Wenn es aber um verbindliche Rechtssicherheit geht, dann reicht eine Auskunft von BLLV, PhV oder ADAC einfach nicht mehr aus. Dann braucht es einen von mir persönlich mandatierten Anwalt, dem ich zur Not auch in zwei Jahren noch vorhalten kann, dass er mich falsch beraten hat und jetzt für die finanziellen Konsequenzen daraus in Anspruch genommen wird.
Den stellt dir aber die Gewerkschaft im Zweifelsfall auch. Ich klage schon seit einiger Zeit gegen das Land Brandenburg, geht immer noch um Studiengebühren und bisher hat es mich außer dem Mitgliedsbeitrag nichts gekostet.
Die Klage gegen Berlin aufgrund der Auszahlung des Urlaubs musste nicht eingereicht werden, weil das Schreiben der Anwalte der Gewerkschaft reichte. Ich kann mir dann aber natürlich auch einen anderen Anwalt suchen, der darauf spezialisiert ist, aber meist kennen die Gewerkschaften die Spezialisten.
Also ich verstehe es schon, aber Rechtsberatung macht über die Gewerkschaft eben nur Sinn, wenn man Mitglied ist und in der Regel übernehmen sie einen Fall nicht mehr ohne weiteres, wenn man dafür erst Mitglied wird.
Bei uns waren das übrigens die Standardfälle des Personalrates für Referendare, Verlängerung, Abbruch, Pause oder Einspruch bei Prüfungen usw.