Beiträge von Bolzbold

    Aber ehrlicherweise, jetzt, mit einer Woche Abstand, finde ich es immer noch belastend bzw. zunehmend. Denn wenn man zum Schluss kommt, dass es nicht nur verleumderisches Gequatsche ist, wäre der ganz harsche Umkehrschluss (Stichwort: Zuspätkommen, Abrechnung von Zeiten, Verbitterheit etc.), dass es vielleicht doch nicht der richtige Job ist und die SuS das spüren. Nicht, weil man unfreundlich ist, aber weil sie spüren, dass man eigentlich keinen Bock auf sie hat. Ich glaube mittlerweile tatsächlich, dass SuS sowas spüren. Dass da eine Art Barriere ist.

    Hast Du keinen Bock auf Deine Schüler, oder habe ich das nur falsch verstanden?

    Ergänzung: Es gibt Einzelfälle, wo die Kommission bewusst 0 Punkte gibt statt einem Gnadenpunkt, um eben dem Prüfling noch eine Chance auf eine Nachprüfung zu geben und so eventuell ein Durchfallen noch zu vermeiden.

    Ansonsten alles, was Kris24 zum Ablauf geschrieben hat. Gemauschel ist extrem unwahrscheinlich.

    Das wäre m.E. auch ein Verstoß gegen die Grundsätze der Leistungsbewertung, da hier dann ja aus strategischen Gründen eine Note festgesetzt wird und nicht auf der Basis der tatsächlichen Leistung.

    Respekt. Ein großes Wort, das aber auch auf 2 Richtungen basiert.

    Ich kenne einige Lehrkräfte, die sich den SuS gegenüber unterirdisch und arschlochmäßig verhalten. Manchmal ist dann die Abizeitung die Gelegenheit, den Spieß mal rumzudrehen. Ich kanns daher ein Stück weit nachvollziehen.

    Vom Grundsatz her kann ich das nachvollziehen. Gleichwohl dürften diese KollegInnen aber nicht über das ausreichende Maß an Selbstreflektiertheit verfügen, so dass sie entsprechende Kommentare in einer Abiturzeitung als nicht weniger verletzend empfänden.

    Das Ergebnis wäre dasselbe und die betroffene Lehrkraft könnte genauso hier einen Thread erstellen und sich darüber beschweren. Wir werden nie wissen, ob die Kritik berechtigt ist oder nicht. Gleichzeitig kann die an dieser Stelle geäußerte Kritik aufgrund ihre in meinen Augen zu geringen Validität und Reliabilität nicht dazu führen, dass man sich als Lehrkraft grundsätzlich hinterfragt.

    Das Ganze ist recht einfach zu heilen, wenn man denn will.

    Der Schüler hat die Wahl, ob seine Klausuren in der Q1 miteinbezogen werden sollen oder nicht. Falls er das nicht wünscht, wird die Fachnote rückwirkend nur aus dem Bereich "Sonstige Mitarbeit" gebildet. Da hier jeweils kein den Schüler belastender Verwaltungsakt vorliegt, lässt sich das schulintern problemlos regeln.

    Reihenfolge also: OK informieren. Der spricht mit SL, ggf. mit der BR, aber vom Ergebnis her müsste dasselbe herauskommen.

    Konsequenzen sind außer einer Ermahnung keine zu befürchten. Schämen sollte nicht zu Verschweigen führen, denn DAS wäre dem Schüler gegenüber unfair. Ansonsten muss der Kollege das eben aushalten. Für Fehler muss man einstehen.

    Ich erlebe das schon das ein oder andere Mal. Unsere SL hat den Draht zu den Schülern sehr gekürzt und kümmert sich auch direkt um das Anliegen.

    Zum Thema: Am BK gibts ja sowas einfach nicht (Abi-Zeitung), deswegen ist es vielleicht auch leicht gesagt, aber:

    Die SuS haben zT 8-9 Jahre hinter sich und wenn man an seine eigene Schulzeit zurückdenkt, war die auch manchmal nicht so toll. Ich hatte jedenfalls diverse Differenzen mit meinen Lehrern. Und habe eine gewisse Machtlosigkeit erlebt. Und an den eigenen Kindern hab ich auch gesehen, dass sich manche Dinge kaum geändert haben. Da ist es verständlich, dass am Ende der Schulzeit mal Dinge gesagt werden, die nicht ganz so nett sind. Da gibts echte Leidenswege bei den SuS.

    Wäre ich die Betreffende: Ich würde überlegen, was da dran wäre, mein Verhalten ggf. anpassen oder auch sagen, geht nicht anders (ich bin zB ebenfalls oft unpünktlich, weil ich auf dem Weg zum Klassenzimmer 5 Mal angesprochen werden). Und wenn nichts dran ist: abhaken. Schüler sind weg. Die nächste Rutsche ist da.

    Mir stellt sich die Frage, ob die Machtlosigkeit ein Ergebnis eines willkürlichen Verhaltens oder sanktionslosen Fehlverhaltens der Lehrkraft war, oder ob das einfach systemisch bedingt war. Für letzteres möchte ich definitiv nicht verantwortlich gemacht oder diffamiert werden.

    Und auch dann muss man es der Person nicht öffentlichkeitswirksam heimzahlen.

    Respekt muss man sich verdienen.

    Nein. Wäre dem so, könnte derjenige (oder diejenige), der/die den Respekt nicht entgegenbringt immer vorbringen, das Gegenüber hätte den Respekt nicht verdient. Damit läge das Erweisen von Respekt in der exklusiven Deutungs- und Entscheidungshoheit des/der Respektlosen. Dann können wir Respekt von Anfang an in die Tonne kloppen.

    Jeder Mensch verdient ein Grundmaß an Respekt. Das ist in meinen Augen nicht verhandelbar - und das muss auch nicht juristisch kodifiziert werden.

    Zum Protokoll vgl. gleicher Link § 26 Abs. 8. Hervorhebungen durch mich.

    (8) Über die mündliche Prüfung des einzelnen Prüflings ist ein Protokoll zu fertigen, das die Zusammensetzung des Fachausschusses, die Prüfungsthemen und -aufgaben, die Dauer und den wesentlichen Verlauf der Prüfung sowie das Prüfungsergebnis festhält. Das Protokoll ist von allen Mitgliedern des Fachausschusses zu unterschreiben.

    Wie kann es denn zu einer Nachprüfung für eine mündliche Abiturprüfung kommen? Ich kenne die Bestimmungen aus BW nicht, aber in NRW gibt es entweder eine mündliche Abweichungsprüfung nach einer Abiturklausur im 1. bi 3. Abiturfach oder eine mündliche Prüfung im 4. Abiturfach. Zu keiner dieser mündlichen Prüfungen gibt es noch eine Nachprüfung.
    Wie ist das in den anderen Bundesländern?
    Außerdem: Bei uns wird gerade bei Prüfung, die eher schlecht laufen, besonders akribisch Protokoll geführt, auch mit kurzen Notizen dazu, was nicht beantwortet wurde.

    Für einen Punkt müssen auch in einer mündlichen Prüfung 20 % der erwarteten Leistung erbracht werden, dennoch hält sich das Gerücht, man könne eigentlich nicht mit einer sechs aus einer Mündlichen gehen.

    Landesrecht BW - § 26 AGVO | Landesnorm Baden-Württemberg | Durchführung der mündlichen Prüfung | § 26 - Durchführung der mündlichen Prüfung | gültig ab: 15.04.2023

    § 26 Abs. 2a. Das gibt es wirklich.

    Wir driften hier in die falsche Richtung ab.

    Es geht überhaupt nicht um das Beschneiden von Meinungsfreiheit sondern - ich überspitze - um den Umgang mit einem feigen Akt von Bloßstellung oder gar Demütigung, derer sich die Lehrkraft nicht diskursiv erwehren kann sondern sie hinzunehmen hat.

    Die wenigsten hier dürften ein Problem mit (konstruktivem) Feedback haben und dann nicht das Gespräch mit dem Schüler oder der Schülerin suchen. Wenn Abizeitungen aber als Racheforum missbraucht werden, dann muss man das nicht akzeptieren. Ob und ggf. was man dagegen tun kann, ist eine andere Sache.

    Es gab ja wohl ein transparentes Bewertungsraster, aus dem hervorgeht, ab wie vielen Punkten 1 Punkt vergeben wird.

    Zweitens: woher sollen die Mathelehrkräfte wissen, wie viele Punkte sie benötigt?

    Wenn man das Eingangsposting liest, dann ging es nicht um die Innenbindung in Block II, sondern um 0 Punkte in einer Abiturprüfung. Das ist insofern ein Problem, als dass es je nach Bundesland die Vorgabe gibt, dass man dann durch die Abiturprüfung gefallen ist. Ich habe vor einiger Zeit mal alle Prüfungsordnungen durchgesehen - da sind sich die Bundesländer nicht einig. Das das eine elementare Regelung der Prüfungsordnung ist, darf man davon ausgehen, dass die Lehrkräfte das wissen.

    Quelle:
    Landesrecht BW - § 41 AGVO | Landesnorm Baden-Württemberg | Ergebnis der Prüfung, Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife | § 41 - Ergebnis der Prüfung, Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife | gültig ab: 15.04.2023

    § 41 Abs. 4 Ziffer 2.

    Auch wenn ich hier definitiv einen Bias hege, da es sich um jemanden aus meinem Bekanntenreis handelt - 0 Punkte wären meiner Definition nach mit einer Prüfungsverweigerung gleichzusetzen. Eigentlich habe ich das zu meiner Schulzeit nie erlebt, auch bei meinen leistungsschwächsten Mitschülern. In der Kombination mit zwei weiteren 0-Punkte-Prüfungen an derselben Schule ist das schon ein "krasses Ding".

    Hallo und herzlich willkommen in diesem Forum in der Hoffnung, dass Du wirklich schreibberechtigt bist.

    Wir hatten in den mündlichen wie in den schriftlichen Mathematikprüfungen einige Ergebnisse mit 0 Punkten. Die Ansicht, dass man nur 0 Punkte geben dürfe, wenn die Leistung verweigert würde, ist sachlich falsch. Die Notenskala sieht diese Punktzahl grundsätzlich und nicht nur im Falle einer umfassenden Täuschung oder einer Verweigerung vor.

    Der Prüfungskommission ist bewusst, dass die Bewertung ggf. zum Nichtbestehen führt.

    Ihr könnt euch vorstellen, was das bei einem jungen, schüchternen Mädchen für einen psychischen Druck auslöst - insbesondere der Tatsache, dass es wirklich an dieser einen Prüfung gelegen hat.

    Das ist ein Problem, das alle schüchternen Menschen haben, die sich mit dem freien Sprechen schwertun. Umgekehrt gilt dies für Menschen, die sich mündlich besser ausdrücken können als schriftlich. Diese Menschen kommen im direkten Vergleich dann gar nicht so weit, dass sie über zusätzliche Prüfungen noch ihr Abitur bestehen können.

    Mein Tipp: Lernen. Abliefern - und dann das bestandene Abitur feiern.
    Zum Lernen gehört auch, vor Publikum zusammenhängend zu sprechen. Das kann man im Bekannten- und Freundeskreis üben.

    Also meiner Wahrnehmung nach ist das weniger eine Masterstudie zum Thema Selbstwirksamkeit und Burnout als eine Studie um Selbstwirksamkeit und Burnout, wenn man kulturell heterogene Klassen hat. Da frage ich mich schon, was hier der Erkenntnisgewinn ist.

    Ob ich in Düsseldorf-Oberkassel oder in Duisburg-Marxloh unterrichte, dürfte auch einen nicht unerheblichen Unterschied machen. Ebenso erheblich dürfte beispielsweise sein, ob ich an einer stattlichen oder einer bischöflichen (Ersatz)Schule unterrichte. Letztere hat oft einen niedrigen Migrationsanteil.

    Es dürfte sehr schwierig werden, aus den Datensätzen auch nur ansatzweise brauchbare Erkenntnisse zu gewinnen. Die absoluten Zusammenhänge sind ja bereits bekannt. Interessanter wäre eine Studie zu den Ursachen.

    Hallo, Bolzbold! Ich verstehe Sie ja irgendwie. Aber wo und wie kann man sich über den Umgangston, die Umgangsformen bei n4t denn beschweren? Hätten Sie da evtl. einen guten Tipp? Oder soll man nur frustriert den Mund halten, nach dem Motto: "Is halt so. Kannste machen nix."? Es scheinen ja immer mehr Kommentatoren dort ähnliches zu erleben (siehe katze) Wenn man allein so etwas erlebt, zweifelt man ja erst einmal an sich, es hilft, wenn man merkt, es geht einem nicht nur allein so. PaPo schrieb etwas von "Psychohygiene", finde ich passend.Einige haben dort schon aufgegeben. Okay, dann hat dieses reichweitenstarke Bildungsmagazin n4t irgendwann wohl nur noch Ja-Sager im Forum. Finde ich persönlich nicht so gut, aber was soll´s! Ich fand es nur interessant, dass ich PaPos (mMn. treffende) Analyse hier fand und auch katze und Ragnar Djaneskold hier wieder entdeckte.

    Mit freundlichen Grüßen

    potschemutschka

    P.S.: Mein Kommentar war ja auch nur an PaPo gerichtet!

    Lieber potschenmutschka,

    ich halte es für keine gute Idee, sich in einem Forum über ein anderes Forum bzw. eine andere Plattform zu beschweren. Das ist meiner Ansicht nach der falsche Ort, da es den Betreibern von n4t herzlich egal sein kann. Es ist auch die falsche Vorgehensweise, weil diese Beschwerden, ganz gleich wie sie rhetorisch gestaltet werden, nicht zum Erfolg führen werden. Sie haben Ungerechtigkeit angeprangert. Und jetzt?

    Was den Betreibern vielleicht eines Tages nicht mehr egal sein wird, ist, wenn sie nur noch mit wenigen UserInnen in ihrer Bubble sprechen, der traffick einbricht und damit auch die Werbeeinnahmen - somit also Abstimmung mit den Füßen.

    Ich lese da nicht, ich schreibe da nicht. An mir gibt es nichts zu verdienen. Wenn alle UserInnen, die mit der Plattform unzufrieden sind, genau das täten, würde sich das sicherlich früher oder später bemerkbar machen. Ob das allerdings mit dem Geltungsbedürfnis oder dem Mitteilungsbedürfnis, das dort sicherlich auch einige UserInnen haben dürften, in Einklang zu bringen ist, wage ich zu bezweifeln.

    Man kann auch n4t einfach die Wichtigkeit absprechen und die Seite ignorieren. Wessen Seelenheil hängt denn von dieser Seite ab?

    Hallo zusammen!

    Wenn im Wiedereingliederungsplan festgehalten wurde, dass der Montag und der Dienstag frei sein müssen, kann der SL einen trotzdem verpflichten, an einem der Tage zu einer Schulveranstaltung wie einen Ausflug , Wandertag oder Sportfest zu erscheinen?

    Der Plan wurde ärztlich erstellt, von der Bezirksregierung genehmigt und von der SL akzeptiert.


    Viele Grüße

    Man könnte dafür einen anderen Tag, z.B. den Freitag freibekommen, so dass die Zahl der "Ausruhtage" am Ende der Woche entsprechend hoch wird. Ansonsten würde ich als Schulleitung keine Lehrkraft an diesen Tagen einfach so verpflichten oder, wenn wirklich Not am Mann/Frau ist, höflich fragen mit der Option, dass die Lehrkraft auch "nein" sagen darf.

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