Beiträge von Djino

    Zählen bei euch 5en für die Versetzung?

    Ich denke, der unterschiedliche Umgang mit Noten und Versetzung in den einzelnen Bundesländern ist davon abhängig, wie viel regulärer Unterricht zu welchem Zeitpunkt stattfinden konnte. Wie die "normalen" Ferien lagen. Wie der Unterricht wieder aufgenommen wurde.

    Beispiel NDS:

    Das 2. Halbjahr beginnt immer am 1.2. Davor oder danach gibt es zwei Ferientage. (Diesmal danach.) Andere Bundesländer haben irgendwo hier längere Winterferien oder Ferientage rund um Karneval/Fasching o.ä.

    Bis zum 13.03. waren's also 1,5 Monate Unterricht ohne Unterbrechung.

    Die Osterferien hätten zwei Wochen später begonnen, wir waren also sowieso schon auf der "Zielgeraden", was Klassenarbeiten etc. für das 2. Halbjahr anbelangte (so manch einer hatte schon seinen Korrigierstapel für die Osterferien liegen). 1,5 Wochen nach regulärem Ende der Osterferien wäre der Warntermin gewesen, man musste also schon so manche Noten bereitliegen haben.

    Deshalb:

    Ja, es zählen 5en. Es gibt aber Erleichterungen.

    Normalerweise dürfen SuS zwei 5en haben. Wenn sie beide ausgleichen können, können sie mit Zustimmung der Konferenz versetzt werden. In diesem Jahr musste der Ausgleich immer gewährt werden, die Konferenz kann die Versetzung nicht verweigern.

    Zudem zählen 5en in Epochalfächern (nur zweites Halbjahr) nicht. (Das könnte dann die dritte und vierte 5 sein.)

    Haben SuS keinen Ausgleich für ihre zwei 5en, muss ihnen eine Nachprüfung angeboten werden (Klasse 5-9), sie dürfen das Fach selbst auswählen. Erreichen sie in dieser Klassenarbeit und dem mündlichen Prüfungsgespräch jeweils die Note 4, sind sie ebenfalls versetzt.

    "Spannend" an dem "Fall" hier im Thread ist meines Erachtens, dass es sich um einen 5.-Klässler handelt, der 2x 5 auf dem Zeugnis hat. Eine davon in Musik, einem "Nebenfach". Der betroffene Schüler hat offensichtlich in maximal einem (oder auch keinem) Nebenfach eine Drei. Das ist, was entweder Leistungsvermögen oder Fleiß anbelangt (gerade in einer noch "einfachen" 5. Klasse), "bemerkenswert".

    Die Absprache eines Themenfeldes kann ja auch enger oder weiter erfolgen. Z.B. die Eingrenzung auf "Ein Thema aus dem 2. Halbjahr" reduziert die Auswahl bei 5.-Klässlern doch gewaltig. (Die hatten, grob überschlagen, 8 Wochen Präsenzunterricht im 2. Halbjahr...)

    In den Ergänzenden Bestimmungen zur zitierten Verordnung findet sich noch "In der Benachrichtigung wird eine Beratung durch die Klassen- oder Fachlehrkraft angeboten." Bei der Frage, ob eine Absprache zulässig ist, könnte man das Angebot einer Beratung so verstehen.

    Wie sind Schüler miteinander vernetzt?

    Da kennt wahrscheinlich der eine Jahrgang den nächsten. Oder den darunter. Weiter gehen intensivere Bekanntschaften wahrscheinlich eher selten.

    Nun wechseln SuS nach dem 10. Jahrgang in Richtung berufliches Gymnasium. Sie berichten davon, wie "easy" die 11. Klasse (der Beginn der 11. Klasse?) ist. Der Jahrgang unter ihnen hört davon - und muss sich bis ~Anfang Februar entscheiden, was sie im nächsten Schuljahr machen werden.

    Was passiert an den beruflichen Gymnasien?

    Dort kommen SuS aus drei oder mehr Schulformen zusammen (Hauptschule, Realschule, Gymnasium, ...). Das muss erst mal zusammengeführt und konsolidiert werden. SuS, die ihre Berechtigung zum Besuch der Oberstufe an einem Gymnasium erworben haben, kennen Arbeitstechniken, Klausurformate etc. am Gymnasium schon eher. Andere müssen das noch erlernen. Somit ist die 11. Klasse eindeutig eine "Einführungsphase". Das wird teilweise als sehr einfach empfunden. Ist es vielleicht auch.

    Und dann kommt die 12. und 13. Klasse. Und das Tempo & Niveau ziehen deutlich an. Bis dahin ist aber dem Jahrgang darunter das Bild vermittelt worden, dass das Berufliche Gymnasium ja sooo viel einfacher sei.

    Wenn man die offiziellen Durchschnittsnoten im Abitur (bezogen auf NDS) betrachtet, dann sind diese (zumindest in der Vergangenheit) am beruflichen Gymnasium um einige Nachkommapunkte schlechter als am allgemeinbildenden Gymnasium. Es wird in fast allen Fächern das identische Zentralabitur geschrieben. Daran kann's also nicht liegen. Eine Erklärung könnte sein, dass die BG mehr SuS zum Abitur führen, die zuvor an Haupt- oder Realschule waren. Aber solche SuS gibt es auch an den Gymnasien. Man kann vielleicht vermuten, dass die "ehemaligen Gymnasiasten" ähnliche Ergebnisse erzielen wie sie sie auch an ihren ehemaligen allgemeinbildenden Gymnasien erzielt hätten. Keine Ahnung. (Dies bitte nicht falsch verstehen: Auch "ehemalige Realschüler" habe ich schon dabei beobachtet, wie sie als Jahrgangsbeste ihr Abitur abgelegt haben. Die "Herkunft" ist also kein Indikator für "Leistung".)

    Achtung, nicht ernst gemeinter Vorschlag:

    Die Eltern möchten ihr Geld ja recht zügig zurück haben.

    Der Betrag wird auf das Privatkonto einer Sekretärin oder eines Sachbearbeiters, die beim Landratsamt arbeiten, überwiesen. So eine Überweisung fertig zu machen, dauert ja nicht so lange. Alle geben der Sekretärin jeweils einen Euro "Trinkgeld" für die Überweisung. Das wird ein "vernünftiger" Stundenlohn und die Eltern haben schnell ihr Geld zurück.

    Vielleicht ist die Sekretärin sogar "Gutmensch" und macht das gratis.

    (Im Vergleich der Situation wird es hoffentlich deutlich, dass es sich um einen haarsträubenden Vorschlag handelt, Geldbeträge über Privatkonten abzuwickeln.)

    Aufforderung an die Eltern, alle notwendigen Angaben (Kontoinhaber, IBAN) per E-Mail an die Schule zu senden. Da bei dem Konto Online-Banking (hoffentlich) möglich ist (oder jetzt mal endlich eingerichtet wird), ist das dann nur noch Copy & Paste, Fehler ausgeschlossen.

    Falls das Sekretariat tatsächlich überlastet sein sollte (kann ja aufgrund verschiedenster Faktoren objektiv und unverschuldet so sein): In mancher Banking-Software kann man Überweisungsaufträge anlegen und sammeln, später mit TAN o.ä. freigeben. "Irgendein Kollege" wird in die Software eingeloggt, bereitet mit Copy & Paste die Überweisungen vor, das Sekretariat oder der Chef gibt die Überweisungen nach einem kurzen prüfenden Blick frei.

    Im Haushaltsrecht gibt es auch den Grundsatz des "Vier-Augen-Prinzips". Bei Überweisung vom Privatkonto aus ist das nicht mehr möglich. (Bei einer Haushaltsprüfung wird dann halt das Privatkonto geprüft und beanstandet...). Geprüft werden kann meines Wissens bis zu 10 Jahre rückwirkend. Haltet also die Unterlagen bis Anfang 2031 bereit.

    Noch zwei Anekdoten aus entsprechenden Fortbildungen:

    (1) Aufgrund der sehr schwankenden hohen Ein-/Ausgänge über nur einen kurzen Zeitraum hinweg auf dem privaten Konto einer Lehrkraft schrillten bei einer Bank mal die Alarmglocken bzgl. Geldwäsche. Entsprechende Hinweise gingen an die Behörden, entsprechende Ermittlungen wurden eingeleitet.

    (2) Die mitgeteilte private Kontonummer einer Lehrkraft wurde durch "kreative" SuS verwendet, um im Internet shoppen zu gehen. Anschließend in einer entsprechenden Datenbank eingetragen. Noch Jahre später muss die Lehrkraft regelmäßig Kontobewegungen sehr genau prüfen, um unberechtigte Abbuchungen zu reklamieren. (Und bei einer Überweisung an ein Konto kann der Empfänger durchaus sehen, von welchem Konto aus die Überweisung durchgeführt wurde.)

    Welche Arbeitsgemeinschaften sind bei euch an den Schulen besonders beliebt? Werden von den SuS intensiv und gern angewählt?

    Natürlich ist die Entscheidung für eine AG oftmals auch abhängig von persönlichen Faktoren (angeboten durch den Lieblingslehrer, besucht durch die besten Freunde, zu einer günstigen Zeit gelegen, ...).

    Hintergrund der Frage ist die Suche auch nach "exotischeren" AGs / neuen Ideen. Also jenseits von Theater und Chor (die es wohl gefühlt an jeder Schule gibt). Manchmal fehlt ja nur die Inspiration für ein geniales Thema... Insofern hoffe ich auf viele (vielleicht auch Ein-Wort-) Antworten und die Zusammenstellung einer langen Liste mit Hilfe der Schwarmintelligenz. :danke:

    Mal eine langfristige Perspektive:

    Was kann ein Kind mit Down-Syndrom in der 10. Klasse?

    Es arbeitet mit Materialien, die für die 3. Klasse konzipiert sind. Diese sind schon recht herausfordernd. Es rechnet mit Unterstützung im Zahlenbereich bis 100. Auch Multiplikation ist möglich, muss aber intensiv geübt und regelmäßig wiederholt werden, ansonsten baut sich dieses Wissen sehr schnell wieder ab. Es kann ungeübte kurze Texte lesen, jedoch nicht sinnentnehmend. Hier benötigt es viel Hilfe.

    Sozial ist eine Integration in den Klassenverband vielleicht bis Ende der 6. Klasse möglich. Es gibt gleiche Interessen, Spiele, Verhaltensweisen. Da wird das Kind mit Down-Syndrom durchaus zur Geburtstagsfeier eingeladen, selbst, wenn vielleicht nur insgesamt vier Einladungen ausgesprochen werden dürfen.

    Nach der 6. Klasse lebt man sich langsam auseinander. Grundsätzlich bleibt ein freundlicher Grundton, durchaus wird auch geholfen (ob bei Aufgaben oder Schuhe-Zubinden oder ...).

    Für die Arbeit im Unterricht ist es praktisch, ein gemeinsames Oberthema zu finden (z.B. Märchen). Während die einen über mehrere Wochen hinweg Märchen untersuchen und selbst schreiben, lesen die I-Schüler gemeinsam mit dem I-Helfer ein Märchen (lassen es sich vorlesen. Überlegen, welche Laute die Bremer Stadtmusikanten machen, machen eine Audio-Aufnahme (Text gelesen durch I-Helfer, an der "richtigen" Stelle dann der Einsatz der Tiere, ...). Die Vorstellung des Ergebnisses kann dann für die ganze Klasse erfolgen. Das lässt sich natürlich nicht nur mit einem I-Helfer, sondern auch direkt in einer Schülergruppe umsetzen.
    Oder eine "Foto-Safari": Sammeln von Hinweisen zum Thema X in der realen Welt, präsentiert in einer "Ausstellung" (begleitet durch Schulbegleitung bei Spaziergang über Schulhof oder in der näheren Umgebung - schließlich soll auch ein wenig Lebensweltorientierung stattfinden...)

    Das vielleicht auch als Antwort, wie weit die Schulbegleitung eingebunden wird. Sie unterstützt beim Lesen, Verstehen, Bearbeiten von Aufgaben und Arbeitsblättern. Sinnvoll erscheint mir entweder ein längeres "Projekt" oder ein "Paket" von Arbeitsblättern für mehrere Stunden. Schwierig ist es ansonsten insbesondere zum Unterrichtsbeginn, alle SuS gleichzeitig anzusprechen (außer vielleicht zu Beginn eines neuen Themas für alle). "Schulbegleitung" gibt es auch in unterschiedlichsten Qualitäten. Einige sind eine sehr große Hilfe für das I-Kind und die Lehrkraft. Andere haben keine Ahnung, wissen das aber nicht, und werden zur Belastung für die gesamte Klasse. Man wird sich vielleicht zu Beginn und in regelmäßigen Abständen treffen, um das Arbeiten mit dem Kind zu besprechen. Was zum Beispiel heißt "beim Lesen unterstützen"? Liest man die Aufgabe einfach vor, lässt selber lesen, wie wird geholfen, gefragt, ...?

    Klärt auf jeden Fall, was passiert, wenn die Schulbegleitung erkrankt ist. Gibt es eine Vertretung, Agentur, ...? Wie ist die erreichbar und wie schnell ist sie da? Könnte das Kind für einzelne Tage tatsächlich "allein" zurechtkommen oder benötigt es eine lückenlose Aufsicht und Hilfe selbst z.B. beim Toilettengang oder Essen?

    Zum Umgang mit Eltern: Viele, aber längst nicht alle Eltern mit I-Kindern haben besondere Ansprüche an "ihre" Lehrkräfte. Sie erkennen nicht unbedingt Grenzen. Gibst du deine private Telefonnummer heraus, kann es durchaus passieren, dass das Telefon auch noch abends nach 22 Uhr klingelt. Am Wochenende sowieso.

    Eine Rechnung, die ich für alle Eltern (nicht nur inklusiv beschulter SuS) manchmal aufmache: Die Unterrichtsstunde hat 45 Minuten. In einer Klasse mit 25 SuS stehen pro Schüler 1,8 Minuten zur Verfügung...

    Auch spannend:

    1) Bekommt die Schule das Geld und schafft selbst an?

    2) Bekommt der Schulträger das Geld und schafft an?

    3) Schafft das Land direkt an?

    Bei (1) reicht es wahrscheinlich (je nach Größe der Schule) noch so gerade eben, eine deutschlandweite Ausschreibung zu erstellen / verbreiten. Vorher die Leistungsmerkmale zu definieren und dann entsprechend den Auftrag an einen Anbieter zu vergeben.

    Spätestens ab (2) wird das wahrscheinlich eine europaweite Ausschreibung werden.

    Probleme:

    - Wer bestimmt, welche Leistungsmerkmale für die Geräte definiert werden? (Wird sich ein Kollegium einigen können? Kaum. Bei (2) und (3) wird das angeschaffte Gerät an mehreren Schulen "nicht passen".)

    - Erfahrungswert: Bis die Geräte nach diesem Prozedere geliefert sind, sind sie entweder (a) veraltet oder (b) gerade noch aktuell und überteuert für ihren Stand der Technik.

    eine Klassenfahrt in Niedersachsen

    Heißt dass, ihr kommt aus Niedersachsen und bleibt in Niedersachsen?

    Das Kultusministerium hat gerade mitgeteilt, dass Fahrten, die bis Ende 2020 stattfinden sollen

    - entweder bis 30.06. storniert werden (dann übernimmt das Land die Stornokosten)

    - oder die Stornokosten - falls die Fahrten später abgesagt werden müssen / nicht durchgeführt werden können - durch die Schule aus dem schuleigenen Budget getragen werden müssen.

    Wie viel Geld habt ihr als Schule?

    Mit den Eltern haben wir gesprochen. Nach jetzigem Stand würden alle ihr Kind fahren lassen.

    Zumindest sollte man mit den Eltern nicht nur "sprechen". Das würde ich mir schriftlich geben lassen. Inklusive des Hinweises, dass Eltern ggf. erhöhte Stornokosten übernehmen / 100% Ausfall in Kauf nehmen.

    An der Brille lässt sich übrigens auch ganz schnell so eine Klarsichthülle befestigen (die Löcher zum Abheften bzw. jetzt Anbringen sind ja schon drin). Wenn man das A4-Format entsprechend aufschneidet, hat man einen überdimensionierten "Spuckschutz".

    Als Schule steht man doch in direktem Kontakt mit dem Gesundheitsamt - und ist nicht auf das angewiesen, was Eltern einem erzählen.

    Jeder Krätzefall wird dem Ansprechpartner im Gesundheitsamt gemeldet. Warum also nicht auf dem selben Weg Kontakt aufnehmen und Informationen aus erster Hand erhalten?

    Das Gesundheitsamt legt die Quarantäne fest.

    Das Gesundheitsamt hebt die Quarantäne wieder auf.

    Das wird schriftlich mitgeteilt - wenn das vorliegt, hat die Schule keine Berechtigung, einen Test zu verlangen.

    (Die Schule kann auch in allen anderen Fällen keinen Test verlangen...)

    Zitat

    "Zahlreiche Erkenntnisse sprechen gegen ein erhöhtes Ansteckungsrisiko durch Kinder“, heißt es in der 13-seitigen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene, der Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, der Deutschen Akademie für Kinder und Jugendmedizin und des Berufsverbands der Kinder und Jugendärzte. Bei Kindern unter 10 Jahren sprächen die Daten auch für eine geringere Infektionsrate. [...]

    Das heißt aber auch, dass Kinder nicht nur Schulen, sondern auch ihre Großeltern wieder uneingeschränkt besuchen dürfen, oder?

    Solange die Kitas & Schulen noch "hochgefahren" werden, können die Kids (wenn möglich / bisher auch so erfolgt) dort problemlos wieder in die "familiäre Betreuung" gehen.

    Laschet kündigt weitere Lockerung an: "Können bald endlich wieder aufhören, nach dem Toilettengang die Hände zu waschen"

    Eine Anekdote aus dem Referendariat.

    Ein Geburtstagskind hat was Süßes mitgebracht und bietet das während der Pause an. Der Seminarleiter kommt von der Toilette zurück:

    "Oh, Kuchen :) Da gehe ich mir doch mal die Hände waschen."

    War der Schüler zum Beginn seiner Erkrankung beim Arzt? Hat der Arzt ihn also tatsächlich im "richtigen" Moment gesehen?
    Hat der Schüler an der Stelle kein Attest verlangt (weil er es vergessen hat, weil die Attest-Erstellung Gebühren kostet (der Schüler sparen wollte oder kein Geld dabei hatte)?

    Dann wäre mMn die rückwirkende Attesterstellung rechtens. Das Attest wird auf das Datum der Ausgabe datiert, aber die Grundlage für dieses Attest ist ein Arztbesuch zum "richtigen" Zeitpunkt.

    (Man muss da vielleicht unterscheiden zwischen Situationen, in denen Arbeitnehmer zum Arzt gehen - da gehört das Attest einfach mit dazu - und Situationen, in denen Schüler zum Arzt gehen - da gibt es zumeist keinen Attest-Automatismus.)

    Vielen Dank für den Tipp mit Gesamtschulen.

    Sag mal, hast du dich eigentlich schon irgendwie mit deiner Zielregion befasst?

    In Göttingen gibt es KEINE Oberschule. Du wirst dich also entsprechend umorientieren müssen.
    Es gibt
    - eine Hauptschule
    - eine Realschule
    - drei Gesamtschulen (zzgl. eine im Landkreis Göttingen)

    Genau das hatte ich oben bereits geschrieben:

    Zitat von Bear

    [Mal ganz davon abgesehen, dass alle in die Großsstädte, z.B. nach Göttingen, wollen & Versetzungsaträge dorthin häufig genug nicht erfolgreich sein können. Da sind dann zumeist die handfesten Gründe (z.B. räumliche Nähe zur Pflege der Angehörigen) am "überzeugendsten".]

    Heißt das im Klartext, du rätst mir zu einer "Katalog-Ehe", sofern sich sonst - hier und jetzt - nichts ergibt?

    Nein, bestimmt nicht. Aber es gab durchaus schon Kollegen, die sich haben versetzen lassen, um mit ihrer besseren Hälfte an einem Ort wohnen zu können / nicht jedes Wochenende hunderte von Kilometern zu fahren.
    Das muss doch keine Ehe sein. Aus den Zeiten sind wir glücklicherweise raus (zumindest fast, auch wenn sich Reste hartnäckig halten).
    Wenn du behauptest (unfairerweise?), deine Langzeit-Fernbeziehung lebe in xy, wird dann ein Nachweis verlangt? Keine Ahnung. Wäre aber irgendwie merkwürdig.

Werbung