Beiträge von Djino

    Ich würde jetzt mal denken, dass man dann doch (natürlich jetzt nur für die Einstellungen in Niedersachsen) ähnlich wie bei Berufen in der Wirtschaft auch, den direkten
    Weg zu den Firmen beschreiten könnte/sollte.

    Empfehlenswert kann das durchaus sein - wenn man bereits sein Studium beendet hat und kurz vor Ende des Referendariats steht.

    Ca. 3-4 Monate vor dem offiziellen Einstellungstermin könnte ein guter Zeitpunkt sein: Die Schulen erfahren irgendwann, dass sie eine Stelle ausschreiben dürfen - und müssen sich dann meist innerhalb von maximal 2 Wochen, oft kürzer, entscheiden, wie ausgeschrieben werden soll. Die Frage, die man sich dann in den Schulen stellt: mit welcher Fächerkombination. Man möchte ja tatsächlich Bewerber haben - vernünftige/für die Schule passende Bewerber, vielleicht auch eine Auswahl an Bewerbern. Es gibt exotischere Fächerkombinationen (die eigentlich das genau passende für die Schule wären) - wenn die Schule das ausschreibt, sich aber keiner bewirbt (weil keine Bewerber auf dem Markt sind), kann die Schule in der Einstellungsrunde niemanden einstellen.

    Insofern kann es passieren, dass eine Initiativbewerbung (durchaus "einfach nur" per E-Mail) dazu führt, dass dort eine Stelle mit der zur Initiativbewerbung passenden Fächerkombination ausgeschrieben wird. Da hat man vielleicht auch Mitbewerber, andere sind vielleicht auch besser - aber wenigstens hat man grundsätzlich eine Chance an einer Schule, die einen interessieren würde...

    Interessant wäre die Frage nach dem Bundesland...

    <Frust an>
    (denn hier in NDS steht nicht nur der Wechsel von G8 zu G9 mit viel mal wieder verspäteten Erlassen und Curricula in der Oberstufe ins Haus, sondern auch die realistischer werdenden Erstattungsbeträge für Fahrten und Exkursionen - ohne dass die schulischen Budgets angemessen angehoben worden wären... da kann man als Elternteil mittlerweile so viel fordern wie man will, das Geld reicht hinten und vorne nicht mehr (auch das wurde natürlich äußerst kurzfristig mitgeteilt)
    </Frust aus>

    Es war einmal...
    5. Klasse: 5 Tage in die nähere Umgebung
    7. Klasse: 5 Tage
    10. Klasse: 3 Tage
    11. Klasse: 2 Tage
    11. Klasse (optional): Fahrten passend zu den Fremdsprachen in europ. Metropolen (max. 7 Tage)
    12. Klasse: Studienfahrt für alle (5 Tage)

    Skifahrt (7 Tage), Austauschfahrt (5 Tage) für Bewerber mehrerer Jahrgänge (8-11)

    Es gibt in NDS keinen "NC".
    "Gefühlt" bewirbt man sich bei den Schulen (Gymnasien) direkt. Die Schulen laden zu den Vorstellungsgesprächen ein. Die Schulen entscheiden - und leiten die Entscheidung an die Landesschulbehörde für die Einstellung weiter. "Einzige" Vorgabe, die die Schulen beachten müssen: Alle Bewerber innerhalb eines Notenbereichs müssen eingeladen werden. Also z.B. : Der beste Bewerber hat 1,0 - alle Bewerber mit max. einer Note schlechter müssen eingeladen werden zum Vorstellungsgespräch ("NC" - aber kein echter! - an der Stelle also 2,0). Oder in einem anderen Fall: Der beste Bewerber hat 2,6 - von da aus eine Note schlechter = "Zwangseinladung" ist ein "NC" an der Schule mit 3,6.
    Und nicht immer muss das eine Note tiefer enden mit den Einladungen und Einstellungen. Wenn sowieso nur drei Bewerber da sind, dann werden vielleicht alle drei eingeladen, auch wenn zwei davon nicht im verpflichtenden "Einladungsbereich" liegen (z.B. 1,3; 2,4; 2,6), sie können trotzdem in der Abwägung von Eignung, Leistung, Befähigung besser abschneiden - gerade, falls besondere Zusatzqualifikationen/Erfahrungen in der Ausschreibung als erwünscht genannt wurden). Also nicht verrückt machen lassen...

    Auch an den Gymnasien kann man als "nur" Angestellter arbeiten...
    Niedersachsen verbeamtet meist (soweit ich weiß, erfolgt jede unbefristete Einstellung an allen Schulformen mit Verbeamtung). Aber bei wer "zu alt" ist oder "zu krank" ist, wird nicht verbeamtet.

    - Einsatz in nur einem Fach mit voller Stundenzahl ist möglich (welches Fach das ist, bestimmt die Schule/der Schulleiter - da hast du keinen Einfluss drauf, so eine Unterrichtsversorgung ist ja ein riesiges Puzzle-Spiel, du vielleicht das einzige Steinchen, auf dem Politik steht)
    - Stellen werden je nach Bedarf und Vorgaben der Landesschulbehörde ausgeschrieben mit "Politik-Englisch" (= alle anderen Bewerbungen sind zwecklos), "Politik oder Englisch oder Erdkunde oder Religion" (nur die genannten Fächerkombinationen dürfen eingestellt werden), "Politik-beliebig" (Politik ist Pflicht, Rest egal). Manchmal kann auch eine gewünschte Zusatzqualifikation mit benannt werden ("gern mit Erfahrungen im Bereich Jugend debattiert", "DaZ-Zusatzqualifikation erwünscht" o.ä.). Schulen äußern hier Wünsche, die nicht zwingend sind.
    - bei der Besetzung einer Stelle für Politik hatten wir vor nicht allzu langer Zeit nur drei Bewerber (wovon nachher nur einer übrig blieb, weil die anderen die Angebote anderer Schulen angenommen hatten) (für Erdkunde hatten wir erst gar keine Bewerbungen erhalten, für Latein über 50...)
    - am Gymnasium ist die studierte Fächerkombination schon recht bindend, fachfremd wird nur in den größten Ausnahmefällen unterrichtet (wirklich echt selten) - gerade in der Abiturvorbereitung dürfen nur die Lehrkräfte eingesetzt werden, die die Fakultas in dem Fach haben und auch die Abi-Prüfung machen dürfen
    - deutlich mehr freie Stellen gibt es im Bereich der Oberschulen/Realschulen/Hauptschulen (und insbesondere Grundschulen). Mach da vielleicht mal (im Rahmen deines Studiums) ein Praktikum & schau, ob das was für dich wäre. Das Studium für die unterschiedlichen Schulformen ist ja teilweise sehr ähnlich und unterscheidet sich vielleicht eher in den Anteilen von Erziehungswissenschaften etc vs. Fachwissenschaften.
    - mit dem Lehramt für Haupt-/Real-/Oberschulen dürfte man sich rein theoretisch auch am Gymnasium bewerben, wird aber nur genommen, wenn kein anderer geeigneter Bewerber vorhanden ist (Vorschrift). Ist für das Gymnasium, das einen solchen Lehrer im Kollegium hat, auch ungünstig, weil es diesen nicht in den Klassen 11-13 einsetzen darf.
    - mit dem Lehramt für Gymnasium darf man sich auch an Oberschulen etc. bewerben - wieder mit der Einschränkung der "geeigneten Bewerber haben Vorrang". Aber da gibt es zur Zeit ja tatsächlich zu wenig Bewerber. Ich kenne so manchen, der (aufgrund seiner Fächerkombination... / der hohen Konkurrenz) nicht am Gymnasium untergekommen ist und nun an einer Oberschule (oder Gesamtschule) unterrichtet.

    Nur ganz schnell:
    6.4 Für die Anzahl der zu zensierenden schriftlichen Lernkontrollen gilt in den Schuljahrgängen 5 bis 10: In einem vierstündigen Fach sind 4 bis 6 und in einem dreistündigen Fach 3 bis 5 schriftliche Lernkontrollen je Schuljahr zu schreiben; die mittlere Zahl gibt den Regelfall an.

    und

    11. Entscheidungsspielräume


    Für folgende Regelungen kann der Schulvorstand nach § 38 a Abs. 3 Nr. 1 NSchG über die Inanspruchnahme von Entscheidungsspielräumen entscheiden:
    g) Nrn. 6.4 und 6.7 (schriftliche Lernkontrollen) mit der Maßgabe, dass die Schule in eigener Verantwortung entscheiden kann, dass in einem drei- oder mehrstündigen Fach mindestens zwei schriftliche Lernkontrollen je Schulhalbjahr geschrieben werden, und außerdem darüber, ob in einem Fach weitere schriftliche oder weitere andere, z. B. fachpraktisch zu dokumentierende und mündlich zu präsentierende Formen von Lernkontrollen verlangt werden,(http://www.schure.de/22410/33-81011.htm - Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums)

    und hier http://www.schure.de/22410/33,83201.htm Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen

    12. Die Anzahl der bewerteten schriftlichen Arbeiten ist in den Grundsatzerlassen oder Rahmenrichtlinien bzw. Kerncurricula festgelegt.

    Djino: heißt das, dass es bei euch (fast) nur über das Springen funktioniert?

    Nein, das war so nicht gemeint. War nur die Antwort auf "die Kollegen wissen oft genug nicht, was möglich ist".

    Springen ist nicht nur vom Schnitt abhängig, sondern auch von der sonstigen Entwicklung (Reife etc.). Es können auch Eltern den Antrag auf Überspringen stellen, selbst wenn der Schnitt schlechter als 2,0 ist. Ob die Konferenz da dann zustimmt, hängt natürlich vom Einzelfall ab.
    Das Überspringen war z.B. in G8 ganz praktisch für diejenigen, die für ein Jahr ins Ausland wollten: Springen von Ende 9 in Anfang 11 & zwischendrin für ein Jahr aussetzen, so bleibt man im Jahrgangsverband und verliert kein Schuljahr durch den Aufenthalt im Ausland.

    Was machen wir sonst noch so?
    Sehr viel über Arbeitsgemeinschaften (im Durchschnitt macht jeder Schüler (freiwillig - ohne Ganztagsverpflichtung!) zwei AGs o.ä. - die sind natürlich zu unterschiedlichsten Themen, Handarbeiten ist da vielleicht weniger Hochbegabungsförderung als Astronomie...). Teils auch angeboten durch Kooperationspartner (und da wir keine Lust auf das Vertragschaos haben (und in der Vergangenheit auch einfach keine Mittel hatten), läuft das immer ehrenamtlich / als "Werbung"/Nachwuchsförderung für den eigentlichen Vereinsbetrieb.)
    Und Ausnutzen von besonderen Begabungen unserer Schüler ... äääh ... wenn Schüler auf einem Gebiet besonders interessiert & verantwortungsvoll sind, dürfen die bei Interesse in dem Bereich intensiv & teils sehr eigenverantwortlich mitarbeiten (Anbieten von Arbeitsgemeinschaften oder Projekten in Projektwochen, "IT-Abteilung", Gestaltung der schulischen Publikationen, Mitarbeit in den Gremien (Schulentwicklung), ...)

    Oder wenn wir "Werbung" bekommen für Workshops, besondere Praktika, interessante internationale Angebote, Wettbewerbe, ... (alles auch während der Schulzeit - da kann man sie ja ggf. freistellen) oder Stipendien, dann weisen wir die Schüler teils gezielt darauf hin (wenn man deren Interessengebiete kennt) & machen die Infos allgemein im Intranet bekannt. Da sprechen die SuS einen immer wieder mal drauf an & wollen weitere Infos, Empfehlungsschreiben o.ä. haben. Und manchmal klappt das dann auch mit der Bewerbung.

    Was auch hilft: Kommunikation der Kollegen untereinander zu den einzelnen SuS. Wenn jemand mal nebenbei (oder institutionalisiert in einer entsprechenden Dienstbesprechung/Zeugniskonferenz o.ä.) sagt: "Die Schülerin X könnte..." & ich sehe da in den nächsten Wochen mal was Passendes, dann kann das durchaus den Blick schärfen, die Info beim entsprechenden Kollegen & der Schülerin ankommen.

    Und nicht zuletzt: "Verbindliche Freiarbeitszeiträume", in denen die SuS an Aufgaben arbeiten, Arbeitstechniken erlernen etc.. Wer da zügig arbeitet, kann die Zeit natürlich auch für die Arbeit an besonderen Themen nutzen. Manch einer erhält zusätzliche Aufgaben, um Defizite aufzuarbeiten, andere erhalten eben Aufgaben, um noch ein wenig mehr in Mathe zu knobeln.

    Was im ländlichen Raum leider weniger funktioniert: Schülerstudium.
    Aber dafür haben wir auf dem Lande den Vorteil einer vergleichsweise kleinen Schule, wo man die meisten Schüler nach und nach persönlich kennenlernt. Und einen Ort, in dem auch (gefühlt) "jeder jeden" kennt und sich durchaus auch vorstellen kann, sich zu engagieren (ob in der Schule oder in anderen gemeinnützigen Kontexten - und auch da sind so manche Schüler aktiv - muss ja nicht immer die Schule sein...)

    Weiß auch vermutlich kaum ein Kollege.

    Das Problem hatten wir hier auch wahrgenommen. Zuzüglich des Problems, dass die Kollegen befürchten, dass da ganz viele zusätzliche Belastungen auf sie zukommen, wenn sie so etwas Schülern oder Eltern gegenüber auch nur andeuten.

    Also mal 'nen ausführlicheren Standard-Elternbrief verfasst, der bei Bedarf durch die Klassenlehrer ausgegeben werden kann. Der enthält alle notwendigen Informationen (auch hilfreich für die Kollegen...) und benennt für Eltern einen Ansprechpartner in der Schulleitung. Die Eltern können auf der Rückseite des Briefes in einem Formular gleich den entsprechenden Antrag stellen - ist also auch an der Stelle niedrigschwellig/mit wenig Aufwand verbunden.
    In den letzten Jahren hatten wir pro Jahr mindestens einen Schüler, der ein Schuljahr übersprungen hat ... und zum Ende des Schuljahres wieder zur Spitze gehörte und leistungsmäßig wieder hätte überspringen können... Solche positiven Beispiele machen es den Kollegen auch leichter, ein Überspringen den Eltern zu empfehlen (vorher war da immer die Angst, insbesondere in den Fremdsprachen, dass da doch der Stoff eines ganzen Jahres fehlt und das nie klappt).
    Ist aber in NDS mit der Rückkehr zu G9 vielleicht was anderes als in reinen G8 Systemen.

    Aber AGs sind eben doch kein Schulsport, oder?

    Im Erlass in Niedersachsen schon. Da heißt es gleich im ersten Satz: "Zum Schulsport gehören der Sportunterricht und der außerunterrichtliche Schulsport." Knapp darunter findet sich dann der Abschnit "3.2 Arbeitsgemeinschaften für Sport" (http://www.schure.de/22410/34,6,52100,1.htm) Selbst sportliche Betätigung im Rahmen von Klassenfahrten wird mehrfach mit erwähnt.


    Und um zum Fliegen als AG zurückzukommen. Da sagt der Erlass: "Luftsport gehört nicht zu den Erfahrungs- und Lernfeldern des Schulsports. Es ist deshalb nur möglich, theoretischen Unterricht in Arbeitsgemeinschaften oder im Rahmen des Aktionsprogramms für die Zusammenarbeit von Schule und Sportverein als schulische Veranstaltung durchzuführen.

    Die praktische Flugausbildung dagegen läuft außerhalb der schulischen Verantwortung und gehört in den Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten. Sie kann z.B. in einem Sportverein vorgenommen werden."

    Ist auch bundeslandabhängig... in NDS ist Fliegen nur in der Theorie, aber nicht in der Praxis erlaubt... da findet sich das Erlaubte in den Regelungen zum Schulsport.

    (In Kooperation mit einem Verein ist dann aber doch so manches machbar...)

    Anders sieht es bei einem Zugeständnis von mehr Zeit, dem Ansetzen eines anderen Erwartungshorizontes oder eben Absenken der fachlichen Anforderungen aus....

    Anderer Erwartungshorizont & Absenken der fachlichen Anforderungen sind nicht mehr reiner Nachteilsausgleich.
    Wenn so etwas (vorübergehend!) angewendet wird, dann muss das (in Niedersachsen) auf dem Zeugnis vermerkt werden ("In Fach X wurde von den Grundsätzen der Leistungsbewertung abgewichen."). Oder man befindet sich sowieso schon im Bereich der Inklusion. Dann wird aber nach dem Lehrplan der Förderschule (zieldifferent mit Förderschwerpunkt Lernen oder Geistige Entwicklung) unterrichtet & das steht auch so im Zeugnis. (Anekdote am Rande: Ein Vater wollte mal eine Bescheinigung dafür, dass sein inklusiv beschultes Kind (mit dem Leistungsstand eines 2.-Klässlers) das Gymnasium besucht, um bei seinem Arbeitgeber einen Praktikumsplatz für seinen Sohn zu bekommen...)

    Mehr Zeit: Ja, wovon sprechen wir denn hier & was ist schulorganisatorisch überhaupt machbar. Meist sind das doch nur 10-15 Minuten. Wenn Zeit sowieso nicht der Faktor ist und die meisten SuS früher fertig sind, dann arbeitet der eine Schüler eben mit gutem Gewissen und ohne gefühltem sozialem Druck noch an seinen Aufgaben (und geht auch so schon entspannter in die Klassenarbeit). Wenn ein Schüler LRS oder Legasthenie hat, dann braucht der einfach einen Moment länger, um auch in Multiple Choice Arbeiten die Aufgaben zu erfassen.


    Ein interessanter Punkt in dem Zusammenhang ist ja die Berücksichtigung von LRS: Anscheinend wird sie in Deutschklausuren manchmal berücksichtigt, manchmal nicht, und auch nur in manchen Jahrgangsstufen. Ob das wirklich Chancengleichheit ist (vor allem da orthographisch korrektes Schreiben ein zentraler Bereich des Deutschunterrichts ist), ist die Frage...

    LRS ist etwas, was mit entsprechend professioneller Hilfe über die Jahre hinweg deutlich besser wird (weshalb das Verwaltungsgericht in Mainz auch festgestellt hat, dass ein aktueller Nachweis jedes Jahr wieder vorzulegen ist). In NDS wird in Deutschklausuren aufgrund der Rechtschreibung bei allen Schülern maximal 2/3 einer Note (also umgerechnet 2 Notenpunkte) abgezogen - bei allen, nicht nur LRS-SuS. Bis in Klasse 9 hinein gibt's ja auch noch DIktate/Rechtschreibüberprüfungen. Da zählt die Rechtschreibung natürlich voll.
    Zu unterscheiden ist LRS übrigens von Legasthenie (wobei es da immer wieder verschiedenste Definitionsversuche gibt). Aber zumindest ist das klassifiziert nach der ICD-10 der WHO - ist also definiert als Behinderung. Ein Besserung ist möglich, aber die Probleme bestehen (anders als bei einer "behandelten" LRS) auch bis in die Oberstufe hinein.
    EIn Nachteilsausgleich aufgrund von LRS ist also was für die (frühe) Mittelstufe - das ist noch nicht so relevant für den späteren Arbeitsmarkt. Wird aber dafür sorgen, dass der Schüler begabungsgerecht in den Jahrgängen aufsteigen kann & irgendwann auch die Rechtschreibung im Griff hat...

    Da hier immer wieder die Frage auftaucht, wie denn ein Nachteilsausgleich nach der Schule / im "echten Leben"TM umgesetzt würde:
    Im Berufsleben kann ich mir meinen Arbeitsplatz entsprechend meiner Bedürfnisse individuell anpassen (z.B. durch die Vergrößerung der Darstellung am Bildschirm).

    Während der Klassenarbeit bekommen traditionell alle Schüler ein und das selbe A4-Blatt. Was spricht dagegen, dass der einseitig erblindete Schüler mit eingeschränkter Sehkraft im verbliebenen Auge seine Kopie auf 141% vergrößert bekommt? Würde er im Berufsleben am Bildschirm ja auch machen. Dadurch sind die fachlichen Anforderungen doch nicht verändert.

    Etw. pointiert ausgedrückt: "Für manche ist die Prüfung aus bestimmten Gründen zu schwer, daher machen wir es ihnen ein bisschen leichter!" Ist das die Maxime des Nachteilsausgleichs?

    Ansage zu Beginn der schriftlichen Prüfung:
    "Alle setzen jetzt bitte ihre Brillen ab. Diese Art des Nachteilsausgleiches ist ab sofort nicht mehr zulässig."

    Um deine Frage zu beantworten: Nein, es geht nicht darum, die Anforderungen abzusenken / es Schülern inhaltlich leichter zu machen. Es geht darum, Nachteile auszugleichen, damit alle Schüler ähnliche Bedingungen haben, ihr "inhaltliches" Potential zu demonstrieren.

    Ein solcher Nachteil kann z.B. eine körperliche Behinderung sein (Nachteilsausgleich dann eben durch entsprechendes Gerät wie Brille, Hörgerät, Rollstuhl oder auch durch Anpassung der Anforderungen, denn auch im Rollstuhl kann ich sportlich sehr fit sein, nur der Trampolinsprung dürfte schwierig werden; auch als einarmiger Schüler kann ich geometrisch denken, aber das Basteln geometrischer Körper im Matheunterricht ist nicht so einfach... Da gibt es dann eben Aufgaben, die vom Anspruch her vergleichbar, aber mit den körperlichen Einschränkungen machbar sind).

    Ein Nachteil kann z.B. auch eine Wahrnehmungsstörung, Legasthenie o.ä. sein. Kann jemand schlechter physikalische Zusammenhänge durchdringen, nur weil er für das Lesen der Aufgabenstellung mehr Zeit benötigt? Der Nachteilsausgleich kann hier mehr Zeit sein, kann aber auch eine andere Gestaltung ("übersichtlicher") des Arbeitsblattes sein. Ist wieder kein Absenken der Anforderungen, denn das physikalische Wissen steht ja unverändert im Vordergrund...

    Was sie noch benötigen, ist abhängig von dem, was sie vielleicht schon haben... Du bekommst nach Anerkennung des Seiteneinstiegs Post nach Hause mit einer Abfrage bzgl. Krankenversicherung etc. Die Schule bekommt per Post den Vertrag in dreifacher Ausfertigung. (Bevor der Vertrag ausgestellt werden darf, muss der Bezirkspersonalrat zustimmen - und der hat bis zu 4 Wochen Zeit für die Beratung... und tagt während der Schulzeit 1x pro Woche... und nimmt sich die Zeit durchaus auch :( - das ist sicherlich gut für alle Mitbewerber, bedeutet für dich aber vielleicht auch 4 Wochen weniger Gehalt... )
    Du musst bei deiner Meldebehörde ein erweitertes Führungszeugnis beantragen (geht nur mit der schriftlichen Aufforderung seitens deiner Schule).
    Die Schule wird dich bei Vertragsunterschrift auch die Kenntnisnahme des Infektionsschutzgesetzes und die Verpflichtung zu Datenschutz etc. unterschreiben lassen.

    Hört sich viel und aufwändig an, ist es aber nicht. Aber bevor der Vertrag nicht unterschrieben ist, bist du noch nicht versichert, fängst also nicht an, bist nicht bei Konferenzen o.ä. ...

    Wirst du eine pädagogische Ausbildung machen, erfährst du, wann du die anfängst, mit welchem Stundenumfang das angerechnet wird etc.

    Worst case: Die LSchB kommt zu dem Schluss, dass du nicht für den Seiteneinstieg geeignet bist. Du bekommst einen Brief, der dich darüber imformiert. Zur Entlastung hat man all deine Daten gelöscht... steht deine Schulleitung zu ihrer Entscheidung für dich (kann also die Bewertung deiner Abschlüsse nicht nachvollziehen), wird sie an der Stelle für dich und mit dir tätig.

    Nicht so worst case, aber es führt zu Verzögerungen: Fehlen den Sachbearbeitern einfach nur Informationen zur Bearbeitung, werden sie sie bei dir einfordern (z.B. einzelne Scheine, Studienordnungen, ...).

    Ich habe bisher alles zwischen 2 Wochen und 6 Monaten erlebt.
    Der Durchschnitt lag im letzten Jahr wohl bei 3 Monaten. Ist aber auch ganz klar davon abhängig, wie leicht sich die eingereichten Unterlagen einem regulären Lehramtsstudium zuordnen lassen.

    Und du hast Recht: Nachfragen bringt nichts. Denn jede Nachfrage, die beantwortet wird, nimmt Zeit weg von der Hauptaufgabe (nämlich die Bearbeitung deiner Unterlagen). Und die sind da teilweise mit sehr wenigen Mitarbeitern am Ankämpfen gegen Aktenstapel.

    Anja82:
    In Klasse 11 gibt es an der IGS aber "ganz normal" die einzelnen Fächer. Im 2. Halbjahr der 11. Klasse (je nach Schulorganisation vielleicht im Februar oder März) werden dann erst die für 12. & 13. Klasse / für das Abitur relevanten Fächer gewählt. Im Abitur werden die Themengebiete der 12. & 13. Klasse geprüft (wobei natürlich das Grundwissen aus den vorherigen Jahrgängen nicht völlig verschüttet sein sollte). Also "keine Panik" :)

    Back on topic (mehr oder weniger): Wenn schon in Klasse 5-10 im Unterricht mal deutlich gemacht wird: Das, was wir hier tun (z.B. die chemischen Hintergründe der Photosynthese), gehört in Klasse 11-13 eindeutig in das Fach Biologie, dann sollte das mit dem Abitur / der dazugehörigen Fächerwahl etc. doch eigentlich klappen... und klar sein, dass Biologie ohne Chemie nicht funktionieren kann ;) --> Chemie ist besser. (War auch mein bestes Fach, bevor ich es abgewählt und durch Informatik ersetzt habe...)

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