SGV § 6 (Fn 6) Klassenbildungswerte | RECHT.NRW.DE
Nicht schön, aber leider wohl hinzunehmen. Gleichzeitig kann es im Gegenzug dann passieren, dass man bestimmte LKs mit deutlich unter 12 Personen bestückt hat und so das Ganze nur mit großen GKs ausgleichen kann.
In der Unterrichtsverteilung, die ich für dieses Schuljahr basteln durfte, mussten wir die GKs in der Oberstufe auch "voll" machen - wenngleich wir nicht bei 35 SchülerInnen liegen. Das ist ärgerlich, aber womöglich tatsächlich nicht anders machbar.
Mit Blick auf das Gesamttableau kann man ggf. keinen weiteren Grundkurs aufmachen, wenn man keine weitere Englischkraft mehr hat oder die theoretisch vorhandenen schon zu viele Korrekturen oder andere Belastungen haben. Je nach Zweitfach ist da noch ein Mangelfach dabei, dann passt es auch dort nicht.
Dann will man den KollegInnen ja auch keine regelmäßige (teils zustimmungspflichtige) Mehrarbeit aufhalsen oder im Rahmen der Pflichtstundenbandbreite das Plus der KollegInnen zu hoch werden lassen, wenn man im Grunde schon weiß, dass man dieses Plus im darauffolgenden Schuljahr sowieso nicht abgebaut bekommt und die Kollegen dann pro forma zwar ihr Saldo auf "null" gesetzt bekommen, aber sofort wieder mehr Stunden machen müssen (=> Milchmädchenrechnung.)