Beiträge von Djino

    Hab die Regelung gerade selbst für Niedersachsen gefunden und gerade beim Lesen erfahren, dass ihr in Niedersachsen weniger arbeiten müsst. Ich muss 25 Stunden arbeiten, ihr nur 23.5 Stunden.

    Ohne jetzt genau zu recherchieren, wie das in Sachsen-Anhalt ist:
    In den verschiedenen Bundesländern (und international den verschiedenen Ländern) wird Arbeitszeit / Lehrerarbeitszeit unterschiedlich berechnet.
    Was sich häufig findet, sind Anrechnungsstunden / Entlastungsstunden. In Niedersachsen gibt's davon pro Schule verschwindend gering. (In manchen Bundesländern/Schulformen gibt's welche für den Einsatz als Klassenlehrer, in der Oberstufe, als Fachbereichsleiter, ... - gibt es in Niedersachsen am Gymnasium alles nicht. Wollte man (national oder international; über die Schulformen hinweg) Lehrerarbeitszeit und Lehrergehalt sinnvoll vergleichen, müsste man die verschiedensten Bedingungen/Belastungen/Entlastungen aufführen und miteinander vergleichen... ist hier jetzt nicht Thema.)
    (Zur Einschätzung: Ich habe einen intensiven Einblick in die Schulsysteme von Niedersachsen, Bremen, Berlin, Thüringen und Italien. Das ist alles "irgendwie anders" - auch wenn es auf den ersten Blick ganz wunderbar miteinander vergleichbare "Kennzahlen" zu geben scheint. Ist leider nicht so.)

    wie muss es rechtlich abgerechnet werden, wenn man dauerhaft (min. 1 Monat) eine neue Lerngruppe unterrichte

    Man kann bei der Landesschulbehörde ein freiwilliges Arbeitszeitkonto beantragen.

    Man "darf" in einem Schuljahr mehr Stunden arbeiten (lt. regulärem Stundenplan), muss dann aber in Zukunft das Ganze wieder abbummeln (Plus-/Minusstunden).

    Gezählt wird zumeist mangels etwas Neuerem nach dem "Erbsenzählererlass". Ist eigentlich außer Kraft gesetzt. Wird auch von der LSchB zitiert (in Auszügen), wenn es der LSchB passt...

    Tatsächlich werden danach Überstunden nach absoluten Stunden eines Monats berechnet - und wie schön, dass es fast jeden Monat auch mal eine Ferienwoche gibt, eine Klasse außerhäusig ist, ... & deshalb Überstunden fast nie eine "kritische" Masse erreichen.

    Die "Abrechnung" der geleisteten Arbeit (nicht nur Mehrarbeit) kann man natürlich monatlich dokumentieren (ist ein Haufen Aufwand für alle Beteiligten, inkl. der einzelnen Lehrkraft). Man kann (wenn man seinem Vertretungsplaner / dem Vertretungsprogramm traut...), sich auch darauf einigen, das nicht zu tun. (Denn rund um das Abitur und das Betriebspraktikum sammeln so manche Kollegen unsäglich viele Minusstunden an, die sich nur durch viel (dokumentierte) Mehrarbeit wieder "einfangen" lassen. Wenn man kollegiumsintern nicht zählt, bei Bedarf aber für den Landesrechnungshof per Knöpfchendruck aus dem Vertretungsprogramm heraus eine Statistik zaubern kann, kann das durchaus entspannend sein...)

    Wird da nicht das Selbstverständnis des Gymnasiums ausgehebelt, wenn man am Gymi fachfremd unterrichten darf? Also irgendetwas, was man im Studium nie gemacht hat?

    Hängt vielleicht damit zusammen, was da "fachfremd" unterrichtet werden soll / wie man fachfremd versteht. Das, was man in einem Bundesland studiert, mag in einem anderen Bundesland zu anderen Fachzusammenhängen führen.
    (Ich denke da jetzt an die Kollegen, die bei uns Politik-Wirtschaft unterrichten, in ihrem "ursprünglichen" Studienbundesland aber auch ganz normal Ethik/Werte und Normen/Erdkunde unterrichtet hätten. Da müssen dann ja auch entsprechende Studienanteile mit vorhanden gewesen sein.
    Und ich denke an die Kollegen, die ein naturwissenschaftliches Fach (Physik oder Chemie) studiert haben und dann darum bitten, in den Jahrgängen 5 und 6 auch mal in Mathematik eingesetzt zu werden.)

    Mein Eindruck: Am Gymnasium überwiegt wohl eindeutig das Fachlehrerprinzip, während an anderen Schulformen wohl häufig versucht wird, das eine Lehrkraft möglichst mehrere Fächer in einer Klasse unterrichtet. (Mit dem Hintergedanken, dass die pädagogische Arbeit manchmal wichtiger ist als der fachliche "Tiefgang" der unterrichtenden Person.)
    Ist aber sicher relativ - wenn jemand mit zwei "Hauptfächern" am Gymnasium in einer 5./6. Klasse Klassenlehrer ist, dann sind das auch locker 10 der 30 Unterrichtsstunden in der Klasse.

    Eine Schulleitung wäre wohl gut beraten, egal an welcher Schulform, die Lehrkräfte angeben zu lassen, welche Fächer sie sich vorstellen könnten, zu unterrichten - und welche besser nicht...
    Wenn sich der Bedarf in einem Fach andeutet, kann man (ob allgemein in einer Dienstbesprechung oder gezielt in der Anpsrache einzelner Fachgruppen oder Personen) ja auch die Bereitschaft erfragen, ein bestimmtes Fach fachfremd zu unterrichten. Einige unserer Kollegen gehen auch den umgekehrten Weg und sprechen die Schulleitung darauf an, dass sie doch gern Fach X unterrichten würden (etwa, um mit einer sonst "ungünstigeren" Fächerkombination auch mal im Klassenlehrerteam mitarbeiten zu können).

    @Eddie: Man kann einer anderen Meinung sein, ohne andere Menschen beleidigen zu müssen - das schaffst auch du. Wie würdest du einem Kind beibringen, dass es den Sportunterricht mitmachen muss, obwohl es in dem Fach schlecht ist und darüber hinaus eine deutliche Abneigung dagegen? Weil seine Meinung im Prinzip nicht zählt, es aber physisch dazu in der Lage ist? Klingt für mich nicht sehr tolerant .

    Dann entfernen wir uns doch mal vom Fach Sport.
    Wie wär's mit Kunst. Oder Deutsch. Sind ja auch Fächer, die man können und mögen kann. Oder auch nicht.
    Sehbehinderte Schüler erreichen in diesen Fächern ohne Nachteilsausgleich häufig schlechtere Ergebnisse, weil sie Dinge nicht wahrnehmen können oder deutlich länger benötigen, die notwendigen Informationen aufzunehmen.

    Ich fordere hiermit, dass Nachteilsausgleiche wie Sehhilfen, etwa in Form in Form von Brillen, ab sofort an Gymnasien nicht mehr zulässig sind!
    (gilt natürlich für Schüler und Lehrer gleichermaßen)

    Du kannst den Schüler auffordern, dir das Handy freiwillig (!) auszuhändigen. Du darfst es ihm keinesfalls gegen seinen Willen "wegnehmen". Das darfst du nur, wenn "Gefahr im Verzug" ist, der Schüker z.B. mit einem gefährlichen Gegenstand hantiert. Das trifft auf ein Handy wohl kaum zu.

    "Keinesfalls" ist zu weit formuliert - auch ein Handy kann ein "gefährlicher Gegenstand" sein. Man darf durchaus (und MUSS teilweise sogar) das Handy wegnehmen - wenn die Umstände es erfordern.
    Beispiel: Ein Schüler macht nach dem Sport Fotos in der Umkleidekabine. Da ist das Recht der anderen Schüler, dass keine Nackfotos von ihnen durch die Welt getragen werden, größer als das Recht, sein Handy zu behalten. (Man könnte natürlich gemeinsam auf die Polizei warten, aber wenn die auf sich warten lässt, dann verlässt der Schüler auf gar keinen Fall den Raum mit Handy, nicht mal, um nur kurz auf die Toilette zu gehen...)

    Bei uns lautet die Regelung mittlerweile, dass es außerhalb der Unterrichtsstunden "geduldet" wird. Während des Unterrichts soll das Handy (und vergleichbare Geräte) stumm und in den Flugzeugmodus geschaltet sein.
    Bei nicht "sachgerechter" / störender Nutzung haben wir in der Regelung daran erinnert, dass störende Gegenstände (also auch Handys) eingezogen werden können und in der Regel zum Ende des Unterrichtstages wieder ausgegeben werden.

    Vorschreiben wollte ich niemandem etwas, zumindest hatte ich gegenteiliges vor.

    Hatte ich auch nicht so verstanden :)
    Ich meine ja nur, dass deine Kollegen das missverstehen / "in den falschen Hals" bekommen können. Da muss man (je nach Kollegen / Kollegium) vorsichtig agieren und kommunizieren. Zu Vieles geht bei Ankündigungen etc. verloren :(

    und ob es unter Umständen Schulen gibt, die ein funktionierendes Konzept haben

    Wir haben ein Konzept (auch ein durchaus durchdachtes). Aber auch in diesem Konzept kann man nur das an Ressourcen erwähnen / verwenden, was zur Verfügung steht. Und das ist wirklich das Problem.

    Dass wir eines haben, liegt vielleicht auch daran, dass wir seit gut 15 Jahren Integration / Inklusion betreiben (das Kind hat ja mit der Einführung von Neusprech einen anderen Namen erhalten). Die meiste mediale Aufmerksamkeit hat tatsächlich die (dann noch) Integration von mehreren GB-Schülern erhalten.
    (Eigentlich gab es (zielgleich) integrativ beschulte Schüler auch davor immer wieder mal, auch schon vor 50 Jahren, wie ich bei Schulführungen ehemaliger Abiturienten erfahren habe. Ist vielleicht der Vorteil der ländlichen Lage, wo ansonsten weite Anfahrtswege auf Schüler zur nächsten Förderschule notwendig gewesen wären.)

    Wenn du das Gefühl hast, dass es an deiner jetzigen Schule nicht alles rund läuft: Wie wäre es mit einem Zwischenschritt, bevor ein Konzept erstellt wird. Vielleicht nennt man das Arbeitspapier, Handlungsempfehlungen, Hinweise, Hilfestellungen oder so ähnlich. Einfach auf einer A4-Seite ein paar Stichpunkte. Von denen aus man dann irgendwann mal weiter arbeiten kann.

    Ich kann dir aber nur empfehlen, das mit Bedacht anzugehen: Da kommt jemand Neues an die Schule / Schulform, ist noch in der Ausbildung, kennt die Strukturen / systemischen Zwänge noch nicht in ihrer Gänze - und will den Kollegen vorschreiben, wie das zu laufen hat? Das kann missverstanden werden, auch wenn's gut gemeint ist. Eine vorherige Absprache mit Verantwortlichen, vielleicht in Richtung von "Ich war neu und hätte mir in dieser 'besonderen' Klasse zu Anfang ein paar Hinweise und Leitlinien gewünscht" könnte helfen. Bei uns müsen Referendare für das Schulleitungsgutachten eine kurze Arbeit im schulischen Zusammenhang schreiben. Vielleicht wäre das ein "Aufhänger", der dann nicht zum "Aufreger" führt?

    Nachteilsausgleiche werden (außer in Ausnahmefällen) ohne professionelle, d.h. sonderpädagogische, Hilfe verfasst.

    Weil sonderpädagogische Hilfe nur in Ausnahmefällen und nur für wenig Zeit zur Verfügung steht :(
    (Konkret bedeutet das, dass im Bereich Hören und Autismus 1-2x pro Jahr eine entsprechend ausgebildete Lehrkraft bei uns in der Schule vorbeikommt, im besten Fall in 1-2 Stunden den entsprechenden Schüler anhospitiert und danach mit dem Klassenlehrer und Inklusionsbeauftragten ein einstündiges Beratungsgespräch führt.)


    Klassen, in denen Kinder mit Förderbedarf beschult werden, haben z. T. bis zu 30 SuS.

    Der Klassenteiler liegt hier in NDS bei 30 - wenn's 31 sind, bekommen wir keine zusättzlichen Stunden, um eine weitere Klasse einzurichten. "Anerkannte" Inklusionsschüler zählen doppelt - da wären dann "nur" 29 Schüler im Raum. (Ausnahme: Unterricht in Kursen (Religion, Fremdsprachen) in Klasse 5-10: Da liegt der Klassenteiler bei 32. Heißt analog, ein Französisch-Kurs mit einem I-Schüler hat dann maximal 31 Schüler).


    Der Austausch zwischen Fachkollegen und Sonderpädagogen mit entsprechenden Schwerpunkten existiert quasi nicht.

    Siehe professionelle Hilfe. Könnte natürlich daran liegen, dass die uns zugewiesenen Sonderpädagogen jeweils rund 30 inkludierte I-Schüler im Umkreis von ca. 80 km betreuen und an ihrer verbliebenen Förderschule noch Klassenlehrer sind...


    Individuelle Förderung im Unterrichtsalltag ist nur unter höchster Anstregung und mit Wohlwollen der Lehrkräfte möglich.

    Du schreibst es: "höchste Anstrengung".
    Das hat mit Wohlwollen nicht unbedingt was zu tun, sondern auch ganz viel mit dem eigenen Überleben. Je näher ein I-Schüler am Rest der Klasse dran ist (= zielgleiche Beschulung), desto einfacher/umsetzbarer ist die individuelle Förderung.

    Was man nicht vergessen darf: Die Förderschulen hatten Förderschwerpunkte. Die Lehrkräfte dort haben jahrelang einen entsprechenden Schwerpunkt studiert und dann genau einen Schwerpunkt, auf den sie sich in ihrem Berufsleben konzentrieren, weiterbilden, Materialien sammeln etc. (ja, ich weiß, es gibt auch Mehrfachbehinderungen, auch an Förderschulen).
    Bei der Inklusion an der Regelschule treffe ich in der einen Stunde auf den (Kanner oder Asperger) Autisten (und werde da zum "Experten"), in der nächsten Stunde auf zwei Schüler mit Hörgerät / Implantat (und werde da zum "Experten") und in der Stunde darauf auf den Schüler mit ADHS (und werde da zum "Experten"). Will ich die alle bedarfsgerecht individuell fördern, muss ich mich intensiv in drei verschiedene Fördergebiete einarbeiten. Und genau da kommt wieder die von dir erwähnte höchste Anstrengung ins Spiel...

    Nehmen wir mal die miesesten Werte aus NRW:
    Förderschule Lernen 14
    Realschule 28

    Die mir bekanntesten miesesten Werte aus NDS:
    Förderschule Hören 8 Schüler pro Klasse
    Gymnasium 32 Schüler pro Kurs (z.B. Religion oder Latein, ansonsten 30+1 pro Klasse)

    Inklusionsschüler zählen tatsächlich doppelt. Würde bei 8 Inklusionsschülern in einem Kurs dazu führen, dass dieser mit 16 weiteren Schülern (insgesamt also 24) "aufgefüllt" würde.

    Geldsparmodell eben.

    Eltern oder Schülern meine Nummer zu geben, habe ich nie auch nur in Erwägung gezogen.

    Ich war mal in der Vergangenheit dem Beispiel der Kollegen gefolgt... mit mehrfach sehr merkwürdigen Resultaten. Jetzt steht meine Telefonnummer auch nicht mehr im Telefonbuch...

    Eltern können jederzeit im Sekretariat anrufen & um Rückruf bitten. Wenn das Sekretariat nicht besetzt ist, dann kann man eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.
    Außerdem ist jede Lehrkraft mit eigener, dienstlicher E-Mail zu erreichen. Wer kommunizieren will, der schafft das auch ohne die private Telefonnummer des Physiotherapeuten (äh, ich meine der Deutschlehrerin - ist aber an der Stelle doch irgendwie identisch, oder nicht?)

    Die Arbeit macht viel Freude ist aber auch mit erheblichem zeitlichen Aufwand verbunden.

    Mein Erfahrungswert ist, dass die Betreuung der Homepage, der EDV sowie die Erstellung von Publikationen von Außenstehenden (die keine Ahnung haben...) als etwas gesehen werden, was nicht so viel Arbeit macht. Das macht man als PC-Freak doch nebenbei... Wenn möglich, kann man das mal sichtbar machen (PC-Raum für mehrere Stunden am Stück sperren und Wartungsarbeiten durchführen, vorher entsprechend auf den Ausfall hinweisen). Rechner im Sekretariat verwenden, um am Vormittag ungestört mal die Homepage zu aktualisieren. Entlastungsstunden gibt es dann vielleicht immer noch nicht (weil keine vorhanden)...

    Vielleicht kann man das als Arbeitsgemeinschaft "tarnen": Je nachdem, welche Schüler man engagiert bekommt, können die evtl. tatsächlich wöchentlich an der Homepage mitarbeiten - oder man trifft sich nur monatlich mit den SuS zu "Redaktionssitzungen", arbeitet in den anderen Wochen als Administrator im Hintergrund ohne SuS.

    Grundschulen haben dafür 4 !! Entlastungsstunden.

    Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Entlastungsstunden ist auch stark abhängig vom Bundesland. Und von der Schulgröße.
    An meinem Gymnasium in Niedersachsen bekommen wir keine 20 Entlastungsstunden...
    Da kann nicht mal jeder Klassenlehrer der Klassen 5-10 eine Entlastungsstunde erhalten.
    Oder sollten die stattdessen an diejenigen gehen, die durch die Abiturkorrektur besonders belastet sind? Da sind's aber wieder zu wenige Entlastungsstunden - nicht jeder bekommt eine ab.

    Da werden dann Halbe, Drittel und Viertel Entlastungsstunden verteilt. Je nach wahrgenommener und vermuteter Belastung.

    Grundsätzlich: Wenn etwas für Außenstehende relevant ist, dann darf es auf die Homepage. (Das sind bei Personen dann Ansprechpartner mit nach außen hin relevanten Aufgaben, z.B. muss die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten auf der Homepage zu finden sein...)

    Für viele Fragen hilft googlen... https://www.lfd.niedersachsen.de/themen/schulen…ulen-56175.html

    Einige Stichworte:

    Bilder: Die abgebildete Person muss zustimmen (gilt für Schüler & "Feld-, Wald- und Wiesen-Lehrkräfte")

    Vertretungsplan: In passwortgeschütztem Bereich. Sowohl als Aushang in der Schule als auch auf der Homepage empfiehlt es sich, zwei Versionen zu haben: Eine für das Lehrerzimmer mit mehr Informationen, eine für Schüler mit weniger Informationen. (Aber z.B. hier wird deutlich, dass die Frage nach Öffentlichkeit & Schulorganisation gar nicht so einfach zu beantworten ist: Der Aushang in der Schule (gerade einer großen) ist bereits sehr öffentlich, aber ohne ist sicher kein Schulbetrieb möglich. Ich möchte darum wetten, dass Schüler so manchen Vertretungsplan fotografieren und in der WhatsApp-Gruppe posten - da ist es besser, dass die Schule das online passwortgeschützt bereitstellt, dann wird es wahrscheinlich weniger digitale Kopien geben, die dauerhaft auf Handys etc. schlummern...)

    Unterrichtsverteilung: Ist sowieso doof, so detaillierte Daten auf der Homepage zu haben. Alles, was an aktuellen Daten da ist, muss beim nächsten Stundenplanwechsel (längerfristige Erkrankung, Schwangerschaft, Wechsel der Referendare, Abordnungen, ...) wieder aktualisiert werden. Sollte nicht auf die Homepage.

    Wer entscheidet? Die gesetzlichen Vorgaben. Die schulorganisatorischen Vorgaben. Die einzelne, betroffene Person. Nicht das Kollektiv (also kein Gruppenzwang, wenn ein Kollege auf dem Kollegiumsfoto für die Homepage nicht erscheinen möchte).

    Habe ich schon erlebt. Ein Kollege ist seit vielen Jahren für so etwas freigestellt - und aktualisiert seinen Antrag jedes Jahr wieder (der jedes Jahr wieder genehmigt werden muss).
    So ein Antrag muss durch die Schulleitung befürwortet werden & wird dann in der Landesschulbehörde genehmigt. Diese Genehmigung ist aber kein Automatismus. Was hilft, ist, wenn für das System Schule auch was "dabei rausspringt" - das schreibst du dann in deine Antragsbegründung mit rein... Also vielleicht erwirbst du im Ausland ja weitere Sprachkenntnisse, um dann in Zukunft deine Sachfächer auch bilingual unterrichten zu können. Oder knüpfst Kontakte, die zu einem späteren Austausch führen können. Oder erwirbst vertiefte Einblicke und Kenntnisse in einem Fach, das du derzeit sowieso unterrichtest, aber fachfremd.
    Im Zweifel musst du dir evtl. auch überlegen, wie wichtig dir der Gang ins Ausland ist. Manchmal wird ein Antrag ja abgelehnt, weil's derzeit irgendwie nicht in die Unterrichtsverteilung passt, irgendwer anderes bereits ein Sabbatjahr angemeldet hat, ... Da könntest du natürlich deutlich machen, dass du sowieso weg sein wirst - entweder für ein Jahr oder ganz (Antrag auf Sabbatjahr, hilfsweise Kündigung). Wenn man wirklich nicht auf dich verzichten kann, dann vielleicht besser für nur ein Jahr statt dauerhaft...

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