Vollständig absetzen kann man ein Arbeitszimmer doch nur, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. Das ist doch bei zwei Tagen HO pro Woche doch nicht der Fall, da gibt es die HO-Pauschale, oder verstehe ich das falsch?
Nur da darf man unbegrenzt absetzen, wenn er zwei Tage vertraglich Homeoffice hat, ist davon auszugehen, dass im Betrieb an diesen Tagen kein anderer Arbeitsplatz für ihn zur Verfügung steht, dann kann man nur begrenzt absetzen.
Ab 2023 ist auch die zeitliche Komponente gar nicht mehr entscheidend, sondern wo qualitativ der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit liegt.