Ja, PKB ist Berlin. Klar ist dann Erfahrungsstufe 1, aber beim Rest bin ich gerade unsicher, weil ja durch die Höherstufung der Grundschullehrer auf E13 sich da evtl. was getan hat. Bei uns war E10 damals mit Bachelor, Anfangs habe ich aber sogar E6 bekommen.
Beiträge von Susannea
-
-
Das ist falsch.
Hilft dir aber nicht, wenn die KK die Kinder rauswirft.
-
Der Anspruch auf Familienversicherung bemisst sich nach dem Einkommen, nicht nach dem Vermögen.
DAs sehen die KK übrigens anders, auch Zinsen rechnen sie als Einkommen an.
-
Ferienjobs sind in der Regel kurzfristige Beschäftigungen die nicht schädlich für die Familienversicherung sind.
Leider nein, auch ein einzelner Monat reicht nach Aussage der KK dafür, um erstmal rauszufallen.
-
Bei mir wurden Führungszeugnisse von den Schulbehörden direkt angefordert, ich habe es selbst noch nie zu Gesicht bekommen. Woher wisst ihr, wie lange dieser Vorgang dauert?
Zum einen fragt ja die Schulbehörde ab und an mal nach, ob man es wirklich beantragt hat (denn beantragen kann es die Schulbehörde nicht, sondern nur man selber!) und zum anderen habe ich noch nie ein kostenpflichtiges für die Behörde beantragt, sondern das immer gleich mit dem für die Vereine mit gemacht und gemeinnützige Vereine können Bescheinigungen ausstellen, womit es dann kostenlos ist (und die Schulbehörde hat von mir immer nur eine Kopie davon erhalten) und zum anderen werden die immer nach Hause geschickt, also liegen die Originale der letzten 4-6 Anforderungen bei mir zuhause und jeder der eines sehen wollte bekam nur eine Kopie.
Achso, da ich nicht in Berlin wohne ging das meist wirklich schnell (und hier gibts auch keine Termine dafür, wenn man Pech hat ist einer vor einem dran, meist kommt man und ist sofort dran) mit ca. einer Woche, aber die Kollegen aus Berlin haben deutlich länger warten müssen bzw. sind dann eben mehrmals befragt worden, ob sie es wirklich beantragt haben (dafür gibt es bei uns inzwischen sogar einen Nachweis). -
Ja, die überwiegende Mehrheit der Kinder hat ja mittlerweile geerbte Mietshäuser etc.
Die überwiegende Mehrheit hat inzwischen Ferienjobs und auch damit kann man rausfallen.
-
Sobald der Partner in der PKV ist, muss man halt schauen, wer am Ende mehr verdient
Jein, nur wenn der Partner in der PKV über der Grenze liegt. Sonst auch da nicht. Und wie gesagt, auch das Einkommen der Kinder kann ein Ausschlusskriterium sein.
-
Ich mag die wirklich sehr. Ich "bestehe" vielleicht nicht drauf, aber im Winter in ein solches schön warmes Außenbecken, das hat was.
Und genau deswegen gehen viele Besucher dorthin und nicht in ein normales Schwimmbad.
-
Naja, ein Hallenbad in ist nicht unbedingt ein Thermalbad.
Nein, aber das war eine der ersten Aktionen, dass sie da die Temperaturen runtergefahren haben (völlig absurd, denn die wurden von ihren eigenen Kollektoren beheizt und hatte am Anfang zur Folge, dass sie gar nicht wussten, wohin mit dem heißen Wasser, es gab dann eben kochende Duschen).
-
ich werde uns privat versichern. Die Kinder sind tatsächlich nicht sooo teuer und ich zahle insgesamt deutlich weniger, wobei immer die Angst bleibt, dass die Kosten sich über die Jahre drastisch erhöhen oder die Versicherung irgendwann etwas nicht leisten will, wobei ich alle Vorerkrankungen etc. angegeben habe - aber irgendwie habe ich bei Versicherungen immer ein schlechtes Gefühl, was das angeht ...
Aber für Kinder gibt es keine Öffnungsklausel, sprich die Versicherung muss sie nur direkt nach der Geburt nehmen, danach muss man schauen und dann steigen sie meist auch gleich deutlich höher ein.
Sie sind aber vorhanden. Mich kostet ein Kind etwa 50-60€ im Monat. Ist das wirklich ein Vorteil für dich?
Genau, sie kosten was und ob sie genommen werden ist ja auch die Frage.
Bei drei Kindern bleibst du für immer bei 70% Beihilfe.
Das scheint Bundeslandabhängig zu sein und ist leider nicht immer so.
Du bekommst Familienzuschläge; für das dritte Kind sogar die 750€.
Auch da je nach Bundesland.
-
Hier sind alle Familienmitglieder direkt und ohne Aufpreis mitversichert
DAs ist leider falsch. Denn auch hier gibt es Bedingungen. Der Partner ist nur mitversichert, wenn er nicht selber über einem bestimmten Einkommen liegt und auch die kostenlose Versicherung der Kinder hängt von der Versicherung des Partners und seinem Einkommen (wenn in der PKV) ab und auch von dem Einkommen der Kinder.
-
Kann ich so nicht bestätigen, die Wassertemperatur bei uns in den Schwimmbädern liegt bei maximal 26°, die Duschen sind auch eher lauwarm.
-
Bei einem anderen Träger ging es mir so, dass ich anfangen durfte zu arbeiten und das Führungdzeugnis binnen eines viertel Jahres nachreichen durfte.
Auch das war strenggewesen nicht in Ordnung .
Ist hier aber in Berlin die Regel. Beantragung dauert ja viel zu lange, so lange will keine Schule warten.
-
Das Referendariat sorgt nur für eine höhere Erfahrungsstufe.
UNd das nur für eine halbe höhere Erfahrungsstufe damals bei uns, sprich wir sind alle mir 1 eingestiegen, aber ein halbes Jahr wurde angerechnet.
Wow, was für ein Gewinn. -
Als Privatversicherter im Anwärtertarif waren das zumindest bei mir auch um die 50€ pro Monat, heute vermutlich etwas mehr.
Den Anwärtertarif bekommst du aber wenn du zu alt bist nicht mehr.
Für mich war da auch keine Chance mehr drauf, ich musste den "normalen" Tarif nehmen und war dann selbst mit "nur" 30% Versicherung noch bei über 200 Euro im Monat. Hier werden es ja vermutlich eher 50% sein.
-
Ach ja und ich denke, meine Grundfrage ob es Bürgergeld gibt, ist wohl geklärt.
Das kann ich sicher vergessen.
Wenn du alleinstehend bist ja, weil du als Ref keinen Anspruch hast, egal in welcher Höhe das Einkommen ist. Lediglich für die Familienangehörigen, die man evtl. hat kann man Bürgergeld beantragen.
-
Klar, Englisch und Geschichte sind jetzt keine Mangelfächer, aber vielleicht ergibt sich ja was an anderen Schulformen, z.b. BG
In Brandenburg werden auch die am Gymnasium händeringend gesucht, dort wurden die Stunden z.T. schon an einzelnen Schulen gekürzt, weil man es nicht mehr abgedeckt bekommen hat. Also nur Mut!
-
Die Versicherungspflichtgrenze in der GKV liegt dieses Jahr bei 66 600€, da bist Du mit E13/5 drüber.
Nein, nicht wenn man nicht Vollzeit arbeitet.
Wenn du über der Beitragsbemessungsgrenze bist, spielt das darüber keine Rolle.
Genau das und wenn du drunter bist und pflichtversichert, dann spielt es auch keine Rolle.
-
Nö, zumindest für freiwillig (sozial-)versicherte Menschen (das sind i.d.R. tarifbeschäftigte Lehrer in den höheren Erfahrungsstufen)
DAs sind in der Regel Vollzeitarbeitenden tarifbeschäftigte Lehrer in den höheren Erfahrungsstufen

Erfahrungsstufe 5 habe ich auch, E13 auch und bin nicht freiwillig-versichert.
Und sozialversicherungspflichtig beschäftigte sind genau die nicht freiwillig versicherten (nach meinem Verständnis),Also stimmt meine Antwort zu 100%.
-
und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte müssten darauf dann auch noch Sozialabgaben bezahlen? (Arbeitgeber+ Arbeitnehmeranteil? - ist eine Frage?)
Nein, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind ja schon versichert, solange das der Nebenerwerb ist, kommen dafür keinerlei Kosten auf dich zu.
Mein Gewerbe im Nebenerwerb muss auch nur Steuern noch tilgen, der Rest ist dann meins.
Werbung