Aufsichtspflicht- Fahrdienste

  • Hallo,


    weiß jemand von euch, wer die Aufsichtspflicht für behinderte Schüler übernimmt, wenn der Fahrdienst sich verspätet?


    google mich gerade blöd, es gibt doch eigentlich für alles eine Verordnung...

  • Wirst wahrscheinlich nichts finden bei Google. Musst dann sicherlich selbst in den sauern Apfel beissen und selbst die Aufsicht übernehmen.
    Das würde mir aber nur 1x passieren und dann hätte ich die Telefonnummer des Fahrdienstes bei der Hand und würde sofort anrufen, wo die bleiben.
    Wenn die regelmäßig zu spät kommen, dann würde ich mir die Zeiten exakt notieren und der Schulleitung und dann dem Schulträger mitteilen. Und immer über den Personalrat gehen, wenn die SL meint, dass man das "unbezahlt" regelmäßig zu tun hätte.

  • Ohne Nennung des Bundeslandes keine Qualifizierte Auskunft...


    Für Rheinland-Pfalz: Schulordnung für die öffentlichen Sonderschulen §25


    Zitat

    (1) Die Schülerinnen und Schüler unterliegen während der Unterrichtsstunden, der Pausen und Freistunden, während der Teilnahme an sonstigen schulischen Veranstaltungen sowie während einer angemessenen Zeit vor und nach diesen schulischen Veranstaltungen der Aufsicht der Schule. Das Gleiche gilt für die vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende in der Schule entstehenden Wartezeiten der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der allgemeinen Schülerbeförderung.


    Die Schule (Schulleitung/Personalrat/...) muss festlegen, wer für diese Aufsicht zuständig ist.


    Gruß
    Nitram


  • Und immer über den Personalrat gehen, wenn die SL meint, dass man das "unbezahlt" regelmäßig zu tun hätte.

    :schimpf: du weißt, worauf ich hinaus will...



    Die Schule (Schulleitung/Personalrat/...) muss festlegen, wer für diese Aufsicht zuständig ist.

    das ist eben die Frage- jeder übernimmt ja Pausenaufsichten. Wenn man aber im Schnitt 1x pro Woche 30 min. länger bleiben muss, fängts an zu nerven. Wenn also die Schule die Aufsicht hat, müsste ich eher danach suchen, wieviel Aufsicht zulässig oder Pflicht sind?

  • Wenn man aber im Schnitt 1x pro Woche 30 min. länger bleiben muss, fängts an zu nerven.


    Überleg dir, wo du die 20 Zeitstunden pro Jahr im schulischen Bereich wieder einsparen kannst. Und kommunziere deutlich, warum du das tust.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Sind nach der regulären Unterrichtszeit nicht die Eltern aufsichtspflichtig? Dann würde ich die anrufen... (Man stelle sich die Situation analog im Kindergarten vor, wenn Eltern ihr Kind täglich erst eine halbe Stunde später abholen.)


    Für den Schülertransport ist doch der Schulträger zuständig. Den über die Probleme informieren & sich gleichzeitig bestätigen lassen, dass im Falle des Ausfalls des Fahrdienstes ein Taxi auf Kosten des Schuträgers verwendet wird.


    (Falls der Fahrdienst eher ein "I-Helfer" ist: Diese werden meist von den Eltern beantragt, vom Schulträger genehmigt & dann von den Eltern (vielleicht mit Unterstützung durch andere Institutionen) beauftragt. In dem "Dreieck" kann die Schule eigentlich sehr wenig machen, die Verantwortung liegt bei den Eltern. In so einem Fall könnte man den Eltern vielleicht mitteilen, dass eine Beschulung bis zur Klärung der Aufsichtssituation leider nicht möglich ist...)


    Falls ein "echter" I-Helfer vorhanden ist: Der könnte doch die Betreuung in der Zeit übernehmen. Falls kein I-Helfer vorhanden ist: Für genau solche Fälle könnte doch einer benötigt werden & beantragt werden (letzteres erhöht (weil mit zusätzlichen, eigentlich unnötigen Kosten verbunden) wieder den Druck auf den Schulträger, für einen verlässlichen Transport zu sorgen/ ein verlässliches Unternehmen zu beauftragen.)

  • Sind nach der regulären Unterrichtszeit nicht die Eltern aufsichtspflichtig? Dann würde ich die anrufen... (Man stelle sich die Situation analog im Kindergarten vor, wenn Eltern ihr Kind täglich erst eine halbe Stunde später abholen.)


    Leider nein. Die Aufsichtspflicht der Schule besteht auch für einen gewissen Zeitraum vor und nach Beginn des regulären Unterrichts, was auch Bushaltestellen u.ä. umfasst. Wenn der SL das anweist, muss man es wohl machen. Aber klar machen, dass man es nicht "umsonst" macht, sondern dafür andere Aufgaben eben nicht machen kann.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

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