Beiträge von Bolzbold

    Und wie würdest Du diesen Passus hier deuten?

    "Beamtete oder tarifbeschäftigte Lehrkräfte, die unbefristet im Schuldienst eines anderen Bundeslandes tätig sind und die das Bundesland wechseln wollen, können jederzeit an dem Bewerbungsverfahren in einem anderen Land oder am Lehrkräfteaustauschverfahren zwischen den Ländern teilnehmen, wenn eine Freigabeerklärung der zuständigen Schulbehörde vorliegt."

    (Quelle: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/sch…ren-106232.html )

    Für mich ist es eher verwirrend, warum es einen gravierenden Lehrermangel gibt, aber tausende von Lehramtsstudenten und den Leuten eingetrichtert wird als Lehrer hätte man so gute Bedingungen (gutes Geld, mehr Freizeit, Ferien), gute Pension. Mir haben auch alle gesagt, dass man solche Bedingungen in keinem anderen Beruf mehr finden wird, mag sein, dann müssten sich die Leute aber eigentlich um den Beruf reißen, dabei sind hunderte von Stellen unbesetzt, ein Phänomen, dass es vor 20 Jahren nie derart gegeben hat!

    "Mehr Freizeit und Ferien" ist das, was der Volksmund sagt. Darauf darf man nichts geben. Und mehr und mehr Menschen verstehen das.

    Sei mir nicht böse, aber in Deinem Fall ging es ja nicht um falsche Versprechungen im LehrerInnneberuf sondern darum, dass Du offenbar nicht für diesen Beruf geeignet bist und Du ihn obendrein ja augenscheinlich auch gar nicht ausüben wolltest.

    Gleichwohl ist dies aktuell nicht mehr Dein Problem. Es geht ja jetzt um Deine Zukunft und was Du aus Deinem Leben machen möchtest.

    "Ich habe gehört" ist selten eine gute Informationsbasis.

    Was hier wirklich weiterhilft, ist die Lektüre der einschlägigen Verordnungen der Bundesländer sowie der KMK-Vereinbarung über das Lehrertauschverfahren.

    Für NRW empfehle ich folgende Seite:
    https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/OLIVER/pa…hinweiseLTV.jsf

    Ohne Freigabe geht da gar nichts.

    Für die Bewerbung auf Funktionsstellen gilt in NRW folgendes:

    Gibt es noch andere Möglichkeiten zum Wechsel des Bundeslandes?

    Sie haben auch die Möglichkeit, sich bei anderen Bundesländern direkt auf dort ausgeschriebene Stellen zu bewerben.

    Hierfür benötigen Sie unbedingt eine eigene Freigabeerklärung für das Bewerbungsverfahren, die Sie - unabhängig vom LTV Antrag - bei der Bezirksregierung auf dem Dienstweg beantragen müssen.
    (Quelle: obenstehender Link)

    Aus erster Hand kenne ich einen Fall, bei dem die Freigabe für eine Funktionsstelle für eine Bewerberin aus einem anderen Bundesland ursprünglich vorlag, das Verfahren sich aber in die Länge zog und die Freigabe dann, als die Person zum Zuge hätte kommen sollen, nicht mehr vorlag. Damit musste die Bewerberin passen.

    Wenn die Anzahl der abgegebenen und der aufgenommenen Lehrkräfte gleich hoch sein soll, dann würde die flächendeckende Möglichkeit, die offiziellen Verfahren zu unterlaufen, das ganze Verfahren ad absurdum führen.

    @Browneyes

    Du lässt uns trotz der ganzen Analysen, Tipps und sicherlich auch der ein oder anderen Kritik doch etwas im Regen stehen dadurch, dass Du nur sehr einsilbig auf das, was wir geschrieben haben, eingehst.

    Was erwartest Du von uns über das hinaus, was wir geschrieben haben, wenn Du die aktive Auseinandersetzung mit dem, was Du kannst und möchtest, nicht konsequent (und elaborierter) fortführst?

    Ich hatte ein bisschen fieser gedacht: Truss hat Elisabeth den Rest gegeben, bei Franziskus war es J. D. Vance...

    Augenscheinlich nicht nur Du. Einen entsprechenden Kommentar mit derselben Parallele gab es auch schon in den einschlägigen Nachrichtenportalen.

    Ob man diesen Kommentar toll finden muss, ist natürlich eine gänzlich andere Sache.

    Ein Bekannter hat an der 2011 geschlossenen Hauptschule an der Lohstraße in Essen vor 30 Jahren seinen Abschluss gemacht, findet aber nun sein Abschlusszeugnis nicht mehr.

    Weiß jemand Rat, an wen er sich wenden kann? Irgendwo muss das ja noch aufbewahrt werden.

    vgl. VO DV I

    SGV § 9 Aufbewahrung, Aussonderung, Löschung und Vernichtung der Dateien und Akten | RECHT.NRW.DE

    50 Jahre müssen die Zweitschriften von Abschlusszeugnissen aufbewahrt werden.

    Für die besondere Konstellation einer geschlossenen Schule gilt § 9 Abs. 4. Das Schulamt ist also hier vermutlich die richtige Adresse.

    Das hat Bolzbold auch schon geschrieben, ich meine dass nirgendwo steht, dass diese EWHs verpflichtend wären.

    Es geht um EWH mit der Ausdifferenzierung der Kriterien wie im Abitur. Diese sind nicht vorgeschrieben. Der Rest steht in den Kernlehrplänen und ist ja auch stimmig. Da kann ich auch die Kriterien stärker zusammenfassen und "Pi mal Daumen" auf der Basis meiner Einschätzung die Punkte geben.

    Ich habe bisher alle meine EWH auf dem Level der Abiturklausuren erstellt, was in der Tat Arbeit war. Gleichzeitig ersparte mir das jegliche Notendiskussion, weil die SuS' sich seltenst die Mühe gemacht haben, ihre Klausur mit dem EWH durchzugehen. Mit jetzt zwei Schulwechseln profitiere ich von der Wiederverwertbarkeit.

    Gerade EWH und INSBESONDERE Positivkorrektur sind meiner Meinung nach extrem zeitbelastend. Da diese beim Abi entfallen, finde ich die Korrektur davon überhaupt nicht so schlimm.

    In NRW sind es auch 2 Klausuren pro Halbjahr in der Oberstufe. Zwar hat nicht jeder Abiturient Deutsch als Prüfungsfach, aber schon so 75%. Unabhängig davon, ob es sich um ein Prüfungsfach oder nicht handelt, werden die Klausuren in der Q1-Q2.1 von jedem Schüler geschrieben.

    Mittelfristig solltest Du überlegen, Dir ein Drittfach ohne Korrekturen zuzulegen und damit in der Unterrichtsverteilung breiter zu streuen. Mit D/E wird man m.E.n. in keinem Bundesland glücklich.

    Wir haben bereits öfter mdl. Prüfungen, diese gibt es aber auch in anderen Bundesländern und ersetzen meines Wissens auch dort eine Arbeit/ Klausur.

    Natürlich nutze ich bei Positivkorrekturen "s.o.", aber wenn ich SuS habe, die in der Sek I z.B. in E pro Seite über 30 unterschiedliche Fehler machen, dann hilft das nicht so viel. Ich finde es einfach unglaublich, dass man sich in NRW mit der Positivkorrektur herumschlagen muss, in anderen Bundesländern aber anscheinend nicht. Das macht sooo viel Arbeit aus!

    Ich finde es persönlich in der Regel keine Entlastung, mit einem Team eine Klassenarbeit bzw. Klausur zu erstellen, weil es dann in der Regel darauf hinausläuft, dass alle diese dann auch nutzen müssen, was die wenigen Freiheiten, die einem in der Unterrichtsgestaltung bleiben, meiner Meinung nach stark reduziert. Zudem hilft es mir sehr bei Korrekturen, wenn ich die Arbeiten bzw. Klausuren selbst erstellt habe, da ich sie dann viel besser durchdacht habe.

    Hast Du die Bedingungen in den anderen Ländern aktiv selbst recherchiert, oder nimmst Du einfach an, dass sie dort besser sind? Deine Formulierungen klingen da eher nach Mutmaßungen als nach Fakten.

    Für die Freiheit bei der Unterrichts- und KA-Gestaltung zahlst Du den Preis der Zeit bzw. der Belastung. Deine Entscheidung.

    EWH müssen übrigens weder in der Sek I noch in der Sek II (Ausnahme Klausur unter Abiturbedingungen) einen EWH nach ZP- oder Abiturstandard haben. In den letzten 20 Jahren habe ich ja auch schon so einiges korrigiert, aber auch in externe bzw. nicht selbst erstellte EWH kam ich nach zwei oder drei Klausuren "rein" und habe so letztlich dann doch eine Menge Zeit gespart.

    Was hindert die Fachschaften D und E daran, den jeweils unteren Rahmen dessen, was möglich ist, zu verwenden?
    Was hindert die Fachschaft E daran, pro Jahr ab Klasse 6 eine KA durch eine mündliche Kommunikationsprüfung zu ersetzen? Es ist ja nicht so, als dass man das erst wie verpflichtend vorgesehen in der 10. Klasse machen muss.

    (Vgl. APO SI §6 Abs. 7 i.v.m. VV 6.1.1 und APO-GOSt §14)

    Die Positivkorrektur kannst Du auf den jeweils erstmalig auftauchenden Fehler beschränken und dann bei jeder Wiederholung "s.o." daneben schreiben.

    Bei der Erstellung der KA und Klausuren kann man sich im Jahrgangsteam absprechen und so die Belastung reduzieren.

    Nichts davon ist alleine gesehen der große Batzen, der die Entlastung bringt - wenn man jedoch konsequent die Entlastungsmöglichkeiten nutzt, ergibt sich daraus durchaus eine spürbare Entlastung.

    Ich gehe davon aus, dass die Doppelkorrekturfachlehrkräfte, gerade mit D/E oder zwei Fremdsprachen in nahezu allen Bundesländern die Arschkarte gezogen haben.

    Für mich klingt das so, als ob Du überhaupt nicht weißt, was Du aus Deinem Leben machen möchtest und die äußeren Parameter wie "langes Studium", "Abschluss ohne beruflichen Mehrwert" Dich vor sich hertreiben.

    Gleichzeitig lese ich aus Deinem Beitrag heraus, dass Du in allem, was Du bisher gemacht hast, bestenfalls mittelmäßige, wenn nicht sogar eher unterdurchschnittliche Leistungen gezeigt hast.

    Gab es dafür konkrete Gründe?

    Worin siehst Du Deine Stärken und worin sehen die Menschen, die Dich umgeben, Deine Stärken?

    Was möchtest Du denn konkret beruflich machen? (Positivliste, nicht, was Du nicht möchtest!)

    Wo siehst Du Dich in zehn Jahren?
    Was möchtest Du in zehn Jahren erreicht haben?

    Wir hatten eine SekII-Mathereferendarin (regulär ausgebildet), die froh war, bei der "Wiederholung zu Bruchrechnung" in der EF zu hospitieren, weil sie es "selbst nie verstanden hat".

    Vor einigen Jahren hatte ich eine Lehramtsanwärterin mit dem Fach Geschichte an meiner alten Schule. Die LAA gab an, nicht in diese oder jene Lerngruppe gehen zu wollen, weil sie die dort unterrichteten Themen nicht im Studium hatte.
    (Ginge man danach und nach der Struktur des Studiums vor ca. 25 Jahren, dann hätte ich der Logik zufolge in nicht einmal in der Hälfte der Lerngruppen unterrichten können...)

    Ja, finde ich in Ordnung, denn dies ist die Feier der Abiturienten und ob Oma und Opa überall auf einem Ball dabei sein wollen, fraglich.
    Dass die Abiturienten aber einen Ball wollen, nachvollziehbar, immerhin haben sie da ein ganzes Halbjahr für trainiert.

    Seitdem ich im aktiven Schuldienst bin, trug der "Abiball" seinen Namen nur in den ersten drei oder vier Jahren zu Recht. Danach war es eine Gala, auf der gegessen, geredet und auf die Bühne geholt wurde. Meist saßen vor allem die weniger beteiligten GrundkurslehrerInnen, mitunter auch die Lehrkräfte der zweiten LKs den ganzen Abend an den Tischen und klönten, teils sprach man auch hier und da mit den AbiturientInnen oder deren Eltern. Das war es aber auch.

    Getanzt wurde in der Regel erst auf der "After-Show-Party" nach dem Ball, zu der Eltern und Lehrkräfte höflichst ausgeladen waren. (OK, das mag auch dran liegen, dass die Tanzschulzeit wohl ab den 2000ern zunehmend nicht mehr Teil des Lebens der SchülerInnenschaft war und viel zu wenig SchülerInnen überhaupt noch das aktiv machen konnten, was man eigentlich auf Bällen so tut.)

    Mir scheint, hier geht es wie auch in den sozialen Medien nur noch um Selbstdarstellung.

    Etat 1993 (mein Abitur) für Abiball, Abizeitung etc. : 5000,- DM

    Etat 2000 (Abitur meines Bruders in einem entlegeneren Casino inkl. Shuttle-Service): 20.000,- DM

    Etat ab 2006 (die Abiturfeiern, die ich aktiv als Lehrkraft organisatorisch miterlebt habe): 20.000+ EUR

    (Interessant war es, wenn Zeugnisübergabe und Ball nicht am selben Tag lagen - das warn dann gleich zwei komplett verschiedene Outfits plus zweimal Friseur und Kosmetik bei den Damen...)

    An der letzten Schule in einer Großstadt am Rhein dürfte der Etat sicherlich noch einmal um den Faktor 1,5 bis 2 höher gelegen haben.

    An meiner aktuellen Schule: Erheblich niedriger, da Kooperation mit einem lokalen Betreiber eines städtischen Veranstaltungsorts.

    Mir scheint, hier geht es im Wesentlichen um die Anspruchshaltung der SchülerInnen und die "Notwendigkeit", sich auch einmal so richtig in Szene zu setzen.

    Als Lehrkraft kann ich, aber muss ich das nicht mitmachen. Als stv. SL werde ich solche Beträge sicherlich nicht bezahlen, im Extremfall würde ich dann nach dem schulischen Teil gehen. (Aber das ist bei uns glücklicherweise wie beschrieben anders geregelt...)

    Bei uns (auch NRW) ist es so wie bereits gesagt: Man fährt nicht auf jede Fahrt mit, sondern darf mal eine auslassen. Oder, was auch möglich ist: Angenommen, die Fahrt geht über 4 Nächte, und man arbeitet 50% Teilzeit, dann fährt man nur für 2 Nächte hin und organisiert vorab selbst eine/n KuK, der/die idealerweise ebenfalls Teilzeit ist, und dann die anderen 2 Nächte fährt. Scheint manchmal zu funktionieren, wenn man sich vorab halt gut abspricht :)

    Als Begleitung kann das funktionieren. Wenn man das als Klassenleitung bzw. einzige Klassenleitung macht, finde ich das pädagogisch nicht gelungen, auch wenn ich die andere Seite verstehen kann.
    Um die Vollzeitkräfte nicht jedes Jahr fahren zu lassen und damit die Intervalle für die TZ-Kräfte zu verkleinern, wird man wohl auf solche Konstellationen zurückgreifen müssen.

    Streng genommen kann man aus nahezu jeder Textquelle, die eine gewisse Mindestlänge hat, eine Klausur und einen EWH erstellen. Das Aufgabenschema ist letztlich immer gleich. Dasselbe gilt für Bildquellen, wenngleich man da genauer einschätzen muss, ob die SuS' sie auch verstehen werden.

    Fazit1: Die zusätzlichen Bereitschaften an sich werde ich also nicht weiter in Frage stellen, aber den Lehrerrat bitten, die SL zur Transparenz der Verteilungskriterien aufzufordern.

    Ggf. ergibt sich daraus dann ja die Möglichkeit, auch nochmal die Belastungsverteilung zum Schuljahresende (insbesondere Abitur+ZP10) ganzheitlich in den Blick zu nehmen.

    Die Belastungsverteilung wird immer deutlich zu Ungunsten der D/M/E-KollegInnen sein, weil sie immer an beiden Prüfungen beteiligt sein werden. Für die D/M-KollegInnen kommt ja auch noch die ZKE hinzu. Von VERA haben wir ja auch noch nicht gesprochen.

    Fazit2: Schade, dass die ADO hier so einen harten Kurs fährt.

    Die SL mag diesbezüglich im Recht sein, aber ohne etwas mehr Augenmaß und Kreativität bei der Umsetzung von §13 Abs.4 reihe ich mich dann eben auch in den breiten Teil des Kollegiums ein, der sich nicht mehr freiwillig für Oberstufen-Hauptfachkurse meldet, obwohl ich eigentlich schon mehr Interesse an anspruchsvollem Unterricht als an reihenweisen Teilkonferenzen für verhaltensauffällige Mittelstufler hätte. 🤷🏻‍♂️

    Die ADO fährt hier keinen harten Kurs sondern stellt sicher, dass das Endziel von Schule - die Abschlussvergabe nach Prüfung - erreicht wird. Im Extremfall muss das trotz aller Belastungsgrenzen mit dem Stammpersonal funktionieren - ggf. besteht die Möglichkeit des Amtshilfegesuchs mit dem Einsatz externer KollegInnen anderer Schulen.

    Ich stelle einfach einmal in den Raum, dass Dir die Hintergründe nicht vollauf bekannt sind und Du dennoch der Ansicht bist, dass hier kein Augenmaß vorliegt. Das von Dir genannte "Recht" der Schulleitung ist zugleich eine Pflicht. Der kann sich die SL nicht entziehen. Ich sitze gerade am Stundenplan, der mit dem Wegfall der Q2 und dem Weggang einiger LAA neu gemacht werden muss - und natürlich muss ich hier §10 ADO anwenden. Das finde ich hinsichtlich der Belastung der KollegInnen auch nicht toll, aber es lässt sich nicht ändern. Es ist als Stundenplaner meine Aufgabe sicherzustellen, dass der Unterricht in ungekürzter Form erteilt wird.

    Konkrete Frage an Dich:
    Wie stellst Du Dir Augenmaß und Kreativität (sic!) seitens der Schulleitung in diesem Fall vor? Transparenz hast Du schon erwähnt. Aber was abgesehen von Transparenz hätte die SL besser oder anders machen können/müssen?

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