Man kann auch schon in den ersten drei Jahren einen Antrag stellen. Je nach Begründung (z.B. Familie, Gesundheit) wird der tatsächlich auch schon beim ersten Antrag genehmigt.
Ob tatsächlich eine „automatische“ Genehmigung erfolgt, nachdem vier „falsche“ / verfrühte Anträge gestellt wurden? Das würde ich bezweifeln. Denn man weiß doch bereits bei Dienstantritt, dass es diese 3-Jahres-Regel gibt.
Der Antrag muss immer durch die Schulleitung „kommentiert“ werden. Kann natürlich sein, dass sich die Verhältnisse an der Schule verändert haben, eine frühere Freigabe vielleicht sogar sinnvoll wäre (z.B. stark sinkende Schülerzahlen und ansonsten notwendige Abordnungen).
Kann auch sein, dass die Schulleitung bei halbjährlicher unnötiger Verwaltungsarbeit weniger wohlwollend den Antrag bearbeitet. Und bei telefonischer Anfrage seitens einer interessierten Schule darauf hinweist, wie „schwierig“ der Kollege ist. (Den will man natürlich loswerden, aber über den grünen Klee würde man so jemanden auch nicht loben.)