Beiträge von Bolzbold

    Fazit1: Die zusätzlichen Bereitschaften an sich werde ich also nicht weiter in Frage stellen, aber den Lehrerrat bitten, die SL zur Transparenz der Verteilungskriterien aufzufordern.

    Ggf. ergibt sich daraus dann ja die Möglichkeit, auch nochmal die Belastungsverteilung zum Schuljahresende (insbesondere Abitur+ZP10) ganzheitlich in den Blick zu nehmen.

    Die Belastungsverteilung wird immer deutlich zu Ungunsten der D/M/E-KollegInnen sein, weil sie immer an beiden Prüfungen beteiligt sein werden. Für die D/M-KollegInnen kommt ja auch noch die ZKE hinzu. Von VERA haben wir ja auch noch nicht gesprochen.

    Fazit2: Schade, dass die ADO hier so einen harten Kurs fährt.

    Die SL mag diesbezüglich im Recht sein, aber ohne etwas mehr Augenmaß und Kreativität bei der Umsetzung von §13 Abs.4 reihe ich mich dann eben auch in den breiten Teil des Kollegiums ein, der sich nicht mehr freiwillig für Oberstufen-Hauptfachkurse meldet, obwohl ich eigentlich schon mehr Interesse an anspruchsvollem Unterricht als an reihenweisen Teilkonferenzen für verhaltensauffällige Mittelstufler hätte. 🤷🏻‍♂️

    Die ADO fährt hier keinen harten Kurs sondern stellt sicher, dass das Endziel von Schule - die Abschlussvergabe nach Prüfung - erreicht wird. Im Extremfall muss das trotz aller Belastungsgrenzen mit dem Stammpersonal funktionieren - ggf. besteht die Möglichkeit des Amtshilfegesuchs mit dem Einsatz externer KollegInnen anderer Schulen.

    Ich stelle einfach einmal in den Raum, dass Dir die Hintergründe nicht vollauf bekannt sind und Du dennoch der Ansicht bist, dass hier kein Augenmaß vorliegt. Das von Dir genannte "Recht" der Schulleitung ist zugleich eine Pflicht. Der kann sich die SL nicht entziehen. Ich sitze gerade am Stundenplan, der mit dem Wegfall der Q2 und dem Weggang einiger LAA neu gemacht werden muss - und natürlich muss ich hier §10 ADO anwenden. Das finde ich hinsichtlich der Belastung der KollegInnen auch nicht toll, aber es lässt sich nicht ändern. Es ist als Stundenplaner meine Aufgabe sicherzustellen, dass der Unterricht in ungekürzter Form erteilt wird.

    Konkrete Frage an Dich:
    Wie stellst Du Dir Augenmaß und Kreativität (sic!) seitens der Schulleitung in diesem Fall vor? Transparenz hast Du schon erwähnt. Aber was abgesehen von Transparenz hätte die SL besser oder anders machen können/müssen?

    Mich interessiert, wie das bei euch gehandhabt wird.

    Bei uns werden die Abschlusszeugnisse in einem Eventrestaurant ausgegeben. Mit Ansprachen der Lehrer, Schüler und teilweise der Eltern. Parallel dazu wird getrunken und anschließend gegessen und mit Musik gefeiert.

    Das findet alles abends statt. Der Eintritt beträgt ca. 100€/Person inkl. Lehrer, wofür aber auch einiges geleistet wird.

    Mich stört allerdings, dass dies als Pflichtveranstaltung deklariert wird, bzw. es dringend erwartet wird, dass die unterrichtenden Lehrer daran teilnehmen.

    Habt ihr auch solche "Pflichtveranstaltungen" und sind diese überhaupt rechtmäßig (Zeugnisausgabe, verknüpft mit bezahlten Event)?

    Mir scheint, hier liegt keine klare Trennung zwischen einer schulischen Veranstaltung (Abschlussfeier und Zeugnisübergabe) und dem privaten Teil (tanzen, trinken, tratschen) vor. Das ist in meinen Augen mehr als unglücklich.

    Formal gesehen kann niemand zu einer dienstlichen Veranstaltung verpflichtet werden, wenn für die pflichtgemäße Wahrnehmung der Dienstgeschäfte ein Eintritt für den Zutritt selbiger Veranstaltung erhoben wird. Das kann man der Schulleitung gerne entsprechend rückmelden.

    Anders wäre es, wenn es einen offiziellen - und kostenlosen - Teil am Anfang gibt und der zweite Teil sich klar abgrenzt und die "Bezahlschranke" erst dort liegt.

    Meine Frage nach "unbegrenzter" Auslegbarkeit von §13 war bezogen auf den konkreten Anlass meiner Nachfrage zugeben überspitzt.

    Mir geht es um einen Fall, in welchem die SL nun augenscheinlich willkürlich Abi-Bereitschaften verteilt hat: KuK bekommen nach Ostern zwischen 0 und 100% der entfallenden Q2-Unterrichtsstunden aufgefüllt, ohne dass sich ein Zusammenhang zur Prüfungsbelastung erkennen ließe.

    Ja, man kann ja einfach mal freundlich bei der SL nachfragen, aber bevor ich in das Wespennest steche und womöglich noch als Anzettler einer Neid-Debatte dastehe, möchte ich eben bestmöglich informiert sein.

    Und ehrlich gesagt finde ich es auch bedauerlich, dass man überhaupt nachfragen muss, weil die SL nicht proaktiv Transparenz hinsichtlich ihrer Verteilungskriterien herstellt.

    Es wäre für eine konkrete Beantwortung Deiner Frage hilfreich gewesen, genau dieses Szenario von Anfang an geschildert bekommen zu haben.

    Von außen betrachtet mutet das erst einmal merkwürdig an, aber es muss auch kein Zusammenhang zwischen Auffüllen und Prüfungsbelastung erkennbar sein, weil das ja auch von den Fächern und den Stundenvolumina, sowie wie von einigen weiteren Faktoren abhängt. Um die Abiturbelastung abzufedern, gibt es bei Bedarf Korrekturtage. Ansonsten ist die Abiturbelastung in der ADO nur in der Form eingepreist, als dass sie zu den Dienstpflichten gehört.

    Hierzu eine Frage, ich hoffe, ich habe eine mögliche Antwort bei der Durchsicht des Themenverlaufs nicht überlesen:

    Wie ist die Beteiligung an Fremdprüfungen, also schriftliche Zweitkorrektur und FPA-Einsätze als Vorsitzende*r und Protokollführer*in, zu werten: §10 'Weitere Aufgaben' (also unbegrenzt?!), oder §13 anzurechnen auf "nicht erteilte Unterrichtsstunden" und somit NICHT zusätzlich "für Vertretungszwecke [zu] verwende[n]"?

    Die Antwort befindet sich in dem von mir zitierten Auszug aus der ADO. Das kann doch nicht so schwer herauszulesen und zu verstehen sein, oder?

    "Sie wirken mit bei der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen" gemäß § 10 ADO, also ohne Limit, gleichwohl soll eine Schulleitung einen verantwortungsvollen Personaleinsatz vornehmen, somit also de facto durchaus mit Limit.

    Ja? Habe ich noch nie von gehört. Wer hat denn Zeit dafür jedes Jahr für ALLE Lehrkräfte?

    Wenn ich mir jede Woche zwei oder drei Lehrkräfte "vornehme", müsste das über das Jahr gerechnet eigentlich hinkommen, ohne dass ich als SL meine sonstige Arbeit vernachlässige. So schätze ich zumindest für die durchschnittliche Schule.

    Die GS-KonrektorInnen, von denen ich gehört habe, bekamen relativ wenig Leitungszeit - was eine entfernte Bekannte zu spüren bekam, als sie wegen zu viel unterrichtlicher Belastung Konrektorin wurde und dann entsprechend noch mehr zu tun hatte als vorher.

    Der Normaufwand an Verwaltung ist an allen Schulen gleich - große Systeme haben Entlastungstöpfe im Umfang von zwei oder mehr vollen Stellen. Da sieht das Ganze natürlich ganz anders aus als in kleineren Systemen, wo jeder Ausfall einer KollegIn sofort viel größere Löcher reißt und den Verantwortlichen für den Stunden- und Vertretungsplan entsprechend Arbeit macht.

    Hallo zusammen,

    Ich bin seit einigen Jahren verbeamtet und an einer Schule in NRW. An unserer Schule müssen wir einmal im Jahr einen schriftlichen Unterrichtsbesuch bei der Schulleitung machen. Ebenfalls zuvor einen schriftlichen Entwurf schreiben und einreichen. Dies betrifft alle KuK, also auch die die lange aus der Probezeit heraus sind. Ich wollte mal fragen, ob dies mittlerweile an allen Schulen üblich ist?!

    Danke fürs Feedback!

    Nein, es ist nicht an allen Schulen üblich. Ich habe UBs im Rahmen der Beendigung der Probezeit zeigen müssen, danach erst wieder im A14-Bewerbungsverfahren.

    Zur rechtlichen Lage vgl. § 22 Abs. 2 ADO NRW.

    (2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll sich über die Arbeit in der Schule durch Einsicht in die Unterlagen der Klassen und Kurse einschließlich der Arbeiten zur Leistungsfeststellung, aber auch durch Unterrichtsbesuche informieren und deren Ergebnis anschließend mit den Betroffenen erörtern.

    Wir haben es hier also mutmaßlich mit einer SL zu tun, die diesen Teilsatz aktiv umsetzt.

    Zur Frage, ob dies kritisch zu sehen ist oder nicht, kommt es auf die Maßstäbe an. Ein solches Vorgehen ist rechtlich und pädagogisch nicht zu beanstanden. Man kann es sogar gutheißen, wenn eine SL dadurch nachweislich positiv zur Qualitätssicherung beiträgt.

    Grenzwertig wären Fälle (u.a. vom Schulrechtsexperten Hoegg empfohlen gegenüber "missliebigen KollegInnen",) in denen der SL unangekündigt den Unterricht besucht, um hier KollegInnen "einzunorden". Rechtlich wäre es zulässig, wenngleich der Mehrwert dieser Form von Menschenführung sicherlich zweifelhaft ist.

    Um das Zeitmanagement der SL braucht man sich als besuchte/r KollegIn keine Gedanken zu machen, das wird die SL schon selbst wissen.

    Kinder können sich ihre Eltern aber nicht aussuchen!

    Es ist für mich daher selbstverständlich, dass ein Staat wie der unsere versuchen muss, allen hier lebenden Kindern gleiche Chancen zu ermöglichen. Er muss deshalb Wege finden, wie man die Unfähigkeit von Eltern (egal, wie sie aussieht und welche Ursachen diese hat) ausgleichen kann.

    Das ist nicht nur den Kindern gegenüber sozial, sondern auch gesellschaftspolitisch betrachtet sinnvoll.

    Daraus ergibt sich ein Pflichtenwiderstreit im Rahmen des Rechts der Erziehung durch die Eltern und durch den schulischen Erziehungsauftrag.
    Ein weiteres Problem ist der Umstand, dass die Kinder die ersten sechs Jahre ihres Lebens so stark durch ihre Eltern vorgeprägt werden und bereits hier so divergierende Startchancen bekommen, dass es in der (Grund)Schule mitunter schon zu spät ist.

    Die Frage, wie man mit förderunwilligen Eltern umgehen soll, kommt noch erschwerend hinzu. Das würde voraussetzen, dass alle Kinder regelmäßig begutachtet werden - ja ich weiß, die U-Untersuchungen wären ein Ansatz - aber dass dann auch im Nachgang so viel Personal vorhanden ist, um Defizite aktiv auszugleichen - immer unter der Prämisse, dass die Eltern aktiv daran mitwirken.

    Hausaufgaben abzuschaffen wirkt da für mich eher wie eine hilflose Aktion.

    Konkret bedeutet das, dass man bei 12 Stunden Teilzeit durchaus den Unterricht auf fünf Tage gelegt bekommen könnte, aber man als Schule gute Gründe dafür haben müsste, eine übermäßige Belastung im Vergleich zu den VZ-KollegInnen zu rechtfertigen.

    Es bedeutet aber in der Realität auch, dass sich verantwortungsvolle SL darum kümmern, dass das eine wirkliche Ausnahme bleibt.

    Das ist mir zu polemisch. Du möchtest in der chemischen Industrie einfach keinen Produktionsleiter, der selber keine Stöchiometrie rechnen kann, weil sein Abstraktionsvermögen dafür nicht ausreicht. Du möchtest auch keine Softwareentwicklerin, die die Algorithmen, die sie programmiert, selber nicht versteht. Gewisse Berufe erfordern gewisse intellektuelle Fähigkeiten und dafür geht man an eine Universität studieren. Ich habe tatsächlich Sorge um die Leute, die das ganz einfach nicht leisten können und jetzt nach und nach der Automatisierung zum Opfer fallen. Da helfen aber auch keine Förderpläne und mir fällt ehrlich nicht ein, was man gegen diese Entwicklung tun soll. Und nur zur Erinnerung: Ich unterrichte immer schon zwei verschiedene Leistungsniveaus. Die einen gehen an die Universität, die anderen an die Fachhochschule. Ich weiss sehr genau, wie gross der Unterschied ist und wie klein die Schnittmengen sind, die sich andere gerne mal allzu romantisch herbeireden wollen.

    Ich sehe da keine Polemik als vielmehr ein selbstkritisches Hinterfragen unseres Tuns.
    Das schließt nicht aus, dass ich Dir in der Sache, was den Produktionsleiter angeht, völlig zustimme. Solche Leute wollen wir nicht in den entsprechenden Positionen haben. Aber wenn die heutige SchülerInnenschaft das nicht (mehr) hinbekommt, müssen wir uns überlegen, wie wir darauf reagieren. Abschulen (d.h. die betreffenden Kinder einfach an die nächst "niedrigere" Schulform abgeben) mag formal noch ein probates Mittel sein, aber es löst die Probleme nicht.

    Ich beklage innerlich auch den Niveauverlust am Gymnasium, sowohl auf die Klientel bezogen als auch auf die Anforderungen im Abitur. Aber ich kann es nicht ändern, weil diese Entwicklung gesellschaftlich bedingt ist und darüber hinaus (oder als Folge dessen) auch Opfer kurzfristig denkender Bildungspolitik ist.
    Ich versuche, das Beste daraus zu machen. Mehr kann ich nicht tun.

    Wir sind als Gesellschaft nicht durchweg schlauer geworden, dennoch strömen mehr Kinder auf die Gymnasien und an die Unis. Dort beschweren sich die DozentInnen über studierunfähige StudentInnen. Das ist in der Tat ein Problem. Dem können wir aber nicht dadurch begegnen, dass wir es nur benennen und uns beschweren. Wir sind da als Lehrkräfte in der Verantwortung.

    Unser Beruf - und damit unsere Aufgaben und Schwerpunktsetzungen - ist unmittelbar diesem Wandel in der SchülerInnenschaft ausgesetzt. Wenn wir uns nun über "damals war alles besser" oder "alles ist schlechter geworden" beschweren, stellen wir uns hinsichtlich unserer Professionalität ein Armutszeugnis aus. Vielleicht kann man den Wandel auch als Chance bzw. als ständige Herausforderung begreifen, die von uns einen ebensolchen Wandel abverlangt. Vielleicht sind einige von uns schlichtweg stehengeblieben und wissen nicht, wie sie mit der permanenten Entwicklung Schritt halten sollen.

    Da ist es durchaus einmal angebracht, seine Position kritisch zu hinterfragen. Wieso muss denn alles so wie früher sein? Nur weil wir es toll finden und es bequem ist? Und wieso haben wir ein solches Problem mit dem immerwährenden Prozess der Veränderung, den wir nach einigen Jahren bemerken. Wieso kritisieren wir reflexhaft diesen Wandel anstatt unseren eigenen Stillstand auf den Prüfstand zu stellen?

    Hallo und herzlich willkommen in diesem Forum.

    Ich bin auch seit 20 Jahren dabei und habe ebenfalls die Höhen und Tiefen unseres Berufs kennengelernt.
    Die Überwindung des Motivationstiefs beginnt mit der Akzeptanz des status quo. Es mag einigen nicht ganz stimmig erscheinen, aber der Ansatz von Egon Bahr, dass man den status quo nur überwinden könne, wenn man ihn zunächst anerkenne, passt meines Erachtens hier ganz gut.

    Die SchülerInnenschaft hat sich auch meiner Wahrnehmung nach in der Tat in die von der TE beschriebenen Richtung entwickelt. Der Wechsel von einem Top-Gymnasium einer Großstadt am Rhein zu einem Provinzgymnasium - den ich selbst so wollte - hat auch bei mir zu einem anfänglichen Schock geführt, was die hiesige Klientel alles nicht kann. Schnell ist man bei dem Zitat über die Jugend angelangt, das man Sokrates zuschreibt.

    Zur Akzeptanz des status quo gehört auch, dass man nicht primär das Defizitäre bei den SchülerInnen sieht und sich vor Augen hält, dass unsere eigene LehrerInnen mitunter genauso über uns gedacht und gesprochen haben.

    Meine Aufgabe als Lehrkraft mit 20 Jahren Berufserfahrung ist es nun, damit konstruktiv umzugehen. Auch wenn meine SchülerInnen nicht durchweg so leistungsstark sind, so sind es doch überwiegend wirklich nette Kinder, die sich freuen, wenn man sich ihrer annimmt und an sie glaubt. Und sie spüren, wenn man sie primär durch die Defizit-Brille ansieht.
    Ferner ist es keine Kunst, an einem Top-Gymnasium Top-SchülerInnen zu Top-Leistungen zu bringen. Ich schätze meinen Anteil an den tollen Leistungen in meinem Englisch-LK an meiner alten Schule bei vielleicht 15%. Den Rest haben die SchülerInnen selbst mitgebracht. Eine homogene leistungsstarke Klasse oder einen entsprechenden Kurs beim Abitur glänzen zu lassen, kann jede mittelmäßige Lehrkraft.

    Ich habe nun einige Monate mit dem unterirdischen Niveau meines aktuellen Leistungskurses gehadert. Das führt aber zu nichts - außer zu Beiträgen wie Deinem.

    Meine Aufgabe als Lehrer war und ist es, meine SchülerInnen zu fördern und zu fordern und sie dazu zu bringen, dass sie das Beste aus sich herausholen. Und wenn das Beste für das Abitur nicht reichen sollte, dann ist das so. Dafür bin ich dann nicht mehr verantwortlich. Aber ich bin dafür verantwortlich, mit/aus der Gruppe von SchülerInnen, die mir anvertraut wurden, das Beste zu machen. Das mag nun zu idealistisch oder zu moralinsauer klingen, aber letztlich ist genau das unsere Arbeit. Natürlich habe ich auch weniger nette SchülerInnen und solche, die die Arbeit verweigern oder nur mittels KI erledigen. Denen kann ich ab einem bestimmten Punkt nicht mehr helfen - nicht zuletzt auch deswegen, weil sie sich selbst nicht mehr helfen lassen. Das muss ich dann hinnehmen.

    Gleichzeitig sollte der Umstand, dass sich die Menschheit trotz der scheinbar zutreffenden sokratischen Larmoyanz "über die Jugend" (bzw. wohl eher gegen die Jugend) stets weiterentwickelt hat und dass die vordergründig den Untergang des Abendlandes beschreienden "Untugenden" der Jugend dann doch nicht so apokalyptisch waren wie sie zum Zeitpunkt der Betrachtung erschienen, zur mittel- oder langfristigen Beruhigung beitragen.

    Für NRW sehe ich hier nicht, wie § 17 (3) ADO NRW durch einen Konferenzbeschluss enger gefasst werden kann.

    Daraus würde sich ein Vorschriftenwiderstreit mit den Aufgaben der Schulleitung, die sowohl im Schulgesetz als auch in der ADO aufgeführt sind, ergeben.

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