Beim "Freizeitausgleich" aufgrund von Klassenfahrten, zum Beispiel weil die Fahrt den ganzen Samstag und den halben Sonntag beansprucht, muss man sich auch immer überlegen, wer diesen Ausgleich ermöglicht. Fehlen zwei (oder mehr) Lehrkräfte am Montag, dann werden sie in der Regel vertreten durch andere Kolleg*innen der Schule. Die haben dadurch also eine erhöhte Arbeitszeit.
Das kann eine (ansatzweise) gerechte Umverteilung von Arbeitszeit sein, wenn die Vertretenden nie auf Klassenfahrt fahren, die anderen dadurch einen Ausgleich erhalten.
Oder es kann mehr oder weniger ungerecht sein, insbesondere, wenn tatsächlich die Planung (inkl. Wochenende) durch die fahrenden LuL erfolgte und sie so recht bewusst den Vertretungsaufwand in Kauf nehmen.