Beiträge von Djino

    Das man vetreten muss ist mir schon bewusst. Mach ich ja auch aber innerhalb von meinen Arbeitszeiten. zB statt Förderstunden oder in meinen "Freistunden".

    Das kann ein Problem "zu guter" Stundenpläne sein.

    Macht der Stundenplaner seinen Job kollegenfreundlich, dann hat jede*r pro Woche nur vielleicht sogar nur zwei Freistunden. Da ist dann kein Potenzial mehr für Vertretungsstunden.

    Weigern sich daraufhin alle regelmäßig (gehen zum Personalrat oder ins Lehrerforum), weil sie in der 5./6. Stunde (also in der "Freizeit") vertreten sollen, dann hätte der Stunden- und Vertretungsplaner ein "einfaches" Mittel. Wie durch Zufall haben dann alle Stundenpläne mehr "Freistunden".

    Dass früher als es noch keine Emails und Handys gab (Zitat) die Lehrkräfte in der Zeit vor Ort sein mussten.

    Wer in der Nähe der Schule wohnte, wurde auch zu Hause auf dem Festnetztelefon angerufen, wenn eine Vertretung benötigt wurde.

    "When a clown moves into a palace, he doesn't become a king.

    The palace becomes a circus."


    (türk. Weisheit)

    Ähnlich, aber mit etwas anderer Ausrichtung, fällt mir dazu das hier ein:

    "Es gibt drei Dinge, die sich nicht vereinen lassen: Intelligenz, Anständigkeit und Nationalsozialismus.
    Man kann intelligent und Nazi sein. Dann ist man nicht anständig.
    Man kann anständig und Nazi sein. Dann ist man nicht intelligent.
    Und man kann anständig und intelligent sein. Dann ist man kein Nazi."

    (Gerhard Bronner)

    Man kann auch schon in den ersten drei Jahren einen Antrag stellen. Je nach Begründung (z.B. Familie, Gesundheit) wird der tatsächlich auch schon beim ersten Antrag genehmigt.

    Ob tatsächlich eine „automatische“ Genehmigung erfolgt, nachdem vier „falsche“ / verfrühte Anträge gestellt wurden? Das würde ich bezweifeln. Denn man weiß doch bereits bei Dienstantritt, dass es diese 3-Jahres-Regel gibt.

    Der Antrag muss immer durch die Schulleitung „kommentiert“ werden. Kann natürlich sein, dass sich die Verhältnisse an der Schule verändert haben, eine frühere Freigabe vielleicht sogar sinnvoll wäre (z.B. stark sinkende Schülerzahlen und ansonsten notwendige Abordnungen).

    Kann auch sein, dass die Schulleitung bei halbjährlicher unnötiger Verwaltungsarbeit weniger wohlwollend den Antrag bearbeitet. Und bei telefonischer Anfrage seitens einer interessierten Schule darauf hinweist, wie „schwierig“ der Kollege ist. (Den will man natürlich loswerden, aber über den grünen Klee würde man so jemanden auch nicht loben.)

    Gibt es irgendeien Lösung dafür, dass man bei der digitalen Terminvergabe nicht die Eltern vor sich sitzen hat, die nur mal hören wollen, ob ihre Kinder auf 1 oder 1- stehen?

    In IServ kann man als Lehrkraft Termine wieder löschen (also auch die, die Eltern eingetragen haben). Das erfordert anschließend mMn natürlich ein wenig Kommunikation. Erfordert es aber auch bei der Organisation auf Papier.

    Was man nicht verwechseln darf:

    AV/SV ist mit Absicht nicht mit Schulnoten benannt. Schulintern verwendet man ABC. Auf dem Zeugnis steht das aber nicht.

    Und bei der Beurteilung von Schulleiterbewerbungen gibt es nie ein A (Aussage eines vergangenen Dezernenten). Das darf man also nicht mit dem AV/SV für SuS verwechseln. SuS können durchaus A und B erhalten.

    Wir schauen z.B. auf Engagement für die Klasse, für die Schulgemeinschaft. In Arbeitsgemeinschaften. Oder ob jemand 5. Klässler in der Pause auf dem Schulhof verprügelt. Da reicht jeweils die Wortmeldung EINES Kollegen aus, um alle anderen von der Verbesserung/Verschlechterung zu überzeugen.

    An unserem Gymnasium ist C der "Normalfall", also entspricht den Erwartungen. Andere Gymnasien in der Umgebung verfahren ähnlich.

    An anderen Schulformen, insbesondere an den Grundschulen, scheint der "Normalfall" für die späteren Gymnasialkinder das "B" zu sein. Das ist aber auch leicht erklärt (z.B. Eltern gegenüber), dass je nach Schulform und Alter die Ansprüche steigen.

    (Und auf einem Abschlusszeugnis/Bewerbungszeugnis, z.B. der 10. Klasse, haben SuS ja sogar die Möglichkeit, negative Bemerkungen wie etwa ein D oder E (oder unentschuldigte Fehltage) entfernen zu lassen und sich ein neues Zeugnis ausstellen zu lassen...)

    "Fisch" heißt auf Französisch ja "Poisson"...

    Insofern hier die Wahl:

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    Das nächste Stichwort ist somit entweder

    Tippfehler

    oder

    Alice.

    Um mal zum Thema Windows (oder doch lieber Linux?) zurückzukommen:

    Die Stadt München beschloss ~2003/2004, sich von Windows zu verabschieden. Stattdessen ein eigenes Linux auf 15.000 Arbeitsplatzrechnern zu installieren. Genauso wurde Microsoft Office nicht mehr genutzt (stattdessen eine kostenlose Alternative): https://de.wikipedia.org/wiki/LiMux

    Ca. 15 Jahre später kehrte man dann doch zu Windows zurück...

    Ich habe jetzt der Kollegin geschrieben, die für den Klausurplan zuständig ist und die meinte, sie persönlich würde in meinem Fall den Schülern, die in der Klausur durchgefallen sind, eine freiwillige Ersatzleistung anbieten.

    Das ist vermutlich nicht zulässig.

    Warum sollen nur die SuS eine Möglichkeit zur Ersatzleistung erhalten? Die Klausur war vielleicht wirklich überdurchschnittlich schwierig. Die SuS, die normalerweise 13+ Punkte schreiben, haben vielleicht nur 11 Punkte erreicht. Auch die möchten Ihre Noten verbessern und müssen hierzu Gelegenheit erhalten.


    [Vielleicht war die Klausur tatsächlich zu schwierig? War da eine Aufgabe, die von allen mit nur wenigen Punkten bearbeitet wurde? Dann ist das vielleicht ein "Fehler" der Lehrkraft gewesen, die Aufgabe würde ich dann für alle aus der Wertung herausnehmen. Führt als Ergebnis vielleicht dazu, dass die Ergebnisse besser werden, die Lehrkraft nicht einen weiteren kompletten Klausurstapel korrigieren muss.]

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