Beiträge von Bolzbold

    Bei uns knirschte es in der Englisch-Fachschaft ganz erheblich, was daran liegt, dass ZP10 und Abitur ja fast zeitgleich zu korrigieren sind und es trotz 15+ KollegInnen offenbar nicht möglich war, die Arbeit wirklich gerecht gleichmäßig zu verteilen.

    Das ist aber vermutlich nicht nur auf einzelne Kollegien beschränkt - es gibt nun einmal leider KollegInnen, die es immer wieder schaffe, sich vor Arbeit zu drücken. Eigentlich sind sie so gesehen ja sogar schlau. An solche Leute kommt man aber in der Regel nicht ran. Die Gründe habe ich ja in einem anderen Thread vor einiger Zeit ausführlich dargelegt.

    Falls es etwas analoges zum Auge des Tornados gäbe, innerhalb dessen es ja ruhig sein soll, würde ich sagen, wir sind knallmäßig genau dort. Es knallt doch regelmäßig an allen Ecken und Enden. Vielleicht sind wir da auch schon zu abgestumpft gegenüber der Kakophonie dessen, was im Schulsystem nicht läuft und solange nicht laufen wird, wie Bildungspolitik über Wohl und Wehe des Schulsystems entscheidet - also auf ewig.

    Leider kann ich aus Zeitgründen nicht jedem antworten. Aber Danke für die rege Beteiligung und Denkanstöße. Mich beschäftigt das Thema sehr.

    Finde es aber generell schwierig, wenn mir jetzt auch von KuK-Seite aus sofort mit Umprofessionalität entgegen gekommen wird. Aktuell habe ich einem Gespräch nicht abgesagt, ich denke nur darüber nach und überlege mir den richtigen Weg. Das ist glaube ich auch der Sinn eines Forums. Ja, ich bin verärgert, ja das hier ist ein „Frust-Rant“ aber ich mache das ja nicht öffentlich oder der Mutter gegenüber und man darf auch mal in einen geschützten Rahmen über etwas schimpfen.

    Ich denke, da ich hier bisher noch nicht wirklich ins Detail gegangen bin, kann auch niemand was konkretes dazu sagen. Ich muss das tatsächlich mit meiner SL besprechen.

    Ich schätze aber, dass hier 90% auch absolut baff gewesen wären über das was die Dame gestern gebracht hat.

    Manchmal sind Eltern eben "doof". Auch ich durfte das vorgestern eindrucksvoll erleben.

    Das ändert aber eben nichts daran, dass Lehrkräfte und Eltern zusammenarbeiten können müssen und dass dann eben auch solche unangenehmen Gespräche notwendig sind.

    Gleichwohl muss man sich selbst weder verbiegen noch sich irgendwelche unsachlichen Dinge an den Kopf werfen lassen.

    Solchen Eltern begegnet man mit Teflon (abperlen lassen), Kompetenz (wir sind Experten) und Professionalität (wir können auch mit doofen Eltern umgehen). Und manchmal kommt man eben nicht auf einen gemeinsamen Nenner. Das ist leider manchmal Teil des Spiels. Ebenso wie manche KollegInnen aus verschiedensten Gründen doof sind, sind eben auch manchmal Eltern von SchülerInnen doof.

    Natürlich wurde im Unterricht individuell auf den Schüler eingegangen. Aber es schreibt doch keiner einen individuellen Förderplan für jeden einzelnen Schüler. Wüsste nicht, dass es (mit Ausnahme der Inklusion) verpflichtend ist... Bis auf die Ergänzungsstunden, die für Förderstunden genutzt werden, haben wir dem Kind auch das Angebot "Schüler helfen Schülern" angeboten. Bei den Elternsprechtagen waren die Eltern nicht da. Das Angebot, am Ende der 5 freiwillig zu wiederholen, wurde abgelehnt. Die mangelhaften Leistungen zum Halbjahr wurden auch gemahnt.

    DAS wären gleichwohl Gründe, weswegen dem Widerspruch durch die BR nicht stattgegeben werden könnte.

    Zunächst werden die formalen Aspekte überprüft, d.h. sind die Konferenzbeschlüsse gültig, das Zeugnis korrekt ausgestellt etc. Im Anschluss würde dann das überprüft, was oben durch Midnatsol dargelegt wurde.

    Da die Wiederholung oder der Schulwechsel Gegenstand einer Ermessensentscheidung sind, wird zudem geprüft, ob das Ermessen pflichtgemäß ausgeübt wurde. (Die BR überprüft selbstredend nicht, ob das Kind geeignet ist für eine Schulform oder nicht. Die Leistungs- und Notenentwicklung sowie die (Nicht-)Kooperation der Eltern sind eigentlich ein Pluspunkt für Euch.

    Sissymaus

    Der TE ist mit Sicherheit entweder längst Fachleiter oder mittlerweile woanders.

    Gleichwohl sollten wir wertschätzen, dass jemand wie so oft von uns "Alten" erbeten, die Suchfunktion verwendet hat.

    Gilt für NRW:

    Für die FL-Stelle gelten dieselben laufbahnrechtlichen Voraussetzungen wie für die reguläre Beförderung nach A15.

    Weiteres findet man hier.

    BASS 2023/2024 - 21-02 Nr. 2 Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Leiterinnen und Leiter an öffentlichen Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung des für Schule zuständigen Ministeriums (schul-welt.de)

    Die weiteren Voraussetzungen sind in den Ausschreibungstexten dargelegt.

    STELLA - NRW


    Hier ein exemplarischer Auzug:

    Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Die Tätigkeit umfasst die Ausbildung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Kl. 5-13) -LA27-. Gewünscht sind in der Bewerbung nachgewiesene fachspezifische Vorerfahrungen in der Lehrerausbildung sowie Erfahrungen als Ausbildungslehrer/in an Gymnasien, Gesamtschulen oder Weiterbildungskollegs - Bildungsgänge Abendgymnasium oder Kolleg. Bewerben können sich unabhängig von der Lehramtsbefähigung nur Angehörige des höheren Dienstes, welche die laufbahnrechtliche Probezeit beendet haben und bereits ein Amt der Bes.-Gr. A 14 BBesO innehaben. Bewerbungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn die im Rahmen der Bewerbung für das Amt einer Fachleitung an einem ZfsL aktuell erstellte und vergleichbare dienstliche Beurteilung mit mindestens dem Gesamturteil *Die Leistungen entsprechen den Anforderungen (3 Punkte)* abschließt. Stichtag für die Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen und sonstigen Wartezeiten ist das Ende der Ausschreibungsfrist.

    Konkret bedeutet das, dass Du erst das erste Beförderungsamt erreicht haben musst, um Dich auf eine solche Stelle bewerben zu können. Hinzu kommt die Mindestdienstzeit.

    Ich stelle allen UserInnen anheim, diese "Diskussion" dadurch zu beenden, dem auf den TE hier gar nicht weiter eingegangen wird.
    Wieso springen so viele von Euch über das hingeworfene Stöckchen? Der TE hat eine eigene Meinung. Die kennen wir. Es gibt einige andere Threads zu dem Thema, in denen das Ganze ausführlich besprochen wurde.
    Welchen Mehrwert hat dieser Thread für Euch?

    Es geht hier nicht darum, dass irgendetwas aufgegriffen wurde, sondern dass ganz bewusst und systematisch eine falsche Rechtschreibung gelehrt wird.

    Ok. Wenn dem so gewesen sein sollte, dann ist der Sachverhalt doch geklärt. Was willst Du dann noch von uns? Kollektive Empörung? Dass die sich als weiblich identifizierenden Mitglieder dieses Forums vorher schnell noch Bärte kaufen, um bei der Steinigung teilnehmen zu können?

    Seit einigen Jahren ist nur noch die Online-Bass die gültige Version der Gesetze, Verordnungen und Vorschriften. Die gedruckte Version gab es zu meiner Zeit in der Behörde nur noch in geringer Auflage zur eigenen dienstlichen Verwendung. Sie ist auch gar nicht mehr notwendig.

    Zu den wichtigsten Verordnungen gibt es Kommentare vom Wingen-Verlag. Bei den Kommentaren muss man wissen, dass es sich dabei um einen Auslegungsvorschlag der jeweiligen Paragraphen handelt, oft verbunden mit Erfahrungen aus der Praxis oder einschlägigen, zentralen Urteilen.

    In meiner Zeit in der Behörde hatte ich einen unbegrenzten Zugang zu juris - das war natürlich super, da ich aktuelle und zurückliegende Urteile auf Landes- wie Bundesebene zu allen möglichen Fällen einsehen konnte und die Begründungen lesen konnte. Ich weiß ad hoc gar nicht, ob man da auch als Privatperson drankommt und wie teuer das ist.

    Google mal nach Günther Hoegg und nach einem Herrn Avenarius. Ansonsten bekommt man bei Amazon mit den Suchbegriffen Schulrecht NRW durchaus einiges an Lektüren.

    (Für meine Revision brauchte ich nichts davon. Die Kenntnisse der Gesetze und Verordnungen und ihre praxisbezogene Anwendung in Verbindung mit meinen bisherigen Erfahrungen reichten völlig aus.)

    Ich kann über alles reden, auch wenn ich kein Experte dafür bin. Mein Urteil darüber fußt auf der Einschätzung einer Deutsch-Kollegin. Wenn es sich anders verhält bin ich offen dafür, möchte aber auch keine eigene Recherche dazu machen, weil's mich nicht für mich keinen Mehrwert bieten würde.

    Wenn wir hier wirklich nur noch zu Themen antworten können, worüber wir "reden können" wirds bald hier ganz ganz still sein.

    Da bin ich einerseits bei Dir, würde andererseits aber gerade bei prüfungs- oder verordnungsrechtlichen Fragen Können vor Rabulistik setzen.

    Ich bin gespannt, wohin die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Anwärterin führt. Vor allem bei konservativ geprägten Schulen könnte ihre Vorgeschichte durchaus ein Problem werden. Wenn sie sich von ihrem Fehlverhalten klar distanzieren würde, könnte man darüber vielleicht hinwegsehen.

    Und wer bist Du, dass Du der Ansicht bist, so darüber urteilen zu können? Man könnte fast meinen, dass Du eine/r von den beiden Anzeigenerstattenden bist...

    ... so viel Aufmerksamkeit für so viel Bagatelle?

    Von "Stuhlin" und "Tischin" zu sprechen hat nichts mit Glottisschlag oder Gendern zu tun, das kann man bestenfalls als satirische Performance betrachten, schlechtestensfalls als Zeichen für einen Schlaganfall.

    Herrliches Wortspiel. Gefällt mir.

    Und weil es zwei Leser[Glottisschlag]Innen gestört hat, holen die zum Gegen[Glottisschlag]Innenschlag aus...

    ... ich grille heute HähnchenInnenfilet.

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