Beiträge von Bolzbold
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Ich zitiere mich mal, Höcke hat den Begriff bereits 2018 verwendet (nichts mit letzter Woche und falsch verstanden.
Und es gilt auch für "Biodeutsche", die Höcke nicht zujubeln. Röhm dachte auch mal, er hätte von Hitler nichts zu befürchten. Woher wisst ihr Reinerle und Referent, dass ihr nicht plötzlich tot oder in Afrika seid (und was passiert eigentlich mit den Menschen, die jetzt dort leben, ein 2. Israel? USA und andere sehen zu? (Oder führen gleich Krieg gegen AFD-Deutschland, weil sie die Gefahr sehen?)) Dann können sich die AFD-Wähler wieder als Opfer sehen.
Ich fürchte, darauf wirst Du keine sinnvolle Antwort erhalten. Die Argumentationsstrategie besteht darin, Rückzugs- und Ablenkungsgefechte zu führen. Man kann Hass auf Migranten eben nicht als moralisch gut verkaufen.
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Auch diese Fußnote ist vom 15.01.2024.
Die wäre vor Bekanntwerden des Treffens gar nicht notwendig gewesen. Deine weiteren Ausführungen enthalten ansonsten viel Pippi.
Zwei mal drei macht vier,widewidewitt und drei macht neune,ich mach mir die Welt,widewide wie sie mir gefällt.Und später dann frei nach dem Original: ich hab ein Haus, ein dunkelbraunes Haus...
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Habe mir mal eben die Versionsgeschichte dieses Wiki-Artikels angeschaut.
Da haben HUNDERTE Änderungen seit dem 10.01.2024 stattgefunden.
Die meisten davon haben den Artikel in merkwürdiger Art und Weise radikalisiert, zum Teil mit kranken Begriffe wie "Massendeportation" etc. versehen, welche zum Glück allesamt wieder zurückgenommen wurden.
Nichtsdestotrotz hat man den Artikel nach dem Bekanntwerden des CDU Treffens derart entfremdet, dass ich ihn nicht als neutrale Quelle für eine Begriffsdefinition des Wortes "Remigration" nutzen möchte.
Hier, stattdessen eine Definition der Universität Oldenburg: https://ome-lexikon.uni-oldenburg.de/begriffe/remigrationEntweder hast Du nicht weit genug gelesen oder Dir gerade ein Eigentor geschossen.
Im Kontext der aktuellen Migrationsdebatte in Deutschland wird der Begriff Remigration anders als bei seiner Verwendung im wissenschaftlichen Kontext insbesondere zur Legitimation problematischer politischer Positionen[13] genutzt. Politische Akteure des rechten und rechtsextremen Spektrums unterziehen den in der Exil- und Migrationsforschung etablierten wertfreien Begriff einer ideologischen Vereinnahmung und Umdeutung, und verwenden ihn, um ihre Pläne zur Zwangsausweisung und Deportation von Zugewanderten zu kaschieren. -
Nur dass es längst keine Wald-und-Wiesen-Rechten mehr sind...
Hass, Hetze und Rassismus lassen sich im Dreisatz von Intelligenz, Anstand und Nazisein nicht sinnvoll berechnen. Hass, Hetze und Rassismus lassen sich auch nicht schönreden. Der Umstand, dass das offenbar notwendig zu sein scheint, enttarnt die Nazis. Als schlechter Mensch gelten will ja niemand. Dann sich lieber als Opfer inszenieren und den Angriff in der Rhetorik der Verteidigung führen. (Das kann irgendwie jede totalitäre Ideologie gleichermaßen gut...)
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Unter studierten Menschen sollte man hinreichend intellektuelle Kompetenz vermuten, dass der Begriff Remigration und dessen Konnotationen wie tiefere Bedeutung verstanden werden. Bei einigen fehlt der Wille. Ganz einfach. Leider.
Remigration – Wikipedia -
Nun ja, man muss das Ganze ja nicht zelebrieren...
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Auf die übrigen Beiträge zum Datenschutz gehe ich mal nicht ein, aber nur soviel, Bolzbold: Du schreibst "Was daran liegt, dass sich gefühlt 90% der Lehrkräfte gar nicht für die Verordnungen, nach denen sie unterrichten, interessieren." Da ist wirklich albern, direkt im nächsten Beitrag mehr oder weniger deutlich §120 SchulG und VO-DVI zu vergessen, was sehr wohl Spielräume erlaubt.

Vielleicht fehlte in meinem Beitrag die Kennzeichnung "Ironie"...
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Der vermeintliche Trend, in der Sek.I in NRW Quartalsnoten zu geben, führte dann zuletzt dazu, dss ich in der Stunde nach der Rückgabe der Klassenarbeit (inkl. Noten natürlich) nach der Quartalsnote gefragt wurde.
Ich frage mich immer, wer so ein Gerücht, dass die Noten zu geben seien, in die Welt setzt. Der Mittelstufenkoordinator ist es bei uns jedenfalls nicht.
In meinem nicht-schriftlichen Fach gibt es einen Zwischenstand zum Elternsprechtag. Effekt: s.o.
Also ich wurde von meinen SchülerInnen der Sek I explizit danach gefragt. Im Anschluss daran habe ich mit den KoordinatorInnen gesprochen und wir kamen darin überein, dass es Quartalsnoten nicht gibt, sich der Begriff aber eingeschliffen habe und sich das Ganze verselbständigt habe.
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Deine Grundaussage verstehe ich schon, aber wir sind vermutlich alle schlau genug damit richtig umzugehen. Ich habe auch schon bei Schülern, die ihre Note in der Klasse hören wollten, nachgefragt "Bist du sicher?" und dann "Nicht so gut" geantwortet.
Ansonsten wäre der Datenschutz absolut tödlich für den Unterricht. Ich stelle mir diesen Sozialdruck vor: "Otto, was ist 5+2". Und an noch meine absolut datenschutzunangemessene Antwort "sehr gut". Da bekommt der ein oder andere Datenschützer bestimmt Bluthochdruck.
Und wenn ich dann am Anfang des Schuljahres noch die Schüler ihren Religionsklassen mitteile. Absoluter Datenschutzwahnsinn. Die Religionszugehörigkeit ist laut Datenschutz extrem Schützenswert und bedarf einen noch höheren Schutz als z.B. Name oder Note. Da stehe ich schon mehr oder weniger mit zwei Beinen im Knast.
Vor allem stelle man sich einmal die Absurdität vor, man würde zu Beginn eines jeden Schuljahres die Schüler einzeln zu sich kommen lassen, um sie über die Kurse gemäß Religionszugehörigkeit (oder ggf. auch wegen bewusster Umwahl) zu informieren...
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Nochmal: Niemand ist dazu verpflichtet, ad hoc, sofort und pronto über den Leistungsstand zu informieren. Es reicht im hektischen Alltag auch ein: „Wenn du deinen aktuellen Leistungsstand wissen willst, komm in der 1. Pause in meiner Aufsicht zu mir“ (oder Freitag nach der 6. Stunde… ist dann oft doch nicht so wichtig!)
Was ich hier manchmal lese, gruselt mich, weil diese Service- und Dienstleistungsmentalität, garniert mit Fehlinfos aus dem Busch- und Flurfunk an die jungen Lehrkräfte und Referendare weitergetragen wird.
Leider. Was daran liegt, dass sich gefühlt 90% der Lehrkräfte gar nicht für die Verordnungen, nach denen sie unterrichten, interessieren. Aktive Rechtskenntnis führt in der Regel zu rechtssicherem Handeln. Das wiederum trägt zum selbstbewussten Handeln bei, so dass viele Probleme gar nicht erst auftreten.
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Gibt es offiziell nicht, aber es muss zur Mitte des Halbjahres eine Information zum
Leistungsstand erfolgen
Ich habe vorhin noch einmal in der APO-S I nachgeschaut. Anders als in der APO-GOSt gibt es das tatsächlich nicht als "harte" Vorgabe. Dass das in der GOSt enger gehandhabt wird, halte ich vor dem Hintergrund, dass 2/3 der Abiturdurchschnittsnote in der Q-Phase erworben werden, für sinnvoll. Da geht es ja auch um den höchsten deutschen Schulabschluss.
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In NRW ist die Mitteilung der Quartalsnoten in der Sek. II in der APO-GOSt verpflichtend festgeschrieben.
Da es keinerlei Verpflichtung in der Sek. I gibt findet man auch keine Verordnung etc. dazu.
Im Schulgesetz (§44 Abs. 2 Schulgesetz) steht nur, wie ich vorher schon erwähnt habe, die Pflicht zur Mitteilung des aktuellen Leistungsstandes. Zu offiziellen Quartalsnoten steht da gar nichts.
Also von sich aus (Lehrer) ist man nicht automatisch verpflichtet diese mitzuteilen. Ein kleiner aber feiner Unterschied.
Das ist sachlich zum Teil falsch. Alleine der Begriff "Quartalsnote" suggeriert, dass es sich dabei um eine justiziable Einzelnote handeln würde. Dem ist nicht so. Die APO-GOSt scheibt lediglich vor, dass etwa in der Mitte des Kurshalbjahres die Lehrkraft über den Leistungsstand informiert. Nur so mache ich es, weil dann die Diskussion mit der fiktiven Quartalsnote 1 und 2 gar nicht erst auf kommt.
Von der Funktion her ist der Passus der APO-GOSt und der Absatz im Schulgesetz identisch - der einzige Unterschied besteht in dem einen verbindlich festgeschriebenen Zeitpunkt, zu dem eine Rückmeldung zu erfolgen hat.
Nochmal für alle zum Mitschreiben: Es gibt keine Quartalsnoten. -
§44 Abs. 2 Schulgesetz
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Ich habe das heute auf der Basis der heute in der Rheinischen Post veröffentlichten Karikatur gemacht. Ich fand diese sehr gelungen, habe aber darauf hingewiesen, dass man hier die einzelnen Bestandteile vorher kennen muss, damit man keine falschen Schlüsse zieht.
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Art 146 GG.
Souverän ist das Volk.
Würde man dem deutschen Volk also eine solche Verfassung vorlegen und diese mehrheitlich angenommen, könnte man auch eine Monarchie wieder einführen Das GG gilt nicht unendlich. -
Wo?
Sorry, mein Fehler, ich hatte das Nds geflissentlich überlesen.
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Das haben wir hier im Forum mehrfach verlinkt.
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"anders" meint hier sicher einfach in einem bestimmten Zusammenhang statistisch unterrepräsentiert, ein in erster Linie quantitativer Faktor.
Das wird beim racial profiling sicherlich auch der Grund sein... alles nur Statistik.
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Das führt hier nicht weiter.
Ich habe weiter oben hinreichend differenziert und muss mir nicht von weißen Menschen meine Diskriminierungserfahrungen erklären lassen. Es ist schon bezeichnend, dass man jahrelange Erfahrungen, denen ich nirgendwo entkommen kann, lapidar mit Erfahrungen im Urlaub vergleicht und dann meint, man säße im selben Boot.
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