Ja, wenn du so abrechnen willst (und darfst), meinetwegen.
Ich finde es ... grenzwertig und a,...
Für mich ist es eine vorübergehende Deputatserhöhung und da ist mir Krankheit oder Feiertag schnuppe, es soll bezahlt werden.
Ob die Bezahlung mit Änderungsvertrag erwirkt wird (wahrscheinlich zu Beginn des Zeitraums), oder durch +2 Halbjahresstunden auf dem schulinternen Konto, die nächstes Halbjahr oder Schuljahr abgegolten wären, ist es egal (natürlich für die Pension nicht, verstanden)
DAs sehe ich auch so.
Bei uns wird glücklicher Weise dann über PKB durchgängig erhöht und somit auch Ferien, Krankheit usw. mit der erhöhten Stundenzahl mitbezahlt.