Beiträge von Anja82

    Ja ich höre täglich von solchen Fällen, nach einmaligem Fehlen. :D


    Aber entschuldige ich bin erst seit 8 Jahren im Hamburger Schuldienst. 8)

    Wären Belege von dir zu viel verlangt. :D

    Die Erzwingungshaft wurde in Hamburg verhängt
    Wenn du dich mit deiner vorgesetzten Dienstbehörde anlegen möchtest - viel Spaß dabei. Ich würde dich als Dienstvorgesetzter jedenfalls zur Nachschulung schicken.

    Ich würde lächelnd die 40Euro bezahlen, das meinte ich übrigens mit "auf das Bußgeld husten". ;)

    Dies ist wohl ein extremes Beispiel (wieso fehlt ein Kind übrigens unentschuldigt wenn es im Lehrerzimmer sitzt und die Lehrer es nicht schaffen es in die Klasse zu ziehen).

    Wir haben einen sehr hohen Ausländeranteil, der regelmäßig die Woche vor und nach den Sommerferien fehlt. Wir melden brav und rate mal was passiert, nichts. ;) Da kommt eine Verwarnung und noch eine und noch eine und dann vielleicht irgendwann ein Bußgeld.

    Zur Praxis:
    http://www.derwesten.de/staedte/nachri…-id8323942.html
    Hier musste ein Vater einen Tag ins Gefängnis, weil seine Tochter zwei Stunden Sexualkunde schwänzte und er sich weigerte, deshalb 40€ Bußgeld zu bezahlen.

    Wie viele Bußgelder werden bei euch denn tatsächlich verhängt, was wird tatsächlich gemeldet. An den Grundschulen an denen ich gearbeitet habe und arbeite, sieht die Praxis doch ganz anders aus. Man kanns auch übertreiben. Der Junge hat nicht geschwänzt und zu Hause gefaulenzt... Meine Güte und da wundert man sich, dass so viele Lehrer so schlecht mit den Eltern ihrer Kinder klar kommen.

    Um nochmal darauf zu kommen. In HH verhängt die Schulbehörde evtl. Maßnahmen, das Bußgeld ist nicht die erste... Ja ich bin Beamtin und bezweifel, dass mir ein Bußgeld vom Ordnungsamt den Beamtenstatus gefährdet. :D Erzwingungshaft wegen eines Bildungsausfluges... :D ja bestimmt...

    Stell dir vor, da meine Tochter in einem Bundesland beschult wird als ich, und wir selten zusammen Ferien haben, werden wir sie sogar drei Tage im Mai aus der Schule nehmen. Der Lehrer weiß Bescheid und macht keinen Aufstand. :D

    Deine Auffassung von Recht und Schulrecht ist, wenn ich voraussetze, dass du Lehrerin und Beamtin bist - gelinde gesagt - erstaunlich.
    Weil das Bußgeld über den Schulleiter durch das Ordnungsamt verhängt wird, kannst du diesen Verwaltungsakt selbstverständlich anfechten. Ich nehme jedoch stark an, dass das vom Verwaltungsgericht bestätigt wird. Wenn du dann immer noch drauf pfeifst, geht unser Rechtssystem bis zu Erzwingungshaft. Dass du als Beamtin dann zusätzlich dienstrechtliche Konsequenzen zu tragen hättest, muss dir klar sein.

    Unentschuldigtes Fehlen kann - wenn du das dann mit der Begründung durchfechten möchtest, ein Public Viewing sei dir als Mutter wichtiger gewesen, als Leistungsverweigerung des Kindes ausgelegt werden. Damit steht die 6.

    Nur mal so - als schulrechtliche Nachhilfe...

    Man kann das Ganze natürlich auch auf sich beruhen lassen, schafft dadurch jedoch einen Präzedenzfall, auf den andere Eltern sich berufen.

    Ganz genau Elefantenflip, das schrieb ich ja ganz am Anfang schon. Das wäre es mir einfach nicht wert. Wir kennen das Kind ja nicht (fehlt es ständig wegen ominöser Dinge) oder ist es wirklich ein Bildungselternhaus, denen das einfach sehr wichtig war.

    Und dann würde ich genau abwägen ob ich mich wirklich so aufspielen und kostbare Zeit und Nerven reinstecken muss, oder eben nicht.

    Ich wiederhole mich jetzt nicht. Übrigens finde ich den Grund für das Fehlen des Jungen alles andere als unsinnig.


    INteressante Variante, hier ist das nämlich eindeutig nicht so. Entschuldigen kann nur der Lehrer, die Eltern lediglich darum bitten das Kind zu entschuldigen! Und ja, die Bitte kann bei unsinnigen Gründen abgelehnt werden, dann ist es eine unentschuldigte Fehlstunde, die ab einer bestimmten Anzahl mit Shculversäumnisanzeige zu versehen ist.


    INteressante Variante, hier ist das nämlich eindeutig nicht so. Entschuldigen kann nur der Lehrer, die Eltern lediglich darum bitten das Kind zu entschuldigen! Und ja, die Bitte kann bei unsinnigen Gründen abgelehnt werden, dann ist es eine unentschuldigte Fehlstunde, die ab einer bestimmten Anzahl mit Shculversäumnisanzeige zu versehen ist.

    ... und nicht, wenn man Schlittschuhlaufen gehen will ;)

    Denkfehler, wenn ich als Mutter der Lehrerin nicht zutraue auf mein Kind zu achten (übrigens gab es Schulen die es genau aus diesem Grund den Eltern freistellten ihre Kinder zu bringen), kann ich doch wohl argumentieren, dass ich darauf achte und wo ich das tue ist immer noch meine Entscheidung. Wie schon geschrieben wurde. Wenn eine Schule ein solches Ereignis so sehr ignoriert, hätte ich auch so gehandelt. Interessant wäre mal zu wissen, was genau dann während der SoFi passiert ist (ist man raus gegangen...), in der besagten Klasse, nach besagtem Aufsatz. Ich vermute mal nichts. ;)

    Dann sind deine Schüler die Ausnahme, oder du warst so uninteressiert an dem Ereignis, dass du den Funken nicht überspringen lassen konntest. Meine Kids und auch alle anderen in der Schule waren schon morgens um 8 völlig aufgeregt. Wir haben Tage vorher das Thema kindgerecht besprochen, Lochkameras gebastelt und so weiter. Ende der 2. Stunde, also wenige Minuten vor dem Beginn des Ereignisses waren sie erst recht richtig kribbelig, aber positiv, weil total am Thema interessiert.

    Bereits 09.35 konnte man bei uns (HH) schon einen Teil verdunkelt sehen. Die ganze Schule war auf dem Hof und hat sich die wenigen Brillen geteilt. Ich hatte Gänsehaut, weil viele unserer Kinder sonst alles andere als sozial eingestellt sind.

    Ganz ehrlich, ich kann die Eltern verstehen. Würde als Mutter auf ein evtl. Bußgeld husten, eine 6 würde ich anfechten und das Ganze mit dem Schulleiter klären und ich bin mir relativ sicher, dass die nicht so stehen bleiben würde.

    LG Anja

    Ist in HH nicht so!

    1. Einige Länder, darunter Baden-Württemberg, Hamburg,
    Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz und das Saarland, überlassen es
    grundsätzlich den Eltern, ob sie ihren Kindern den Weg zur Schule
    zumuten oder nicht. Selbstverständlich muss die Wetterlage dies
    rechtfertigen. Außerdem wird von den Eltern erwartet, dass sie das
    Fernbleiben vom Unterricht unverzüglich, am besten telefonisch, der
    Schule mitteilen. http://www.sturmsch%c3%a4den.org/index.php/Aktu…lle-Seiten.html

    Speziell zu HH: http://www.sturmsch%c3%a4den.org/index.php/Aktu…ge-Hamburg.html

    • Die Erziehungsberechtigten entscheiden grundsätzlich in eigener
      Verantwortung, ob ihrem Kind der Schulweg zuzumuten ist.
      Schulversäumnisse aus offensichtlich witterungsbedingten Anlässen sind
      zwingende Gründe im Sinne von Nr. 14 Abs. 1 der Schulordnung.

    Schon klar, dass das vor allem auf Sturm und den Schulweg bezogen ist, uns wurde heute aber gesagt, dass Ähnliches bei der SoFi gilt.
    Ich finde es nunmal albern da einen Aufriss zu machen. Nachricht an die Eltern, dass das nicht okay war und beim nächsten Mal Maßnahmen ergriffen werden. Arbeiten auf so einen Tag, kurz vor so einem Ereignis zu legen finde ich befremdlich bzw. mindestens extrem kinderunfreundlich.

    Und da wundert man sich, dass Kinder sich so wenig für Naturwissenschaften interessieren.

    LG Anja

    Die Sonnenfinsternis begann ja schon 09:37, mit evtl. Fahrweg schon knapp. Letztlich ist es doch so, dass das Kind nichts dafür kann. Dieses wird aber bestraft, wenn du eine 6 gibst. Das Kind ist ja von den Eltern auch entschuldigt, mit blödem Grund, aber entschuldigt. Ich würde da keine Kraft investieren und ihn nachschreiben lassen und ggf. die Eltern darauf hinweisen, dass das so nicht korrekt gelaufen ist.

    Übrigens meine Kids, 2. und 4. Klasse waren schon in der 2. Stunde schon total kribbelig, ich habe meinen SU-Test auf Montag verschoben. ;)

    Huhu,

    in Hamburg ist es tatsächlich ein Recht. Bis 75% ein freier Tag, bis 50% zwei.

    Zu Niedersachsen habe ich dieses Gesetz gefunden. http://www.schure.de/20411/14,03143,2,94.htm
    2. Erleichterung der
    Arbeitsbedingungen
    [...]
    2.2 Bei der Stundenplangestaltung sowie bei der Zuweisung
    außerunterrichtlicher Aufgaben ist Folgendes zu beachten:
    2.2.1 So weit wie möglich sollten teilzeitbeschäftigte
    Lehrkräfte für dienstliche Aufgaben (z.B. Vertretungen,
    Aufsichtsführung, Sprechstunden, Sprechtage, Projektwochen,
    Schulveranstaltungen) nur entsprechend dem Umfang ihrer reduzierten
    Unterrichtsverpflichtung eingesetzt werden.

    2.2.2 Die Erteilung von weniger als zwei Unterrichtsstunden am Tag sowie
    ein Einsatz am Vor- und Nachmittag desselben Tages sind bei
    Teilzeitbeschäftigten nach § 62 NBG ausgeschlossen und sollten bei
    den übrigen Teilzeitbeschäftigten vermieden werden, es sei denn, eine
    solche Regelung wird von den Teilzeitbeschäftigten gewünscht.

    2.2.3 Soweit Springstunden nicht vermieden werden können, sollten
    teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte nur entsprechend ihrer reduzierten
    Unterrichtsverpflichtung belastet werden.

    2.2.4 Mindestens ein unterrichtsfreier Tag in der Woche ist
    teilzeitbeschäftigten Lehrkräften, deren Unterrichtsverpflichtung
    nach § 62 NBG mindestens um ein Drittel der Regelstundenzahl
    ermäßigt ist, zu ermöglichen und sollte den übrigen
    teilzeitbeschäftigten Lehrkräften ermöglicht werden, es sei
    denn, eine solche Regelung wird von den Teilzeitbeschäftigten nicht
    gewünscht.

    2.2.5 Bei der sonstigen Verteilung der Unterrichtsstunden sollte bei
    teilzeitbeschäftigten Lehrkräften nach § 62 NBG auf die
    familiären Verpflichtungen Rücksicht genommen werden. Dies gilt
    insbesondere auch für die Festlegung von Unterrichtsbeginn und
    Unterrichtsende.

    2.3 Die Nichtgewährung von Erleichterungsmöglichkeiten ist auf
    Wunsch der betroffenen Lehrkraft ihr gegenüber zu begründen.

    LG Anja

    Bei uns war strahlender Sonnenschein und bis zum Höhepunkt total wolkenlos. Wir sind alle draußen gewesen, ich hatte eine Brille für meine Klasse und die ging rum. War kein Problem. Echt faszinierend fand ich, dass es bitterkalt wurde.

    Nach dem Höhepunkt haben wir alles im Livestream auf dem Smartboard nebenbei weiter geschaut.

    Es war sehr interessant für die Kinder und ich bin froh, dass wir kein Pausenverbot oder Ähnliches hatten. Scheiben abkleben ist doch total be...., was soll denn da passieren.

    Das ist ja auch in Deutschland schon etwas länger bekannt. Was meine Tochter (7) aber gleich fragte: "Wenn der Mann sagt du bist im Krankenhaus und ich soll mit, dann kannst du ihm ja das Passwort vielleicht nicht gesagt haben..." Das kam bei uns nämlich gerade wieder in der Nachbarschaft vor, dass ein Mann zu einem Jungen sagte, dass sie Mutter einen Unfall hatte und er ihn zu ihr bringen soll.

    Ich habe meiner Tochter gesagt, dass sie mit niemandem mitzugehen hat, ganz einfach.

    http://www.stern.de/familie/kinder…en-2100586.html

    LG Anja

    Hatten heute auch Konferenz. Hamburger Schulbehörde hat uns ermahnt, dass wir die Kinder nochmal auf die Gefahr hinweisen müssen. Wird im Klassenbuch festgehalten und das wars. Bin unsicher wann es anfängt. Kollegin sagte heute 09:37 Uhr, im INternet steht eine Stunde später. Große Pause findet statt. Brillen sind nahezu ausverkauft.

    LG Anja

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