Beiträge von Bolzbold

    Auch wenn viel Kleinvieh natürlich viel Mist macht: Das Absetzen verringert das zu versteuernde Einkommen, man bekommt das ausgegebene Geld ja keinesfalls "bar" wieder. Vor diesem Hintergrund fallen 480 Euro ohnehin nicht sonderlich ins Gewicht, ganz gleich wie viel man "zurück" bekommt.

    Bolzbold sprach aber ja von "rückwirkend ausgestellten Attesten" und da ist es ja so, dass Ärzt*innen AU nur max. drei Tage rückwirkend ausstellen dürfen (siehe z. B. hier: Faqs: Kann ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rückwirkend ausstellen?). Das könnte wohl auch für Sportbefreiungen gelten, oder?

    Nicht grundsätzlich. Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit (AU) auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig. Gleiches gilt für eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit.

    So das Zitat der Quelle.

    Nehmen wir an, es würde sich um Schönheits-OPs handeln, kennt man die Termine im Voraus und weiß, dass man im Anschluss eine Weile sportunfähig sein könnte. Da kann man auch ein tagesaktuelles Attest erwarten. Ich sehe hier keinen Grund für eine Rückdatierung.

    Aber es gibt wie hier dargestellt eine niedrigschwellige Lösung ohne viel Aufregung oder unprofessionellem Verhalten.

    Der/die TE hat leider wohl nicht die Antwort erhalten, die er/sie haben wollte und daher den Beitrag gelöscht. Auch das ist eher unprofessionell...

    Der erste Teil besteht aus einem eigenen Vortrag zu einem vorgegeben Thema, der zweite Teil aus Teilnahme an Gesprächen - in der Regel in Kleingruppen. Da werden in der Tat keine Fragen gestellt und ggf. nur "Impulse" gegeben, um die Diskussion am Leben zu halten. In der Tat wird dann die Teilnahme an Gesprächen und das Gesagte (inhaltlich wie sprachlich) bewertet.

    Hier mal etwas Offizielles:
    Standardsicherung NRW - Mündliche Kompetenzen - Mündliche Kompetenzen entwickeln und prüfen

    Mich regt das echt auf. Klar kann ich das alles in der Note berücksichtigen, aber ich würde am liebsten noch anders sanktionieren, weil es so "selbstverständlich" ist, dass man dann eben nicht am Sportunterricht teilnehmen kann.

    Das ist alles andere als professionell. In diesem Fall nehme ich Verärgerung in Kombination mit Rachegefühlen wahr - das ist nicht gut.
    Die Damen haben sich falsch verhalten - man sanktioniert es mit anteiligem "ungenügend" für die Stunden, erklärt ihnen ihr Fehlverhalten und fertig. Mehr ist die Sache nicht wert.

    Ich bin Anfang 50 und fühle mich mal mit angesprochen.

    Die Arbeitsbelastung hat zum Teil zugenommen (Bürokratie, zentrale Prüfungen), gleichzeitig haben wir es aber auch mit einer deutlich veränderten Schülerklientel zu tun. Die SchülerInnen, die ich vor 10 oder 15 Jahren unterrichtet habe, waren ganz andere als die heutige Generation. Die zwei Jahre an meiner alten Schule nehme ich als Ausnahme, weil diese Schule in einem "großbürgerlichen" Einzugsgebiet mit sehr bildungsaffiner Elternschaft liegt, so dass das sicherlich ein Ausreißer nach oben ist.

    Die heutige SchülerInnenschaft empfinde ich als eine, die sich nicht mehr gut über einen längeren Zeitraum konzentrieren kann und die keine fünf Minuten ohne ihr Smartphone auskommt. Das macht das Unterrichten insgesamt mitunter anstrengender.

    Gleichzeitig bin ich aber so routiniert, dass ich viele Stunden theoretisch auch ohne jegliche Vorbereitung (Material vorausgesetzt) halten kann, so dass ich jederzeit in jeder Lerngruppe jedes meiner Fächer aus dem Stand unterrichten könnte. Das macht es deutlich entspannter.

    Mit dem Alter und der Routine kommt zusätzlich der größere Respekt durch die KollegInnen und die Elternschaft. Ich muss mich deutlich seltener rechtfertigen und meine Positionen werden stärker akzeptiert und mitunter übernommen.

    Einiges ist gleich geblieben - die Grundstruktur unserer Arbeit - einiges hat sich verändert, zum Schlechteren wie zum Besseren.

    Was die Arbeitsbelastung betrifft, so ist es wohl eine individuelle Empfindung wie hoch oder wie niedrig diese ist. Viel wichtiger mit zunehmendem Alter ist, wie ich damit umgehe. Schaffe ich mir kleinere Pausen, Auszeiten, Ruhephasen, oder bin ich immer noch Hans Dampf in allen Gassen. Achte ich auf die Signale meines Körpers und tue etwas für meine Gesundheit oder betreibe ich weiterhin (jugendlichen) Raubbau daran?

    In meiner jetzigen Position habe ich Stressphasen, die mitunter spontan auftreten können, oft aber saisonal sind und im Kalender ablesbar bzw. vorhersehbar sind. Gleichzeitig weiß ich aber, wie ich damit umgehe, bin sehr zügig bei Verwaltungstätigkeiten und arbeite lösungsorientiert. (Mein ehemaliger Stellvertreter meiner alten Schule sagte mir, dass es für ihn keine Probleme sondern nur Lösungen in Warteschleife gebe. Das empfinde ich als eine gesunde Einstellung.) Meine Leitungszeit ist zum Teil fest verplant, zum Teil spontan verplant, dazwischen gibt es aber immer Phasen, wo ich durchatmen kann. DAS brauche ich mittlerweile - und dann schaffe ich auch meinen Schulalltag ohne gesundheitliche Einbußen und habe außerhalb desselben noch Energie für Partnerschaft, Familie, Sport und Hobbies - also eigentlich das, was wirklich wichtig ist.

    Ich finde ja interessant dass man hier alles findet: manche sagen am besten ist es a13z zu bleiben weil bester Stundenlohn, andere sagen a14 sei am besten, denn im Vergleich zum Aufwand sei das am besten, andere sagen a14 lohne sich nur wenn man auch a15 werden will , andere sagen, dass a15 zu viel Arbeit sei und sich nicht lohne, für andere ist a15 das Ziel. Nur Schulleiter will wohl keiner werden ….ein Bekannter von mir war a15 und hat sich da überarbeitet und sich zurück auf a14 Stufen lassen

    A13Z als Optimum darzustellen ist bereits so nicht sachlich richtig, da die Doppelkorrekturfachlehrkräfte im Vergleich zu den Doppelnebenfachlehrkräften zeitlich und damit auch monetär deutlich im Nachteil sind. Gerade die Fächer D/E sind besonders arbeitsanfällig.

    (VERA 8, ZP10, Abitur)

    Was man hieran sofort sieht, ist, dass die individuellen Konstellationen letztlich diejenigen sind, die entscheidend sind. Ich schrieb irgendwo einmal, dass der Stundenlohn eines OStD nur um ca. 5 Euro netto über dem eines StD liege. Isoliert betrachtet ist das also kein Anreiz, Schulleitung zu machen.

    Ich habe mich für die stv. SL entschieden, weil ich mehr Verantwortung übernehmen möchte, weniger unterrichten möchte (und bei Englisch als einem meiner Fächer auch weniger korrigieren möchte) und mehr verwalten und gestalten möchte. Das füllt mich aus. Dafür muss ich nicht einen signifikant höheren Stundenlohn bekommen. Bei mir sind es ab April ungefähr 1 Euro pro Stunde mehr. Da das Gesamtaufgabenpaket aber für mich attraktiv ist und ich obendrein darauf achte, meine Arbeitszeiten einzuhalten, bin ich damit sehr zufrieden.

    Ja, aber die ist ja schon unterschiedlich, wie nun chilipaprika dankenswerterweise rausgekramt hat. Unser StGB ist an der Stelle auf dem Stand wie mindestens in RLP vor 10 Jahren. Wenn kein direktes Abhängigkeitsverhältnis besteht, also eine 17jährige (die ist minderjährig!) nicht meine eigene Schülerin ist, habe ich weder straf- noch personalrechtlich irgendwas zu befürchten. Bzw. letzteres hängt davon ab, wie die Schulleitung dazu steht.

    Das habe ich anders in der Begründung der Urteile, die ich dazu gefunden habe, gelesen. In diesen Fällen, also U18 sind die Kollegen allesamt entlassen worden.

    Ne, dann hast du nicht das gefunden, was ich meine. Ehrlich, es widerstrebt mir, den Kram hier auch noch zu verlinken. Dass die fragliche Person überhaupt das Schulhaus gewechselt hat, ist dem Rektor zu verdanken, der mir wiederum persönlich bekannt ist. Wahrscheinlich hast du den BG-Lehrer aus dem Aargau gefunden, der eben noch nicht mal ein Berufsverbot kassiert hat, obwohl der Schüler minderjährig war. Ich bin mir doch sehr sicher, dass diese Fälle in Deutschland ganz anders behandelt worden wären. Korrigiere mich, wenn ich mich irre.

    Antimon
    Mir ging es nur um die Verlinkung eindeutiger Quellen zur Rechtslage. Die individuellen Fälle interessieren mich tatsächlich eher weniger. Daher brauchst Du mir den "Kram" auch nicht zu verlinken.

    In Deutschland wäre man mit der Entlassung aus dem Dienst in der Tat schneller - das schrieb ich ja weiter oben. Meiner Erinnerung nach - die kann mich gleichwohl auch trügen - sind in allen Fällen, wo die Schülerin minderjährig war, die Lehrer entlassen worden. Von Fällen mit volljährigen Schülern hatte ich wenig bis gar nichts gelesen.

    Am Rande:
    Man muss hier wohl auch noch unterscheiden zwischen der strafrechtlichen und der beamtenrechtlichen Konsequenz - die können diametral auseinandergehen. Strafrechtlich mag eine Lehrkraft relativ unbescholten aus der Sache herauskommen - disziplinarrechtlich steht eine Entlassung aus dem Dienst einem "Freispruch" vor Gericht nicht entgegen. Das haben Gerichte in der Vergangenheit so geurteilt.

    Edit: Ich wiederhole mich noch mal: Ich persönlich finde die Vorgehensweise moralisch fragwürdig, in der Diskussion um einen konkreten Fall habe ich aber gelernt, dass ich an der Stelle mit meiner Moral ganz krass in der Minderheit bin. Um es noch etwas deutlicher zu formulieren: Man ist bei weitem eher dafür gekündigt, wenn man schlechten Unterricht gibt als hätte man mit einer volljährigen Schülerin was am Laufen.

    Ich habe Deine Ausführungen mitnichten angezweifelt sondern wollte selbst wissen bzw. in Erfahrung bringen, wie es in der Schweiz aussieht. Natürlich habe ich zu Volljährigen und dem Umfeld Schule nichts gefunden, weil - wie Du auch schreibst - das schweizerische StGB dazu nichts hergibt.

    Die medial Aufmerksamkeit erzeugenden Fälle habe ich in den Zeitungen gefunden, aber da waren die Schülerinnen ja allesamt unter 18.

    Ich habe selbst einmal gegoogelt und die "Standesregeln" für Lehrkräfte gefunden.

    LCH_Berufsleitbild_Standesregeln_2008.pdf

    Ich zitiere:

    "Sexuelle Handlungen mit Schülerinnen und Schülern sind selbst dann strengstens verboten, wenn dazu von Seiten der Kinder oder Jugendlichen eine Bereitschaft oder gar der Wunsch vorhanden ist oder scheint. Dies gilt auch bei Lernenden über dem gesetzlichen Schutzalter, wenn die pädagogische Beziehung durch eine Abhängigkeit der Lernenden und den Reife- bzw. Urteilsvorsprung ihrer Lehrperson charakterisiert ist."

    Art. 188 des Schweizer Strafrechts ist da in meinen Augen auch recht eindeutig.

    Ich zitiere:

    1. Wer mit ei­ner min­der­jäh­ri­gen Per­son von mehr als 16 Jah­ren, die von ihm durch ein Er­zie­hungs-, Be­treu­ungs- oder Ar­beits­ver­hält­nis oder auf an­de­re Wei­se ab­hän­gig ist, ei­ne se­xu­el­le Hand­lung vor­nimmt, in­dem er die­se Ab­hän­gig­keit aus­nützt, wer ei­ne sol­che Per­son un­ter Aus­nüt­zung ih­rer Ab­hän­gig­keit zu ei­ner se­xu­el­len Hand­lung ver­lei­tet, wird mit Frei­heits­s­tra­fe bis zu drei Jah­ren oder Geld­stra­fe be­straft.

    2. Ist die ver­letz­te Per­son mit dem Tä­ter ei­ne Ehe oder ei­ne ein­ge­tra­ge­ne Part­ner­schaft ein­ge­gan­gen, so kann die zu­stän­di­ge Be­hör­de von der Straf­ver­fol­gung, der Über­wei­sung an das Ge­richt oder der Be­stra­fung ab­se­hen.

    Ob man nun den Beteiligten empfehlen sollte zu heiraten, um die Wahrscheinlichkeit der Strafverfolgung zu verringern, lasse ich einmal offen...

    Tja. Das wäre es bei uns eben nicht. Gesetze basieren auf Moral, es ist doch interessant, wie unterschiedlich die sein kann. Ich muss gestehen, ich habe mich auch arg gewundert als ich irgendwann mal rausgefunden habe, wie gross der Unterschied an der Stelle ist. Sozialisiert bin ich offenbar auf was anderes, das hat Kolleginnen und Kollegen dann wiederum gewundert.

    Rein interessehalber: Hast Du dafür einen Link zu einschlägigen Rechtsquellen im schweizerischen Recht?

    Ist doch interessant, dass sich, gemäss der genannten Anekdoten, immer männliche Lehrkräfte in ihre Schülerinnen verlieben (Brigitte Macron mal aussen vor). Kennt ihr irgendeine Kollegin, die jemals etwas mit einem ehemaligen Schüler angefangen hätte?

    PS: Ihr erinnert euch auch an dem Femizid dieses Jahr, ein Lehrer, der seine Schülerin erstochen hat?

    Mädchen / Frauen interessieren sich oft für Männer, die älter sind als sie, weil sie dann erst die persönliche Reife haben, die Erstgenannte suchen. Warum jüngere Frauen / Mädchen für Männer interessant sind, dürfte ja hinlänglich bekannt sein. Selbst die Feuilletons der Qualitätsmedien sind voll von Erklärungen dafür.

    Hierzu vlt. etwas kontrovers: Zumindest das VG Meiningen hatte 2020 geurteilt, dass im Falle eines Professors, der sich an volljährige Studentinnen angenähert hatte, diese keine Schutzbefohlenen mehr sind. Einvernehmliche Sexualkontakte seien daher auch keine Dienstpflichtverstöße mehr. In dem Fall erfolgte allerdings dennoch eine vorübergehende Kürzung der Dienstbezüge, da der Professor planmäßig gehandelt hatte.

    Inwiefern die Frage der Volljährigkeit auch an Schulen eine Rolle bei der Bemessung der Schwere des Dienstpflichtverstoßes spielt, vermag ich gerade nicht einzuschätzen, könnte mir aber vorstellen, dass das relevant ist. Zumindest bei Schülern, die man selbst im Unterricht hat, ergibt sich so oder so ein unauflösbarer Interessenkonflikt, auch bei Volljährigen.

    Zumindest bei Minderjährigen haben die Verwaltungsgerichte bundeslandübergreifend in den letzten Jahren sehr klar geurteilt und die Entlassung aus dem Dienst durch die zuständige Behörde bestätigt. In vielen Fällen hatten die betroffenen Lehrkräfte im Anschluss an das Disziplinarverfahren Klage erhoben und auf die "Strafe" unterhalb der Entlassung gehofft.

    Wünschenswert wäre, wenn man SchülerInnen nicht als potenzielle "love interests" oder potenzielle SexualpartnerInnen erachten würde - soviel Professionalität darf man erwarten. Und man verliebt sich nicht ohne eigenes Zutun in eine/n SchülerIn.

    Für mich spricht absolut nichts dagegen, während der Schulzeit die Contenance zu halten und nach der Schulzeit den Kontakt zu vertiefen, denn warum sollte man gegenseitige Liebe verbieten. Während der Schulzeit allerdings hat sowas einfach nichts zu suchen, da sollten beide Parteien vernünftig bleiben. Es muss vor allem der Lehrkraft klar sein, welche Aufgaben sie gegenüber Schutzbefohlenen hat, ganz egal, wie ihre eigenen Gefühle sind.

    Damit habe ich auch ein Problem, denn was irgendwann zu gegenseitiger Liebe wächst, muss sich ja zunächst in diese Richtung entwickeln - und das kann während der Schulzeit eigentlich nur so passieren, indem man eben nicht die Contenance wahrt - auch wenn man den Kontakt nicht körperlich vertieft.

    Während ich zur Schule ging, gab es vier Lehrer, die mit ehemaligen Schülerinnen, die sie als Referendare beim Unterricht in der Oberstufe kennengelernt hatten, verheiratet waren. Der Altersunterschied war also deutlich unter zehn Jahren.

    Warum ist es ein Problem, wenn die sich so kennengelernt haben, aber keins, wenn das Kennenlernen außerhalb der Schule stattgefunden hätte?

    Weil Du nicht ausschließen kannst, dass das persönliche Verhältnis bereits während des schulischen Verhältnisses bestand. Auch wenn man seine Ex-Schülerin später heiratet, wäre es ein Missbrauch, wenn man während der gemeinsamen Schulzeit zusammenkam.

    Nun ja, der TE hat auf alle Fälle das erreicht, was er erreichen wollte. Vermutlich taucht er hier nicht mehr auf oder wird und als letztes Posting (vor der Sperre) verhöhnen.

    Vielleicht sollten wir hier nicht über zu viele Stöckchen springen, die uns hingehalten werden...

    Wie würdet ihr vorgehen, wenn beantragte Tagesordnungspunkte, die lt. Konferenzordnung Aufgabe der GLK sind, von der Schulleitung nicht aufgenommen werden? Vorweg: Der Personalrat setzt sich nicht dafür ein.

    Zu Beginn einer jeden Sitzung steht der Punkt "Ergänzung zur Tagesordnung". Sollten fristgerecht seitens der Lehrkräfte Tagesordnungspunkte genannt worden sein, die nicht aufgenommen wurden, muss das zu Beginn thematisiert werden und ggf. erwirkt werden, dass diese Punkte entweder aufgenommen oder auf der nächsten GLK thematisiert werden.

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