Beiträge von Bolzbold

    Der Niederrhein ist übrigens groß.
    Westlich der A57 und nördlich der A61 ist Pampa - da können sich 50km richtig ziehen.

    Nebenbei: An meiner Schule ist ein Kollege mit zwei NaWi-Fächern, der sich von Vertretungsstelle zu Vertretungsstelle hangelt. Er wird regelmäßig bei Auswahlverfahren eingeladen, landet aber nie an erster Stelle. Ich habe einen Eindruck, woran das liegen könnte, und offenbar scheinen die Schulen zumindest im Sek II Bereich noch nicht so verzweifelt zu sein, dass sie jede/n nehmen.

    Gehen wir mal von zwei Lehrkräften in NRW mit A12 in Vollzeit aus. Verheiratet mit 2 Kindern, sind das mindestens 3400€ pro Person, also 6800€ insgesamt. Ziehen wir mal 600€ für PKV ab, also 6200€. Da sind 2000€ 32% des Einkommens. Sieht doch ziemlich solide aus.

    Du gehst von falschen Voraussetzungen aus. Nach wie vor. (Und die 400k sind vermutlich gar nicht realistisch, weil die Häuser entweder deutlich teurer sind, oder es handelt sich um Altimmobilien, in die Du entsprechend viel zu investieren hast.)

    Klar ginge das auch bei weniger Einkommen - aber dann wird es echt irgendwann eng. Die Devise von meiner Frau und von mir war immer, dass wir IM Haus leben und nicht FÜR das Haus leben wollten. Das hat bisher gut geklappt. Und damals hatten wir "nur" ein A13 Gehalt und ein halbes A12erinnen Gehalt.

    Das zeigt nur wieder, dass finanzielle Bildung nicht forciert wird. Mit zwei Lehrergehältern muss man schon sich schon aktiv dagegen wehren.

    Siehe oben. #9
    Abhängig von den sonstigen Kosten und Verbindlichkeiten wird das eine teure Nummer - da gehen dann mal eben 2.000 Euro für Zinsen und Tilgung drauf.

    Und die TE schrieb ja, dass sie de facto keine zwei vollen Lehrergehälter haben und auch aus nachvollziehbaren Gründen nicht haben werden.

    Vielleicht sollte man sich vor diesem Hintergrund mit entsprechenden Pauschalurteilen zurückhalten.

    Bolzbold - in welchem Umgang dürft ihr in NRW, beurlaubt aus Familie politischen Gründen, an einer anderen Schulen arbeiten und Werdet dann ganz normal besoldet? Bewerbt ihr euch dann frei „neu“ oder auf ausgeschriebene Vertretung oder gibt es einen internen Pool?

    Und: wenn das zu 100 Prozent möglich ist, fallen dann nicht die Gründe für die Beurlaubung weg?

    In den BL, in denen ich arbeitete, konnte man nur an die alte Schule zurück und musste Urlaub beenden…daher die Frage, denn so wird ja einfach die Versetzung und eure km Regel unterlaufen ..

    Also unterhälftige Teilzeit an der gleichen Schulform ist kein Problem - meine Frau macht das seit einigen Jahren. Schulformwechsel geht nur in der Elternzeit - das hat meine Frau auch ihrerzeit gemacht. Die Besoldung ist dann eben anteilig A12 je nach Deputat. Die BR ist in der Regel froh, wenn die Leute trotz Beurlaubung ein paar Stunden machen.

    Beurlaubung und Vollzeit würde sich in der Tat widersprechen - ich müsste ggf. noch einmal das LBG und die FrUrlV hervorkramen, um das zu präzisieren.

    Das hat auch niemand behauptet; vielleicht ist der Anspruch aber auch ein bisschen hoch.

    Auf die teure attraktive Großstadt bezogen ja. Aber die TE will ja etwas daran ändern, damit sie ein Eigenheim erwerben kann. Generell erachte ich den Anspruch, früher oder später ein Eigenheim zu erwerben, als nicht zu hoch. Man muss dann eben gut rechnen und überlegen, wie sich das auf das Leben mit zwei kleinen Kindern auswirken wird.


    Gleichwohl muss man der TE den Zahn des Eigenheims am Niederrhein insofern ein bisschen ziehen, als ich die Immobilienpreise hier am Niederrhein kenne und man hier auch selten deutlich unter 500k für ein nicht ganz so altes Haus mit ca. 140qm wegkommt. Die Leute, die hier bis vor zehn Jahren gebaut haben, wissen, was ihre Hütten heute wert sind und verkaufen sie teils zu Mondpreisen.
    Ohne Eigenkapital und mit aktuell um die 4% Zinsen fallen ja alleine schon weit über 1.000 Euro für die Zinslast pro Monat an. Da ist dann noch kein einziger Euro getilgt.

    Während der Elternzeit bist Du quasi "vogelfrei", d.h. Du könntest an einer anderen Schule arbeiten.
    Nach der Elternzeit kannst Du Urlaub aus familienpolitischen Gründen nehmen und ebenfalls an einer anderen Schule arbeiten - das sogar über Jahre.

    Es empfiehlt sich außerdem, mit dem zuständigen Dezernenten bzw. der Dezernentin zu sprechen, um mittel- bis langfristig die Versetzung an die Wunschschule einzutüten.

    So etwas geht überhaupt nicht vor Gericht, das ist doch klar. Wir reden hier eher von einer möglichen Dienstpflichtverletzung, auf die entsprechend reagiert werden kann.

    Darauf kannst Du leider - oder glücklicherweise - nur sehr bedingt reagieren. Wenn Dir eine Lehrkraft darlegt, dass sie andere Tätigkeiten in dieser Zeit erledigt hat und trotzdem auf ihre mindestens 41 Stunden pro Woche gekommen ist, hast Du da schlechte Karten.
    Etwas anderes ist es - und das ist an der Schule hier im Ort vorgekommen - wenn eine Klausur nicht vor der nächsten Klausur zurückgegeben wurde, oder wenn die Korrektur durch die SuS' selbst erfolgte (bzw. fairerweise erfolgt sein soll - ich war ja nicht dabei.)

    Dann würde es sich um einen Formfehler handeln, der im Falle von negativen Auswirkungen bei der Abiturprüfung (die Q-Phase wird vom Ministerium indirekt auch als Prüfungsteil erachtet wegen des Umstands, dass sie zu 2/3 in die Abiturnote einfließt) auch entsprechend per Widerspruch oder Klage vor dem VG angegangen werden könnte.

    Ich glaube, dass Du die Kernaussage nicht verstanden hast. Es gibt in Deutschland Familien, in denen beide Eltern Vollzeit arbeiten, die keine Stütze bekommen und es sich nicht leisten können ihre Kinder auf solche Fahrten zu schicken. Würden die Eltern jetzt den Job kündigen, hätten sie mit Bürgergeld mehr in der Tasche, weil dann das Amt alle solche Zusatzkosten übernimmt.

    Bsp. für sowas: Klassenfahrt nach New York für 38.000€ (2.539€ pro Kopf). Bis auf drei Schüler in der Klasse waren alle Schüler vom Amt finanziert. Entsprechend fuhren auch alle Schüler mit bis auf die Drei, deren Eltern die Fahrt aus eigenen Mitteln hätten stemmen müssen.

    https://www.welt.de/politik/deutsc…8-000-Euro.html

    Da ist aber im Vorfeld dann einiges schief gelaufen. Die Schulleitung hätte das rein budgetmäßig nie genehmigen dürfen, es sei denn, sie wusste (!), wer in der Klasse sitzt und dass das vom Amt übernommen wird. Man kann da nur hoffe, dass da hinter den Kulissen entsprechend reagiert wurde.

    Für NRW verweise ich für die Sekundarstufe I auf VV 6.1.2 der APO SI. Dort heißt es:

    6.1.2 Schriftliche Klassenarbeiten werden soweit wie möglich gleichmäßig auf die Schulhalbjahre verteilt, vorher rechtzeitig angekündigt, innerhalb von drei Wochen korrigiert, benotet, zurückgegeben und besprochen. Sie werden den Schülerinnen und Schülern zur Information der Eltern mit nach Hause gegeben. Erst danach darf in demselben Fach eine neue Klassenarbeit geschrieben werden.

    Quelle: BASS 2023/2024 - 13-21 Nr. 1.1 Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I) (schul-welt.de)

    In der Sek II ist in der Tat keine Frist genannt. Angesichts der für das zweite Halbjahr feststehenden Termine (Zentrale Klausur am Ende der EPh sowie Klausuren unter Abiturbedingungen und die Abiturklausuren an sich) sind diese Fristen gleichsam indirekt vorgegeben (Zeugniskonferenzen, Zweitkorrektur, Festsetzung der Endnoten im Abitur). Da man da priorisieren muss, wäre eine pauschale Frist von zwei oder drei Wochen de facto nicht einzuhalten.

    Wobei danach auch oft ein Elternabend oder ähnliches, was eben erst spät endet dafür sorgen würde, dass man nicht zur 1. Stunde wieder unterrichten dürfte. Interessiert aber leider selten jemanden.

    Das hatten wir hier doch bereits. Wir drehen uns im Kreis.
    Entweder klagt irgendwann mal jemand und erwirkt eine Grundsatzentscheidung, oder wir diskutieren uns hier den Wolf (haben wir vor acht Jahren ja auch schon) und es passiert...

    ... nichts.

    BASS 2023/2024 - 21-02 Nr. 3 Organisation und Geschäftsverteilung für Gesamtschulen (schul-welt.de)

    BASS 2023/2024 - 21-02 Nr. 7 Geschäftsverteilungspläne an Gymnasien (schul-welt.de)

    Bass.schul-welt.de - dann in die Suche Geschäftsverteilung eingeben.

    An den Haupt- und Realschulen ist es "einfacher". Da gab es bis zur Angleichung an A13 die A13-Stellen als Beförderungsstellen - darüber gab es dann nur die drei (Kon)RektorInnenstellen.

    Hmja, ich weiß schon, was du meinst, aber zusätzlich wäre eine gewisse Solidarität, wenn einen Entscheidungen nicht selbst betreffen, aber für eine Minderheit negative Konsequenzen haben (und dem Rest egal sind), schon auch wünschenswert. "Ich kümmer mich um mich selbst, mir ist es aber egal, daher enthalte ich mich und mache auch den Mund nicht auf" ist keine Haltung, die mir viel Respekt abnötigt.

    Dafür gibt es dann doch das Forum. :D

    Ob nun Indifferenz, Empathielosigkeit, Unsolidarität oder was auch immer - das Ergebnis ist dasselbe. Mich wundert nur, wieso die PlanerInnen da nicht im Vorfeld schon die Problematik gesehen haben.

    Vermutlich müsste ein/e mutige/r LehrerIn mal gegen eine entsprechende Dienstanweisung remonstrieren bzw. im Extremfall sogar klagen, um dann im Idealfall ein Grundsatzurteil zu erwirken.

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