Beiträge von Djino

    Man muss aber tatsächlich unterscheiden zwischen der DVD (bzw. CD) Version und der gestreamten Variante.

    Bei der Frage geht es nicht darum, ob man einen Film zeigen dürfte (für DVDs hat Schiri das oben ausführlich erläutert), sodern ob die AGB des Streamingdienstes dies gestatten.

    Habe den aktuellen Stand jetzt nicht nachrecherchiert: Es war mal so, dass zumindest für Amazon Prime eine solche Nutzung rechtlich nicht möglich war.
    Man kann also bei Amzn die DVD kaufen & sich liefern lassen. Dann darf man den Film (im unterrichtlichen Zusammenhang) zeigen. Den selben Film im Amzon Streaming-Angebot dürfte man nicht zeigen.

    Unterrichtszeiten sind auch davon abhängig, ob es eine offene oder (teil-)gebundene Ganztagsschule ist.

    Bei der offenen GTS: Haben alle vormittags "normal" Unterricht. Nachmittags nur AGs (und Unterricht in der Sek II).

    Bei den gebundeneren Varianten liegt vormittags mehr als Unterricht, was bedeutet, dass auch am Nachmittag "normale Fächer" im Plan sein können.

    Informatik könnte häufiger zu Einsatz am Nachmittag führen: Es wird am Gymnasium (leider) eher ab Jahrgang 11 unterrichtet. Die Stundenverpflichtung der SuS und ihre Wahlmöglichkeiten führen dazu, dass der "normale" Unterricht der 12. und 13. Klasse auch am Nachmittag liegen müssen. Informatik ist von der Verfügbarkeit eines PC-Raums abhängig, könnte also gewisse Zeiten erzwingen.
    Nur: Wer vorher außerhalb der Schule tätig war, hat auch da nachmittags gearbeitet. Ist also erst mal nicht das Problem.

    Mein Erfahrungswert: Die 23,5 Stunden werden so kompakt wie möglich über die Woche verteilt. An "langen" Tagen (mit 5 Unterrichtsstunden am Vormittag) freue ich mich über eine Pause zwischendrin. Das ist sonst wie im Hamsterrad, man hetzt von Raum zu Raum und führt zwischendrin noch ein Dutzend organisatorische Gespräche mit verschiedensten Kollegen und beantwortet die eine oder andere Schülerfrage auf dem Flur...
    Wünsche werden so weit als möglich berücksichtigt. Z.B. gibt es Kollegen, die nie die erste Stunde haben möchten, solange sie ihr Kind in den Kindergarten bringen müssen. Andere, die immer die erste Stunde haben möchten, weil das Kind früh aus der Schule zurückkommt. Eine Garantie auf Wunscherfüllung kann es jedoch nicht geben, da zu viele (identische) Wünsche einfach nicht erfüllbar sind.
    Hätte man tatsächlich mal acht Freistunden zwischendrin, gäbe es keine Anwesenheitspflicht. Direkt an die letzte Stunde am Vormittag angrenzend könnte es natürlich mal vorkommen, dass man zu einer Vertretungsstunde herangezogen wird (so wie in anderen Freistunden auch). Aber die Anzahl der möglicherweise anfallenden Vertretungsstunden pro Woche/Monat ist auch sehr begrenzt.

    Arbeitsgemeinschaften zählen übrigens wie normaler Unterricht zu den 23,5 Stunden Unterrichtsverpflichtung.

    Unser Stundenplaner kam in seiner Statistik mal auf 3,5 Freistunden pro Woche pro Lehrkraft (mit zwei Ausreißern, die er nicht mit in die Statistik aufnahm, da diese Personen ganz spezielle Wünsche an den Stundenplan geäußert hatten - und diese Wünsche erfüllt bekamen).

    Was macht man als Lehrkraft mit Freistunden?
    - Kaffeetrinken (echte Pausen hat man sonst als Lehrkraft nicht, die "Pausen" sind dies nur für Schüler)
    - Materialien für den Unterricht vorbereiten (Kopierer etc.)
    - wenn ein Arbeitsraum in der Schule vorhanden ist: vielleicht mal was korrigieren
    - weitere Aufgaben erledigen (Arbeit in Schule besteht nicht nur aus Unterricht, da gibt es eine ganze Reihe weiterer Aufgaben, die auf das Kollegium verteilt werden. Zum Beispiel die schulische PC-Ausstattung (Wartung Hardware & Software, Anschaffungen, ...))

    Zu einer bestimmten Zeit (z.B. 1 Stunde nach dem Abendessen) werden die Handys ausgeteilt und nach Ablauf dieser Stunde wieder eingesammelt.

    Hm. Hört sich ja ganz sinnvoll an, aber...

    Wenn ich als Lehrkraft Handys aufbewahre, bin ich für diese verantwortlich. (Was ist, wenn die allesamt geklaut werden? Oder da auf einmal ein Kratzer im neuen Handy ist, der (angeblich) vorher nicht da war?)

    Herbergseltern erzählten mal von der Klasse, die auf ihren abzugebenden Handys allesamt den Wecker einschalteten. Während der Nacht klingelte alle paar Minuten mal ein anderes Schülerhandy im Zimmer der Lehrkraft. (Am nächsten Morgen war dann spontan die Klassenfahrt beendet... wer als Lehrkraft so übernächtigt ist, kann auch nicht für nur einen weiteren Tag die Verantwortung übernehmen.)

    Helikopter-Eltern bei Klassenfahrten ist doch eigentlich DAS Stichwort für eine weitere Runde Anekdoten...

    In der 5. Klasse sprechen wir mit den Eltern immer ab, dass das Handy zu Hause bleibt. Nach ein wenig Diskussion klappt das auch immer. Nur die eine Mutter bestand darauf, dass ihre Tochter ein so massives Problem hat, wenn sie nicht ständig ihre Mutter erreichen kann. Nun gut - dann gibt es eben nach langer Diskussion eine Ausnahme für dieses "psychisch labile" Kind. Nach der ersten Nacht der Klassenfahrt ruft die Mutter recht früh morgens an und bittet darum, ihrer Tochter umgehend das Handy wegzunehmen & es ihr nicht vor Ende der Klassenfahrt zurückzugeben :) So viel telefonischen Kontakt wollte Mama dann wohl doch nicht zu nachtschlafener Zeit mit ihrer Tochter haben...

    Und dann war die Mutter, deren Tochter ein ganz und absolut massives Heimwehproblem hat. Aber die Tochter soll es doch wenigstens versuchen. Falls es nicht klappt, kann Mama vorbeikommen (3 Stunden eine Strecke...) und die Tochter abholen. Der erste Abend naht, die Klassenlehrerin kümmert sich rührend um das Kind. Die Mitschülerinnen auf dem Zimmer noch viel rührender. Mama erhält durch die Klassenlehrerin die Nachricht, dass alles bestens ist, das Kind hat nicht einmal geweint und schläft jetzt. Nachts, gegen drei Uhr, werden die Herbergseltern aus dem Schlaf geklingelt. Die Zimmertür der Klassenlehrerin lautstark malträtiert. Mama ist eingeflogen. Sie schwebt in das Zimmer ihrer (selig schlafenden) Tochter, packt (bei voller Beleuchtung, die alle anderen im Raum aufweckt) den Koffer ihrer Tochter und trägt das tatsächlich sich noch im Halbschlaf befindende Kind zum Auto. Damit war dann auch klar, wer in der Familie Trennungsängste / "Heimweh" hat (und wer nicht).

    Man müsste mit ausreichend Leuten fahren, dass man zumindest Schichten aufteilen kann.

    Wir machen unsere Fahrten mittlerweile fast ausschließlich als Jahrgangsfahrten (alle z.B. 5. Klassen fahren also zur selben Zeit in die selbe Jugendherberge). Da ist man dann mit mehreren Kollegen unterwegs - hat natürlich auch mehr SuS dabei. Trotzdem kann man so leichter die zusätzlich anfallenden Aufgaben verteilen (eine Kollegin nimmt die fünf kranken SuS mit zum Arzt, die anderen nehmen den Rest der Klasse mit zur Wanderung). Oder eben eine Absprache, wer diese Nacht zuständig ist, SuS morgens um 4 wieder zur Ruhe zu bringen und auf ihren Zimmern "festzuhalten".

    (Eine Jugendherberge hatten wir mal, die hatten abends / nachts eine "Wache", die sich um die Einhaltung der Nachtruhe / das Verweilen im Zimmer kümmerte. Das ist natürlich Luxus für die begleitenden Lehrkräfte, führt es doch zu möglicherweise 6 Stunden ununterbrochenen Schlaf...)

    6. Teilnahme an Schulfahrten
    6.1 Die Teilnahme an Schulfahrten ohne Übernachtung ist für die beteiligten Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler verbindlich.

    6.2 Die Teilnahme an Schulfahrten mit Übernachtung ist für Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. Schülerinnen und Schüler, die an Fahrten ihrer Klasse oder Gruppe nicht teilnehmen, müssen in dieser Zeit nach Anweisung der Schule andere Unterrichtsveranstaltungen besuchen.

    Das ist in Niedersachsen eine ganz klare Regelung.
    Die Übernahme der Kosten der Lehrkräfte ist seit wenigen Jahren auch relativ gesichert (natürlich je nachdem, wie "ambitioniert" man das Programm vor Ort gestaltet...).

    "Frederik-Max is'n Troll."

    Könnte meine Beschwerde sein an den Vorgesetzten (hier: Moderator). Ist für mich mit ganz wenig Aufwand verbunden (formlos, fristlos, ...).

    Frederik-Max wird dann von seinem Vorgesetzten aufgefordert, zum Vorwurf Stellung zu nehmen. Schriftlich bitte. Innerhalb der nächsten drei Tage. Unter Angabe von nachvollziehbaren Argumenten. Belege sind in Kopie beizulegen.

    Selbst wenn bei FM der Vorwurf haltlos wäre, müsste er bearbeitet werden. Und wenn der Vorwurf außerhalb der Schule erhoben wird, macht er noch mehr Arbeit (schon allein in der Kommunikation mit dem Hausjuristen 100km entfernt).

    Deshalb:
    Ein guter Lehrer(*) muss keine Angst vor dem Ergebnis einer Beschwerde jedweder Art haben.
    Aber: Ein jedweder Lehrer hat besseres mit seiner Zeit zu tun, als haltlose Beschwerden in stundenlanger Arbeit zu widerlegen und vielleicht noch in Abhilfekonferenzen etc. zu verhandeln (und Protokolle zu verfassen, Bescheide zu versenden, ...).


    PS:
    (*) Was ist eigentlich ein guter Lehrer?


    PPS:
    Jedem, auch einem guten Lehrer, unterlaufen mal Fehler (z.B. bei der Eintragung der 400 Fachnoten, die man als einzelner Fachlehrer am Schuljahresende unter Zeitdruck am einzigen Zeugnisrechner in der Schule vornehmen muss). Da meldet sich dann halt kurz ein Schüler / ein Elternteil und teilt den Vertipper mit. Das alte Zeugnis wird eingesammelt, ein neues ausgestellt. Alles gut. (Schade nur, wenn Eltern an der Stelle gleich den Anwalt einschalten, der Klage einreicht. Ist doch echt nervig. Und nicht notwendig.)

    Man muss auf jeden Fall unterscheiden zwischen den verschiedenen Arten der Ganztagsschulen...

    Wir sind vor wenigen Jahren ebenfalls offene Ganztagsschule geworden. Es hat sich eigentlich wenig geändert, da wir auch zuvor bereits einige Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag angeboten hatten (manche Kollegen ohne Stundenanrechnung -> die bekommen ihre AGs jetzt bezahlt).

    Gerade eine *offene* Ganztagsschule sollte für alle Beteiligten so manche Vorteile bringen:
    Vormittags Unterricht nach Plan (keine Veränderung).
    Das Nachmittagsangebot ist freiwillig für SuS (allerdings hat man den Verwaltungsaufwand mit der Anmeldung der SuS zu AGs, Förderunterricht etc.).
    Für Eltern bedeutet das bei Bedarf eine verlässliche Betreuung der Kinder bis xy Uhr.
    Bei uns bieten nur die Lehrkräfte, die möchten, AGs an. (Wer nicht möchte, behält also seinen "alten" Plan).
    Das schöne an AGs: Deutlich weniger Korrekturaufwand :) (Dafür manchmal aber deutlich erhöhter Aufwand in der Vorbereitung...)
    Was sind unsere "außerunterrichtlichen Angebote"?: Arbeitsgemeinschaften, Förderunterricht, Forderangebote, "Betreuung" (also freies Spielen (drinnen und draußen), Hausaufgaben machen etc. unter Aufsicht)

    Zur Abrechnung:
    Arbeitsgemeinschaften zählen immer (auch außerhalb der GTS) als "normale" Unterrichtsstunde.
    Hinzu kommt: Die Aufsicht in der Mittagspause (die auch entsprechend gestaltet werden soll...) zählt ebenfalls als Unterrichtsstunde.
    Die Anzahl des Einsatzes im Ganztagsschulbereich ist natürlich abhängig von der Anzahl der Anwahlen/Anmeldungen. Bei uns nehmen die SuS freiwillig an rund zwei Angeboten / Nachmittagen teil (verteilt auf vier Angebotsstage). Entsprechend viele Kollegen werden eingesetzt (bzw. machen Angebote für den Stundenplan, der Vorschläge & Wunschtage gern aufgreift).

    Meine Vermutung zu Auswirkungen an einer Grundschule - wenn man denn als Lehrkraft Nachmittagsangebote anbietet:
    Vielleicht vormittags endlich mal eine nennenswerte Pause / Freistunde? (Falls Klassenräume unbelegt sind, kann man die vielleicht als Arbeitszimmer nutzen?)
    An manchen Grundschulen ist es (so habe ich gehört) schwierig, als Lehrkraft eine volle Stelle zu haben, da man aufgrund des ausschließlichen Vormittagsunterrichts kaum ausreichend Stunden zusammenbekommen kann. Mit den zusätzlichen Nachmittagsstunden lässt sich eine volle Stelle vielleicht leichter umsetzen?

    "Grundschule" ist ein weites Feld. Auf welchem Niveau würdest du die SuS sehen: 1. Klasse? 4. Klasse? Können sie lesen? (Falls nicht, kann man auch gut mit Fotos arbeiten / die SuS mal mit Kamera "losschicken" und Fotos zu einem Thema machen lassen...)

    Vielleicht hilft ein gemeinsames "Oberthema", von dem ausgehend ein doch etwas eigenes Thema bearbeitet wird. Evtl. mit entsprechendem Plakat für den gemeinsamen Klassenraum. Und durchaus auch fächerübergreifend/-verbindend gedacht.

    Z.B.
    Bedürfnisse: Was sind Bedürfnisse, was brauche ich (im täglichen Leben). (Könnte was Lebenspraktisches werden, Ernährung, ...)
    Einkommen -> Geld. Münzen, Geldscheine. Motive auf selbigen. Rechnen mit Geld. (Im 10er-Bereich?) Einkaufen.
    Familie: Wer ist in meiner Familie. Wie heißen diese Menschen. Familienstammbaum. Verwandschaftsverhältnisse. Bezeichnungen der Personen in der Familie. (Vater, Mutter, Tante, Großeltern, geht da noch mehr?)
    Freunde: Wer ist in meiner Klasse. Was mache ich mit meinen Freunden. Hobbies.

    Die Materialien des Persen-Verlags fand ich häufig genug ganz hilfreich. Die haben einiges im Grundschulbereich und im Bereich sonderpädigogische Förderung. Und vieles gibt es zum Download (hilft bei der Last-Minute-Unterrichtsplanung...)

    Möchtest du eigentlich alte Geräte wieder an den neuen PC anschließen? Z.B. Monitor, Drucker, ...
    Achte gerade beim Monitor darauf, dass entsprechende Anschlussmöglichkeiten vorhanden sind. Da hat sich viel verändert in den letzten Jahren. (Auch 'ne Überlegung, falls der Monitor recht alt ist & billig war: einen neuen anschaffen).
    Manche PCs haben nur eine sehr abgezählte Anzahl an USB-Ports. Zähl mal durch, was du benötigst (Maus, Tastatur, Drucker, Scanner, ...?)

    Medientauglichkeit

    ist natürlich ein dehnbarer Begriff.
    Wirst du Bilder verwalten? Bearbeiten?
    Videos ansehen? Bearbeiten?

    Bei den stetig fallenden Preisen würde ich grundsätzlich einen PC mit "Luft nach oben" empfehlen (auch bei der Festplatte).
    i3 ist z.B. okay für Office etc., aber i5 ist mittlerweile auch bezahlbar und ein wenig schneller. Beim Preisvergleich auch auf die "Generation" achten - nach dem i3 / i5 folgt eine vierstellige Zahl - je höher die ist, desto neuer ist der Prozessor - desto schneller ist der PC. Dabei macht es meist wenig Unterschied, ob da 7xxx oder 8xxx steht. Es macht aber einen Unterschied, ob da 2xxx oder 9xxx steht.

    Wie viel darf's denn ungefähr kosten?

    Hat eine Kollegin mal gemacht und sich in verschiedenen Bundesländern beworben (Wunschregion lag auf der "Grenze"). Das war (u.a.) der schnellere/sicherere Weg als ein "normales" Tauschverfahren, da man sich auf eine "freie" Stelle bewirbt. (Die Versetzung war aber bei weitem nicht der einzige Grund für die Bewerbung - ab einer bestimmten "Stellenkategorie" ist das auch nicht der einfachere Weg für einen Schul-/Bundeslandwechsel.)

    Die Bewerbungsverfahren (Gutachten, Besichtigungen etc.) fanden dann entsprechend der aufnehmenden Bundesländer statt, teils an unserer Schule, teils mit unseren Dezernenten (halt je nachdem, wie das für das aufnehmende BL geregelt ist, mit deren Formularen durchgeführt).

    aber diese dominante Rolle, die Gedichte einnehmen, halte ich für völlig bescheuert

    Von einer dominanten Rolle kann keine Rede sein.

    Als wir im Fachbereich Deutsch unser jetziges / neues Schulinternes Curriculum erstellt haben, wurden Gedichte in der Entwurfsfassung fast vollständig ignoriert.
    In dem, was die verschiedene Jahrgangsteams einreichten, fanden sich:
    Klasse 5: ein eher "spielerischer" Umgang mit Gedichten (Jahreszeitgedichte, Metrum erspüren, Reimschema, Elfchen, ...)
    Klasse 6: nichts
    Klasse 7: nichts
    8, 9: nichts
    Klasse 10: Die Schüler können Gedichte umfassend analysieren und interpretieren (und erfassen/umsetzen/...). Nur wie sie diese Kompetenzen hätten erwerben sollen, das war aufgrund der vorangehenden Jahre irgendwie nicht ersichtlich.

    Ich denke (befürchte?), dass dieser Stellenwert, der Gedichten hier eingeräumt wurde, recht repräsentativ ist. War ja schließlich eine ganze (nicht zu kleine) Fachgruppe, die daran arbeitete. (Für das Fach Englisch kann ich ähnliches berichten, nur dass dort Gedichte noch weniger intensiv /wohl erst ab der 11. Klasse schriftlich "auseinandergenommen" werden.)

    Diese Diskussion um Gedichte ist mMn somit sehr übertrieben.

    Der mittlerweile doch schon in die Jahre gekommene Tweet zeigt aber, wie wichtig das zugrunde liegende Wissen ist. Schließlich bedient er sich durchaus stilistischer Mittel, die ihn so wirkungsvoll werden lassen.

    Zumal ich ein kurzes Gedicht innerhalb einer Doppelstunde lesen und inhaltlich erfassen kann. (Ich weiß, man kann sich auch wochenlang mit einem einzigen Gedicht beschäftigen.)
    So ein 16-seitiger Mietvertrag ist nicht so schnell in aller Tiefe überflogen.
    Es geht bei Gedichten um Lesetechniken. Textverständnis. Auch von komplexeren Texten, die nicht in "Alltagssprache" verfasst sind. (Und nebenbei ist ein wenig Literatur und Kultur ja auch nicht so schlecht.

    Zum Thema Krankenversicherung oder nicht:
    Ich schließe immer eine Versicherung für die Gruppe ab, sobald es ins Ausland geht. Da ist ja nicht nur die Behandlung versichert, sondern auch der Rücktransport. (Habe ich glücklicherweise erst 1x benötigt.) So weiß jeder SuS, dass er versichert ist.
    Wenn Eltern mitteilen, dass sie bereits eine private Versicherung haben, ist mir das ziemlich egal (darauf habe ich mich ein Mal eingelassen - eine Schülerin bei einem Austausch mit hohem Fieber traute sich sich prompt drei Tage lang nicht ihrer Gastfamilie zu sagen, dass sie krank war, weil sie dachte, sie sei nicht versichert... auf solche Spielchen habe ich keine Lust mehr). Zumal die Gruppentarife für Schülerreisen doch wirklich günstig sind (im Vergleich zu den Preisen für individuelle Reisen).

    Das mit der Versicherung stand so in der Zeitung bzgl. Änderungen bei No-Deal-Brexit. Dass das bisher anders ist, ist mir klar.
    Die Frage ist ja: Wie geht's nach dem Brexit weiter. Und da könnte es anscheinend eine Änderung in der Rechtslage geben. Wie das dann umgesetzt wird, ist nicht mein Problem - ich bezweifle, dass die im Krankenhaus o.ä. als erstes einen Nachweis über den Wohnort verlangen werden. Aber warum eigentlich nicht. Und wer nicht im Brexit-Land wohnt, hat keinen Anspruch auf kostenlose Behandlung mehr.

    In den letzten 1-3 Tagen las ich irgendwo interessiert, dass auch bei einem No-Deal-Brexit mittlerweile feststeht, dass
    - kein Visum benötigt
    - der Personalausweis ausreichen
    wird (jeweils in beiden Richtungen).
    Wie das mit SuS ohne Personalausweis (also anderem/Nicht-EU-Pass) ist, stand da nicht.

    Was nicht mehr funtkionieren wird, ist die Krankenversicherungskarte etc. Man wird also auf jeden Fall eine Reisekrankenversicherung abschließen müssen.

    Der Artikel unkte dann aber auch, dass es längere Wartezeiten geben wird an den Grenzen. Zumindest ist wohl mittlerweile geklärt, dass es noch Flüge geben wird (ohne entsprechendes Abkommen dürften die jeweiligen EU-/ Nicht-EU-Fluggesellschaften sonst nicht einmal im anderen Land landen...)

    Und der Artikel blickte positiv auf den seit einiger Zeit verlässlich fallenden Pfund-Kurs...

    (Wie gut, dass meine nächste Schüler-Fahrt nach England erst wieder im nächsten Schuljahr ansteht, aktuell hätte ich auch Bauchschmerzen bei der Planung.)

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