Ich möchte hier tatsächlich meine ursprüngliche Antwort zum Teil revidieren.
Zunächst zur Frage ob Voll- oder Teilzeit:
Dazu schreibt die TE nichts, aber angesichts der 28 Wochenstunden Deputat im Primarbereich, dürfte es schwierig sein, diese auf vier Tage zu verteilen. Ich glaube kaum, dass die TE vier mal je sieben Stunden unterrichtet. Dass die TE somit in Teilzeit unterrichtet, liegt für mich auf der Hand.
Zur Frage der Fortbildung:
Das Problem einer Fortbildung an unterrichtsfreien Tagen dürfte je nach Tag und Faktor Zufall jede Teilzeitkraft früher oder später treffen. Ein unterrichtsfreier Tag (sic!) bedeutet nicht, dass an diesem Tag generell nicht gearbeitet werden muss oder gar darf. Die Teilzeitarbeit begründet in meinen Augen keinen Wegfall der Verpflichtung zur Fortbildung. Diese kommt KollegInnen unabhängig von ihrem Deputat zugute.
Zur Sinnhaftigkeit dieser Fortbildung:
Wenn ich bereits ein Zertifikat über eine Teilnahme an einer bestimmten Fortbildung besitze und dann im Rahmen einer ganztägigen Kollegiumsfortbildung diese - möglicherweise sogar identischen - Inhalte auf der Tagesordnung stehen, kann man in der Tat nach dem Sinn dieser Fortbildung für diese Kollegin fragen. Wenn die Fortbildung dann auch noch am unterrichtsfreien Tag stattfindet, reduziert sich für die TE die Sinnhaftigkeit natürlich noch einmal zusätzlich. Ich persönlich könnte mir hier vorstellen, die Kollegin von der Teilnahme zu befreien.
Zur Teilbarkeit von Fortbildungen:
Es wäre natürlich geschickt, ganztägige Fortbildungsveranstaltungen so zu organisieren, dass sie aus zwei Teilen bestehen, so dass hier Potenzial vorhanden wäre, die TZ-KollegInnen nur anteilig teilnehmen zu lassen.
Zur Frage der möglichen Konsequenzen:
Solange diese Goodwill-Entscheidungen als solche verstanden werden und sich daraus nicht früher oder später eine Anspruchshaltung entwickelt und es zu Situationen kommt, wo die KollegInnen dann die Freistellung einfordern, hätte ich bei entsprechend strukturierten Fortbildungsveranstaltungen kein Problem damit, dass TZ-Kräfte nur einen Teil davon belegen.