Beiträge von Djino

    Bei uns ist in Berlin übrigens in der Grundschulverordnung aber genau das festgelegt, sie müssen mindestens 45 und höchsten 90 Minuten lang sein.

    In Niedersachsen ist es nicht ganz so rigoros festgelegt. Da heißt es nur

    6.6 Die schriftlichen Lernkontrollen sollen in den Schuljahrgängen 5 und 6 in der Regel nicht länger als eine Unterrichtsstunde, in den übrigen Schuljahrgängen in der Regel nicht länger als zwei Unterrichtsstunden, im Fach Deutsch in den Schuljahrgängen 8 bis 10 in der Regel nicht länger als drei Unterrichtsstunden dauern.


    "Nicht länger als" heißt mMn, dass das auch kürzer sein dürfte.
    (Während meines (schon eine Weile zurück liegenden) Referendariats in Berlin hatte ich noch gelernt, das Tests max 22,5 Minuten dauern dürfen, KAs auch kürzer als 45 Min sein dürfen.)

    Wo steht, dass Klassenarbeiten immer "ewig" lang sein müssen? Die können auch kürzer als 45 oder 90 Minuten sein.
    Wer verbietet, mehr Tests zu schreiben? Muss man dann in der Gesamtnote entsprechend gewichten.
    Tests muss man auch vorbereiten, korrigieren und auswerten. Nur eben häufiger.

    Stell dir ein Treffen zwischen Spitzenpolitikern und Diplomaten vor und der Dolmetscher fängt plötzlich an, zu erzählen, wen er für einen Lügner hält, auweia

    Im Italienischen gibt es die Redewendung "Traduttore - traditore" ("Übersetzer - Verräter", in anderen Sprachen vielleicht näher am Wortspiel "Traducteur - traître"oder "Translator - traitor"). Da passt deine Vorstellung ;)

    Könntet ihr euch vorstellen, ein Kind mit Dolmetscher in der Klasse zu haben?

    Hatte ich schon mal. Hat ziemlich problemlos geklappt (größte Hürde waren die Eltern...). Kind war auch problemlos integriert in der Klassengemeinschaft, hat Freundschaftsbeziehungen aufgebaut.
    (Ich frage mich, warum die im Artikel alle Handys zum Kommunizieren verwenden. Was ist aus dem guten alten Zettelchen geworden, das im Unterricht verbotenerweise geschrieben wird?)

    (Einen zweiten gehörlosen Schüler hatte ich mal, der von den Lippen abgelesen hat. Wirklich alles. Und somit keinen Dolmetscher benötigte, dafür aber eine unglaubliche Leistung erbracht hat mit diesem Zurechtkommen allein durch Lippenlesen. Der Umzug aus der Region weg hat so manche Freundschaftsbeziehung auseinandergerissen. Von einem (hörenden, vor Ort wohnenden) Schüler hörte ich seitens der Eltern, dass diese Trennung vom besten Freund doch noch eine ganze Weile verarbeitet werden musste).

    (Und dann haben wir derzeit fünf (wenn ich mich nicht verzählt habe) I-Kinder mit Hörgerät / FM-Anlage / Cochlea-Implantat an der Schule...)

    Was mich (und wahrscheinlich auch die betroffenen Eltern) bei all dem neidisch macht, sind die Klassengrößen, die ansonsten an einer entsprechenden Förderschule vorhanden wären (im Artikel wird von einer Klasse mit 12 SuS, die aber geteilt wird, gesprochen...)

    Ja, bei kaufmännischer Rundung. Bei mathematischer Rundung gibt es eine 5. Wenn gerechnet wird, sollte man sich zumindest auch in dieser Hinsicht auf ein einheitliches Verfahren einigen.

    So eine Einigung wäre wichtig, manch ein Kollege fühlt sich da aber in seiner pädagogischen Verantwortung zu sehr eingeschränkt...

    Und zum Thema Rundungen noch eine Anekdote / etwas Überlegenswertes:
    Nicht jeder möchte bei Zwischennoten mit x,3 oder x,7 arbeiten. Einfacher zu rechnen ist mit den 0-15 Oberstufenpunkten. Spricht ja auch erstmal nichts dagegen. Nur wenn ich hier runde, runde ich zum Besseren, der nächste Kollege, der mit den Noten 1-6 hantiert, rundet zum Schlechteren. Nicht jedem ist das bewusst...

    Interessant ist es vielmehr, ob Klassenarbeiten mit Zwischennoten angegeben und gewertet werden können. Das scheint über den Umweg Schulvorstand - GK möglich zu sein.

    Ich hatte gedacht, dass das hier im Thread bereits geklärt gewesen wäre....
    Zwischennoten kann der Schulvorstand zulassen. Ein Beschluss der Gesamtkonferenz ist dazu nicht notwendig / die GK darf das nicht beschließen.
    Die Gesamtkonferenz könnte sich aber (so wie hier ja auch angedacht) auf gemeinsame Bewertungsmaßstäbe einigen.
    (So wie ich so manches Kollegium kenne, könnte das aber schwierig werden...)

    Schön wäre das. Wird aber nicht passieren. [Bezieht sich auf den einheitlichenMaßstab in der GK.]
    Ist auch nicht weiter schlimm, da es auch in der Vergangenheit keine Absprachen zur Notenberechnung gab.

    Zum Beispiel:
    Ein Schüler schreibt in zwei Klassenarbeiten 6 &5, gibt 5,5, gerundet 6. Mündlich 4. 4 (mdl.)+6 (schrftl.) = 5
    Oder ein anderer schreibt: 6+5 (schrftl.)=5,5+4 (mdl.)=9,5 / 2 = 4,75 = eine "gute" 5 mit Aufwärtstrend in der 2. Arbeit und besserer Mitarbeit -> Rechtfertigung für eine schwache 4 auf dem Zeugnis.

    Man ist gut beraten, sich daran zu erinnern, dass Noten nicht nur berechnet werden dürfen, sondern auch eine pädagogische Komponente erhalten bleiben muss...
    Und dass doppelte Rundungen mit Grund an verschiedensten Stellen in NDS ausgeschlossen sind.

    Ich habe ganz stark den Eindruck, dass dieser Thread sich in eine Richtung entwickelt, die wir eigentlich alle nicht gut heißen… (produktive Gegenmeinungen sind natürlich sehr willkommen)


    </Ironie und Überspitzung an>
    Eine Anleitung für misslingende Kommunikation:

    • nutze Verallgemeinerungen, wann immer es möglich ist
    • schreibe deinem Gesprächspartner bestimmte Eigenschaften zu
    • unterstelle deinem Gesprächspartner immer die schlechtesten Erfahrungen, die du mit Menschen wie ihm gemacht hast
    • verwende Schubladen, das erleichtert das Denken
    • verwende Wolfssprache, nicht Giraffensprache
    • verwende trennende Sprache, wertschätzende Kommunikation ist was für Loser
    • mache andere lächerlich
    • moralisiere, kritisiere, fordere (das ist dein gutes Recht / du bis besser als die anderen)
    • applaudiere lautstark, wenn dein Gesprächspartner „angegriffen“ wird / es ihm mal so richtig gezeigt wird
    • suche die Schuld bei jemand anderem, aber nicht unbedingt beim tatsächlichen Verursacher des Problems
    • erkenne die Leistungen anderer nicht an
    • du musst meine Kerze ausblasen, damit deine stärker brennt (frei nach Lions Quest)


    </Ironie und Überspitzung aus>


    </moralisierender Modus an>

    Divide et impera (lateinisch für teile und herrsche) ist eine Redewendung (im lateinischen Imperativ); sie empfiehlt, eine zu besiegende oder zu beherrschende Gruppe (wie z. B. ein Volk) in Untergruppen mit einander widerstrebenden Interessen aufzuspalten. Dadurch soll erreicht werden, dass die Teilgruppen sich gegeneinander wenden, statt sich als Gruppe vereint gegen den gemeinsamen Feind zu stellen.

    Wir sind alle studierte Lehrkräfte. Und jedes Lehramt hat seine besonderen Belastungen. Einige sind emotionaler belastender. Andere zeitlich belastender. Und wieder andere … . Und viele eine Kombination aus verschiedenen Belastungsfaktoren in unterschiedlichen Gewichtungen.
    Solange wir uns gegenseitig „zerfleischen“ / nicht die Butter auf dem Brot gönnen / nicht die Leistungen der anderen Schulformen anerkennen, wird man uns auch ganz wunderbar gegeneinander ausspielen können. Und von den Problemen in den einzelnen Schulformen ablenken können.

    Wollen wir wirklich die in der Öffentlichkeit und Politik vorhandenen Vorurteile bestätigen und verstärken? (Lehrer haben vormittags Recht und nachmittags frei, Lehrer sind faule Säcke, die endlich mal richtig arbeiten sollten, …)

    Wozu führt das? Sicher nicht zu den Ergebnissen, die wir (egal an welcher Schulform) eigentlich haben möchten…

    </moralisierender Modus aus>

    Was haben diese Schüler auf dem Gymnasium zu suchen?

    Was haben diese Schüler an der Oberschule zu suchen?
    Was haben diese Schüler an der Realschule zu suchen?
    Was haben diese Schüler an der Hauptschule zu suchen?
    Was haben diese Schüler an der Berufsschule zu suchen?

    Das nennt sich Inklusion. An sich gar nicht mal eine so schlechte Sache. In der Umsetzung aber (in D) miserabel...
    (Einige Kritikpunkte wären: Personal, Qualifikation desselbigen, Betreuungsschlüssel, Ausstattung)

    Mag aber nur ein Einzelfall sein.

    Das ist doch all das, von dem wir alle hier schreiben. Macht es in der Vergleichbarkeit nicht einfacher.
    Mein Erfahrungswert als Klassenlehrerin 5:

    • 3 Elternabende (1x Schuljahresbeginn, 1x Wahl der 2. Fremdsprache, 1x vor Klassenfahrt)
    • mind. 2x Elternstammtisch (zu denen auch mindestens die "Hauptfach"lehrkräfte eingeladen werden
    • 2x Förderplankonferenz pro SuS (1x mit Beteiligung der Eltern & aller Fachlehrkräfte, 1 weiteres Mal nur im Fachlehrkräftekreis, bei Bedarf mit Eltern).
    • 2 Elternsprechtage
    • mind. 1x Weihnachtsfeier oder Schuljahresendausflug mit Eltern und Schülern (wo dann natürlich nebenbei auch so manche Elterngespäche geführt werden)

    Inklusionsschüler, die immer wieder, auch in der aktuellen Diskussion hier, als besondere Belastung der Grundschulen benannt werden, sollten sich auch an Grundschulen im Rahmen halten... das werden ja nicht weniger im Wechsel von Klasse 4 zu 5... Dennoch vermute ich sehr stark, dass ein GE-Schüler an der Grundschule noch leichter mit Material versorgt werden kann als insbesondere in den höheren Klassen der weiterführenden Schulen.
    (Und dass Inklusion an allen Schulformen als Belastung empfunden wird, liegt nicht an den Schulformen oder den I-Kindern oder den Lehrkräften, sondern am Sparmodell Inklusion, wie sie umgesetzt wird. An den Förderschulen war ein ganz anderer Klassenteiler vorgesehen. Wenn dort z.B. eine Klasse nur 8 Schüler hat, diese 8 Schüler aber am z.B. Gymnasium in eine Klasse inkludiert werden und die Klasse dann mit 15 weiteren Schülern "aufgefüllt" werden muss, dann ist das in der Arbeitsbelastung mehr als zuvor für die (fachlich ausgebildete) Lehrkraft an der Förderschule (die jetzt stattdessen diese 8 Schüler an 8 verschiedenen Inklusionsschulen besuchen darf & gleichzeitig noch Klassenlehrer in einer erhalten gebliebenen Förderschulklasse ist)...)

    Nach meiner Erfahrung wird die Elternarbeit deutlich weniger je älter die Kinder werden.

    In der "Masse" der betroffenen Schüler & Eltern mag das stimmen. Dafür werden mMn die "Einzelfälle" betreuungsintensiver/ teils auch "heftiger." Schullaufbahnberatung für schwächere Schüler, Beratung für Auslandsaufenthalte etc. nimmt meist mehrere "Sitzungen", oft mehr als ein Jahr in Anspruch. Auch "schädliches Verhalten" anderen gegenüber oder sich selbst gegenüber kann eine ganz andere Dimension bei älteren "Kindern"/Jugendlichen/jungen Erwachsenen erhalten und führt zu deutlich erhöhter Eltern- und Schülerarbeit, zu oft unter Hinzuziehung von Experten aus den Bereichen Polizei, Jugendgerichtshilfe oder von Psychatern, Kliniken.

    Der Korrigieraufwand mag höher sein, aber das ist nicht der einzige "Arbeitsfaktor" bei Lehrern. Hat man mal eine Studie zu Elterngesprächen außerhalb der Schulzeit gemacht? Oder wie oft ich an "runden Tischen" mit Ämtern sitze? Machen das Kollegen am Gymnasium auch? Jugendamt, Sozialbehörde etc?

    Machen das Kollegen am Gymnasium auch? Ja, natürlich.
    Um die Liste zu ergänzen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Förderschulen der verschiedenen Fachrichtungen, kommunaler Präventionsrat, Suchtberatung, Polizei, Schulträger, Stadt (die nicht Schulträger ist). Elternabend, Elternstammtisch, Elternsprechtag, Informationsabende/Tage der offenen Tür für Eltern Klasse 4 und 10. Fördervereinssitzung. Kooperationspartner (Musikschule, Sportvereine, Museen). Keine Kooperationspartner (Grundschulen, Oberschulen, Gesamtschulen, Berufsschulen, Universitäten, Kulturverein, Bibliotheken, Bildungsträger, Arbeitgeber, Sozialverbände).

    Bei der Frage: "Was macht die vorherige / nachfolgende Schulform bzw. der Kollege da eigentlich noch neben Unterricht" gibt ein Blick in die "Randklassen" durchaus Aufschluss:
    Welche Ansprüche haben Eltern der 4. Klassen an Gesprächshäufigkeit/Gesprächslänge? Das wird sich in Klasse 5 nicht bedeutend ändern... (evtl. auch steigen aufgrund der Unsicherheiten, die mit dem Schulformwechsel entstehen).
    Welchen "Betreuungsbedarf" haben Inklusionsschüler in Klasse 4? Das bleibt auch in Klasse 5 so. (Wobei die Unterrichtsvorbereitung dann in Klasse 10 höher ist, wenn man versucht, gleichzeitig Unterricht für die angehende Oberstufe (z.B. Kant) vorzubereiten & gleichzeitig Materialien zu einem ähnlichen Thema sucht für die I-Schüler, die auch mit 15 Jahren noch nicht ihren Namen schreiben / höchstens nachspuren können).

    b) Arbeitsbedingugen und Belastungen
    Das ist ja nicht einmal innerhalb des Gym-Lehramts gleich. Für Mathe und Sport braucht man sicherlich nicht so lange zu korrigieren wie für Sprachen, Gesellschaftswissenschaften etc. Manche Bundesländer machen das Stundendeputat von den Fächern abhängig. Das finde ich richtig. Wird sich etwas ändern? Vermutlich nicht.

    Ich meine, hier im Forum mal gelesen zu haben, dass sich in Hamburg das Deputat bemisst nach Fächern/angenommenen Korrekturaufwand. Wenn ich mich richtig erinnere, wurde dort die Zeit, die man benötigt für die Korrektur einer Klassenarbeit, minutengenau angegeben. In meiner Erinnerung lautete das Beispiel für die Korrektur einer einzelnen Klassenarbeit Englisch in der Mittelstufe acht Minuten.
    Wenn "manche Bundesländer" den benötigten Zeitaufwand festlegen, möchte ich einfach mal vermuten, dass diese Festlegung nicht immer zum Vorteil der Lehrkraft ist...

    für Schleswig-Holstein ist eine Reise zu den "Römern" immer relativ weit und meist nicht per Tagesausflug zu schaffen.

    Ich bin mir nicht sicher, ob hier nur Tagesausflüge gemeint sind - Rom war ja auch mit auf der Liste.
    Mit Blick auf die Entfernung war auch mein Vorschlag zur Römerschlacht am Harzhorn zustande gekommen. Da kommt man per PKW von Kiel aus in 3:30 hin. Ein langer Tag, aber machbar an einem Tag (und kommt zumindest bei jüngeren Schülern (Klasse 6) nachhaltig gut an).

    Haben denn die Schüler die fehlerhaften Ganzschriften in gutem Zustand bei der FK-Leitung abgegeben? Oder werden die dann beide Ausgaben behalten, eine davon dann vielleicht noch selbst wieder weiterverkaufen? ...
    (Um mal den Schwarzen Peter an die SuS zurückzureichen)

    Ansonsten handelt man in der Schule ja eigentlich nicht auf eigene Rechnung (egal, welcher Job & wie organisiert bzw. vergütet), sondern immer für das Land. Und das hätte eine Haftpflichtversicherung. Frage wäre also, ob du haftbar gemacht werden kannst & ob du grob fahrlässig gehandelt hast (und nur dann wirklich selbst zahlen müsstest.)

    Die Interessenverbände (z.B. GEW) haben eine Rechtsberatung für ihre Mitglieder. Vielleicht da mal nachfragen.

    Extern kann man durchaus auch Spendengelder einsammeln. Die Landesbanken & Sparkassen sind da oft gute Anspechpartner. Ansonsten mal schauen im örtlichen Käseblatt, wer da mit einer solchen Spenden-Aktion auftaucht (Supermärkte mit Pfandbon-Spenden durch Kunden, Service-Clubs wie Lions oder Rotary, ...)

    Analog könnte man auch fragen:
    Wie ist das mit dem Sportlehrer, der nach Unfall nicht mehr Sport unterrichten kann (keine Hilfestellungen mehr im Unterricht leisten kann)?
    Dem Chemie/Biologie/Kunst/Werken-Kollegen, der eine Allergie entwickelt?

    Da finden sich auch jeweils Lösungen an den Schulen...

    Ich würde jetzt mal denken, dass man dann doch (natürlich jetzt nur für die Einstellungen in Niedersachsen) ähnlich wie bei Berufen in der Wirtschaft auch, den direkten
    Weg zu den Firmen beschreiten könnte/sollte.

    Empfehlenswert kann das durchaus sein - wenn man bereits sein Studium beendet hat und kurz vor Ende des Referendariats steht.

    Ca. 3-4 Monate vor dem offiziellen Einstellungstermin könnte ein guter Zeitpunkt sein: Die Schulen erfahren irgendwann, dass sie eine Stelle ausschreiben dürfen - und müssen sich dann meist innerhalb von maximal 2 Wochen, oft kürzer, entscheiden, wie ausgeschrieben werden soll. Die Frage, die man sich dann in den Schulen stellt: mit welcher Fächerkombination. Man möchte ja tatsächlich Bewerber haben - vernünftige/für die Schule passende Bewerber, vielleicht auch eine Auswahl an Bewerbern. Es gibt exotischere Fächerkombinationen (die eigentlich das genau passende für die Schule wären) - wenn die Schule das ausschreibt, sich aber keiner bewirbt (weil keine Bewerber auf dem Markt sind), kann die Schule in der Einstellungsrunde niemanden einstellen.

    Insofern kann es passieren, dass eine Initiativbewerbung (durchaus "einfach nur" per E-Mail) dazu führt, dass dort eine Stelle mit der zur Initiativbewerbung passenden Fächerkombination ausgeschrieben wird. Da hat man vielleicht auch Mitbewerber, andere sind vielleicht auch besser - aber wenigstens hat man grundsätzlich eine Chance an einer Schule, die einen interessieren würde...

    Interessant wäre die Frage nach dem Bundesland...

    <Frust an>
    (denn hier in NDS steht nicht nur der Wechsel von G8 zu G9 mit viel mal wieder verspäteten Erlassen und Curricula in der Oberstufe ins Haus, sondern auch die realistischer werdenden Erstattungsbeträge für Fahrten und Exkursionen - ohne dass die schulischen Budgets angemessen angehoben worden wären... da kann man als Elternteil mittlerweile so viel fordern wie man will, das Geld reicht hinten und vorne nicht mehr (auch das wurde natürlich äußerst kurzfristig mitgeteilt)
    </Frust aus>

    Es war einmal...
    5. Klasse: 5 Tage in die nähere Umgebung
    7. Klasse: 5 Tage
    10. Klasse: 3 Tage
    11. Klasse: 2 Tage
    11. Klasse (optional): Fahrten passend zu den Fremdsprachen in europ. Metropolen (max. 7 Tage)
    12. Klasse: Studienfahrt für alle (5 Tage)

    Skifahrt (7 Tage), Austauschfahrt (5 Tage) für Bewerber mehrerer Jahrgänge (8-11)

    Es gibt in NDS keinen "NC".
    "Gefühlt" bewirbt man sich bei den Schulen (Gymnasien) direkt. Die Schulen laden zu den Vorstellungsgesprächen ein. Die Schulen entscheiden - und leiten die Entscheidung an die Landesschulbehörde für die Einstellung weiter. "Einzige" Vorgabe, die die Schulen beachten müssen: Alle Bewerber innerhalb eines Notenbereichs müssen eingeladen werden. Also z.B. : Der beste Bewerber hat 1,0 - alle Bewerber mit max. einer Note schlechter müssen eingeladen werden zum Vorstellungsgespräch ("NC" - aber kein echter! - an der Stelle also 2,0). Oder in einem anderen Fall: Der beste Bewerber hat 2,6 - von da aus eine Note schlechter = "Zwangseinladung" ist ein "NC" an der Schule mit 3,6.
    Und nicht immer muss das eine Note tiefer enden mit den Einladungen und Einstellungen. Wenn sowieso nur drei Bewerber da sind, dann werden vielleicht alle drei eingeladen, auch wenn zwei davon nicht im verpflichtenden "Einladungsbereich" liegen (z.B. 1,3; 2,4; 2,6), sie können trotzdem in der Abwägung von Eignung, Leistung, Befähigung besser abschneiden - gerade, falls besondere Zusatzqualifikationen/Erfahrungen in der Ausschreibung als erwünscht genannt wurden). Also nicht verrückt machen lassen...

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