Also ich bin erstaunt, dass das jemand mit 20 Jahren Berufserfahrung so sieht.
Noten müssen begründbar sein, sonst sind sie willkürlich - und dabei ist es ganz gleich, um welche Note oder um welche Leistung es geht. SchülerInnen haben ein Recht auf Transparenz, Verbindlichkeit und Glaubwürdigkeit. Das hat nichts mit anstellen seitens der SchülerInnen zu tun.
Ich würde dieses Problem zum Anlass nehmen, meine Notengebung hinsichtlich der kriteriellen Grundlagen zu hinterfragen und entsprechend (notwendigerweise) anzupassen. Ansonsten erfüllst Du genau das Vorurteil, was einfach nicht totzukriegen ist. Du gibst Noten aus dem Bauch heraus.
Haarklein musst Du nichts begründen - und ich halte das für ein ganz schwaches Gegenargument. Du musst klar formulieren können, warum eine Leistung den Anforderungen voll (=> gut) oder in besonderem Maße (=> sehr gut) entspricht. Das ist nicht nur Teil Deiner Dienstpflichten sondern in meinen Augen auch eine pädagogische Verpflichtung gegenüber den SchülerInnen. Dass Du dafür gar nicht so viel Zeit aufwenden musst, hast Du selbst dadurch belegt, dass Du das ja angeblich in den 20 Berufsjahren davor nicht erlebt hast.
Was Dir vielleicht hilft: Seine Noten sauber begründen zu können, führt nicht notwendigerweise zur Zustimmung durch die SchülerInnen. Dessen bedarf es aber auch gar nicht. Noten sind nicht zustimmungspflichtig. Aber es ist ein Beleg dafür, dass Du Dir darüber Gedanken gemacht hast und so die Arbeit und Leistung des Schülers hinreichend gewürdigt hast. Letzteres kann und darf ein/e SchülerIn verlangen.