Attest rückwirkend ausgestellt

  • Hallo liebe Community,


    Ich habe eine Frage, auf die ich keine eindeutige Antwort gefunden habe.


    Sachverhalt : Einer meiner Schüler fehlt bereits krankheitsbedingt mehrere Wochen, die nicht alle attestiert sind. Die Formalia zum Schulversäumnis laufen. Heute habe ich ein Attest bekommen, das rückwirkend eine Schulunfähigkeit seit dem 9.12. bis zum Ende dieser Woche bescheinigt.
    Das letzte Attest davor endete am 29.11.


    Meine Frage : Ist das rechtens, dass ein Arzt ein sieben Tage rückwirkendes Attest ausstellen kann? Hat da jemand genauere Info, evtl sogar mit Quelle? Bundesland ist NRW.


    Ansonsten wünsche ich eine entspannte letzte Schulwoche in diesem Jahr :) :nikolaus:

  • Also bei uns reicht es angeblich sogar aus, wenn Eltern rückwirkend krankschreiben. Wenn Mütter alle halbe Jahr einen Brief verfassen, dass ihr Kind am soundsovielten gefehlt habe, darf ich nicht ans Ordnungsamt melden.
    Soll heißen, Ärzte dürfen das nicht, ändert aber nichts für die Schule.

  • Laut dem u. g. Urteil darf ein Arzt nicht rückwirkend krankschreiben (wie Gruenfink schon schrieb: maximal drei Tage im Nachhinein) - dies müsste m. E. auch für SuS gelten:


    https://www.aerzteblatt.de/arc…nfaehigkeitsbescheinigung


    Wir hatten vor Jahren mal den Fall, dass ein Hausarzt eine Woche bis zehn Tage nach den jeweiligen Fehltagen noch AU für mehrere SuS ausgestellt hat. Den hat unser Schulleiter damals bei der Ärztekammer gemeldet. Kurze Zeit später ging dieser Arzt in Pension... 8)

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • War der Schüler zum Beginn seiner Erkrankung beim Arzt? Hat der Arzt ihn also tatsächlich im "richtigen" Moment gesehen?
    Hat der Schüler an der Stelle kein Attest verlangt (weil er es vergessen hat, weil die Attest-Erstellung Gebühren kostet (der Schüler sparen wollte oder kein Geld dabei hatte)?


    Dann wäre mMn die rückwirkende Attesterstellung rechtens. Das Attest wird auf das Datum der Ausgabe datiert, aber die Grundlage für dieses Attest ist ein Arztbesuch zum "richtigen" Zeitpunkt.


    (Man muss da vielleicht unterscheiden zwischen Situationen, in denen Arbeitnehmer zum Arzt gehen - da gehört das Attest einfach mit dazu - und Situationen, in denen Schüler zum Arzt gehen - da gibt es zumeist keinen Attest-Automatismus.)

  • Moin!


    Ich habe aktuell auch einen Fall, der mich tierisch nervt. Ein Schüler hat in diesem Schuljahr noch keine LZK am eigentlichen Termin geschrieben. Auch bei Tests war er nicht da. Nun muss ich jedes Mal einen neuen Termin finden. Bei der letzten war er auch wieder nicht da, leider hat diese Arbeit einen Teil "Hörverstehen", wodurch ich ihn nicht mal einfach in einen leeren Raum setzen kann. Einen Nachschreibtermin gibt es bei uns nicht (mehr). Dieser Schüler darf nur noch mit Attest fehlen. Das hilft jedoch auch nicht, da dann halt ein Attest gebracht wird...

    • Offizieller Beitrag

    @Jazzy82
    Fehlt der Schüler immer nur an einzelnen Tagen und "zufällig" an den Tagen der LZK oder ist er auch vorher oder hinterher krank? Falls er nämlich nur an den Tagen der LZK fehlt, wäre dringend ein Gespräch mit den Eltern erforderlich, weil es sich dabei ganz sicher nicht um Zufälle handelt. Und wie gesagt: Atteste bzw. die Erkrankung kann man bei entsprechend berechtigten Zweifeln durch den Amtsarzt überprüfen lassen.

  • Atteste bzw. die Erkrankung kann man bei entsprechend berechtigten Zweifeln durch den Amtsarzt überprüfen lassen.

    und dann? Also ohne Ironie, hat das bei einem deiner Schüler*innen gefruchtet?


    Ich versuche im Elterngespräch auf eine Beratung hinzuwirken, weil letztlich die Eltern Hilfe brauchen, die ihr Kind morgens nicht aus dem Bett kriegen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe das bislang nie anwenden müssen und auch nie anwenden wollen. Der Umstand, dass ich auf entsprechende rechtliche Möglichkeiten hinweise, ist nicht zwingend ein Hinweis auf meine persönliche Meinung dazu.
    Aus meiner Erfahrung als Stufenberater kann ich sagen, dass Schulverweigerer in der gymnasialen Oberstufe sich früher oder später so ins Abseits geschossen haben, dass sie in der Regel im Verlauf der Q-Phase wiederholen mussten und dann auch im zweiten Anlauf gescheitert sind. Das lag oft daran, dass diese Jugendlichen keinen Plan für ihr Leben hatten, kein Ziel, keine Orientierung, in welche Richtung sie beruflich gehen wollen. Damit gekoppelt war oft eine hohe Antriebslosigkeit. Pro forma war man dann lieber Schüler, weil man dann den institutionellen Rahmen Schule als scheinbaren Haltgeber hatte und sich einreden konnte, man würde ja eines Tages Abitur machen.
    Da brauchte man dann weder eine (unzulässige) Attestpflicht noch eine amtsärztliche Untersuchung anzuordnen. Planlosigkeit ist ja keine Erkrankung, es sei denn, sie ist Folge einer Depression oder ähnlichem.

  • und dann? Also ohne Ironie, hat das bei einem deiner Schüler*innen gefruchtet?
    Ich versuche im Elterngespräch auf eine Beratung hinzuwirken, weil letztlich die Eltern Hilfe brauchen, die ihr Kind morgens nicht aus dem Bett kriegen.

    Also bei uns hat es in der Grundschule gerade gefruchtet. Das Kind sollte nicht mit zum Schwimmen, weil es angeblich eine Allergie kriegen könnte. Geht generell nur mit Attest. Kinderarzt hat es ausgestellt, Mutter sollte seit Schuljahresbeginn mit dem Kind zum Amtsarzt. Hat nie funktioniert. Nun geht das Kind plötzlich ab Januar doch schwimmen (blöd nur, dass alle anderen natürlich nun ein halbes Jahr mindestens Vorsprung haben).

  • @Jazzy82
    Fehlt der Schüler immer nur an einzelnen Tagen und "zufällig" an den Tagen der LZK oder ist er auch vorher oder hinterher krank? Falls er nämlich nur an den Tagen der LZK fehlt, wäre dringend ein Gespräch mit den Eltern erforderlich, weil es sich dabei ganz sicher nicht um Zufälle handelt. Und wie gesagt: Atteste bzw. die Erkrankung kann man bei entsprechend berechtigten Zweifeln durch den Amtsarzt überprüfen lassen.

    Das Kind fehlt häufig, aber ganz sicher bei allen Leistungsüberprüfungen. Mit den Eltern wurde bereits gesprochen, die haben keinen Einfluss auf den 10. Klässler mehr. Dieses Verhalten ist erst seit diesem SJ so auffällig. Das Kind ist auch nicht in meiner Klasse, ich bin nur eine Fachlehrerin.

    • Offizieller Beitrag

    Das mit dem fehlenden Einfluss ist eine häufige Entschuldigung. Letztlich sind die Eltern aber in der Pflicht, für den regelmäßigen Schulbesuch zu sorgen. Hier kommt man aber allem Anschein nach auch mit rechtlichen Konsequenzen nicht weit. Der schulpsychologische Dienst könnte hier ggf. helfen.

  • Wenn Mütter alle halbe Jahr einen Brief verfassen, dass ihr Kind am soundsovielten gefehlt habe

    Sowas würde bei uns nicht akzeptiert. Bei uns gilt die Regel, dass schriftliche Entschuldigungen oder Atteste spätestens 14 Tage nach dem Ende der Krankheit vorliegen müssen oder nicht mehr akzeptiert werden.

    Das mit dem fehlenden Einfluss ist eine häufige Entschuldigung. Letztlich sind die Eltern aber in der Pflicht, für den regelmäßigen Schulbesuch zu sorgen. Hier kommt man aber allem Anschein nach auch mit rechtlichen Konsequenzen nicht weit.

    Bei mir hat ein Absentismusverfahren mit Bußgeldforderung auch in der 10. Klasse schon geholfen. Da haben sich die Eltern meinen Hilfsangeboten ebenfalls entzogen und sich auf den Standpunkt gestellt, sie hätten keinen Einfluss mehr darauf, ob die 16 Jährige Tochter zur Schule geht oder nicht. Das Bußgeld hat dann anscheinend ein mittleres Loch ins Familienbudget gerissen und plötzlich hatten die Eltern über Maßnahmen wie Ausgangseinschränkungen, sowie Taschengeld- und Handyentzug doch ganz überraschend wieder Einfluss auf die junge Dame gewonnen.


    Natürlich sollte der juristische Weg nicht das einzige Gleis sein, wie man auf den Schüler einwirkt. Aber er ist auch eine notwendige Sprosse der Eskalationsleiter, die man nicht überspringen kann.

Werbung