Der Rat der deutschen Rechtschreibung gibt Empfehlungen ab, bindend für unser Handeln sind Gesetze, Verordnungen und Erlasse. Und wie gesagt: konkret für NRW gibt es ein Gesetz, welches in Behörden (dazu gehören explizit auch Schulen) die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Kommunikation vorschreibt.
Die von dir weiter oben propagierte Beibehaltung des generischen Maskulinums würde insofern viel eher eine Dienstpflichtverletzung begründen, als die Verwendung gendergerechter Sprache, die explizit nicht verboten ist.