Beiträge von Djino

    Zitat von DaVinci

    Partnerschaften, welche diese Möglichkeit [Kinder zu erzeugen] nie haben können, sind für mich persönlich in ihrer Entfaltung somit nicht gleichwertig.


    Das erste Mal, das mir durch Ärzte gesagt wurde, dass das mit dem Leibliche-Kinder-haben-Können schwierig sein könnte, war, bevor ich Teenager wurde...

    Sollte ich deshalb auf Partnerschaften (egal, ob homo- oder heterosexuell) verzichten?
    Geht es bei einer Partnerschaft nicht erst einmal um die Liebe zwischen zwei Menschen (egal welchen Geschlechts)?
    Können Kinder (egal ob adoptiert oder aus einer früheren Partnerschaft mit in die Beziehung eingebracht) in einer solch liebevollen Beziehung sich nicht auch wohl fühlen und entwickeln?

    <Ironie an>
    Wie schön, dass dieser Thread sich mittlerweile davon wegbewegt hat, <strike>"nur"</strike> homophob zu sein, und mittlerweile auch alle kinderlosen Heteros in ihrer Menschenwürde missachtet...
    </Ironie aus>

    Sind nach der regulären Unterrichtszeit nicht die Eltern aufsichtspflichtig? Dann würde ich die anrufen... (Man stelle sich die Situation analog im Kindergarten vor, wenn Eltern ihr Kind täglich erst eine halbe Stunde später abholen.)

    Für den Schülertransport ist doch der Schulträger zuständig. Den über die Probleme informieren & sich gleichzeitig bestätigen lassen, dass im Falle des Ausfalls des Fahrdienstes ein Taxi auf Kosten des Schuträgers verwendet wird.

    (Falls der Fahrdienst eher ein "I-Helfer" ist: Diese werden meist von den Eltern beantragt, vom Schulträger genehmigt & dann von den Eltern (vielleicht mit Unterstützung durch andere Institutionen) beauftragt. In dem "Dreieck" kann die Schule eigentlich sehr wenig machen, die Verantwortung liegt bei den Eltern. In so einem Fall könnte man den Eltern vielleicht mitteilen, dass eine Beschulung bis zur Klärung der Aufsichtssituation leider nicht möglich ist...)

    Falls ein "echter" I-Helfer vorhanden ist: Der könnte doch die Betreuung in der Zeit übernehmen. Falls kein I-Helfer vorhanden ist: Für genau solche Fälle könnte doch einer benötigt werden & beantragt werden (letzteres erhöht (weil mit zusätzlichen, eigentlich unnötigen Kosten verbunden) wieder den Druck auf den Schulträger, für einen verlässlichen Transport zu sorgen/ ein verlässliches Unternehmen zu beauftragen.)

    @ chilipaprika (und andere NDS-Interessierte):
    Aktuelle Aussage der Landesschulbehörde aus dieser Einstellungsrunde: Auch Berufseinsteiger können (ohne familiären Grund) in Teilzeit anfangen (die Schulleitung muss wie immer ein Statement zur Befürwortung abgeben / dienstliche Gründe bei Ablehnung benennen).

    Zitat von chilipaprika

    in NDS darf man seit neuestem (1-2 Jahren) NICHT mehr in Teilzeit gehen


    Hast du dafür einen Beleg? Ich kenne das anders (§ 61 NBG)
    Allerdings musste in den letzten Jahren (zumindest in der Vergangenheit... als es an die Rückzahlung des verpflichtenden Arbeitszeitkontos ging (was ja sehr überraschend kam, man hatte ja nur 10 Jahre Vorlauf...) & bevor die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung/die Abschaffung der Altersermäßigung eingeführt war) durch die Schulleitung intensiv geprüft werden (und vorzugsweise abschlägig entschieden werden...), ob die Teilzeit genehmigt werden könnte. Aber für die Ablehnung mussten zwingende dienstliche Verpflichtungen angeführt werden...

    Und um die Frage nach dem Lehrwerk zu beantworten:
    Ich denke, dass es durchaus einige "Standardlehrwerke" gibt, die durch die Verlage dann in regionalen Varianten angeboten werden. (Die Bundesländer haben da teilweise eigene inhaltliche Vorgaben, z.B. habe ich mal gehört, dass in Bayern nur Lehrwerke zugelassen werden dürfen, die auch regionale (also bayrische) Bezüge haben.)

    Ein Beispiel wäre das hier: http://www.schroedel.de/reihe/Fara-und…e-2013/FARAFU13 . Da kann man auch online in die Bücher hineinsehen.

    Zitat

    dass jede Schule selbst entscheidet, mit welchem Lehrwerk sie arbeiten will


    Es gibt aber auch das umgekehrte Beispiel, dass sich Schulen (bzw. die Fachkonferenzen Deutsch dieser Schulen) einer Region darauf einigen, welches Lehrwerk, welche Ausgangsschrift sie verwenden. Dann wird an vielleicht 10 verschiedenen Schulen mit dem identischen Lehrwerk gearbeitet.
    Die Begründung dafür ist dann meistens (neben dem möglichen fachlichen & (einfacheren) personellen Austausch) die, dass alle Schüler von den unterschiedlichsten Grundschulen dieser Region auf den weiterführenden Schulen (meist ab der 5. Klasse, Berlin & Brandenburg erst ab der 7. Klasse) "vermischt" werden und so identische Ausgangsvoraussetzungen haben. Das erleichtert gerade den 5. Klässern den Start an Hauptschule/Realschule/Gymnasium.

    Zitat

    Beim Vorstellungsgespräch solltest du das schon erwähnen.
    Wie soll denn sonst dein Einsatz geplant werden?


    Das ist nichts, was beim Vorstellungsgespräch gesagt werden muss - oder gefragt werden darf.
    Der Einsatz wird ja sowieso erst nach der Einstellung geplant (bis dahin könnte es ja noch irgendein anderer Kandidat mit einer anderen fachlichen Ausrichtung werden, der irgendwie anders eingesetzt werden könnte/müsste.)

    Wenn es beim Vorstellungsgespräch gesagt wird, kann dies ja durchaus (ob bewusst oder unbewusst...) mit in die Auswahlentscheidung hineinfließen - und evtl. könnte dann ein anderer Bewerber ausgewählt werden...

    Um einige deiner Überlegungen/Fragen aufzugreifen:

    Zitat

    Gewalt gegen Lehrer soll nicht zum Thema werden. Aber in einigen Regionen ist es ein großes Problem. Welche Erfahrungen habt ihr?


    Fangen wir an mit den Erfahrungen (ebenfalls aus dem Großraum Berlin, Schulform Gymnasium): Jedes ca. Vierteljahr war ein "Programmpunkt" bei den Gesamtkonferenzen der Schulverweis von mindestens einem Schüler (ein Verfahren hatte ich im Referendariat "angeregt"... wie heißt es so schön: was nicht umbringt härtet ab/ an seinen Erfahrungen wächst man). Am intensivsten ist mir in Erinnerung geblieben der Kollege, der in einer Klassenarbeit einem Schüler die "falsche" Note gab. Besagter Schüler engagierte daraufhin einen Schlägertrupp... Ein Schüler schaffte es übrigens tatsächlich (durch verschiedenste Umstände) der Schule innerhalb einiger Jahre zwei Mal verwiesen zu werden...

    Zum Thema "in einigen Regionen ein großes Problem": Vielleicht hast du die Möglichkeit, tatsächlich in einer anderen Region,im ländlichen oder kleinstädtischen Raum neu anzufangen? Meine Erfahrung: Je "provinzieller" das Umfeld, desto größer die ständige "gesellschaftliche Kontrolle", die die Schüler (bewusst oder unbewusst) wahrnehmen. Die SuS sind (ohne dass man sie darauf aufmerksam machen muss, dass die Nachbarn/Lehrer/andere Schülereltern es wahrscheinlich mitbekommen) insgesamt "wohlerzogener.

    Zitat von Seph

    dann darf es die 4 halt erst ab über 60% geben
    Natürlich sollte man eine solche Klausur gar nicht erst entwerfen.


    So eine Klausur gibt es jedes Jahr wieder in Niedersachsen. In den Sprachen gibt es Aufgabenbestandteile, bei denen per Erlass geregelt ist, dass es erst mit 60% 05 Notenpunkte gibt...
    (Ist aber durchaus in Übereinstimmung mit dem, was auch bei internationalen Sprachtests üblich ist... ist also nicht "böse"/"unprofessionell"/"...").

    Zitat

    Eine Frage ist ja (sinng.) ob man sich zutraut, alle Kinder zum Abschluss zu führen.


    Oh ja, die Frage habe ich auch gesehen.
    Bekommt ihr das nicht hin?
    Klar habe ich Schüler, die in Klasse 10 noch nicht ihren eigenen Vornamen schreiben können (oder einzelne Buchstaben ohne Vorzeichnung reproduzieren könnten). Aber das heißt doch noch lange nicht, dass die zwei Jahre später am Abitur scheitern werden.

    So böse wie mein Kommentar jetzt evtl. klingt: Wir haben tatsächlich seit rund einem Dutzend Jahre Erfahrungen mit "I-Kindern" im GE-Bereich (und auch schon länger in anderen Bereichen). Und GE-Schüler sind nun mal nicht prädestiniert für das Abitur (auch wenn es in Spanien mal ein Schüler mit Down-Syndrom bis an die Uni geschafft hat).
    Diese Umfrage hinkt einfach entsprechend lange hinter der Realität hinterher... schade... Oder sie ist einfach viel zu undifferenziert? Ich würde Nacharbeiten dringend empfehlen...

    Zitat

    Und oft wird mir berichtet, dass die Kurse im Fremdsprachenstudium zu mindestens 50% auf Deutsch sind


    Das kann je nach Uni an der Größe/Struktur der Romanistik-Abteilung liegen. Wenn die zu klein ist, dann sind Seminare/Vorlesungen eben auch "sprachübergreifend" und man findet sich zusammen mit Studierenden in einem Seminar, die Französisch, Italienisch, Spanisch studieren. Hier eine gemeinsame Sprache zu finden ist nicht leicht (oder doch: man verwendet Deutsch).

    Nimm's mir nicht übel, aber wenn ich mir durchlese, in welchen Bereichen du im Französischen noch Probleme hast, dann ist das im Moment eine zu große Baustelle, um das Fach zu unterrichten (studieren wäre was anderes, wenn du weiter intensiv an deiner Sprachkompetenz arbeitest...).

    Zitat

    Und das gilt nicht nur für die naturwissenschaftlichen Sammlungen an den Schulen, sondern praktisch für alles, was nicht mit Unterricht zu tun hat.


    Die einzige "Hilfe zur Selbsthilfe", die hier (ansatzweise...) möglich ist, ist diese:
    Der Schulträger (= Kommune, Stadt, Landkreis, ...) zahlt die sächliche Ausstattung der Schule. Viele Schule erhalten hierüber (aber das ist abhängig vom Schulträger, kann sich also alle 50 km ändern) ein Budget, dass sie zumindest teilweise selbst verwalten können. Und dann nimmt man dieses Budget und kauft alles das ein, was die Arbeitszeit der Lehrkräfte reduzieren/ihnen die Arbeit erleichtern kann. Um im "Themenkomplex" zu bleiben: zum Beispiel eine Laborspülmaschine (gibt's ab 5.000 Euro aufwärts, dazu vielleicht noch die passenden Reinwasseranschlüsse, Hochspannungsleitungen, whatever). Die Spülmaschine muss man zwar noch ein- und ausräumen, spart aber das leidige Ausspülen...
    Das ist dann eben Geld, das an anderer Stelle nicht investiert werden kann...

    Zitat von Wollsocken

    Andererseits musst Du auch bedenken, dass ein Gymnasiallehrer in der Schweiz eine vollwertige Fachausbildung hat


    Hm, vielleicht habe ich ja an der falschen Uni studiert... Ich habe für meine Fächer genau das machen müssen, was auch jemand für den Magister-Hauptfach-Abschluss machen musste. Zuzüglich weiterer fachlicher Auflagen (inkl. der dazugehörigen zusätzlichen Abschlussklausuren/Prüfungen), zzgl. der verschiedenen Fachdidaktigen, zzgl. Pädagogik/Psychologie (im Umfang eines Magister-Nebenfachs), zzgl. Nachweis einiger "allgemeinbildender" Seminare/Studium generale.

    Niedersachsen:

    Zitat

    2.1 Lehrkräfte, deren Unterrichtsverpflichtung nach § 61, 62 NBG reduziert worden ist und Lehrkräfte, denen Altersteilzeit im Teilzeitmodell (§ 63 NBG) bewilligt worden ist, haben ebenso wie vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte neben ihrer Unterrichtsverpflichtung auch außerunterrichtliche Aufgaben zu erfüllen. Diese Verpflichtung führt in Einzelfällen zu einer im Verhältnis zu Vollzeitlehrkräften stärkeren Belastung der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte, die von den Betroffenen als ungerecht empfunden wird.


    Fortsetzung, Ausgestaltung hier nachzulesen: http://schure.de/20411/14,03143,2,94.htm#p2

    Zitat von Mikael

    Eigentlich traurig, dass du den Unterschied zwischen Erlass und Rechtsverordnung nicht kennst.


    Ja, ich bin saudoof (wolltest du doch damit sagen, oder?).
    Unterstell mir bitte nichts, das ich so nie gesagt habe und das sich auch nicht aus meinen Antworten ableiten lässt.
    Eigentlich traurig, dass du auf die persönliche Ebene wechselst, wenn dir sonst nichts mehr einfällt.

    Zitat

    Was interessiert mich als gemeine Wald- und Wiesenlehrkraft, ob die Schule als Ganzes "erlasskonform" arbeitet? Erlasse sind NUR verwaltungsinterne Vorschriften,


    Ja, was interessieren mich die Vorschriften meines Arbeitgebers... (kopfschüttel)

    Und für die Einhaltung der Vorschriften ist ausschließlich mein direkter Vorgesetzter verantwortlich...? (weiteres Kopfschütteln)

    Ich darf also "als gemeine Wald- und Wiesenlehrkraft" fröhlich das treiben, was ich will, mit Hinweis die unterstellte fehlende RECHTSKONFORMITÄT (warum schreist du eigentlich so?) alles ignorieren und mit dem A...llerwertesten draufsetzen...? (einsetzendes Schleudertrauma)

    Du beißt dich hier an einem Thema fest, das so nicht im Zentrum der Fragestellung stand und ignorierst alles drumrum. Ich vermute mal, dass du da schlechte Erfahrungen gemacht hast. Dann mag das ganze ja verständlich sein. Trotzdem finde ich diese Reduzierung wenig hilfreich.

    Mikael schafft es, nicht ganz sinnvoll zu zitieren und hier und da Dinge zu unterstellen etc. Ich ignorier mal das eine oder andere, aber einige Anmerkungen erlaube ich mir dann doch.

    (1) Lehrerarbeitszeit

    Zitat

    Zuerst einmal haben die Schulleitungen dafür zu sorgen, dass die (außerunterrichtlichen) Aufgaben im Rahmen der (vertraglichen / beamtenrechtlichen) Arbeitszeit (grob 1800 Stunden pro Jahr) überhaupt zu schaffen sind.


    Dass die Lehrerarbeitszeit reine "Definitionssache" ist, hat die nds. Landesregierung doch gerade erst vorgemacht. Da wird eben festgelegt, dass eine Aufgabe nur x (statt y) Minuten auf dem Papier in Anspruch nimmt, und dann ist das eben so...
    Andere Arbeitgeber sind da genauso wenig zimperlich: Wenn ich mich richtig erinnere, dann veranschlagt man beim hamburgischen Arbeitszeitmodell z.B. für die Korrektur einer Klassenarbeit in Englisch (Klasse 8 ) 8 Minuten (man korrigiere mich, falls das doch ein oder zwei Minuten mehr sein sollten, aber das wird auch nicht viel ausmachen).

    (2) Reduzierung von Arbeitsbelastungen

    Zitat

    Notfalls heißt das dann eben, dass auf viele außerunterrichtliche Aktivitäten verzichtet werden muss: Einige Sachen lassen sich nicht vermeiden (Aufsichten), andere muss man dann auf das zulässige Mindestmaß reduzieren (Konferenzen, Dienstbesprechungen), wieder andere müssen dann eben ersatzlos entfallen (diverse "Feste", Exkursionen, Klassenfahrten).


    Ich schlage einen separaten Thread (bei Interesse) vor: Möglichkeiten der Reduzierung von Arbeitsbelastungen/der gleichmäßigeren Verteilung von Belastungen... ich möchte darum wetten, dass es durchaus Nachahmenswertes an den verschiedenen Schulen gibt...
    Denn auch Aufsichten lassen sich zwar nicht vermeiden, aber durchaus reduzieren. Manches hat sich an einer Schule traditionell gehalten, Neues ist hinzugekommen, ohne dass Altes gestrichen/geprüft wurde, ... Sind z.B. immer zwei Aufsichten im Bereich x notwendig? Oder vielleicht reicht auch eine? Wie ist das mit Mittagsaufsichten? Vielleicht haben ja an manchen Tagen wesentlich weniger SuS Nachmittagsunterricht, dann muss man die Aufsichten nicht "mit der Gießkanne" verteilen...
    (Gesamt-)Konferenzen sollten (seit der Einführung des Schulvorstands) in ihrer Anzahl eigentlich reduziert worden sein... hat sich das an allen Schulen so durchgesetzt?
    Klassenfeste, Exkursionen, Klassenfahrten liegen in der Verantwortung der Fachlehrkraft / des Klassenlehrers. Wer die ansetzt, hat den Zeitaufwand auch selbst zu verantworten. [Wobei ich den Eindruck habe, dass das bei Stern* jetzt nicht der Fall war, aber das ist hoffentlich die ganz große und zuvor abgestimmte (von allen zugestimmte) Ausnahme.)
    An Stern*s Schule scheint das Schulfest an die Projektwoche gekoppelt zu sein, am Vormittag des Schulfestes scheint der Unterricht zu entfallen - hört sich nach einer Arbeitszeit-sparenden Regelung an (da gehen andere viel "großzügiger" mit der Zeit um).
    Dafür scheint es an der Schule (mindestens) zwei Nachmittage mit Zeugniskonferenzen geben. Ich kenne von verschiedenen (größeren und kleineren) Schulen verschiedenste Modelle. Es scheint aber durchaus (fast) immer möglich zu sein, alle Versetzungskonferenzen an einem Nachmittag abzuhalten - mit entsprechend frühem Beginn und parallel immer mindestens zwei Konferenzen (da fehlt vielleicht hier und da mal jemand, weil er in der Parallelkonferenz sitzt, aber die Beschlussfähigkeit ist dadurch ja nicht gefährdet), Vorentlastung so weit als möglich (so dass die einzelnen Konferenzen - außer bei größerem Gesprächsbedarf - jeweils eine "Mindestlänge" nicht überschreiten).

    (3) Stellung von Erlassen

    Zitat

    Erst wenn noch Arbeitszeit "frei" ist, darf man überhaupt über die von irgendwelchen Erlassen gewünschten Sonderveranstaltungen nachdenken.


    <böse>Es ist Aufgabe der Schulleitung, alle Erlasse ganz genau umzusetzen. Alle schulinternen Curricula schreiben zu lassen und diese jährlich evaluieren zu lassen. Die Individuelle Lernentwicklung detailliert für Schüler anlegen zu lassen und in Dienstbesprechungen diskutieren zu lassen. Konzepte zu den verschiedensten Themengebieten schreiben zu lassen und diese in regelmäßigem Turnus (z.B. bei der Suchtprävention jährlich) neu verabschieden zu lassen. und und und (und das alles, ohne Ansehen der Größe der Schule - egal, ob "nur" mit 200 Schülern & entprechender Anzahl an "Sollstunden"/Lehrkräften, die der Schule zustehen, oder mit 1200 Schülern und dementsprechend 6x so vielen Lehrkräften)
    Und (weiterhin böse) es ist Aufgabe der Schulleitung, dafür zu sorgen, dass dafür die Zeit vorhanden ist. Du willst doch nicht behaupten, dass wir an den Schulen so viele Aufgaben (von oben verordnet) zu erledigen haben, dass die Arbeit nicht geschafft werden kann. Wenn die Zeit für alle diese Dinge fehlt, dann hat die Schulleitung wohl nicht richtig gearbeitet.</irgendwie Ende von "böse">

    Zur Stellung von Erlassen frag doch mal die Schulinspektion. Da gilt als "Grundstufe", dass in allen Bereichen "erlasskonform" gearbeitet wird. Zwar gibt es jetzt kein "Durchfallen" mehr, aber der Stempel "die Schule arbeitet nicht auf der Grundllage der geltenden Erlasse" wird sicherlich zu Zielvereinbarungen, daraus sich ergebender deutlich erhöhter Arbeitsbelastung o.ä., führen...

    Teilzeitkräfte im Nachteil?
    "Lehrkräfte, deren Unterrichtsverpflichtung [...] reduziert worden ist [...], haben ebenso wie vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte neben ihrer Unterrichtsverpflichtung auch außerunterrichtliche Aufgaben zu erfüllen. Diese Verpflichtung führt in Einzelfällen zu einer im Verhältnis zu Vollzeitlehrkräften stärkeren Belastung der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte, die von den Betroffenen als ungerecht empfunden wird. Hierdurch werden vor allem Frauen belastet, weil vornehmlich sie es sind, die Teilzeitbeschäftigung in Anspruch nehmen." (Quelle: Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte)
    Die Mehrbelastung der Teilzeitkräfte in allen Bereichen wird also gesehen - und (mangels (kostenneutralen...) Alternativen...) mit einem Schulterzucken abgetan.

    Der Schwarze Peter ist dann bei den Schulen:
    "2.2 Bei der Stundenplangestaltung sowie bei der Zuweisung außerunterrichtlicher Aufgaben ist Folgendes zu beachten:
    2.2.1 So weit wie möglich sollten teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte für dienstliche Aufgaben (z.B. Vertretungen, Aufsichtsführung, Sprechstunden, Sprechtage, Projektwochen, Schulveranstaltungen) nur entsprechend dem Umfang ihrer reduzierten Unterrichtsverpflichtung eingesetzt werden." (Quelle siehe oben)

    Warum Schwarzer Peter?
    Die Schulleitungen müssen (wenn sie der Empfehlung folgen wollen/können) die nicht durch Teilzeitkräfte wahrgenommenen Aufgaben auf andere verteilen. Ist ja grundsätzlich gerecht, wenn man halb so viele Stunden arbeitet, dass man dann auch nur halb so viele Aufsichten macht.
    Aber spätestens bei Konferenzen und Dienstbesprechungen funktioniert das nicht mehr: und so werden Stimmen laut, die als Ausgleich für die vielen Konferenzstunden weitere Entlastungen (z.B. noch weniger Aufsichten) einfordern. Das kann in der Folge aber nur heißen, dass Vollzeitkräfte mehr als nur ihren gerechten Anteil an z.B. Aufsichten übernehmen.

    Man sollte vielleicht auch schauen, wie sich "Teilzeitkräfte" definiert. Es gibt KollegInnen, die um drei Stunden reduziert haben & sämtliche Vergünstigungen einfordern, die nur irgendwie ansatzweise denkbar sind...

    Bei euch scheint aber auf die TZ-Lehrkräfte schon Rücksicht genommen zu werden (du schreibst ja, dass diese drei Projekttage anbieten - da ist die Reduzierung wohl schon vorhanden).

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