Das ist jetzt für mich sehr dringend, da eine Kollegin Fotos der Kinder in unserem örtliche Anzeiger veröffentlichen will,
Dann holt nur von den dort abgebildeten Kindern (bzw. deren Eltern) die Genehmigung ein. Formuliert dies spezifisch für diesen Zweck (Veröffentlichung im Anzeiger (sowie auf dessen Internetseite/Social Media Kanäle?)). Ein Widerruf ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich.
(Und wenn Eltern das nicht bis zum XY. Oktober unterschrieben zurückreichen, hat sich das mit der Veröffentlichung - und der Dringlichkeit - erledigt. ISt dann erstmal runter von deinem Schreibtisch.)