Zählen bei euch 5en für die Versetzung?
Ich denke, der unterschiedliche Umgang mit Noten und Versetzung in den einzelnen Bundesländern ist davon abhängig, wie viel regulärer Unterricht zu welchem Zeitpunkt stattfinden konnte. Wie die "normalen" Ferien lagen. Wie der Unterricht wieder aufgenommen wurde.
Beispiel NDS:
Das 2. Halbjahr beginnt immer am 1.2. Davor oder danach gibt es zwei Ferientage. (Diesmal danach.) Andere Bundesländer haben irgendwo hier längere Winterferien oder Ferientage rund um Karneval/Fasching o.ä.
Bis zum 13.03. waren's also 1,5 Monate Unterricht ohne Unterbrechung.
Die Osterferien hätten zwei Wochen später begonnen, wir waren also sowieso schon auf der "Zielgeraden", was Klassenarbeiten etc. für das 2. Halbjahr anbelangte (so manch einer hatte schon seinen Korrigierstapel für die Osterferien liegen). 1,5 Wochen nach regulärem Ende der Osterferien wäre der Warntermin gewesen, man musste also schon so manche Noten bereitliegen haben.
Deshalb:
Ja, es zählen 5en. Es gibt aber Erleichterungen.
Normalerweise dürfen SuS zwei 5en haben. Wenn sie beide ausgleichen können, können sie mit Zustimmung der Konferenz versetzt werden. In diesem Jahr musste der Ausgleich immer gewährt werden, die Konferenz kann die Versetzung nicht verweigern.
Zudem zählen 5en in Epochalfächern (nur zweites Halbjahr) nicht. (Das könnte dann die dritte und vierte 5 sein.)
Haben SuS keinen Ausgleich für ihre zwei 5en, muss ihnen eine Nachprüfung angeboten werden (Klasse 5-9), sie dürfen das Fach selbst auswählen. Erreichen sie in dieser Klassenarbeit und dem mündlichen Prüfungsgespräch jeweils die Note 4, sind sie ebenfalls versetzt.
"Spannend" an dem "Fall" hier im Thread ist meines Erachtens, dass es sich um einen 5.-Klässler handelt, der 2x 5 auf dem Zeugnis hat. Eine davon in Musik, einem "Nebenfach". Der betroffene Schüler hat offensichtlich in maximal einem (oder auch keinem) Nebenfach eine Drei. Das ist, was entweder Leistungsvermögen oder Fleiß anbelangt (gerade in einer noch "einfachen" 5. Klasse), "bemerkenswert".