Es empfiehlt sich also, in einer Personalversammlung zu klären, was für eine Verteilung die Kollegen wünchen und mit dem Mandat einen Initiativantrag zu stellen.
Ich glaube, nach der obigen Beschreibung, dass es ein solches Wunschkonzert mal gab und sich daraus Pfründe entwickelt haben, die eventuell der Chef als solche auch nicht mehr angerührt hat.
D.h. mit Verlaub, ich denke, dass dort nicht unbedingt der Schulleiter das Problem sein wird, sondern das Kollegium, vor allem, wenn ich höre, dass die Aufsichten nach Gehaltsstufe verteilt werden :D. Wenngleich ich Äußerungen über "Erlasse", in denen angeblich etwas minutengenau geregelt sein soll, auch immer misstrauisch gegenüber treten würde.
Also mit Verlaub Meike, müsste man hier nicht den PR schulen, sich gegen eine Schulleitung durchzusetzen, sondern sich im Kollegium zu behaupten.
Aber ich kann mich auch irren. Ist nur so ein Verdacht.
Generell würde ich aber raten, ein einfaches System zu pflegen. Überträge und Mali werden gern in den folgenden Schuljahren vergessen oder man beginnt ein großes Fass aufzumachen, mit dem man dann alle möglichen Tätigkeiten gegeneinander aufwiegen möchte und am Ende hat man Probleme, Aufsichten zu finden. Eine objektive Einschätzung von Belastungen fällt meines Erachtens immer sehr schwer, weil es so wenig objektiv möglich ist.
Wir sind eine kleine Schule, daher sind die Aufsichten simpel nach Voll- und Teilzeit/Referendar geordnet - eventuell Grad der Einschränkungen, z.B. durch Schwangerschaft, Behinderung. Schulleitung macht keine Aufsicht. Verbindungslehrer auch nicht (mit dem Hinweis auf viele Gespräche mit Schülern, die in den Pausen stattfinden).
Generell aber legt eine Schulleitung, die nicht über Gebühr strapaziert werden möchte , eine allgemein anerkannte, überblickbare und weitgehend gerecht empfindbare Regelung fest.
Und ja, ich gebe Meike Recht: Schulungen für Personalräte sind absolut unverzichtbar.