Ne, ich beschwer mich deswegen sicher nicht.
Noten geben aus dem Krankenstand
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Ich denke, wir haben uns jetzt hinreichend über das Verhalten dieser Schulleitung bzw. generell von Schulleitungen, die so drauf sind, ausgetauscht. Warten wir mal ab, ob wir noch eine Rückmeldung bekommen, wie das Ganze ausgeht.
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Ich denke, wir können zusammenfassen, dass eine erkrankte Lehrkraft nicht zu dienstlichen Tätigkeiten herangezogen werden darf. Man kann jedoch ggf. erwarten, dass benötigte Unterlagen an eine/n Kollegen/Kollegin herausgegeben werden, damit die Arbeit vor Ort weitergehen kann.
Der Fall ist ein trauriges Beispiel dafür, wie weit Schulleitungen gehen, wenn man sie denn lässt. Offenbar hat die Schulleitung hier noch nie Gegenwind, sei es vom Kollegium oder der Schulaufsicht, bekommen. Das Vorgehen ist ein klarer Verstoß gegen die Fürsorgepflicht und meines Erachtens hochgradig übergriffig.
Hier ist das Einschalten des Personalrats und der Schulaufsicht dringend geboten.
Mehr gibt es eigentlich dazu nicht mehr zu sagen,.Kurze Frage zu dienstlichen Tätigkeiten bei Krankheit:
Ich habe mal in der BASS und ADO gesucht und dazu nichts gefunden.
Mein Kenntnisstand: Zeugnisnoten etc. müssen gegeben werden, Unterrichtsvorschläge etc. nicht.
Bei uns hat es sich eingebürgert, dass erkrankte KollegInnen Seitenweise Vertretungsvorschläge schicken, dass ist doch keine Pflicht oder?
Krank ist Krank
LG
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Nein, man muss keine Vertretungsaufgaben stellen (wobei es Unterschiede geben mag: Wenn ich mir mein Bein gebrochen habe, kann ich Vertretungsaufgaben stelle. Wenn ich Magen-Darm habe, kann ich es nicht (bzw. muss es nicht!)
Wenn ich mir meinen rechten Arm gebrochen habe und ich Rechtshänderin bin, ist es mir auch zu umständlich alles mit der linken Hand einzutippen!
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Nein, man muss keine Vertretungsaufgaben stellen (wobei es Unterschiede geben mag: Wenn ich mir mein Bein gebrochen habe, kann ich Vertretungsaufgaben stelle. Wenn ich Magen-Darm habe, kann ich es nicht (bzw. muss es nicht!)
Wenn ich mir meinen rechten Arm gebrochen habe und ich Rechtshänderin bin, ist es mir auch zu umständlich alles mit der linken Hand einzutippen!
Das habe ich verstanden und mittlerweile den ganzen Chat gelesen, ohne zu nerven: es muss doch im Dienstrecht stehen, was man im Krankheitsfall tun muss und was nicht, hat irgendjemand da einen Link???
LG und noch einen schönen letzten Ferientag in NRW
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Wenn du krank bist, musst du gesund werden, mehr nicht!
Klar habe ich gerade meinen Kollegen mit dem Achillessehnenriss auch um Hilfe bei der Planung/Ideenfindung zu den Bundesjugendspielen befragt bzw. zur Meldung für den Schwimmwettkampf, aber letztendlich muss er mir nicht antworten, ich muss auch ohne ihn klarkommen. -
Wenn ich mir mein Bein gebrochen habe
Gebrochenes Bein klingt nach eingeschränkter Mobilität. Ich weiß nicht, ob man damit gut am Schreibtisch sitzen kann. Usw.
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Krank = dienstunfähig = nicht arbeiten. Ist das so schwer zu verstehen?
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Krank = dienstunfähig = nicht arbeiten. Ist das so schwer zu verstehen?
Nein, bin halt nur Hauptschule(Scherz, Scherz,)
Hatte mit diesem Thema nur bis jetzt wenig Erfahrung
Vielen lieben Dank
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Nein, man muss keine Vertretungsaufgaben stellen (wobei es Unterschiede geben mag: Wenn ich mir mein Bein gebrochen habe, kann ich Vertretungsaufgaben stelle. Wenn ich Magen-Darm habe, kann ich es nicht (bzw. muss es nicht!)
Was ist das denn für eine Logik. Wenn mir mit unter Narkose irgendwelche Schrauben gesetzt werden, kann ich eben mal Aufgaben stellen-? Vielleicht auch während der Physiotherapie oder wenn ich mühsam versuche, unter die Dusche zu kommen, an Gehhilfen trainiere oder meine Grundversorgung versuche sicherzustellen?
Magen-Darm, dass ich nicht lache. Einmal zur Kloschüssel und dann soll es wohl wieder gehen, oder? Kochen muss ich ja nicht, ich kriege ja eh nix runter. Also kann ich mich auch über meine Klausuren beugen.
Wie schätze ich das an meiner Schule. Wenn ich krank bin, bin ich krank und man lässt mich einfach in Ruhe gesund werden.
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Nicht alles ist in der BASS oder ADO geregelt. Insbesondere solche arbeitsrechtlichen/dienstrechtlichen Fragestellungen sind häufig auch die Summe der Ergebnisse aus zahlreichen Urteilen verschiedener Gerichte. Diesen Stand der Rechtsprechung kann man bei Gewerkschaften erfragen.
Und im speziellen Fall gilt immer noch krank ist krank. Mit der AU bin ich, egal ob verbeamtet oder angestellt, zunächst einmal von allen dienstlichen Aufgaben entbinden, außer für meine Gesundung zu sorgen. Wenn ich mich dann dennoch in der Lage sehe, dass ein oder andere (ohne Gefährdung meiner Gesundheit) zu tun kann ich das machen, freiwillig. Ich bin jedoch niemandem Rechenschaft schuldig, was ich kann und was ich nicht kann.
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Naja, vom Grundsatz her alles richtig, nur gibt's ja Sachen, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt fertig sein müssen. Sagen wir Zeugnisnoten bis zur Notenkonferenz oder Entwicklungsberichte bis zu den Sommerferien. Wenn die Person krank ist, kann sie besagte Tätigkeiten in diesem Moment nicht ausführen. Sie müssen aber bis zum Soundsovielten erledigt sein, es könnte dann natürlich schon die Frage aufkommen, wo der angefangene Kram ist, denn was bis Termin x fertig sein muss und ggf. von Kollege y übernommen werden soll, müsste theoretisch irgendwo einen Zwischenstand haben. Erkrankt jemand zur Notenkonferenz, müssen irgendwo Daten für die anderen greifbar sein, um weiterarbeiten zu können. Das macht das ganze etwas komplizierter als der kranke Frisör, dessen Termine abgesagt oder übernommen werden können also bei uns die reine Unterrichtstätigkeit, die ausfällt oder vertreten wird.
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Für sowas sollte sich in jeder Schule eine adäquate Lösung finden lassen, mit der alle Beteiligten einverstanden sind (und zwar im Vorfeld).
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Für sowas sollte sich in jeder Schule eine adäquate Lösung finden lassen, mit der alle Beteiligten einverstanden sind (und zwar im Vorfeld).
Das sagt sich so leicht und ist in manchen Fällen bei weitem nicht leicht. Mal als kurzes Szenario: eine Lehrkraft reicht partout auch zum letzten Schultag der Q2 keine Noten zur Bewertung ein. Ohne diese kann aber streng genommen keine Zulassung zum Abitur festgestellt werden, dessen Prüfungen unmittelbar in der darauffolgenden Woche beginnen. Ein solcher Fall ist nicht mal so nebenbei auf anderem Weg zu lösen.
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Das sagt sich so leicht und ist in manchen Fällen bei weitem nicht leicht. Mal als kurzes Szenario: eine Lehrkraft reicht partout auch zum letzten Schultag der Q2 keine Noten zur Bewertung ein. Ohne diese kann aber streng genommen keine Zulassung zum Abitur festgestellt werden, dessen Prüfungen unmittelbar in der darauffolgenden Woche beginnen. Ein solcher Fall ist nicht mal so nebenbei auf anderem Weg zu lösen.
Dann ist es Sache des Dienstvorgesetzten, der betreffenden Lehrkraft rechtzeitig auf die Füße gestiegen zu sein, damit jederzeit entweder aussagekräftige Noten vorliegen oder noch genug Zeit ist, solche durch einen Vertreter erheben zu lassen.
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Dann ist es Sache des Dienstvorgesetzten, der betreffenden Lehrkraft rechtzeitig auf die Füße gestiegen zu sein, damit jederzeit entweder aussagekräftige Noten vorliegen oder noch genug Zeit ist, solche durch einen Vertreter erheben zu lassen.
Bei uns ging es ja glücklicher Weise nur um Grundschule 4. Klasse, damit aber auch für einige wenige um den Übergang auf die Oberschule (Regel sind ja 6 Jahre Grundschule in Berlin) und ja, die Lösung war nachher nur, dass ich dann für die 3 Monate Noten gemacht habe und damit das komplette Halbjahr bewertet habe (glücklicher Weise gibts hier keine Jahresnoten!), die haben wir dann eben im Zweifelsfall für den Schüler gemacht, aber die Kollegin hat einfach trotz wochenlangem Versuchen der Schulleitung etwas zu erreichen nicht reagiert und wenigstens die Liste der Klassenarbeitsnoten geschickt und die lagen leider auch nicht wie sonst üblich in der Schule in Ordnern im Schrank, so dass man es einfach hätte nachgucken können.
Passiert, ist gerade bei der Zulassung zum Abitur sehr ärgerlich, muss aber auch lösbar sein.
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Aber wir reden hier ja nicht von diesen dramatischen Sachen, für die man sich vielleicht dann tatsächlich mal aus dem Bett robbt, sondern von den ganz normalen Ausfällen, mit denen nunmal gerechnet werden muss.
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sondern von den ganz normalen Ausfällen, mit denen nunmal gerechnet werden muss.
Es muss eben auch bei der Notengebung damit gerechnet werden oder beim Zeugnis oder oder oder.
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[…], aber die Kollegin hat einfach trotz wochenlangem Versuchen der Schulleitung etwas zu erreichen nicht reagiert und wenigstens die Liste der Klassenarbeitsnoten geschickt und die lagen leider auch nicht wie sonst üblich in der Schule in Ordnern im Schrank, so dass man es einfach hätte nachgucken können.
Wenn die Kollegin nicht reagiert hat, dann war sie aber vielleicht auch einfach zu krank. Es darf doch in so einem Fall nicht sein, dass die kranke Kollegin wochenlang von der Schulleitung bedrängt wird. Bei den allermeisten Kollegen ist damit zu rechnen, dass sie, wenn es ihre Krankheit zulässt, von sich aus die bisherigen Klassenarbeitsnoten weitergeben oder die Liste für den Ordner abholen lassen.
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Es darf doch in so einem Fall nicht sein, dass die kranke Kollegin wochenlang von der Schulleitung bedrängt wird.
Wer sagt denn, dass man sie bedrängt hat, aber man hat natürlich auf diverse Wegen versucht sie zu erreichen und doch das kann schon sein, weil sie eben eigentlich die Arbeiten hätte in der Schule haben müssen und damit das alles kein Problem gewesen wäre und auch die bisherigen Noten hätten ja vorliegen müssen.
Bei den meisten Kollegen ist also davon auszugehen, dass das alles da ist und man gar nicht wirklich weiter nachhaken muss
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