Beiträge von Djino

    Man kann auch schon in den ersten drei Jahren einen Antrag stellen. Je nach Begründung (z.B. Familie, Gesundheit) wird der tatsächlich auch schon beim ersten Antrag genehmigt.

    Ob tatsächlich eine „automatische“ Genehmigung erfolgt, nachdem vier „falsche“ / verfrühte Anträge gestellt wurden? Das würde ich bezweifeln. Denn man weiß doch bereits bei Dienstantritt, dass es diese 3-Jahres-Regel gibt.

    Der Antrag muss immer durch die Schulleitung „kommentiert“ werden. Kann natürlich sein, dass sich die Verhältnisse an der Schule verändert haben, eine frühere Freigabe vielleicht sogar sinnvoll wäre (z.B. stark sinkende Schülerzahlen und ansonsten notwendige Abordnungen).

    Kann auch sein, dass die Schulleitung bei halbjährlicher unnötiger Verwaltungsarbeit weniger wohlwollend den Antrag bearbeitet. Und bei telefonischer Anfrage seitens einer interessierten Schule darauf hinweist, wie „schwierig“ der Kollege ist. (Den will man natürlich loswerden, aber über den grünen Klee würde man so jemanden auch nicht loben.)

    Gibt es irgendeien Lösung dafür, dass man bei der digitalen Terminvergabe nicht die Eltern vor sich sitzen hat, die nur mal hören wollen, ob ihre Kinder auf 1 oder 1- stehen?

    In IServ kann man als Lehrkraft Termine wieder löschen (also auch die, die Eltern eingetragen haben). Das erfordert anschließend mMn natürlich ein wenig Kommunikation. Erfordert es aber auch bei der Organisation auf Papier.

    Was man nicht verwechseln darf:

    AV/SV ist mit Absicht nicht mit Schulnoten benannt. Schulintern verwendet man ABC. Auf dem Zeugnis steht das aber nicht.

    Und bei der Beurteilung von Schulleiterbewerbungen gibt es nie ein A (Aussage eines vergangenen Dezernenten). Das darf man also nicht mit dem AV/SV für SuS verwechseln. SuS können durchaus A und B erhalten.

    Wir schauen z.B. auf Engagement für die Klasse, für die Schulgemeinschaft. In Arbeitsgemeinschaften. Oder ob jemand 5. Klässler in der Pause auf dem Schulhof verprügelt. Da reicht jeweils die Wortmeldung EINES Kollegen aus, um alle anderen von der Verbesserung/Verschlechterung zu überzeugen.

    An unserem Gymnasium ist C der "Normalfall", also entspricht den Erwartungen. Andere Gymnasien in der Umgebung verfahren ähnlich.

    An anderen Schulformen, insbesondere an den Grundschulen, scheint der "Normalfall" für die späteren Gymnasialkinder das "B" zu sein. Das ist aber auch leicht erklärt (z.B. Eltern gegenüber), dass je nach Schulform und Alter die Ansprüche steigen.

    (Und auf einem Abschlusszeugnis/Bewerbungszeugnis, z.B. der 10. Klasse, haben SuS ja sogar die Möglichkeit, negative Bemerkungen wie etwa ein D oder E (oder unentschuldigte Fehltage) entfernen zu lassen und sich ein neues Zeugnis ausstellen zu lassen...)

    "Fisch" heißt auf Französisch ja "Poisson"...

    Insofern hier die Wahl:

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    Das nächste Stichwort ist somit entweder

    Tippfehler

    oder

    Alice.

    Um mal zum Thema Windows (oder doch lieber Linux?) zurückzukommen:

    Die Stadt München beschloss ~2003/2004, sich von Windows zu verabschieden. Stattdessen ein eigenes Linux auf 15.000 Arbeitsplatzrechnern zu installieren. Genauso wurde Microsoft Office nicht mehr genutzt (stattdessen eine kostenlose Alternative): https://de.wikipedia.org/wiki/LiMux

    Ca. 15 Jahre später kehrte man dann doch zu Windows zurück...

    Ich habe jetzt der Kollegin geschrieben, die für den Klausurplan zuständig ist und die meinte, sie persönlich würde in meinem Fall den Schülern, die in der Klausur durchgefallen sind, eine freiwillige Ersatzleistung anbieten.

    Das ist vermutlich nicht zulässig.

    Warum sollen nur die SuS eine Möglichkeit zur Ersatzleistung erhalten? Die Klausur war vielleicht wirklich überdurchschnittlich schwierig. Die SuS, die normalerweise 13+ Punkte schreiben, haben vielleicht nur 11 Punkte erreicht. Auch die möchten Ihre Noten verbessern und müssen hierzu Gelegenheit erhalten.


    [Vielleicht war die Klausur tatsächlich zu schwierig? War da eine Aufgabe, die von allen mit nur wenigen Punkten bearbeitet wurde? Dann ist das vielleicht ein "Fehler" der Lehrkraft gewesen, die Aufgabe würde ich dann für alle aus der Wertung herausnehmen. Führt als Ergebnis vielleicht dazu, dass die Ergebnisse besser werden, die Lehrkraft nicht einen weiteren kompletten Klausurstapel korrigieren muss.]

    Aber auf welcher Basis begründest Du denn? Du würdest ja die ärztliche Meinung/Anordnung in Frage stellen und ich kann nicht verstehen, auf welcher Basis ich das begründen sollte.

    Es gibt (selten) SuS, die ein regelrechtes "Ärztehopping" betreiben. Immer (verschiedene) Allgemeinmediziner, aus verschiedenen Städten. Ein Attest folgt dem nächsten. Ein Vermeidungsverhalten der SuS der Schule gegenüber? Ständig Pech mit der Gesundheit? Möglich. Aber da muss man im Interesse der Kinder/Jugendlichen vielleicht auch mal nachfragen, ob auch Eltern etwas verschleiern möchten (z.B. ständige "Stoßverletzungen"). Kommt sicherlich/hoffentlich selten vor. Aber es gibt Momente, in denen man ärztliche Meinungen infrage stellen sollte, weil der jeweils behandelnde Arzt nicht das Gesamtbild kennt, die Schule aber durchaus.

    Zumindest in Niedersachsen können SuS bis zum Tag der ZK alle fehlenden Atteste vorlegen und kommen damit durch. So hat mir eine BBS SL das gesagt.

    Ich hatte gerade ein ähnliches Gespräch mit einem Kollegen. "Gefühlt" ist das so. Hast du (die BBS SL) dafür eine weitere Quelle?

    (Grundsätzlich: Was soll man sich als Lehrkraft den Stress machen... Aber verbindliche Regeln, egal welche, sind halt hilfreich.)

    "Früher"TM haben auch Lehrkräfte ein 1. Staatsexamen (und nach dem Ref ein 2. Staatsexamen) abgelegt. Da gab es den Master noch nicht.

    Insofern sollte das Staatsexamen dem Master gleichgestellt sein. Master bedeutet ja "vollständiges" Studium über 4 oder 5+ Jahre, also nicht nach dem "Grundstudium" aufgehört.

    Deshalb einfach bei den entsprechenden Ämtern nachfragen. Die werden prüfen, ob die Studieninhalte des absolvierten Studiums einem Lehramtsstudium gleichwertig sind. Ob zwei Fächer anerkannt werden können oder nur eines. (Man müsste ggf. ein Studienfach komplett nachstudieren - aber das sollte auch in schneller als in 9 Semestern machbar sein.)

    Noch eine Option (aber nur als Plan B (oder y)): An Privatschulen muss man nicht unbedingt ausgebildeter Lehrer sein. Bedeutet aber dauerhaft weniger Einkommen, weniger Jobsicherheit, ...

    Damit sich meine Schüler das Prisma merken können, bringe ich gerne Primaschokolade mit, ist aber meistens nicht an Weihnachten.

    Damit sich meine Schüler endlich merken, wie im Englischen das Datum geschrieben wird, habe ich zum Pi-Day mal Kuchen mitgebracht. Hat ihnen gefallen. Bei der nächsten Gelegenheit wurde das Datum wieder sehr falsch geschrieben :( Bildung geht anscheinend nicht durch den Magen.

    Wieso denn unbequeme Stühle, Kissen und Decken auf den Boden und dann wird das gemütlich

    Wäre so schön. Aber weiterführende Schulen erinnern viel zu häufig an Legehennenhaltung. In manchem Raum muss eine Entscheidung getroffen werden, ob Lehrertisch oder Lehrerstuhl hineingestellt wird. Für beides gleichzeitig ist kein Platz.

    Insofern: Tische und Stühle in den Flur/Fluchtweg, damit Kissen, Decken, SuS (gestapelt) auf den Boden passen.

    Weiterführende Frage:
    Ihr habt Unterricht geplant (vielleicht auch der unterhaltsamen/jahreszeitlichen Art). Zu Beginn der Stunde fragen die Schüler*innen, ob sie den Film aus der vorherigen Stunde weitersehen können. Was macht ihr?

    Ich gehöre ebenfalls zu den Menschen, die den SuS sagen, dass man nicht fürs Filmeschauen morgens aufgestanden ist. Manchmal gibt es in meinem Unterricht Filme passend zum Thema (dann nicht nur zu Weihnachten und den Sommerferien).

    Andererseits wird die Motivation der SuS nach einem "halben Film" und entsprechender mentaler Schläfrigkeit (und einem "unfairen" Nein - OTon SuS) irgendwo im Keller oder darunter sein. "Kämpft" ihr dagegen an? Oder gebt resigniert nach? (Und ärgert euch über KuK, die mit SuS eindeutig zu lange Filme starten.?)

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