Beiträge von Meike.

    Ich erwarte von den Schülern, dass sie Englischvokabeln in großer Zahl auswendig lernen, inklusive richtiger Aussprache. Natürlich setze ich mich auf den Hintern und lerne auch 12silbige indische Nachnamen so, dass sie sitzen und keiner Verballhornung gleichkommen, wenn ich sie laut spreche. Das ist das absolute Minimum. Mit Kollegen, die lange/seltene/komplexe Namen haben, macht man das ja auch. Außer, man ist der totale Stoffel.

    1. Bei unbedachten Einzelfällen: klare Gegenrede, in dem Tonfall, der bei der jeweiligen Person ankommt.
    2. Bei Regelhaftigkeit/schweren Verstößen: Vorgesetzte / Behörde informieren
    3. Opfer stärken, klare Signale der Unterstützung geben und zwar gerade öffentlich
    4. Ggf. im Unterricht/in Gremien/auf Konferenzen thematisieren
    5. Den Relativierern den Unterschied zwischen Witzchen und Rassismus/Sexismus/Diskriminierung vermitteln und auch, wie absolut verheerend Letzeres für die Betroffenen ist, oft auch gerade dann, wenn es als Scherzchen daher kommt, was die Verletzung nicht im mindesten minimiert, den Übergriffigen aber dem Zugriff entzieht.

    Negerküsse als Begriff hat sich aber auch fast schon jeder letzte Hinterwäldler abgewöhnt, Gottseidank.
    Rassismus ist übrigens keine Geschmacksfrage. Und ich muss regelmäßig hetzende Kollegen auch nicht fragen, wie sie sich fühlten, als sie das taten. So etwas hat eine Schule bei den Schülern schon per Definition durch den Lehrplan zu unterbinden und ein Kollegium hat das natürlich grundsätzlich zu unterlassen.

    Als Erstbeitrag? In der überspitzten Form?


    Sei wachsam, Moderatorenholzauge... :skeptisch:


    Ich kündige schonmal an, dass ich aufgrund krankheitsbedingter Unleidlichkeit alles verschiebe/lösche/schließe, was auch nur entfernt nach Eskalationspotential riecht.


    Im Falle, dass das kein Versuch ist, eine Eskalationspotentialdebatte anzustoßen, hat Mikael Recht: hatespeech wird gefälligst immer gemeldet. Hat der SL kein Ohr dafür, gehts direkt an die Behörde. Kopie Gesamtpersonalrat. Letzteres ist juristisch wichtig.

    Studierst du Lehramt? Ansonsten wärest du hier leider nicht schreibberechtigt.


    Wenn du Lehramt studierst: was sind denn deine konkreten Ansätze/Wünsche, die du als Schüler/in an deine Lehrer gehabt hättest? Gibt es denn welche, die den Unterricht deiner Meinung nach für alle, auch die sehr leistungsstarken, dauerhaft spannend gemacht hätten?

    Und warum willst du unbedingt so schnell in die Schulleitung?
    Liegt es daran, dass du dich beim Unterrichten nicht wohl fühlst?
    Gibt es bestimmte konkrete Aufgaben in der SL, die du tun möchtest, weil du sie besonders gut kannst?
    Gefällt dir die Idee des verminderten Unterrichtseinsatzes?
    Hast du Ideen, die du im Rahmen der SL umsetzen möchtest und welche?

    Anjas Frage nach der Motivation ist eine wichtige. Die wirst du auch bei Bewerbungsgesprächen gefragt. Was antwortest du denn darauf? Und ist deine Antwort mit dem kompatibel, was dich wirklich antreibt?

    Jetzt gibt‘s beim Bund aber auch deutlich weniger Möglichkeiten, sich der Befehlskette zu entziehen, selbst, wenn der Vorgesetzte ein ahnungsloser Volltrottel wäre.
    In den flachen Hierarchien des Schulbetriebs gestaltet sich das deutlich.... komplexer.

    Ist immer eine Frage der Marktlage. In Hessen war die Besetzungslage im Primarbereich mal so schlimm, dass sie Leute genommen haben, die sich mehr oder weniger direkt nach dem Referendariat beworben haben, um an eine Planstelle zu kommen. Dieses Problem gibt es nicht mehr, seit wir einen generalisierten Grundschullehrermangel haben. Die oben erwähnten Kollegen haben dann ihre Leitungsfunktion oft zurück gegeben, weil es ihnen darum ja eigentlich nicht ging. Vor der Rückgabe haben sie dann... interessante Entscheidungen getroffen. :/


    Etwas Erfahrung habe ich schon mit KolkegInnen, die direkt von der Lebenzeitverbeamtung in die Schulleitung kommen: sehr oft geht das nicht gut. Um ein Kollegium gut zu handeln, braucht es die Lebens/lehrererfahrung unbedingt, nebst einer soliden, aus der Praxis fundierten und erprobten Rechtskenntnis und einem Sack voller erprobter Handlungsoptionen.
    Neben den nachvollziehbaren Respektsproblemen, die auftreten, wenn zB ein kurzüberdreißigjähriger, der bisher nur auf zwei Klassenfahrten war und noch keinen echten Elternkonflikt durchgestanden hat, einer erfahrenen Kollegin mit einem großen Schatz an Praxiswissen, erzählen will „wie es geht“.


    Statistisch werden die dicksten Rechtsböcke auch mehr auf Seiten sehr unerfahrener SLen geschossen, dasselbe gilt für verhaltenskreative Führungsstile.


    Aus eben diesen Gründen versuchen die Ämter solche Besetzungen zu vermeiden. Wenn die Bewerberlage es zulässt. Was sie aber nicht immer tut.

    Dass die Praxis im ungünstigen Falle nicht innerhalb der gesetzten Rechts- und Handlungsrahmen stattfindet, ändert aber erstmal nichts an den Regelungen... und nach denen wurde ja gefragt.


    Im Übrigen muss Beschäftigtenvertretung auch nicht immer gefühlt der Freude der Kollegen dienen. Diese Beispiele gibt es oft, wenn z.B. ein PR an einer Dienststelle nicht rechtskonformen Umgang mit bequemen Programmen verhindert, weil sie Datenschleudern sind und Kollegen, die die Datenschleudern aber mögen, dies ärgert. Oder wenn ein PR einen Kollegen bei seinem Versetzungswunsch unterstützt, auch wenn dieser ein Mangelfach hat und es anstrengend wird, Nachfolge zu finden (was aber Schulleitungs- und ganz dezidiert nicht Personalratsaufgabe ist).
    Kurz: ob Kollegen eine PRentscheidung gefällt, ist auch noch kein Kriterium dafür, ob sie gute Beschäftigtenvertretung im Sinne der LPVGs ist.

    Die Antwort ist komplex, vor allem in NRW, wo es keinen schulischen PR mit vollen Rechten gibt, sondern so ein Zwischending.


    Grundsätzlich ist dieser Satz mit der vertrauensvollen Zusammenarbeit eine Präambel aller Personalvertretungsgesetze, sie dient der Bestimmung einer Grundhaltung, heißt aber mitnichten, dass man deshalb Mediator ist, sondern, dass man ERSTmal mit der Haltung rangeht, das Problem in vertrauensvoller Zusammenarbeit (im Sinne der Beschäftigten!!) zu lösen. Geht das nicht, zieht der PR die Mitbestimmungsrechte.


    Personalvertretung geht immer von unten nach oben. Der PR vertritt auch den SL als Kollegen, wenn es nach oben, also gegen Behörden, geht. Nie aber nach unten, gegen die eigenen Beschäfigten.


    Der PR vertritt einzelne Kollegen UND das ganze Kollegium, niemals aber den einen gegen die anderen, auch nicht die vielen gegen den einen. Alles sind Beschäftigte und Wahlberechtigte, und haben ein Recht auf Vertretung. Kommt es zu solchen Konstellationen (ein Teil der Kollegen will A, ein Teil B, beide Seiten sind gleichermaßen rechtlich gedeckt) kann der PR nur vermittelnd tätig werden, oder sich neutral verhalten. Wie das gehandhabt wird, entscheidet der gesamte PR als Beschluss in jedem Einzelfall.


    Kollegen selbst haben zwar ein Recht auf Vertretung und Gleichbehandlung, aber kein unendliches: der PR entscheidet als Beschluss, ob das Anliegen berechtigt ist und vertreten werden soll. Allerdings gibt es definiert berechtigte Anliegen (alles, was unter die Mitbestimmungsrechte fällt), dazu kann der PR nicht nein sagen, und solche, wo man sich streiten kann, meist im Bereich vom „Zwischenmenschlichem“.


    Der PR ist ein unabhängiges Gremium. Der SL kann nur um Anwesenheit bei Gesprächen bitten, ist aber in keinster Weise weisungsbefugt. Weder was inhaltliche Themen noch was einzelne Vertretungsfälle angeht, auch nicht, was die Art der Vertretung angeht: Zustimmung/Ablehnung der beantragten Maßnahme, Kontaktaufnahme mit anderen Stellen, Rechtsberatung, Briefe, Anfragen, Gerichtliche Beschlussverfahren, Stufenverfahren bei der Behörde, ....


    In Hessen und anderen BL hat auch der schulische PR die vollen Mitbestimmungsrechte, die auch Gesamt- und Hauptpersonalräte auf Bezirks- und Landesebene haben, und damit hohen schulischen Lenkungseinfluss: volle Mitbestimmung bei jeder Personalmaßnahme: Einstellung, Beförderung, Versetzung, Abordnung. Volle Mitbestimmung bei allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Gestaltung der Arbeitsplätze, Verhalten der Beschäftigten an der Dienststelle, Gestaltung der Arbeitszeit und der Arbeitsplätze, Hebung und Erleichterung der Arbeitsleistung, Kontrolle und Überwachung der Arbeitsleistung. Kurz: alles Wichtige, alles, was die Arbeitsbedingungen bestimmt: von Änderungen an der Einrichtung/Ausstattung über Art und Weise des Arbeiten bis hin zum Verhalten an der Dienststelle.


    Im Klartext heißt das, die Schulleitung hat jede geplante Maßnahme aus der obigen Liste dem PR rechtzeitig dazulegen, ihn vollumfänglich zu informieren, und seine Zustimmung zu beantragen. Lehnt der PR die Maßnahme ab, kann sie nicht umgesetzt werden. Schulleitung hat dann nur die Möglichkeit, in ein Stufenverfahren zu gehen oder die Maßnahme anzupassen.


    In NRW ist es meiner Erinnerung nach so, dass die Schulen selbst keine mit diesen vollen Rechten ausgestatteten PRen haben, sondern diese an der nächsthöheren Dienststelle angesiedelt sind, wo sie sich natürlich um die täglichen „Kleinigkeiten“ an jeder Dienststelle nicht in Form regulärer Mitbestimmung kümmern können - das ist natürlich sehr bequem für die Schulleitungen.

    Juli oder August war die Ankündigung, wenn sie‘s schaffen.
    Vor dem Urlaub wär für viele halt schön gewesen.

    die Personalstelle konnte wollte meinem Hinweis erst bearbeiten, als es dann eine Bearbeitungsvorschrift gab

    ;)


    Wobei das aber das thema hier nicht ganz trifft: hier ging es ja um Weisungen, die gar nicht getroffen hätten werden dürfen (Grammatik?), aber - unnötigerweise - entgegen der Rechtslage getroffen wurden - und nicht um solche, wo sich der etwas ängstliche Beamtenapparat nicht traut sie umzusetzen, so lange ihnen keiner sagt, wie.

    Ach, Meike, was wünsche ich mir einen engagierten Personalrat.... Solche "heißen Themen" werden von denen nicht angefasst, obwohl das Kollegium ächzt.

    Im Mai nächsten Jahres wird der neu gewählt. Schnapp dir 4 von den Ächzenden, die du für fit hältst und lass dich aufstellen.
    Es ist aber auch nicht unbedingt notwendig auf den PR zu warten.
    Es kann sich einfach eine Gruppe von Menschen zusammentun, sich in diese Problematik einlesen, es gibt genügend Material zB auf den enstprechenden Personalratsseiten der BVs der GEW (ich weiß es von Darmstadt, Wiesbaden, Frankfurt und Land) und auf der GeKo die enstprechenden Anträge stellen oder einen Ausschuss für ein ordentliches Vertretungskonzept bilden.

    Eine dezidierte Aufstellung erhalten wir halbjählich, sowohl von den regulären Unterrichtsstunden, die wir zu viel( oder zu wenig) geleistet haben, als auch von Vertretungs- und Ausfallstunden. Und du ahnst es evtl bereits: wir haben ein Plus/Minussystem, Minusstunden bei Klassenabwesenheit (Ausflug, Praktikum, Prüfungen etc) und Plusstunden für gehaltene Vertretungsstunden. Am Halbjahresende wird das gegengerechnet.

    Aber auch wenn die GK das abstimmt, ist das nicht zulässig. Beschlüsse der GK, die nicht zulässig sind, gelten nicht (sonst würde ja wohl jede GK sofort einen Pflichtstundenumfang von höchstens 10 beschließen... :D ).

    Also eigentlich sollte es keine Farce sein, weil es, wenn es richtig gehandhabt wird, nicht so laufen sollte wie bei euch.
    2 Stunden regelmäßig/für ein HJ/SChJ mehr geht laut DO nur nach deiner Anhörung (durch den Schulleiter!).
    1-3 (+) Stunden spontan (also nicht im Stundenplan) Vertretung geht nur bei zwingenden dienstlichen Verhjältnissen, also Krankheit oder anderen konkret benennbaren Notfällen.
    Für sowas (die Verhandlungen) gibt es ja eigtl. den Personalrat.
    Ich halte es auch nicht für eine gute Idee, dass bei euch jeder für sich selber kämpfen muss. Da wird einer gegen den anderen ausgespielt.


    Wenn du regelmäßig (also ein HJ oder ain SJ lang qua Anordnung des SL nach deiner Anhörung) mehr als 2 Stunden mehr gearbeitet hast und andere Kollegen auch, dann solltet ihr zusammen beim Personalrat beantragen, dass diese auf der gemeinsamen Sitzung um eine Übersicht aller zusätzlichen Stunden nach Dienstordnung §17 bittet und um einen dezidierten Plan, wann diese wem wie zurück erstattet werden. Diese Informationen stehen dem PR zu.


    Und außerdem sollte sich der PR eine Liste aller schriftlich angewiesenen Mehrarbeitsstunden nach dem §61 HBG (3 unbezahlt, ab drei alle bezahlt) geben lassen, und gucken, ob jeweils immer drei waren oder mehr oder weniger und ob da wirklich "zwingende dienstliche Verhältnisse" vorlagen und ob die formal richtig angewiesen wurden (schriftlich, in akuten Notfällen, nicht vorab, nicht regelmäßig). Und sollte das nicht möglich sein, weil, wie oft, keiner Buch geführt hat, die Stunden auf Zuruf stattfanden, oder gar keiner mitgezählt hat oder sonstwas, dann wäre es wirklich, wirklich eine gute Idee, wenn das mal auf einer Personalversammlung thematisiert und ein gutes Vertretungskonzept erarbeitet wird, das man auf der GeKo abstimmen kann, sowie klar Richtlinien für die Mehrarbeit, die der PR mit der SL vereinbar, in Form einer Dienstvereinbarung oder schriftlich protokolleiuerter Absprachen.


    Ich kenne Schulen, da gibt es die Absprache, dass maximal eine Std pro Monat zugeiwesen wird, ODER gleich 4, so dass der Kolleg/die Kollegin die abrechen kann. Es gibt viele kreative Ideen.


    Du kannst ja schonmal allen Kollegen dieses Formular ins Fach legen ;) ... finden die bestimmt gut, mal so zur Ansicht.

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