Beiträge von Djino

    Hallo,

    den einzigen KMK-Beschluss zur Übernahme von Lehrkräften, den ich finden konnte, ist dieser:


    Das hört sich doch so an, als ob es - spätestens in zwei Jahren :( - eine Freigabe geben sollte.

    Wo hast du gelesen, dass es keine Neuverbeamtung gibt?

    Dass du nach der freiwilligen Entlassung nie wieder verbeamtet werden kannst, kann ich aus diesen Internetquellen nicht herauslesen:
    http://www.frag-einen-anwalt.de/beamter-auf-pr…---f144386.html
    In SH gab es das sogar explizit als Hinweis auf die mögliche Neuverbeamtung: http://www.schulrecht-sh.de/archiv/texte/e/entlassung.htm
    Im Bundesbeamtengesetz findet sich ein Hinweis auf die Folgen einer Entlassung: https://dejure.org/gesetze/BBG/39.html - da steht nichts davon, dass man nie wieder verbeamtet werrden darf.
    Allerdings gibt es Einschränkungen dabei, wer generell verbeamtet werden darf:
    z.B. Beamtenstatusgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__7.html
    Eine Ernennung kann zurückgenommen werden: http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__12.html (Und hier könnte es interessant werden: "Die Ernennung soll zurückgenommen werden, wenn nicht bekannt war, dass gegen die ernannte Person in einem Disziplinarverfahren auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ... erkannt worden war" - das wäre dann wohl mit Bezug auf http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__23.html Entlassungsgründe. Da steht als ein Punkt auch die Entlassung auf schriftliches Verlangen. Aber § 12 benennt als Rücknahmegrund eben nur das Disziplinarverfahren).

    Aus dem persönlichen Bekanntenkreis fallen mir spontan zwei "Fälle" ein: Eine Kollegin, die während der Probezeit die Versetzung aufgrund familiärer Gründe genehmigt bekommen hatte (in ein anderes Bundesland) sowie eine Kollegin, die direkt nach Beendigung der Probezeit um Entlassung gebeten hatte (mehr oder weniger aus gesundheitlichen Gründen) & die sich dann später in einem anderen Bundesland beworben hatte.

    Nur "Mode" wäre mir zu langweilig, weshalb ich Themen suchen würde, die in andere Bereiche "hineinragen", z.B.
    - "Mode aus Müll" (etwa Shirt aus Klopapierrollen oder Zeitungen oder Plastiktüten -> Bezug zu Umweltthemen),
    - "Sportmode" (vielleicht auch etwas kreativer für neue Sportarten, die besondere Kleidung benötigen?),
    - "Mode im Mittelalter" (o.ä.) (also geschichtlicher Bezug; vielleicht mit einem dazugehörigen Tanz vorgestellt),
    - ...

    Zitat

    Ergo geht es so oder so.


    Zustimm: An der Hälfte der Schulen, an denen ich war, hat das der Stellvertreter gemacht. Ebenfalls: Bundeslandübergreifend.
    (Macht's nicht der Stellvertreter, macht es ein Koordinator in der erweiterten Schulleitung oder sogar ein "normaler" Kollege mit entsprechender Entlastungsstundenausstattung. Letzteres ist natürlich Luxus (wenn man bedenkt, dass es viel zu wenige Entlastungs-/Anrechenstunden je Schule gibt).)

    Seit meinem Studium in "Ossiland" weiß ich, dass es nicht immer opportun ist, sich als Wessi zu outen - dass man keine Wessis wahrnimmt, könnte also am "verschworenen Club" der Ossis liegen...
    (Das reicht hoffentlich an Ost-West-Schere... können wir jetzt einfach akzeptieren, dass die Menschen da ihren Job suchen, wo es Jobs gibt (wahlweise familiäre Beziehungen, angenehme Lebensumstände aller Art, ...))

    Wie bist du abgeordnet? Wer hat dich abgeordnet?
    Bis zu sechs Monaten darf dich die Schulleitung (auf Anweisung der Landesschulbehörde) "selbstständig" in einem verkürzten Verfahren abordnen. Das macht die LSchB gerne, da sie sich dadurch die Verwaltung spart... Eine solche Abordnung darf nur in begründeten Ausnahmefällen verlängert werden - aber eigentlich ist nach 6 Monaten Schluss.
    Bei längeren Abordnungen ist der Schul- und Bezirkspersonalrat beteiligt, insgesamt ein größeres Verfahren, um alle Seiten zu hören etc.
    Eine Abordnung muss immer befristet sein - diese Befristung kann aber auch der Eintritt in den Ruhestand sein (es gibt Kollegen, die sich gern abordnen lassen/ Schulen, die gern abordnen/abgeordnete aufnehmen, je nach "Situation" der Schule/Lehrkraft kann das sehr sinnvoll sein - dann wird das auch über Jahrzehnte hinweg so gemacht).

    Wenn ich mich recht erinnere...
    ...gilt die Schule, an der man mehr Stunden unterrichtet, als Stammschule (was sich z.B. auch auf das Wahlrecht bei Personalratswahlen auswirkt). (Bin mir hier aber nicht sicher...)
    Auf jeden Fall sollte in den Schulen eine klare Absprache vorhanden sein (im Idealfall, das ist soweit ich weiß nirgendwo festgeschrieben), an welchen Konferenzen man teilnehmen muss (meist: an der Stammschule) und über welche Konferenzen man sich durch Einsichtnahme in das Protokoll informiert.

    Immer wieder spannend, auf was für Ideen bauende, sparende Schulträger so kommen.
    Mein erster Ansprechpartner wäre wahrscheinlich der hier: http://www.arbeitsschutz.nibis.de/seiten/themen/…ordng_groe.html
    Ansonsten vielleicht auch Gleichstellungsbeauftragte - da es ja meistens immer noch so ist, dass Teilzeitlehrkräfte eher Frauen sind... wenn diese also keinen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt bekommen...


    Als evtl. mögliche rechtliche Grundlagen etc. fallen mir ein:
    Die Arbeitsstättenverordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/index.html
    DIN 4543 & sehr ähnlich http://www.bgbau-medien.de/zh/z418/inhalt.htm
    Eine Übersicht findet sich auch hier: http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=…platzflaech.htm

    Spannend finde ich übrigens diese Frage: http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…id=BAS&pid=ASER
    Auszug: "Die Berechnung des Platzbedarfs an einem Arbeitsplatz richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob diese teilzeit- oder vollzeitbeschäftigt sind." Jetzt müsste zumindest mal der Stundenplaner prüfen, wie sich die maximale Anwesenheit aller Lehrkräfte in der Schule gestaltet / in der Vergangenheit gestaltet hat, z.B. mittwochs hat keine Teilzeitlehrkraft den ihr zustehenden freien Tag, alle Lehrkräfte sind ohne Ausnahme anwesend von der 2. bis 5. Stunde (einige haben in diesem Zeitraum Unterricht, andere (plan- oder außerplanmäßige) Hohlstunden). Daran anschließend die Argumentation: Alle, die an diesem Tag in den Pausen anwesend sind, haben Anspruch auf einen Arbeitsplatz / Sitzplatz während der Pause.
    (Außerdem: Wie ist das mit Konferenzen oder Dienstbesprechungen - finden die bei euch (potenziell) im Lehrerzimmer statt? Dann müsste natürlich noch Platz eingeplant werden für mögliche Besucher (also einfach mal die Forderung um weitere 20 Plätze erhöhen... und sich dann mit ausreichend Platz "nur" für alle Lehrkräfte begnügen). Noch ein "Erhöhungsgedanke": Die Schulleitung ist in der Platzplanung sicher nicht enthalten - wird aber in der "Pause" im "Großraumbüro" Lehrerzimmer sicher so manches dienstliche Gespräch führen (und ebenso die Sekretärinnen, Schulassistenten, Sozialarbeiterinnen, "Ganztagskräfte", ...). Die müssen doch wenigstens noch zur Tür reinkommen können, ohne dass am anderen Ende des Zimmers die Leute aus dem Fenster springen müssen, um Platz zu schaffen...

    PS: Irgendwo gab es hier auch mal eine Diskussion zu Empfehlungen für die Einrichtung von Lehrerzimmern (fand ich sehr hilfreich, bei Bedarf also mal suchen - selbst wenn man wenig Gestaltungsspielraum hat, reichen vielleicht schon die Tipps zur Farbgestaltung)

    Zitat von Sofie

    Aber dass darüber diskutiert wird [...]


    Na ja, eigentlich muss man den Diskutanten doch fast dankbar sein... Denn die Diskussion, ob "das" (der Bildungsplan "etc.") denn unbedingt sein muss, wird man (meine Erfahrung) mit zu vielen Eltern (oder auch Schülern) führen (und dabei imho ist selbst ein "Gesprächspartner" einer zu viel...)

    Bei einer allgemeinen Anfrage à la "Elternabend steht an - suche Argumentationslinie für befürchtete Diskussion" wären nie so viele gute Argumente für den Bildungsplan und gegen verbohrte Meinungen zusammengekommen. Insofern... ein (Achtung, Ironie) "Danke" an [nein, ich werde jetzt keine Namen nennen, niemanden vorführen] all diejenigen, die vielleicht veraltete Meinungen pflegen...

    (...aber, so alt sind diese nicht-menschenrechtskonformen Meinungen dann doch wieder nicht, schließlich gab es den § 175 bis 1994, "bereits" 2002 wurden NS-Urteile aufgehoben (bis dahin galt meines Wissens ein KZ-Aufenthalt aufgrund von Homosexualität als vereinbar mir rechtsstaatlichen Grundsätzen und führte z.B. nicht zu einer Opferrente...), "bereits" 2012 wurde angeregt, die nach 1945 (also bis 1994) Verurteilten zu rehabilitieren...) - und irgendwo dazwischen gibt es die Anerkennung auf der Grundlage von UN-Resolutionen, Grundgesetzen, Gesetzgebungen der einzelnen Länder, der EU etc. ... und aktuell mehr als eine Reisewarnung speziell für Schwule und Lesben für verschiedene Länder Europas und Afrikas (da bekommt der Auspruch "da möchte ich nicht tot über dem Zaun hängen" doch wieder einen ganz aktuellen Bezug & eine viel zu wörtliche Bedeutung... was mich nur daran erinnert, dass es (für mich als Englisch-Lehrkraft mit "internationalen Ambitionen") schon immer Ziele gab, in die ich Schüler trotz bestehender Austauschprogramme nicht begleiten wollte/konnte).

    offtopic:
    Ich kann ja immer noch nicht glauben, dass Wandersmann angehender Student ist, unter anderem mit dem Fach Deutsch.
    Der typische angehende Student wäre jetzt ca. 20 Jahre alt... und hätte die Ergebnisse der Rechtschreibreform (von 1996 und später) sozusagen mit dem Schreiblehrgang aufgesogen. Ich frage mich ernsthaft, wie eine solche Person ganz selbstverständlich und wiederholt (seit Jahren nicht mehr zulässige) Schreibvarianten wie "daß", "muß", "läßt" oder "wu/ü/ßte" verwenden kann...

    "Wandersmann" zeigt sich in seinen letzten Postings als geläutert... zumindest oberflächlich... aber wenn man so etwas wie das Folgende genauer liest, erkennt man doch die dahinterstehende Ideologie und einseitige Wahrnehmung der Welt:

    Zitat

    Ich glaube, daß Kinder im Grundschulalter diesbezüglich nicht reflektionsfähig sind. Sie nehmen das, was man ihnen da vorsetzt als gegeben hin und verinnerlichen es. Sie verstehen auch gar nicht, worum es überhaupt geht. Wie denn auch in einem präpubertären Alter? Auf diese Weise kann man Kinder auf eine bestimmte Sache gezielt konditionieren. Und wenn Du mal ehrlich bist, dann ist doch genau das auch das Ziel dieses ganzen Konzepts, die Kinder eben gezielt in einem Alter so zu beeinflussen, daß sie dann eine vorgeprägte Meinung zu einem bestimmten Thema verinnerlichen.

    Das Thema Homosexualität ist eine gesellschaftliche Kontroverse und sollte in der Schule auch als solche abgebildet werden. Das kann man aber nur, wenn die Schüler in einem fortgeschrittenen, reiferen Alter sind, das ihnen ein tieferes Verständnis der Thematik und kritische Reflexion von Standpunkten und Argumenten erlaubt.

    Um einige Dinge hervorzuheben - und zu hinterfragen:
    "Sie nehmen das, was man ihnen da vorsetzt als gegeben hin und verinnerlichen es. ... Auf diese Weise kann man Kinder auf eine bestimmte Sache gezielt konditionieren. ... daß sie dann eine vorgeprägte Meinung zu einem bestimmten Thema verinnerlichen ... " - Genau. Nur wessen Meinung und mit welchem Ziel ist akzeptabel? Konditionieren wir Kinder dazu, fundamentalistisch-(christlich)-religiöse Meinungen zu verinnerlichen (das geht in dem Alter, wie Wandersmann so treffend schreibt - übrigens geht das auch später...) - oder dazu, eine weltoffene Sichtweise zu haben, die verschiedenste Lebensweisen akzeptiert?

    "in einem fortgeschrittenen, reiferen Alter sind, das ihnen ein tieferes Verständnis der Thematik und kritische Reflexion von Standpunkten und Argumenten erlaubt" - Frage: Eine kritische (ergebnisoffene? oder nur kritisierende?) Reflexion, nachdem ihnen bereits die religös einzig wahre Heilslehre verabreicht wurde, ist die überhaupt möglich? Ich befürchte nicht...

    Warum also sollten nicht alle möglichen Gestaltungsmöglichkeiten eigenen und fremden Lebens gleichberechtigt und in altersgemäßer Form zeitgleich und nebeneinander präsentiert werden? Warum soll das eine das "Standardmodell" sein, das (wenn ich w. richtig verstehe) ca. 10 Jahre in der Schule alleinig vorherrschend ist, um dann in den allerletzten Schuljahren (falls ein Schüler/eine Schülerin so lange die Schule besucht...) kritisch ergänzt zu werden durch weitere Konzepte, die dann ergebnisoffen "auseinandergenommen" werden?

    Ich denke, dass wandersmann mit seiner "freien Meinungsäußerung" hier Grenzen überschreitet...
    Reihungen wie

    Zitat von wandersmann

    Homo-Ehe, Prostitution, Sexismus

    legen zumindest implizit sehr nahe, dass es zwischen den drei genannten Begriffen keinen Unterschied gibt. Der allgemein als "schlecht" anerkannte Sexismus und die im Allgemeinen in der Rechtssprechung als sittenwidrig betrachtete Prostitution werden gleichgestellt mit der auf Dauer und gegenseitige Unterstützung und Achtung angelegten Ehe zwischen zwei sich liebenden Menschen.
    Und das Ganze "schön" verpackt in einer Reihung, so dass deren manipulativer Charakter verschleiert wird (werden soll). :pfui: (Gibt es eigentlich keinen k..zenden Smiley?)

    Immer noch das falsche Bundesland (Niedersachsen), aber vielleicht findet sich ja etwas Ähnliches in Hessen:

    Zitat von Schure

    3.6 Schulen mit einem Anteil von mindestens 40% in einem Schuljahrgang an
    - Schülerinnen und Schülern aus zugewanderten Familien mit Defiziten in der deutschen Sprache
    - Schülerinnen und Schülern mit besonderen Lernerschwernissen, nachgewiesenen gesundheitlichen Schwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten
    kann auf Antrag die Bildung einer zusätzlichen Klasse je Schuljahrgang in Abweichung von der Schülerhöchstzahl und den übrigen Bestimmungen zur Klassenbildung durch die Schulbehörde genehmigt werden. [...]

    Zitat von Mikael

    Kuscheljustiz meets Kuschelpädagogik...


    Das war auch (so ungefähr) mein Gedanke. Ein Schüler fällt so unangenehm bei Mitschülern und/oder Lehrern auf, dass er bis zu 3 Monate suspendiert werden kann - und dann wird erwartet, dass die Opfer des Fehlverhaltens (möglichst wohl noch täglich) zu Besuch kommen und helfen...
    (Langfristig erkrankte Schüler haben wesentlich weniger Rechte auf Unterricht/Unterstützung...)

    Ist zwar das falsche Bundesland, aber vielleicht eine Orientierung?

    Gerichtsurteil aus Niedersachsen:

    Zitat

    27Dass der Antragsteller in Folge des Unterrichtsausschlusses in gewissem Umfang Nachteile hinsichtlich der Erarbeitung des Unterrichtsstoffes erleiden und möglicherweise auch nicht zum vorgesehenen Termin an Klassenarbeiten teilnehmen kann, hat er sich selbst zuzuschreiben. Diese Nachteile sind jedoch nicht von solchem Gewicht, als dass sie die Maßnahme als unverhältnismäßig erscheinen lassen könnten, zumal der Antragsteller versäumten Unterrichtsstoff mit Hilfe von Lehrkräften und Mitschülern zu Hause nacharbeiten und ggf. versäumte Klassenarbeiten zu einem späteren Zeitpunkt nachschreiben kann, was ihm seitens der Antragsgegnerin allerdings ermöglicht werden muss.

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