Beiträge von Djino

    Das Problem an der Stelle ist nicht unbedingt das Medium: Die drei Schüler S1, S2 und S3 könnten der behüteten S4 ähnliches in gedruckter Form zeigen. Insofern wäre die Forderung nach der Kontrolle von Handy-Inhalten hier zu kurz gegriffen... (Wie wär's mit 'nem intensiven Blick/in alle Schultaschen, bevor SuS in die Pause gehen?)


    Aus diesem Grund / dieser Befürchtung heraus ist ein Verbot von Smartphones auf dem Schulhof unsinnig: Wer wirklich Verbotenes tun will, findet dafür andere Mittel und Wege. Andererseits kann man mit erlaubter Handynutzung schneller unterscheiden zwischen den "Normalnutzern", die jetzt völlig frei in Sichtweite der Lehrkraft Multi-Player-Spiele spielen - und denen, die sich immer noch mit dem Handy in irgendwelchen Ecken rumdrücken und bei Näherkommen der Lehrkraft das Handy schnell wegpacken, den Ton leiser stellen o.ä. Falls ich da dann tatsächlich einen begründeten Verdacht habe, bitte ich die Polizei um Amtshilfe... (und schon allein das Wissen um dieses Vorgehen schreckt so manchen "Kreativ-Nutzer" davon ab, die gefühlte Freiheit auf dem Schulhof zu missbrauchen).

    Stehen die Stunden regulär im Stundenplan der jeweils Beteiligten?
    Das wäre hilfreich, damit alle, die zur der Teamsitzung kommen müssen/ sollten, zu dem Zeitpunkt keine regulären Unterricht haben & so ein "vernünftiger" Zeitpunkt jede Woche zur Verfügung steht.
    Und dann können die Mitglieder des Teams entscheiden, diese Möglichkeit z.B. alle zwei Wochen zu nutzen (und es ist halt Pech, wenn der Vertretungsplaner an der Stelle die freundlicherweise geschaffene Möglichkeit beschneiden muss, weil er keine anderen Optionen mehr hat).
    (Ähnlich geht es vielleicht Mitgliedern anderer Gremien, die ebenfalls gemeinsame Stunden im Stundenplan haben, um gemeinsame Aufgaben zu erfüllen.)

    Falls die Sonderpädagogen zur Beratung der Lehrkräfte an den Sitzungen teilnehmen, dann kann ich übrigens durchaus verstehen, dass das bei denen anders abgerechnet wird als bei den "regulären" (in Ermangelung eines besseren Begriffs...) Lehrkräften. Die Beratung ist (zumindest bei uns, wo das leider nur ca. 1x pro Halbjahr stattfindet) eine der wichtigsten Aufgaben.

    "mildernde Umstände"-Faktor

    Ein Nachteilsausgleich wird nicht gewährt, wenn die Ursache der schlechteren Noten durch den Schüler selbst zu vertreten ist. Nicht gefrühstückt? Selbst schuld. LRS seit Jahren bekannt und nicht einmal zur Therapie gegangen? Na dann schreib doch deine schlechteren Noten. Brille zu Hause vergessen? Und das nicht zum ersten Mal? Schau doch mal, was das für notentechnische Konsequenzen hat.

    Eine "Mitleids-Bessere-Note", nur weil jemand die Anforderungen nicht erfüllen kann, ist mit dem Nachteilsausgleich nicht gemeint. (Wenn der eigene Erfahrungshorizont diese Beobachtung bei Kollegen ist, dann kann ich gut verstehen, dass man gegen diese Art des Nachteilsausgleichs ist. Mir geht es um den "echten", der einem z.B. teilweise gelähmten Schüler sinnvolles Arbeiten ermöglicht.)

    Und um mal zum Thema leichte Sprache zurückzukommen:
    Wenn Texte dauerhaft für einen Schüler umgeschrieben werden müssen, damit der Unterrichtsinhalte verstehen und mit ihnen arbeiten kann, wäre dieser Nachteilsausgleich an meiner Schulform ein Abweichen von den Leistungsanforderungen, der Schüler würde dann (bei Vorliegen einer entsprechenden Behinderung, die wahrscheinlich schon vor Anmeldung an der Schule bekannt war) wohl zieldifferent inklusiv beschult.
    Wenn es sich dahingegen um einen Schüler handelt, der noch die deutsche Sprache erlernt und zu Beginn der Teilnahme am regulären Unterricht auf der Grundlage von Texten in leichter Sprache arbeitet, um überhaupt Unterrichtsinhalte zu verstehen, dann ist das ein vorübergehender, durchaus legitimer Nachteilsausgleich (genauso wie etwa die Gewährung von mehr Zeit, um Texte zu verstehen / zu verfassen).

    (Zumindest in meinen Fächern.)

    Ich denke, das hier ist wirklich wichtig zu beachten. Wir haben hier alle unterschiedliche Fächer & Schulformen (und Bundesländer: in meiner Schulform & meinem Bundesland ist Dyskalkulie als Grund für einen Nachteilsausgleich ausgeschlossen... und von einem x-beliebigen Arzt würden wir das auch nicht akzeptieren (wo hat der seine Qualifikation her, um Dyskalkulie oder LRS zu bescheinigen???)...)


    Kurz gesagt bin ich der Meinung, dass dieser Schüler mit dem Dreier - und damit, wie alle anderen behandelt zu werden - gut leben kann.

    Grundsätzlich würde ich ja zustimmen, aber... (das aber musste jetzt ja kommen ;) ) :
    Ein Schüler, der aufgrund einer Behinderung/Einschränkung unter gleichen Bedingungen eine bessere Leistung bringt als so manch andere faule Socke, der hat mMn deutlich mehr Leistung gezeigt als eben jene fS... Und wenn dieser Schüler mit 10 Minuten mehr Zeit oder einer etwas anderen (gleichwertigen!) Aufgabenstellung eine Zwei erlangt, dann halte ich das für sehr gerechtfertigt...

    Für mich bedeuten diese Maßnahmen eine Änderung des Anforderungsprofils. (Gerade bei modernen Bildungsplänen mit dem Fokus auf Kompetenzen statt Faktenwissen.)

    Darf man das übersetzen als: "Der Schüler kann nicht (ausreichend) hören / sehen / sich uneingeschränkt bewegen = er erfüllt (egal an welcher Schulform) nicht die Anforderungen"?

    Meines Erachtens bleibt durch solche Maßnahmen das Anforderungsprofil nicht unberührt.

    Doch - wenn du es als Lehrkraft entsprechend einrichtest, dann schon.

    Um einige Beispiele zu benennen:
    "veränderte Inhalte für Tests und Arbeiten" - wenn ein Schüler nicht hören kann, dann bekommt der in Englisch kein Listening Comprehension sondern ein Reading Comprehension (und nicht nur einfach den Hörtext, denn der ist geschrieben deutlich zu einfach -> das Anforderungsniveau muss gewahrt bleiben, du wählst als Lehrkraft aus!)

    "angepasster Zeitrahmen" - ein LRS-Schüler benötigt vielleicht einen Moment länger, um den Ausgangstext / die Aufgaben zu erfassen - ist dann aber in der Lage, den geforderten Anforderungen voll zu entsprechen. Deine Aufgabe als Lehrkraft ist es wieder, einzuschätzen, wieviel Text (das sind auch Zahlen...) in deiner Arbeit vorkommt / abgeliefert werden muss & wie viel zusätzliche Zeit für eine Wahrnehmungsschwäche angemessen ist. (Und ein Schüler, der die Antworten nicht kennt, würde auch mit vielen Stunden mehr nichts anfangen können. Mehr Zeit ist da kein Vorteil...)

    "andere Gewichtung der schriftlichen, mündlichen u. praktischen Noten" - wieder: ein Schüler, der nicht sprechen kann (statt Hören nehme ich jetzt mal den Mutismus als Beispiel), kann wohl nicht so viel mündlich beitragen. Dann soll der eben Unterrichtsergebnisse auf Folie schreiben, das ist dann die Grundlage für die Ergebnissicherung am Polylux. Ein Schüler mit einer Hemiparese wird praktische Arbeiten langsamer, mit weniger Exaktheit, nur mit zusätzlichen Hilfsmitteln oder auch gar nicht ausführen können. Da ist eine andere Gewichtung zulässig. Als Lehrkraft kannst du wiederum in der Klassenarbeit das Zeichnen von Dreiecken nicht als Aufgabe stellen und stattdessen einen "theoretische" Annäherung an das Problem abfragen. Du legst die Aufgabe fest & stellst sicher, dass das Anforderungsprofil vergleichbar bleibt.

    Beachten sollte man, dass es sowohl die Leichte Sprache als auch die Einfache Sprache gibt. In manchen Situationen haben beide ihre Berechtigung.


    Zum Beispiel sollte die Vorstellung des Förderangebots Deutsch als Fremdsprache wohl besser in leichter oder zumindest einfacher Sprache verfasst sein: Kinder, die zu wenig Deutsch sprechen, haben zumeist auch Eltern, die noch weniger Deutsch sprechen. Damit die Information ankommt (und die Fördermaßnahme regelmäßig besucht & unterstützt wird), sollten Eltern verstehen, was da angeboten wird / die Eltern sollten da nicht abhängig sein von der Übersetzung durch ihre Kinder (die dann vielleicht dazu raten, das Kind davon abzumelden / nicht anzumelden...)

    Es war einmal (bis vor ca. 5 Jahren):
    Analoge Listen, in die Fachlehrer eintragen. Klassenlehrer übertragen alle Noten aller Fächer in das Zeugnisprogramm. Für die Konferenz / Besprechung der Noten übertragen die Klassenlehrer die "interessanten" Fälle (Überspringer, Abstimmungsfälle, Sitzenbleiber) per Hand auf eine Folie, die dann auf dem OHP präsentiert wird. Nach der Konferenz übertragen Klassenlehrer für die fortlaufende Dokumentation alle Noten per Hand in Listen für die einzelnen Schüler (letzteres zugegebenermaßen ist bereits ca. 8 Jahre her).

    Jetzt:
    Jeder Fachkollege trägt selber am jeweiligen Jahrgangs-PC ein (es stehen also für 8 Jahrgänge 8 Rechner zur Verfügung). Bis zu einem bestimmten Termin, der von den üblichen Verdächtigen nicht eingehalten wird. "Neue" Aufgabe der Klassenlehrer ist also die Jagd nach der verlorenen Note. Präsentation in Zeugniskonferenzen via Smartboard. Anschließend evtl. noch Ergänzung / Korrektur durch Klassenlehrer (die das Protokoll aus der Zeigniskonferenz haben). Dann Ausdruck aller Zeugnisse durch einen Kollegen. Die einzelnen Fachnoten werden in einer Liste (Ausdruck) durch die Fachkollegen spaltenweise abgezeichnet / legitimiert.
    Hat zur Folge, dass der Termin der Zeugniskonferenzen sechs Tage vor Ferienbeginn liegt, der letzte der Termin der Eintragung 2,5 Werktage davor. Vorher war das (benotete) Schuljahr (in dem man noch Schüler zur Arbeit motivieren konnte...) deutlicher verkürzt durch die nicht-digitalen Verwaltungsarbeiten.

    (Das "neue" Verfahren funktioniert (auch ohne längere Wartezeiten) natürlich erst, seitdem wir für 50+ "Angestellte" mehr als zwei Verwaltungs-PCs zur Verfügung haben, die während dieses Zeitraums nicht am Internet/Netzwerk hängen dürfen...)

    WA schreiben und anrufen sei ja nun nicht verboten...

    Man beachte, dass dies alles nur möglich ist, weil dort unrechtmäßig (oder auch nur versehentlich) erlangte private Daten verwendet werden. Dem Vater als Polizisten hätte das von Anfang an klar sein sollen (und er hätte gar nicht erst nach den privaten Daten fragen dürfen). Spätestens, nachdem die Eltern darauf hingewiesen wurden (durch SL und dich), hätten sie es unterlassen müssen. Tun sie nicht.

    (Analog gedacht: Wenn ich unrechtmäßig an Informationen gelange - z.B. in der Abi-Prüfung - und diese nutze, obwohl ich weiß, dass das nicht so durch den Besitzer der Daten gewollt ist, dann ist das nicht verboten???)

    Du hast vorhin sicherlich von deinem freundlichen Polizisten seine private Handy- und Telefonnummer erhalten, damit du ihn gegen Mitternacht nochmal über deine aktuelle Befindlichkeiten informieren kannst. (Nein, hast du nicht? Dann hatte da wohl bei der Aufnahme deines Anliegens wieder jemand nicht den Unterschied erkannt zwischen dienstlich (= Schultelefonnummer) und privat (= privat)).

    "Spannend" ist ja auch die Wahrnehmung dieser Eltern. Das Kind ist bereits Wiederholer, die Leistungen müssen entsprechend miserabel gewesen sein. Dass der Sohn in der Wiederholung auf einmal zum Genie wird, ist möglich, aber nicht sehr wahrscheinlich. Da hätte es schon viel früher Gesprächsbedarf geben können/müssen. Offensichtlich wurde in den letzten zwei Jahren das aber nicht umgesetzt.
    Und jetzt, zur allerletzten Prüfung, werden die Eltern auf einmal aktiv? Eltern, die an den Leistungen ihres Kindes an ihrem Kind interessiert sind, handeln anders...

    (Nicht, dass das jetzt dein Job oder dein Problem wäre: Aber hat die SL o.ä. schon geprüft, ob er mit seinen bisherigen Leistungen den schulischen Teil der Fachhochschulreife erlangen würde? Und falls ja: Ist das den Eltern bekannt? So ein Gespräch könnte die Eltern vielleicht wieder "einfangen" & dir Ruhe verschaffen...)

    Flexi-Erlass hört sich nach Niedersachsen an...

    Soweit ich weiß, verfallen überzählige Stunden, die sich im Laufe der Jahre angesammelt haben und für die nicht vorab ein freiwilliges Arbeitszeitkonto beantragt wurde.

    (Ist übrigens nicht nur bei BL-Wechsel so, sondern auch bei Pensionierung oder Wechsel von einer Schule zur anderen innerhalb des Bundeslandes.)

    Hat man also z.B. einen dreistündigen Kurs, wird er nur mit 1,5 Stunden im Stundenkonto geführt. Begründung: Die Schüler sind in der Q2-2 ja weg, man gibt also nur ca. 50% der Stunden.

    Gegenbegründung: Wenn ich in der ersten Hälfte des Halbjahres unterrichte, sind das 100% Unterricht. Dann erkranke ich leider längerfristig. Habe also bis dahin 100% unterrichtet, das "Abbummeln" mit Wegfall des 3-stündigen Kurses kann ich aber nicht mehr durchführen, habe also tatsächlich zu viel unterrichtet. Wer denkt an der Stelle an die Gutschrift der Stunden? Und werden diese, sollte ich dauerhaft ausfallen, als Überstunden ausbezahlt?

    Wenn in deinem "Steckenpferd-Fach" eine solche Überversorgung bei euch an der Schule besteht, käme es der Schulleitung doch vielleicht sogar entgegen, wenn du mit einigen Stunden ans Seminar abgeordnet würdest. Die haben momentan doch vielleicht Probleme dich (oder "deinesgleichen") mit ausreichend Stunden überhaupt einzusetzen.
    Kann ja vielleicht auch ein Argument im Gespräch mit der Schulleitung sein, dich in dem Fach einzusetzen und den Weg ins Seminar mit zu unterstützen.

    Bei uns ebenfalls Erfahrungen wie bei Zirkuskind. Funktioniert also.

    (Und die Aufhebung beseitigt so manchen Konflikt innerhalb des Kollegiums, denn der eine sammelte vorher ganz gewissenhaft jedes zu viel benutzte Handy ein während ein anderer geflissentlich drüber hinwegsah - und der eine dem anderen Vorwürfe machte, dass er nicht die Umsetzung der Hausordnung einforderte.
    Außerdem stellt sich so deutlich seltener die Frage nach der theoretischen Haftung, sollte ein Schülerhandy einen Kratzer bekommen.)

    Einfacher ist die Verwendung des generischen Maskulinums (von dem sich eigentlich keine vernünftige Frau ausgeschlossen fühlt), aber wenn es denn hilft, soll eben ein generisches Femininum eingeführt werden.

    Stimmt. So ein genereisches Femininum hat durchaus Vorteile. Zumal das Maskulinum ja eigentlich auch nur die Schwundform ist. (Eigentlich ist z.B. "Lehrerinnen" die "richtigere" Variante, "Lehrer" steckt mit drin und nur aus Faulheit ist das verkürzt worden.)

    (So die durchaus scherzhafte, teils auch ernst gemeinte Argumentation einer Sprachwissenschaftlerin (Luise F. Pusch).)

    Mir geht's auch eher umgekehrt. Bin bei uns an der Schule für den EDV-Bereich zuständig. Ist wohl eine Männerdomäne, da ist die Anrede denn eben "Herr".

    (Und wenn man dann doch mal telefoniert, fragt der Soft-/Hardware-Anbieter am anderen Ende erst mal nach der EDV-Abteilung und möchte verbunden werden mit dem zuständigen Mitarbeiter (und wiederholt diese Frage mehrfach, bis es angekommen ist, dass ich bestelle (oder bei miserablem Service auch nicht...)).

    (Und dann war da noch der schulische Mitarbeiter, der anlässlich des Weggangs eines Kollegen, der ebenfalls im EDV-Bereich mitgearbeitet hatte, mich fragte, welcher Mann sich denn jetzt um die Computer kümmern würde. Hat ihn echt bewegt, so dass er das zu mehreren Gelegenheiten fragte, weil er die Antwort so gar nicht glauben konnte...)

    Denkbar wäre, dass dies im Rahmen der Mitwirkungsgremien beschlossen wurde, z.B. durch die Schulkonferenz.

    Die Begründungen für einen solchen Beschluss ließen sich auch leicht finden:

    • Nicht in jedem Bundesland sind Klassenfahrten Pflichtveranstaltungen für Schüler. Da können durchaus mal einige SuS aus verschiedensten Gründen nicht mitfahren wollen.
    • Die Begleitung von Fahrten kostet die Schule Geld (Stichwort Reisekostenerstattung). Das ist nur begrenzt vorhanden und soll effektiv eingesetzt werden.
    • Klassen- und Studienfahrten verfolgen pädagogische Ziele (z.B. Gruppenzusammenhalt). Wenn zu viele aus einer Gruppe nicht mitfahren, kann das Ziel nicht erreicht werden.
    • Sie verfolgen natürlich auch fachliche Ziele. Wenn zu viele nicht mitfahren, fehlen diesen die fachlichen Inhalte (müssten also auf andere Art vermittelt werden -> Mehraufwand für die Lehrkräfte).
    • Wenn Schüler nicht mitfahren, müssen sie in anderen Klassen beschult werden - und von den Fachlehrern mit Aufgaben "versorgt" werden. Organisiert wird dieser Klassenwechsel im Vorfeld durch die Klassenlehrer (der fahrenden und aufnehmenden Klasse) und Schulleitung -> einiges an Organisations- und Kommunikationsaufwand.
    • Oder es fahren so viele nicht mit, dass der Fachunterricht für die Nicht-Mitfahrer dennoch stattfindet und die Teilnehmer einer Klassen- / Studienfahrt den versäumten Stoff aufholen müssen (das sollte aber doch wirklich nicht so sein... ???).
    • Wenn Lehrkräfte im System fehlen, dann führt das bei anderen zu Mehraufwand & Mehrarbeit. Wo ist die Grenze, dass dieser Vertretungs- und Organisationsaufwand noch als angemessen betrachtet wird?
    • Wenn Lehrkräfte fehlen, findet in anderen Klassen vielleicht nicht der Fachunterricht statt. Wo ist die Grenze an Mitfahrern, dass das noch vertretbar ist?
    • Wenn Lehrkräfte Klassen- oder Studienfahrten organisieren, verursacht das für diese einiges an Mehrarbeit in der Vorbereitung und Durchführung. Wo ist die Grenze an mitfahrenden SuS, dass das den fahrenden Kollegen noch zugemutet werden kann?

    Wenn es eine klare, schulweite Regelung gibt, schützt das das Kollegium vor sich selbst - und vor Schülern oder Eltern mit überzogener Anspruchshaltung...

    (Behaupte ich jetzt mal so. Bei uns an der Schule gibt es eine solche Regelung nicht, aber wir haben auch bei jeder Fahrt nur sehr wenige, die nicht mitfahren. Trotzdem empfände ich eine solche Vorgabe als sehr sinnvoll und als eine klare Positionierung FÜR Fahrten und nicht gegen sie...)

    Das stimmt. Gerade bei Fächern wie Physik ist es wahrscheinlich nicht so tragisch, wenn man nicht eloquent parlieren kann.

    Ich kenne Englischlehrer aus Syrien mit jahrelanger Unterrichtserfahrung, deren Abschlüsse nicht anerkannt werden können. Und es ist vielleicht sogar von Vorteil, wenn man als Englischlehrkraft schlechter Deutsch als Englisch spricht ;)
    (Und ab einem bestimmten Alter ist eine siebenjährige Ausbildung mit Studium und Referendariat nicht mehr attraktiv. Da einen kürzeren Weg zu finden, wäre schon hilfreich...)

    Kann es vielleicht sein, dass der Schüler zu Beginn der Krankheit zum Arzt gegangen ist & der Arzt erst am Ende der Behandlung für die gesamte Krankheitsdauer das Attest ausstellt? (Verursacht ja auch Arbeit, sowas mehrfach auszustellen. Manch ein Arzt lässt sich jedes Attest mit 5 € bezahlen, da wird ein Schüler nur eines bezahlen wollen...)

    Und ansonsten kann man bei dem einen oder anderen Schüler ja (nach Rücksprache mit Schulleitung / Schulbehörde) schriftlich androhen, dass "allgemeine" Atteste nicht mehr ohne weiteres anerkannt werden und man sich vorbehält, einen Schüler zum Amtsarzt zu schicken. (Der Gang müsste halt kurz nach Beginn der Abwesenheit erfolgen, erfordert vielleicht eine schnellere Kommunikation.)

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