"Ich habe gehört" ist selten eine gute Informationsbasis.
Was hier wirklich weiterhilft, ist die Lektüre der einschlägigen Verordnungen der Bundesländer sowie der KMK-Vereinbarung über das Lehrertauschverfahren.
Für NRW empfehle ich folgende Seite:
https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/OLIVER/pa…hinweiseLTV.jsf
Ohne Freigabe geht da gar nichts.
Für die Bewerbung auf Funktionsstellen gilt in NRW folgendes:
Gibt es noch andere Möglichkeiten zum Wechsel des Bundeslandes?
Sie haben auch die Möglichkeit, sich bei anderen Bundesländern direkt auf dort ausgeschriebene Stellen zu bewerben.
Hierfür benötigen Sie unbedingt eine eigene Freigabeerklärung für das Bewerbungsverfahren, die Sie - unabhängig vom LTV Antrag - bei der Bezirksregierung auf dem Dienstweg beantragen müssen.
(Quelle: obenstehender Link)
Aus erster Hand kenne ich einen Fall, bei dem die Freigabe für eine Funktionsstelle für eine Bewerberin aus einem anderen Bundesland ursprünglich vorlag, das Verfahren sich aber in die Länge zog und die Freigabe dann, als die Person zum Zuge hätte kommen sollen, nicht mehr vorlag. Damit musste die Bewerberin passen.
Wenn die Anzahl der abgegebenen und der aufgenommenen Lehrkräfte gleich hoch sein soll, dann würde die flächendeckende Möglichkeit, die offiziellen Verfahren zu unterlaufen, das ganze Verfahren ad absurdum führen.