Meiner Wahrnehmung nach prallen hier zwei extreme Ansichten aufeinander. Lehrkraft und Schulleitung. Es wäre für beide Seiten sicherlich langfristig gewinnbringender, wenn man hier weniger auf seinen jeweiligen absoluten Standpunkt beharren würde.
Beiträge von Bolzbold
-
-
Gut. Dann ist das doch geklärt.
-
Die WBKs haben ja aber auch Zugriff auf die Herbstabiture, die weder auf der Internetseite noch von den Verlagen veröffentlicht werden.
Wie ist denn dieser "Umstand zu deuten"?

Manchmal braucht es gleichwohl keine gesetzliche Regelung sondern gesunden Menschenverstand...
-
Altabiturklausuren - zumindest in NRW immer die letzten drei Jahre - sind faktisch öffentlich zugänglich für die SchülerInnen.
Die Klausuren aus den Jahren davor sind je nach Verlag, der sich darauf stürzt, auch zugänglich.
Die Deutung dieses Umstands geht offenbar auseinander.
Manchmal braucht es gleichwohl keine gesetzliche Regelung sondern gesunden Menschenverstand... -
Ich zitiere aus dieser Umfrage:
Wie würden Sie die Gesamtleistung bewerten? (im 15-Punkte-System)
Wie bewerten Sie die Sprache und Ausdrucksweise in der Schülerarbeit? (im 15-Punkte-System)
Ein vermeintlicher SchülerInnentext soll ohne Bewertungsmaßstäbe einfach so aus dem Bauch heraus bewertet werden - also wird im Grunde erwartet, dass man genau das tut, was uns oft (grundlos) zum Vorwurf gemacht wird - und das obwohl wir ein ebensolches kriterielles Raster anwenden (müssen)?
Welchen Erkenntnisgewinn erhofft sich die Studie davon?
-
Das Wiederverwenden von Aufgaben ist nicht unzulässig, sollte aber natürlich nicht im direkt darauffolgenden Jahr bzw. in Jahrgängen mit Geschwisterkindern, die in demselben Fach mündliches Abitur machen, erfolgen.
Der zitierte Passus bedeutet somit nicht, dass jedem Prüfling bzw. jedem Dreierblock jedes Jahr eine ganz neue Aufgabe zu stellen ist. -
Wäre das etwas hier?
Das Rechtslexikon | bpb.deBenehmen ▶ Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft | Duden
Das wären meine ersten Anlaufstellen. (Wenn es einmal richtig haarig werden sollte und ich nicht mehr weiter weiß, habe ich glücklicherweise noch Kontakte zu entsprechenden Stellen, die mir weiterhelfen können.
-
Bei uns knirschte es in der Englisch-Fachschaft ganz erheblich, was daran liegt, dass ZP10 und Abitur ja fast zeitgleich zu korrigieren sind und es trotz 15+ KollegInnen offenbar nicht möglich war, die Arbeit wirklich
gerechtgleichmäßig zu verteilen.
Das ist aber vermutlich nicht nur auf einzelne Kollegien beschränkt - es gibt nun einmal leider KollegInnen, die es immer wieder schaffe, sich vor Arbeit zu drücken. Eigentlich sind sie so gesehen ja sogar schlau. An solche Leute kommt man aber in der Regel nicht ran. Die Gründe habe ich ja in einem anderen Thread vor einiger Zeit ausführlich dargelegt. -
Falls es etwas analoges zum Auge des Tornados gäbe, innerhalb dessen es ja ruhig sein soll, würde ich sagen, wir sind knallmäßig genau dort. Es knallt doch regelmäßig an allen Ecken und Enden. Vielleicht sind wir da auch schon zu abgestumpft gegenüber der Kakophonie dessen, was im Schulsystem nicht läuft und solange nicht laufen wird, wie Bildungspolitik über Wohl und Wehe des Schulsystems entscheidet - also auf ewig.
-
Leider kann ich aus Zeitgründen nicht jedem antworten. Aber Danke für die rege Beteiligung und Denkanstöße. Mich beschäftigt das Thema sehr.
Finde es aber generell schwierig, wenn mir jetzt auch von KuK-Seite aus sofort mit Umprofessionalität entgegen gekommen wird. Aktuell habe ich einem Gespräch nicht abgesagt, ich denke nur darüber nach und überlege mir den richtigen Weg. Das ist glaube ich auch der Sinn eines Forums. Ja, ich bin verärgert, ja das hier ist ein „Frust-Rant“ aber ich mache das ja nicht öffentlich oder der Mutter gegenüber und man darf auch mal in einen geschützten Rahmen über etwas schimpfen.
Ich denke, da ich hier bisher noch nicht wirklich ins Detail gegangen bin, kann auch niemand was konkretes dazu sagen. Ich muss das tatsächlich mit meiner SL besprechen.
Ich schätze aber, dass hier 90% auch absolut baff gewesen wären über das was die Dame gestern gebracht hat.
Manchmal sind Eltern eben "doof". Auch ich durfte das vorgestern eindrucksvoll erleben.
Das ändert aber eben nichts daran, dass Lehrkräfte und Eltern zusammenarbeiten können müssen und dass dann eben auch solche unangenehmen Gespräche notwendig sind.
Gleichwohl muss man sich selbst weder verbiegen noch sich irgendwelche unsachlichen Dinge an den Kopf werfen lassen.
Solchen Eltern begegnet man mit Teflon (abperlen lassen), Kompetenz (wir sind Experten) und Professionalität (wir können auch mit doofen Eltern umgehen). Und manchmal kommt man eben nicht auf einen gemeinsamen Nenner. Das ist leider manchmal Teil des Spiels. Ebenso wie manche KollegInnen aus verschiedensten Gründen doof sind, sind eben auch manchmal Eltern von SchülerInnen doof. -
So ist es.
-
Natürlich wurde im Unterricht individuell auf den Schüler eingegangen. Aber es schreibt doch keiner einen individuellen Förderplan für jeden einzelnen Schüler. Wüsste nicht, dass es (mit Ausnahme der Inklusion) verpflichtend ist... Bis auf die Ergänzungsstunden, die für Förderstunden genutzt werden, haben wir dem Kind auch das Angebot "Schüler helfen Schülern" angeboten. Bei den Elternsprechtagen waren die Eltern nicht da. Das Angebot, am Ende der 5 freiwillig zu wiederholen, wurde abgelehnt. Die mangelhaften Leistungen zum Halbjahr wurden auch gemahnt.
DAS wären gleichwohl Gründe, weswegen dem Widerspruch durch die BR nicht stattgegeben werden könnte.
Zunächst werden die formalen Aspekte überprüft, d.h. sind die Konferenzbeschlüsse gültig, das Zeugnis korrekt ausgestellt etc. Im Anschluss würde dann das überprüft, was oben durch Midnatsol dargelegt wurde.
Da die Wiederholung oder der Schulwechsel Gegenstand einer Ermessensentscheidung sind, wird zudem geprüft, ob das Ermessen pflichtgemäß ausgeübt wurde. (Die BR überprüft selbstredend nicht, ob das Kind geeignet ist für eine Schulform oder nicht. Die Leistungs- und Notenentwicklung sowie die (Nicht-)Kooperation der Eltern sind eigentlich ein Pluspunkt für Euch.
-
Der TE ist mit Sicherheit entweder längst Fachleiter oder mittlerweile woanders.
Gleichwohl sollten wir wertschätzen, dass jemand wie so oft von uns "Alten" erbeten, die Suchfunktion verwendet hat.
-
Gilt für NRW:
Für die FL-Stelle gelten dieselben laufbahnrechtlichen Voraussetzungen wie für die reguläre Beförderung nach A15.Weiteres findet man hier.
Die weiteren Voraussetzungen sind in den Ausschreibungstexten dargelegt.
Hier ein exemplarischer Auzug:Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Die Tätigkeit umfasst die Ausbildung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Kl. 5-13) -LA27-. Gewünscht sind in der Bewerbung nachgewiesene fachspezifische Vorerfahrungen in der Lehrerausbildung sowie Erfahrungen als Ausbildungslehrer/in an Gymnasien, Gesamtschulen oder Weiterbildungskollegs - Bildungsgänge Abendgymnasium oder Kolleg. Bewerben können sich unabhängig von der Lehramtsbefähigung nur Angehörige des höheren Dienstes, welche die laufbahnrechtliche Probezeit beendet haben und bereits ein Amt der Bes.-Gr. A 14 BBesO innehaben. Bewerbungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn die im Rahmen der Bewerbung für das Amt einer Fachleitung an einem ZfsL aktuell erstellte und vergleichbare dienstliche Beurteilung mit mindestens dem Gesamturteil *Die Leistungen entsprechen den Anforderungen (3 Punkte)* abschließt. Stichtag für die Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen und sonstigen Wartezeiten ist das Ende der Ausschreibungsfrist.
Konkret bedeutet das, dass Du erst das erste Beförderungsamt erreicht haben musst, um Dich auf eine solche Stelle bewerben zu können. Hinzu kommt die Mindestdienstzeit.
-
A propos Kinderwagen: Man kennt ja diese Doppelkinderwagen, wo die Zwillinge drin kutschiert werden.
Ich habe letzte Woche ein Ungetüm gesehen, da saßen gleich vier Kinder drin. Wahrscheinlich Lehrereltern aus NRW, Mietstufe 6.
Das oder aber eine Tagesmutter.
-
-
Wenn man schulrechtlich auf einem gewissen Level ist - und das meine ich bar jeglicher Arroganz - dann findet man in den gängigen Werken dazu wirklich nicht mehr allzu viel Neues. -
Vom verspäteten Antrag bis zur Genehmigung ca. zehn Tage.
-
Ich stelle allen UserInnen anheim, diese "Diskussion" dadurch zu beenden, dem auf den TE hier gar nicht weiter eingegangen wird.
Wieso springen so viele von Euch über das hingeworfene Stöckchen? Der TE hat eine eigene Meinung. Die kennen wir. Es gibt einige andere Threads zu dem Thema, in denen das Ganze ausführlich besprochen wurde.
Welchen Mehrwert hat dieser Thread für Euch? -
Es geht hier nicht darum, dass irgendetwas aufgegriffen wurde, sondern dass ganz bewusst und systematisch eine falsche Rechtschreibung gelehrt wird.
Ok. Wenn dem so gewesen sein sollte, dann ist der Sachverhalt doch geklärt. Was willst Du dann noch von uns? Kollektive Empörung? Dass die sich als weiblich identifizierenden Mitglieder dieses Forums vorher schnell noch Bärte kaufen, um bei der Steinigung teilnehmen zu können?
Werbung