabe vereinbart worden.


    Wenn der Termin schon länger bestanden hätte, hätte sich das Mädchen dennoch eine Beurlaubung holen müssen (ob jetzt zwei Tage oder zwei Wochen vorher).


    Und: Irgendwann muss doch Mama der Tochter erzählen, dass da ein Zahnspangentermin ist ... und dann sollte Töchterchen doch sagen, dass da schon lange Schulaufgabentermin ist. Unsere Schule sieht ganz klar die Schulaufgabe als wichtiger an - Mama hat hier scheinbar anders entschieden und verlässt sich drauf, dass es Nachtermin gibt.


    Wenn der Arzttermin rasch vorbei ist, sollten unsere Schüler/innen schon noch in die Schule kommen (das Mädchen war laut Bescheinigung des Kieferorthopäden bis 11 Uhr dort - je nach Ort der Praxis hätte sie die 5. und 6. Stunde noch in der Schule sein können).

  • Hallo Nighthawk,
    wir sind ja in der Schule und nicht bei Gericht. Ich würde die Schülerin darauf hinweisen, dass das nicht geht, auch mit der Mutter darüber Klartext sprechen und dann in Deiner unbegreiflichen Güte "Gnade vor Recht ergehen lassen" - nur dieses eine Mal. Spart Dir eine Menge Aufwand!


    Wenn bei mir jemand bis zur Arbeit anwesend ist und am Tag der Arbeit fehlt, lasse ich ihn sofort am nächsten Tag dieselbe Arbeit nachschreiben. Sie war ja bereits angekündigt, und der vermeintliche Mehr-Zeit-Vorteil ist dann von Dir ausgeschaltet.
    Gruß,
    putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

  • Bin mir nicht sicher, dass das Aufwand spart. Denn genau das scheint mir bei uns eine Entwicklung zu sein - dass sich Schüler/innen und Eltern bei Fehlverhalten darauf verlassen, dass man das ja an der Schule alles nicht so eng sehen braucht und es schon keine Konsequenzen geben wird. Wenn ich das jetzt "in unendlicher Güte" so mache, hab ich bei der nächsten Schulaufgabe wieder einen, der einen wichtigen Termin hatte (für den er sich nicht mal beurlauben hat lassen). Mit welchem Recht will ich denen dann die "Gnade" verweigern?


    Mal ganz abgesehen davon - wie glaubhaft wird eine Schul- und Hausordnung, wenn sie nicht greift?

  • Bei Oberstufenschülern hätte ich hier keine Skrupel und würde klar für eine unentschuldigt versäumte Leistung eintreten. In meinem Leistungskurs wollte ein Schüler bei der Klausur fehlen, weil er Führerscheinprüfung hätte. Ich wäre fast geplatzt vor Wut über dieses Ansinnen :qualm:! Dafür hätte er definitiv eine 6 kassiert.
    Für so eine kleine Fünftklässlerin ist eine 6 in einer Schulaufgabe natürlich schon hart. Du könntest betonen, dass nach diesem Präzedenzfall alle Bescheid wissen müssen und niemand mehr in solchen Fällen nachschreiben darf. Der Schülerin würde ich eine nicht unwesentlich schwierigere Arbeit stellen - natürlich nur, weil inzwischen auch schon mehr Stoff durchgenommen wurde und du die "schöne" Klausuraufgabe schon für den normalen Terminn aufgebraucht hast :pfeif:

    • Offizieller Beitrag

    Nighthawk


    Du kannst eine Wiederholung des Problems umgehen, auch wenn Du "Gnade vor Recht" ergehen lässt.
    Teile den Eltern über die Schüler mit, dass künftig nur noch solche Entschuldigungen beim Versäumen von Klassenarbeiten zählen, die von einem Arzt ausgestellt sind - und zwar in Form eines Attests.
    "Anwesenheits-" oder "Behandlungsbescheinigungen" sind keine Atteste und würden bei uns auch nicht akzeptiert werden.


    So behält jeder sein Gesicht und Du kannst beim nächsten Mal problemlos durchgreifen, wenn so ein Fall noch einmal aufkommt.


    Gruß
    Bolzbold

    • Offizieller Beitrag

    Das wäre für mich eine Sache, die ich mit der Schulleitung abklären würde. Denn egal, was du machst, finde ich es wichtig, dass ihr in ähnlichen Fällen alle gleich verfahrt, da ihr ja schon genaue Absprachen bezüglich dieser Beurlaubungen wegen Arztterminen habt.


    Ich hätte die Schülerin auch direkt am darauffolgenden Tag die selbe Arbeit nachschreiben lassen, aber wir haben andere Regelungen als ihr. War das Mädchen denn an dem Tag gar nicht mehr in der Schule? Ich habe es schon oft erlebt, dass die Kinder dann nach dem Arzttermin noch kommen und dann eben die Arbeit - vorher abgesprochen - in einer anderen Klasse oder im Trainingsraum nachschreiben.

  • Nach meinem Eindruck tendierst du ganz klar dahin, dass du die 6 vergeben möchtest und hast dafür auch gute Gründe.
    Ich würde deshalb an deiner Stelle auf jeden Fall mit der Schulleitung über das Problem sprechen, da du die Rückendeckung für dein Vorgehen brauchst. Du kannst dir sicher sein, dass die Eltern sich über diese Entscheidung bei der Schulleitung beschweren werden und dann musst du dir einfach im Klaren sein, dass die Schulleitung dann im Elterngespräch nicht "umfällt" von wegen "Naja, ist ein Fünftklässler, die Eltern wussten das nicht, die haben den Elternbrief am Jahresanfang nicht gelesen" und dann per dienstlicher Anordnung die Nachschrift in Auftrag geben. Das würde deine Autorität vor den Eltern ziemlich ins Wanken bringen und wäre eine offene Einladung, es mit den Regeln nicht ganz so genau zu nehmen, weil die Schulleitung ja so verständnisvoll ist.


    Dort scheint mir der Knackpunkt zu liegen. Triff die Entscheidung nicht, ohne dich rückzuversichern, dass dir die Schulleitung nicht in den Rücken fällt.


    Inhaltlich stimme ich dir übrigens völlig zu. Es geht einfach nicht, dass man sich nicht an die verbindlichen Regeln hält, insbesondere wenn es eben öffentlich wird, dann kann sich jeder drauf berufen, es ebenso machen zu dürfen. Und nicht umsonst steht das deutlich in jedem ersten Elternbrief des Schuljahres. Und den müssen die Eltern ja auch quitieren, d.h. auch bei Nicht-Lesen des Briefes gelten die Regeln für alle. Ist zwar bitter für das Kind, dass es für die Blödheit der Mutter bestraft wird, aber es lässt sich in dem Fall wirklich nicht anders machen.


    Es ist eben ein riesiger Aufwand, eine Nachschrift erstellen zu müssen. Und die gleiche Arbeit darfst du meines Wissens nach in Bayern gar nicht stellen, auch nicht direkt am nächsten Tag, weil ja immer noch die Möglichkeit besteht, dass sich das Kind am Nachmittag dann bei den Klassenkameraden erkundigt hat.
    Ist ja auch sinnvoll so, denn wenn die Schüler das einmal merken, dann hast du beim nächsten Mal gleich mehrere Fehlende, die sich dann erstmal erkundigen und dann am nächsten Tag die gleiche Arbeit nachschreiben wollen. No way.


    edit: mit dem Schulleitungstipp war ich anscheinend zu langsam, also sorry für die Wiederholung, stand noch nicht da, als ich begann, meinen Beitrag zu schreiben

    Liebe Grüße
    mimmi

    Einmal editiert, zuletzt von mimmi ()

  • Sie war gar nicht mehr an der Schule. Am nächsten Tag (also heute) direkt nachschreiben mit der gleichen Arbeit halte ich nicht für sinnvoll (Englisch 5. Klasse - die Schüler/innen rufen sich doch an und erzählen sich, was dran war).


    Aber ja ... um ein Gespräch mit der Schulleitung werde ich nicht rumkommen. Denn - und das ist ja für mich einer der problematischen Punkte - was nützt uns unsere Hausordnung, wenn sie nicht von allen einigermaßen gleich umgesetzt wird. Unser Chef wird ja in Punkten, die das Verhalten der Lehrer betreffen auch nicht müde, die Einhaltung der Verordnungen einzufordern.


    edit: und ja ... so im Moment (bei der Arbeit, die ich im Moment habe) tendiere ich dazu, keine Schulaufgabe zusätzlich zu erstellen. Mein Problem ist, dass ich beide Verhaltensweisen (6 geben, aber auch nachschreiben lassen) gut finden und vertreten könnte - so rein gefühlsmäßig. Daher versuche ich nun, alle Argumente zu finden ;)

    • Offizieller Beitrag

    Irre ich mich, oder wird hier ggf. die falsche Person bestraft?


    Wenn das Mädchen aus eigenem Antrieb bewusst den Termin beim Zahnarzt gelegt hätte, um die Klassenarbeit zu schwänzen, würde auch ich eine 6 geben.


    In diesem Fall denke ich aber, dass der Fehler mehr bei den Eltern als bei der Schülerin liegt.


    Wenn die Mutter wusste, dass die KA dann geschrieben wurde, hätte SIE den Termin mit dem Arzt nicht machen dürfen.


    Dann wäre eine 6 für das Mädchen aus meiner Sicht pädagogisch verfehlt, weil sie die falsche Person trifft.


    Gruß
    Bolzbold

  • Falsche Person bestrafen ... hm ... das Mädchen wusste spätetens am Montag, dass es den Termin hat (eigene Aussage). Es wusste auch, dass es Schulaufgabe schreibt. Es müsste wissen (wenn man jetzt nicht wieder zugute hält, dass es "ein Kind" ist - nur, dann kann man nie Konsequenzen ziehen), dass es eine Befreiung für sowas braucht (auch die Mutter hätte das wissen müssen - Schulaufgabe hin oder her) und die Schulaufgabe vorgeht.
    Kann ich nicht davon ausgehen, dass das Mädchen dann am Montag zur Mama sagt "Du, da haben wir Schulaufgabe?" ... und Mama dann den Termin entweder verschiebt oder wenigstens diese Beurlaubung beantragt (die ihr dann verweigert worden wäre)?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Nighthawk
    Falsche Person bestrafen ... hm ... das Mädchen wusste spätetens am Montag, dass es den Termin hat (eigene Aussage). Es wusste auch, dass es Schulaufgabe schreibt. Es müsste wissen (wenn man jetzt nicht wieder zugute hält, dass es "ein Kind" ist - nur, dann kann man nie Konsequenzen ziehen), dass es eine Befreiung für sowas braucht (auch die Mutter hätte das wissen müssen - Schulaufgabe hin oder her) und die Schulaufgabe vorgeht.
    Kann ich nicht davon ausgehen, dass das Mädchen dann am Montag zur Mama sagt "Du, da haben wir Schulaufgabe?" ... und Mama dann den Termin entweder verschiebt oder wenigstens diese Beurlaubung beantragt (die ihr dann verweigert worden wäre)?


    Also dieses Posting von Dir hört sich schon ein Bisschen danach an, als wolltest Du das Mädchen unbedingt bestrafen.
    Natürlich KANN man theoretisch davon ausgehen, dass das Mädchen sich "perfekt" hätte verhalten können.
    Bei jedem Zehntklässler wäre ich da rigoros gewesen. Aber wir reden hier von der fünften Klasse. Hier direkt mit der Keule zu kommen, weil man erwartet, dass das Mädchen sich gegen seine Mutter durchsetzt bzw. das alles überblickt, finde ich grenzwertig.
    Einige können das vielleicht, andere eben nicht.


    Konsequenzen kann man natürlich auch bei Kindern ziehen - allerdings sollte ihnen dabei entweder vorher bekannt sein, welches Verhalten welche Konsequenz nach sich zieht. Fehlverhalten kann auch ohne vorherige Ankündigung einer Sanktion sanktioniert werden, allerdings sollte man als Lehrer dann davon ausgehen können, dass das Kind die entsprechende Reife besitzt, um die Konsequenzen seines Verhaltens abschätzen zu können.


    Und sorry, das sehe ich bei einer Fünftklässlerin eben noch nicht. Daher würde ich sie verwarnen und beim nächsten Mal nach angekündigter Konsequenz dies entsprechend auch durchziehen.


    Gruß
    Bolzbold

  • "Nur dieses eine Mal"? Solche und ähnliche - etwas harmlosere, etwas wildere - Fälle gibt es an meiner Schule so regelmäßigt, dass das jedenfalls keine Einzelfälle sind. Und großmütige Gnade beim nächsten Mal auch nicht für weniger Aufwand sorgt.


    Ich würde auf jeden Fall darauf drängen, dass es für diese Fälle eine einheitliche Entscheidung gibt, zu der die Schulleitung dann auch steht. Wir haben eine solche, aber noch nicht lange: 6. Kieferorthopädie muss von der Schulleitung abgesegnet werden, auf dem Formular ist anzukreuzen, ob eien Prüfung angesagt ist.
    Ob die Schulleitung im Ernstfall kneift, bin ich mir nicht sicher.


    Allerdings erreicht man bei uneinsichtigen Eltern nichts: Die schreiben dann einfach "krank" hin statt "Kieferorthopäde", und da kann man dann nichts machen.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Herr Rau


    Allerdings erreicht man bei uneinsichtigen Eltern nichts: Die schreiben dann einfach "krank" hin statt "Kieferorthopäde", und da kann man dann nichts machen.


    Das gibt sich ganz schnell, wenn man den Kindern in einer ruhigen Stunde mit Bedauern klar macht, dass - in sprachlichen Fächern- die Nachschreibschulaufgabe nur 2. Wahl sein kann, weil die erste Wahl ja schon für die eigentliche Schulaufgabe verbraten wurde. :D
    Und dass das bedeutet, sie ist oft sogar schwieriger als die eigentliche Schulaufgabe. 8o

    • Offizieller Beitrag

    Mal ganz nebenbei. Was mich immens an diesen Vorfällen stört: warum müssen eigentlich Kieferorthopädentermine grundsätzlich vormittags sein?


    Zu meiner Zeit gabs das zwar auch schon bei festen Spangen, aber nicht inder Häufigkeit wie heute. Zumindest kommt es mir so vor. Außerdem hab ich mich damals schon drüber aufgeregt. Ich hatte IMMer nachmittags Termine beim Kieferorthopäden. Und hätte er mir was anderes vorgeschlagen, hätten meine Eltern interveniert und auf einen Nachmittagstermin gepocht.


    Ich finds schwer und kann beide Positionen verstehen bei der Frage nachschreiben oder nicht. Tendieren würde ich bei den Regeln an der Schule für nicht nachschreiben, würde es aber immer mit der Schulleitung absprechen. Kann man auch den Buhmann wegschieben nennen, aber wenn sie diese Regeln einghalten haben möchte, wär das mein Ding.

  • Mein Sohn hatte auch eine feste Spange, und wenn ich mich recht erinnere, war nur zweimal zwingend am Vormittag ein Termin wahrzunehmen, nämlich dann, wenn die Spange eingesetzt wurde (d.h. Bracklets befestigt usw., das ist ziemlich zeitaufwendig). Kontrollen bzw. Nachbesserungen fanden nachmittags statt. Termine wurden gleich wieder vereinbart, waren also mindestens vier Wochen vorher bekannt.

  • Ich hatte vor drei Jahren auch wieder das Vergnügen, eine feste Spange tragen zu dürfen. Du sagst richtig, dass es zeitintensiv ist, die Spange einzusetzen. Trotzdem habe ich auch alle Termine dort nachmittags wahrgenommen.

  • Zitat

    Original von Dalyna
    warum müssen eigentlich Kieferorthopädentermine grundsätzlich vormittags sein?


    Und nicht nur Kieferorthopäden: auch Augenärtzte, Allgemeinmeidziner, Frauenärzte, etc, etc. So ist es jedenfalls bei meinen Schülern. Geht mir auch ziemlich auf die Nerven.


    An unserer Schule ist die offizielle Regelung: Wer bei einer Klassenarbeit fehlt braucht ein Attest. Ansonsten gibt es eine 6.

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