Beiträge von Bolzbold
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Nun ist es also passiert - und das früher und deutlicher als erwartet.
Für (West)Europa ist das eine Chance...... endlich selbst die Verantwortung für unsere freiheitliche Demokratie zu übernehmen.
... endlich selbst seine eigene Verteidigung und Sicherheit zu organisieren und zu finanzieren.
... die Schemata und Glaubenssätze, die fast 80 Jahre nach Beendigung des 2. Weltkriegs gegolten haben, auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen. Konkret stellt sich die Frage, ob wir fast 80 Jahre nach Kriegsende immer noch Schutz durch die Amerikaner benötigen.
So gesehen ist Trump ein Geschenk, denn Harris als Präsidentin hätte uns in Europa die trügerische Gewissheit gegeben, dass wir weiter schlafwandeln können.
Tragisch daran ist, dass allen voran die Menschen in der Ukraine den Preis dafür bezahlen werden.
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In der Behörde ist es so, dass ein/e Referent/in bei A13 anfängt (sprich Regierungsrat/-rätin) und dann in derselben Funktion bis A15 kommen kann.
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In der Behörde ist es nicht so. Die Beförderung erfolgte "sofort" und die Bezüge kamen auch "sofort". Im Rahmen meiner neuen Tätigkeit habe ich aber auch jetzt eine neunmonatige Probezeit und die Amtszulage nach Fußnote 4 gibt es dann natürlich auch erst nach Ablauf der Probezeit.
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Ein Troll. Füttern verboten.
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Die Lebenshaltungskosten in Indien sind sehr gering, wenn man Euro in Rupien umrechnet. Mit 1600 Euro kommt man da im Monat schon sehr weit.
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Als müsste ausgerechnet der bereits völlig überzogene Familienzuschlag auch noch erhöht werden.
Und täglich grüßt das Murmeltier. Ich denke, Deine Position dazu hast Du hier hinlänglich bekanntgegeben.
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In NRW gibt es zum Februar 2025 5,5% mehr. Zum November wurden unter anderem auch der Familienzuschlag erhöht. Durch das verschwurbelte Schreiben des LBV mit irgendwelchen Abzügen, Ausgleichszahlungen etc. kommt das im November auf ungefähr plus minus Null raus.
Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte | Finanzverwaltung NRW
Vom 1. Dezember 2022 bis zum 1. Februar 2025 gerechnet ergibt sich dadurch für mich ein Bruttozuwachs von fast 600 Euro. -
Letztendlich ist es doch in der Praxis egal, ob man in einem Bundesland lebt, wo unentschuldigtes Fehlen als ungenügend gewertet werden kann oder nicht. Der Schüler wird Lücken haben, die auch in der Regel auf den Unterricht durchschlagen werden, bei dem er anwesend ist. Sollte das in Ausnahmefällen nicht so sein, ist es doch auch gut. Wir strafen ja keine Schüler ab, sondern bewerten deren Lernstand.
Und mit diesem Bewusstsein kann man viel entspannter durch den Schulalltag kommen. Die SchülerInnen mit hohen Fehlzeiten sind in der Tat eher die leistungsschwächeren SchülerInnen - und früher oder später fällt ihnen ihr Versäumnis auf die Füße. Alles eine Frage der Zeit. Und wenn sie nicht in der Schule scheitern, dann eben später in der Ausbildung oder im Studium - und dann kann es uns auch egal sein.
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Wenn ich jede einzelne Stunde mit ungenügend werten würde, ginge das nur, wenn auch alle anderen SchülerInnen für jede einzelne Stunde eine individuelle Leistungsnote bekämen. Ansonsten wäre der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, weil der unentschuldigt fehlende Schüler viel mehr Einzelnoten bekäme als die anderen. (Das würde bei korrekter Vorgehensweise erklären, wieso SchülerInnen mit vielen unentschuldigten Fehlstunden nicht per se ein "ungenügend" bekommen.
Man könnte den Weg über die Bewertbarkeit gehen und schauen, ob ein/e SchülerIn auf der Basis der Fehlzeiten überhaupt bewertbar ist. Die Verwaltungsgerichte haben in der Vergangenheit geurteilt, dass eine Leistungsfeststellung durch Prüfung nur eine nicht hinreichende Bewertungsgrundlage ergänzen, nicht aber eine fehlende gänzlich ersetzen kann.Gleichzeitig sollten wir hier nicht zu zu sehr "PolizistIn" spielen und uns zeitlich und energetisch mehr in solchen Sachen verbeißen als unbedingt notwendig. Diese SchülerInnen kosten uns viel zu viel Zeit, die wir für diejenigen, die lernen wollen, aufwenden sollten.
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In solchen Fällen kann es hilfreich sein, die SuS' zu bitten, eine Selbsteinschätzung mit Begründung vorzunehmen. Es ist erstaunlich, wie viele SchülerInnen sich sehr realistisch einschätzen. Bei anderen fällt einem dann sehr deutlich auf, dass das nicht passen kann. Dann spricht man darüber und erläutert, weshalb man das als Lehrkraft anders sieht.
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In NRW stehen Klausuren und Klassenarbeiten schon lange nicht mehr unter Genehmigungsvorbehalt der Schulleitung. Der "Drittelerlass" gilt nicht mehr.
Insofern muss man sich da keine Sorgen machen - gleichwohl wird die Schulleitung, der man in der Regel ja drei Exemplare der Klausur vorlegt, irgendwann nachfragen, ob es besondere Probleme gab. -
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Und schon darf ich mich selbst korrigieren mit nachstehendem Link:
Digitaler Unterricht in Schulen – Der Grundstein ist gelegtSeite 19 - und vom Oktober 2022, also nach meiner Zeit in der Behörde, so dass ich das nicht mehr aus erster Hand mitbekommen habe.
Ich zitiere:[...] Die Einsatzbedingungen sog. Telepräsenzroboter entsprechen damit grundsätzlich denen eines Videokonferenzsystems. Sie unterfallen damit dem Anwendungsbereich der §§ 120 Abs. 5, 121 Abs. 1 SchulG. Die Schule hat im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung zu entscheiden, ob ihr Einsatz für den von ihr zu erfüllenden gesetzlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag erforderlich ist und inwieweit hiervon Gebrauch gemacht wird. Dabei sind in jedem Fall auch die gesundheitlichen Belange des*der betroffenen erkrankten Schüler*in in den Blick zu nehmen.
Im Übrigen gelten die vorstehenden Ausführungen zur Verarbeitung von Inhaltsdaten (insbesondere in Bezug auf die Grenzen der Bild- und Tonübertragung sowie Bild- und Tonaufzeichnungen). Um zu verhindern, dass unbefugte Dritte Zugriff auf den Audio-/Videostream erhalten oder die Steuerung des Gerätes übernehmen, muss die Schule auch für eine ausreichende Sicherheit bei dem von den betroffenen Schüler*innen eingesetzten mobilen Endgeräten (Tablet, Smartphone) sorgen. Idealerweise sollten die betroffenen Schüler*innen auch hier von der Schule bereitgestellte und verwaltete Endgeräte nutzen, die verpflichtende Regelungen erlauben. Hierauf lässt sich die Umsetzung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen am effektivsten sicherstellen. [...]
Fazit: Es ist erlaubt. Wenn die Schule es macht, muss sie den Missbrauch verhindern und Maßnahmen ergreifen. -
Wenn der Lehrer einverstanden ist und Schüler weder in Bild (Kamera eben nach vorne auf Tafel, keine Schüler dort) noch Wort (Lehrer Headset mit Rauschunterdrückung) vorkommen, sollte das kein Problem darstellen. Heißt aber einige Einschränkungen für den Unterricht.
MMD17-16547.pdf
Seite 3 zweiter Absatz.
Ich weiß nicht, was aus dem Antrag geworden ist. Selbst, wenn er mit der Regierungsmehrheit verabschiedet worden wäre, müsste natürlich erst gesetzlich die Grundlage für den Einsatz geschaffen werden. Das kann dauern. -
... Müsste eigentlich nicht die Einverständniserklärung des Rests der Klasse eingeholt werden?
Was müsste sonst berücksichtigt werden?
Kann es für die Lehrkraft eine Pflicht sein?Mein Kenntnisstand für NRW ist, dass dies gegenwärtig nicht zulässig ist - eben aus Gründen des Persönlichkeitsrechts. Die einzige Konstellation, in der das denkbar wäre, wäre die, wenn alle Beteiligten freiwillig zustimmen würden und diese Zustimmung jederzeit widerrufen werden könnte.
Faktisch also vermutlich eher nicht durchführbar. -
Der Artikel ist in meinen Augen nicht sonderlich interessant. Beim Überfliegen der Hauptartikel auf der Startseite dieser Website musste ich staunen, wie oberflächlich, kurzsichtig und mitunter ideologisch verblendet einige Artikel waren. Ich habe mich daraufhin auf meine Finger gesetzt und beschlossen, mich dort nicht anzumelden bzw. zu kommentieren. Aber gut, ist jetzt etwas OT.
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Genau über die Website bin ich auf den o. g. Link gelangt!
In meinem Link gibt es FAQ zur Attestpflicht. Stichwort Einzelfallentscheidung.
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Man könnte sich ja auch einmal direkt auf den Seiten des MSB erkundigen...
Teilnahme am und Fernbleiben vom Unterricht | Bildungsportal NRW -
Ist 'peer influence' ein Synonym für 'peer pressure'? Ich hätte eigentlich 'group pressure' erwartet. Einige Lernende haben jedoch 'peer influence' angegeben. Kann ich diese Antwort akzeptieren?
Nimm das als Rückmeldung für Deinen Test, dass Du hier die Items ggf. klarer formulieren musst. Ich würde es hier gelten lassen, da der Begriff allgemeiner ist und "peer pressure" einschließt, aber nicht darauf begrenzt.
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