… dafür aber mit der Wahl der Urlaubstage flexibler ist, ggf. Gleitzeit hat, nicht auf Klassenfahrt muss, …
Wer es als Lehrkraft mit den 41 Wochenstunden Arbeitszeit ernst nimmt und entsprechend die Hälfte der Ferien arbeitet, hat effektiv auch 30 Urlaubstage, ist dazu auf wenige Wochen festgelegt und hat ebenfalls keine „automatische“ Kinderbetreuung.
Mit kleinen bzw. schulpflichtigen Kindern, um den direkten Vergleich zu bemühen, geht das eben nicht. Da sind die Bedingungen tatsächlich gleich.
Ich kenne keine Lehrkraft, die in sechs von zwölf Wochen Ferien wirklich jeden Tag ihre 8 Stunden arbeitet. De facto dürfte es so sein, dass die während der Unterrichtszeit angehäuften fiktiven Überstufen ebenso fiktiv in den zwölf Wochen unterrichtsfreier Zeit abgefeiert werden.
Dann gäbe es da ja auch noch den Punkt, dass in der Behörde der Urlaub in der Regel abzusprechen ist unter den Mitarbeitenden, damit die Dienststelle immer erreichbar ist. Da haben dann zwar KollegInnen mit Kindern Vorrang, gleichwohl ist das Ganze nicht vollständig frei wählbar.
Die Kinderbetreuung ist insofern gewährleistet, wenn man nicht gerade während der unterrichtsfreien Zeit in der Schule arbeitet - und selbst da nehmen die A15er mitunter ihre Kinder mit. (Selbst während des Corona-Lockdowns im Homeoffice war ich froh, dass ich dauerhaft von daheim arbeiten konnte und so die Betreuung meiner drei Kinder immer gewährleistet war.)