Grundsätzlich: Wenn etwas für Außenstehende relevant ist, dann darf es auf die Homepage. (Das sind bei Personen dann Ansprechpartner mit nach außen hin relevanten Aufgaben, z.B. muss die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten auf der Homepage zu finden sein...)
Für viele Fragen hilft googlen... https://www.lfd.niedersachsen.de/themen/schulen…ulen-56175.html
Einige Stichworte:
Bilder: Die abgebildete Person muss zustimmen (gilt für Schüler & "Feld-, Wald- und Wiesen-Lehrkräfte")
Vertretungsplan: In passwortgeschütztem Bereich. Sowohl als Aushang in der Schule als auch auf der Homepage empfiehlt es sich, zwei Versionen zu haben: Eine für das Lehrerzimmer mit mehr Informationen, eine für Schüler mit weniger Informationen. (Aber z.B. hier wird deutlich, dass die Frage nach Öffentlichkeit & Schulorganisation gar nicht so einfach zu beantworten ist: Der Aushang in der Schule (gerade einer großen) ist bereits sehr öffentlich, aber ohne ist sicher kein Schulbetrieb möglich. Ich möchte darum wetten, dass Schüler so manchen Vertretungsplan fotografieren und in der WhatsApp-Gruppe posten - da ist es besser, dass die Schule das online passwortgeschützt bereitstellt, dann wird es wahrscheinlich weniger digitale Kopien geben, die dauerhaft auf Handys etc. schlummern...)
Unterrichtsverteilung: Ist sowieso doof, so detaillierte Daten auf der Homepage zu haben. Alles, was an aktuellen Daten da ist, muss beim nächsten Stundenplanwechsel (längerfristige Erkrankung, Schwangerschaft, Wechsel der Referendare, Abordnungen, ...) wieder aktualisiert werden. Sollte nicht auf die Homepage.
Wer entscheidet? Die gesetzlichen Vorgaben. Die schulorganisatorischen Vorgaben. Die einzelne, betroffene Person. Nicht das Kollektiv (also kein Gruppenzwang, wenn ein Kollege auf dem Kollegiumsfoto für die Homepage nicht erscheinen möchte).