Beiträge von Djino

    Ich hatte mal eine "konventionelle" Eismaschine (sogar mit eigener Kühlfunktion). Aufwand und Ergebnisse standen in keinem Verhältnis zueinander. Habe mir dann (deutlich unkonventioneller) eine Ninja Eismaschine zugelegt. Ist super einfach zu bedienen, das Ergebnis lecker. Einfach die Zutaten zusammenrühren, im zugehörigen Becher einfrieren und 24h später wird mit viel Power und Lärm aus dem Eisblock ein Speiseeis.

    Funktioniert mit traditionellem Eis, aber auch mit Früchten für Sorbet.

    Die vorgeschlagenen langen Varianten mit Sonderzeichen grenzen aus.

    Bedrucktes Papier grenzt auch aus.

    Zum Beispiel all diejenigen, die das aufgrund einer Sehschwäche nicht lesen können oder aufgrund von Mobilitätseinschränkungen nicht umblättern können. Technisch wäre es mittlerweile problemlos möglich, alle Publikationen digital bereitzustellen, das wäre deutlich mehr inklusiv. Ich höre und sehe aber niemanden hierfür auf die Barrikaden gehen.

    Als Staatsdiener sollte man sich den Regeln anpassen, die der Staat aufstellt. Der Weg, den du und andere geht, führt in letzter Konsequenz in die Anarchie.

    Ist den Foristinnen eigentlich bewusst, dass es seit 1933 in Deutschland eine "Speiseeis-Verordnung" gibt? Und außerdem eine Speiseeisfachkraftausbildungsverordnung? [Bei der Namensgebung hat bestimmt keine an Lesbarkeit oder Verständlichkeit gedacht...]

    Die "Leitsätze für Speiseeis" legen zum Beispiel fest:

    "2.2.2 Speiseeis mit Vanille und Speiseeis mit Vanillegeschmack
    2.2.2.1 Vanilleeis
    erhält den Vanillegeschmack ausschließlich durch gemahlene Vanilleschoten, Vanillemark, Vanilleextrakt und/oder natürliches Vanillearoma. Der Vanillegeschmack ist deutlich wahrnehmbar.
    Vanilleeis wird unter Verwendung von Milchfett und/oder mit pflanzlichen Fetten hergestellt. In der handwerklichen Produktion wird vorwiegend nur Milchfett eingesetzt.
    Bei ausschließlicher Verwendung von Milchfett und bei entsprechendem Mindestmilchfettgehalt kann die jeweilige, in Nummer 2.1.1 genannte Speiseeissorte, ergänzt werden, z. B. Vanillecremeeis, Vanillerahmeis, Vanillemilcheis oder Vanilleeiskrem.
    Wird „Vanille“ ausgelobt und/oder eine Vanillefrucht oder Vanilleblüte abgebildet, werden ausschließlich gemahlene Vanilleschoten, Vanillemark, Vanilleextrakt und/oder natürliches Vanillearoma eingesetzt.
    Wird auf eine bestimmte geografische Herkunft der Vanille hingewiesen, wie z. B. bei BourbonVanille, so stammt die Vanille vollständig daher.
    2.2.2.2 Eis mit Vanillegeschmack [...]"

    Gerade während der Sommerferien wird die eine oder andere Lehrkraft wieder damit experimentieren, eigenes Speiseeis herstellen zu wollen. Man sollte dringend darauf achten, die Regeln, die der Staat hier aufgestellt hat, zu beachten. Ansonsten führt dies zur "Eis-Anarchie".

    Ist schon ärgerlich, wie sich auch im englischen Text ~10 Fehler eingeschlichen haben. Könnte natürlich an der angeblichen automatischen Übersetzung aus dem Deutschen ins Englisch liegen. Aber irgendwie sieht das "merkwürdig" aus...

    Die Reputation ist natürlich dahin. Das wäre es mir es wirklich nicht wert. Aber muss ja jeder selbst wissen.

    Kann nicht in jeder Situation selber wissen (oder besser: entscheiden), manchmal muss man Farbe bekennen. Spätestens dann, wenn es um das Abitur geht (das schließt mMn auch die Klausuren der Qualifikationsphase mit ein).

    Ein paar Beispiele, was bei verschiedensten Kolleg*innen schiefgegangen ist. Da ist so ein mitkopierter EWH noch das kleinste Problem.

    2023: Abitur-Klausuren im Zug gestohlen – Prüfung muss wiederholt werden

    2016: Lehrer verliert Abi-Klausuren – Schüler müssen neu schreiben

    2011: Vom Winde verweht - Lehrer verliert Abi-Prüfungen

    2006: Abiklausuren in Spanien geklaut - SchülerInnen müssen nachschreiben

    Die Liste ließe sich fortsetzen. Und ist wahrscheinlich ein Indiz dafür, dass ein Arbeitsplatz in der Schule sinnvoller wäre als gezwungenermaßen in Heimarbeit arbeiten zu müssen.

    Der Fehler liegt klar bei der Lehrkraft und dafür darf die Schülerin nicht bestraft werden. Eine Wiederholung wäre eine Strafe.

    Nur ansatzweise vergleichbar und dennoch ein Hinweis:

    Eine Lehrkraft verlor mal einen ganzen Stapel Klausuren. Die Klausur musste noch einmal geschrieben werden (natürlich nicht mit identischen Aufgaben). Einige SuS klagten dagegen, weil sie der Meinung waren, in dieser zweiten Klausur schlechtere Ergebnisse erzielt zu haben als in der ersten. Die Lehrkraft hätte also einen Fehler gemacht, die SuS seien "bestraft" worden. Die Gerichtsentscheidung war dann, dass die Wiederholung rechtmäßig war.

    Ich gehe davon aus, dass es eine Klausur im Fach Englisch ist.

    Was stand im Erwartungshorizont? Sind genau die inhaltlichen Punkte in der Klausur benannt, die im EWH erwartet werden? Sind die sprachlichen Formulierungen auffallend ähnlich? Dann gäbe es den Anscheinsbeweis, dass der EWH tatsächlich genutzt wurde. In Mathematik gibt es nur eine Lösung, wer es richtig macht, hat genau die Lösung des EWHs. In den Sprachen ist vieles "Interpretationssache", dass EWH und Klausur sehr stark übereinstimmen, ist unwahrscheinlich.

    In der Fremdsprache wird die Sprache mehr zählen als der Inhalt. Ist auch die sprachliche Leistung besser als normalerweise? Woran liegt es, etwa daran, dass "Versatzstücke" des EWHs in den Klausurtext eingebaut wurden? Wieder ein klarer Beweis.

    Oder ist es doch eine Klausur im Fach Sport? Auch da wird mit Sprache gearbeitet in den Antworten, auch da kann man vielleicht eine sprachliche Anlehnung erkennen. Allerdings sind da natürlich eher Fakten zu nennen die "immer identisch" sein sollten in EWH und Klausur.

    Ich bin immer noch keine Juristin. Es klingt aber nicht legitim. Es kommt mir auch nicht legal vor. Da es nicht mein Geld ist, stehen mir doch auch keine Zinserträge zu.

    In meinem Beispiel ging es ja genau um das Gegenteil, dass jemand vorübergehend nicht die Zinsen für seinen Überziehungskredit zahlen muss.

    Ein kurioses Beispiel bzgl. möglicher Zinsen aus der Praxis von vor vielen Jahren:

    Ein Kollege hatte eine Fahrt ins Ausland organisiert. Die Schule hatte bereits ein Schulgirokonto. Die Fahrt hatte aufgrund widriger Umstände mehr gekostet als geplant (xy Euro Zusatzkosten pro Schüler). Auf die Nachforderung hin kam von einem Vater als Antwort, dass er erwartet hätte, dass das gezahlte Geld auf einem Tagegeldkonto zwischengelagert worden wäre. Und dass die Zinsen ausreichend sein müssten, um 25 * xy Euro zu decken.

    Weder damals noch heute sind meiner Meinung nach nennenswerte Zinserträge durch die kurzfristige Lagerung von Klassenfahrtsgeld zu erzielen. Eine Einsparung (und damit einen geldwerten Vorteil) hat man nur, wenn man 20% Zinsen für eine geduldete Überziehung zahlen müsste (und sich das ein paar Monate lang sparen kann).

    Hausaufgaben (also HÜ), dürfen bei uns gar nicht benotet werden. So weit ich weiß, ist das in vielen deutschen Bundesländern so.

    Das haben ja schon mehrere geschrieben. Ist so.

    Aber: Wenn man keine Hausaufgaben gemacht hat, kann man im Unterricht beim Vergleichen und Weiterarbeiten mit den Ergebnissen nicht mitarbeiten. Das führt dann eben doch zu einer schlechteren Mitarbeitsnote.

    Beispiel: Zu Hause soll ein Text verfasst werden, der in der Schule dann in mehreren Schritten überarbeitet und verbessert werden soll. Da kann der Schüler dann nur danebensitzen und interessiert zuhören, aber nicht wirklich sinnvoll arbeiten.

    Ich glaube, dass so eine Pfändung nicht vom Himmel fällt.

    Wenn man weiß, dass man in Gefahr ist, gepfändet zu werden, sollte man natürlich tunlichst vermeiden, fremdes Geld auf sein Konto zu packen. Wer das macht, ist schon naiv.

    Sollte man vermeiden. Muss dann aber der Schulleitung mitteilen, dass das System, das regulär an der Schule verwendet wird (Nutzung Privatkonten) nicht funktioniert aufgrund drohender Pfändung? Das wird kaum jemand so mitteilen...

    Zumal ja jemand auch etwas Positives sehen kann (naiv, aber ohne böse Absicht), wenn auf dem Konto mit sattem Minus vorübergehend fremdes Geld lagert. Man spart sich die Zinsen für die Überziehung, spart also bares Geld, vielleicht über mehrere Monate hinweg. Problematisch kann es werden, wenn dann die Rechnungen für die Klassenfahrt bezahlt werden sollen. Man hat hoffentlich nicht zu viel fremdes Geld ausgegeben. Die Bank hat hoffentlich nicht den Kreditrahmen auf dem Girokonto verändert. Falls doch, fällt die Klassenfahrt wohl aus...

    Eine zweite Variante, die es in Berlin gibt, ist Folgende: Die Stundendauer wird von 45 auf 40 min gekürzt. Dadurch stehen mehr Lehrerstunden zur Verfügung, d.h. jede Lehrkraft muss mehr Stunden unterrichten, hat ggf. mehr Lerngruppen, mehr Elternbetreuung etc. Andererseits stehen mehr Stunden zur Verfügung, um die Stundentafel abzudecken. Das ist offiziell auch so erlaubt, die 5 min machen offiziell keine großen Wissensverluste aus.

    Bei diesem Modell handelt es sich um eine Arbeitszeiterhöhung, weil ohne Ausgleich eine Lerngruppe mehr hinzukommt. Somit wie durch dich geschrieben mehr Unterrichtsvorbereitung, mehr Korrekturen, mehr Elterngespräche.

    Das 40+5 (oder 80+10) Modell kann durchaus sinnvoll an Schulen sein - wenn die gewonnene Zeit verwendet wird, um andere Angebote zu schaffen, die nicht zu einer Mehrbelastung der Lehrkräfte führen. Zum Beispiel können die so gewonnenen 160 Minuten pro Woche (wenn SuS eigentlich an 5 Tagen jeweils 6 Stunden à 45 Minuten hätten) in zusätzliche Klassenlehrerstunden investiert werden. Alles mögliche Organisatorische wird durch die Klassenlehrkraft im eigenen Fachunterricht bearbeitet, besprochen, ... Das ist zumindest in der Sek I (am Gymnasium) ein Problem, weil man die Klasse vielleicht insgesamt nur 3 Stunden in der Woche hat. Wenn alle Fächer etwas Zeit abgeben, dann verteilt sich die zeitliche Belastung auf alle.

    Was man mit der gewonnenen Zeit ebenfalls tun kann, ist die Umsetzung besonderer Konzepte. Bis ca. Ende Klasse 8 könnte ich mir z.B. Leseförderung vorstellen: SuS lesen (beaufsichtigt), ob im Klassenraum oder der Schulbibliothek. Vielleicht an zwei Tagen in der Woche, jeweils 40 Minuten. Die beaufsichtigende Lehrkraft hat hier keine zusätzliche Klasse, keine zusätzlichen Korrekturen etc.

    In Kombination mit der Personalknappheit hier im Thread könnte das vielleicht dazu führen, dass die lesende Klasse tatsächlich nur aus dem Nachbarraum betreut wird, keine eigene Lehrkraft hat.

    Noch ein Gedanke zum Thema Personal in Schule:
    Wir waren mal in der Situation, dass massenweise reguläre Lehrkräfte für mehrere Wochen und Monate ausfielen. Es ergab sich unendlich viel Vertretungsunterricht, also keine haltbare Situation. Uns wurde somit eine "Feuerwehrlehrkraft" seitens der Behörde genehmigt - wir mussten sie nur finden.

    Es gab genau einen Bewerber - von der Aktenlage her eher "exotisch". Vor dem Einstellungsgespräch hatten wir uns (mit Schulleitung, Personalrat. Gleichstellungsbeauftragte, Fachleiter etc.) darauf geeinigt, dass wir genau ein ausschlaggebendes Kriterium für die (befristete!) Einstellung hätten: Schafft es selbstständig in die oberste Etage des Gebäudes.

    Das war möglich, die Person damit vorübergehender (tatsächlich mehrmonatiger) Teil des Kollegiums. Es hat dazu geführt, dass alle in weniger Vertretungsunterricht eingespannt waren, die Klassen offiziell "betreut" waren. Was will man in Ausnahmesituationen mehr?

    Für alle Modelle, in denen z.B. eine Lehrkraft zwei Gruppen betreut. Oder statt 30 dann 45 SuS: Das führt natürlich zu einer Erhöhung der Arbeitszeit & Stressbelastung. Im Worst Case fallen weitere überlastete Kollegen aus. [Tatsächlich hielte ich es für besser, wenn nicht eine Lehrkraft zwei Klassen betreut. Stattdessen zwei Lehrkräfte drei Klassen betreuen. Das ist aber von der Größe der Schule abhängig.]

    Man müsste also gleichzeitig für Entlastung sorgen & diese auch im Kollegium kommunizieren. Aus meinem Kontext ist mir z.B. Folgendes bekannt: Ein Fach wird statt vierstündig nur noch dreistündig unterrichtet. Da die Faustformel lautet: pro Wochenstunde eine Klassenarbeit pro Schuljahr, wird die Anzahl entsprechend reduziert. Das reduziert den Zeitbedarf für den Entwurf einer Klausur und die Korrektur derselbigen. Das gleicht dann vielleicht ein wenig den erhöhten Zeitbedarf von mehr Klassenarbeiten und Elterngesprächen aus.

    Zum Thema "Kommunikation" (mit Kolleg*innen und Eltern): Wenn man es langfristig ankündigt, kann man vielleicht an einem Tag das Distanzlernen üben und während dieser Zeit Dienstbesprechungen (zu pädagogischen Zwecken) oder Elternsprechtage durchführen (statt diese nur im Nachmittagsbereich zu platzieren)?

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