Beiträge von Galileo100

    Nach schwierigem Entfernen der Knoten im Gehirn habe ich es jetzt kapiert. Der Tag vor meinem Geburtstag ist der Tag der Vollendung des Lebenjahrs. Deswegen darf der 18 Jährige pünktlich um 0 Uhr ins Auto steigen und losfahren (vorausgesetz er hat einen Führerschein). Und wer am 01.08. geboren ist, hat den Tag vorher sein 60 LJ beendet. Das neue Schuljahr beginnt also danach, also darf ich als am 01.08. geborener noch im gleichen Jahr meine Ermäßigungsstunde in Anspruch nehmen.

    Hallo, so ist auch meine Meinung. Eben gerade , hat die Bezirksregierung meiner Schulleitung mitgeteilt, dass ich die 3 Ermäßigungsstunden ab dem 01.08. 2026 bekomme. Ich fühle mich erleichtert und gerecht behandelt.

    Jetzt bin ich noch gespannt was am 31.08. 2026 auf meinem Kontoauszug steht, nach der Höherstufung auf E13 Stufe 5, aber das ist ein anderes Thema und ich werde dann hier berichten. Danke für alle Beiträge, obwohl einige schwer auszuhalten sind, wenn man Rat sucht und dann Ironie, etc. bekommt , ist das wenig hilfreich!!

    Warum die Rechtslage absolut eindeutig ist

    1. Die BGB-Fristenregelung steht fest: Die Berechnung, wann ein Lebensjahr vollendet ist (§ 187 Abs. 2 i.V.m. § 188 Abs. 2 BGB), ist höchstrichterlich ausgeurteilt und gilt für das gesamte deutsche Rechtssystem (auch für den TV-L und das Schulrecht). Ein am 1. August Geborener vollendet sein Lebensjahr immer am 31. Juli um 24:00 Uhr.
    2. Die Formulierung der Verordnung ist präzise: In der Verordnung zu § 93 Abs. 2 SchulG heißt es: „vom Beginn des Schuljahres, das auf die Vollendung des [...] Lebensjahres folgt“.
    3. Offizielles Infomaterial der Gewerkschaften: Selbst die Informationsblätter der Lehrergewerkschaften (wie z. B. der GEW NRW) nutzen exakt dieses Prinzip für ihre Fallbeispiele:
      • Geburtstag am 25.07.1969 → Vollendung am 24.07. → Ermäßigung ab dem 01.08. des gleichen Jahres.
      • Geburtstag am 02.08.1969 → Vollendung am 01.08. → Ermäßigung erst ab dem 01.08. des Folgejahres.
      • Da Ihr Geburtstag am 01.08. liegt, ist der Tag der Vollendung der 31.07. Das darauf folgende Schuljahr beginnt exakt am nächsten Morgen (01.08.). Eine Verschiebung um ein ganzes Jahr nach hinten ist gesetzlich unzulässig. [1, 2]

    Das ist ein Auszug aus der Google KI. Für mich nachvollziehbar.

    Sind Zitate in dieser Form hier statthaft? LG. Ich dachte nur, es würde zur Einsicht weiterhelfen

    Hallo, ich glaube, es sind 2 Ebenen die voneinander getrennt gesehen werden müssen.

    1. Die Vollendung des 60. Lebensjahr ist unstrittig am 31.07.2026 23.59 und Sek. Es gibt auch keinen Unterschied zwischen Angestellten und Beamten.
    2. Die Auslegung des Landes NRW. Hier gibt es wohl Spielraum in der juristischen Auslegung. Nochmal: ich würde denken, dass ich am 01.08.2026 im 61. Lebensjahr bin und deshalb die Berechtigung der 3 Stunden Ermäßigung erhalten.
    3. Je mehr ich im Netz lese, desto mehr glaube ich , dass die Ermäßigung erst zum 01.08 2027 stattfindet. Ich berichte, wenn die Entscheidung gefallen ist. Wenn es KUK gibt, die den Fall schonmal erlebt haben , dann bitte eine kurze Nachricht
    4. LG

    Das Thema Fristenablauf ist in den §§ 187, 188 BGB hinreichend geklärt. Diese Regelungen gelten in allen Vertragsverhältnissen und damit auch in Arbeitsverträgen der Tarifbeschäftigten.

    Es wird jetzt von der Bezirksregierung geklärt, weil das die Personalführende Stelle ist, der Personalrat wusste es auch nicht

    Komisch ist, dass 2 verschiedene KI,s auf den oben genannten Paragraphen verweisen, aber zu verschiedene Ergebnissen kommen

    Das ist direkt anwendbar, da sich die Fristberechnung direkt auf das BGB stützt. Die SL möge mal darlegen, wie sie auf ein anderes Ergebnis kommt. Entscheidend ist hier, dass es für die Anrechnung der Ermäßigungsstunden um die Vollendung des 60. Lebensjahres und nicht um den Beginn des 61. Lebensjahres geht. Solche Formulierungen findet man z.B. bei Eintritt der Volljährigkeit, die wirklich erst zum 18. Geburtstag eintritt. Das 18. Lebensjahr allerdings ist bereits am Vortag vollendet.

    Hier wird Beamtenrecht zitiert, ich bin angestellter Lehrer in NRW, ich habe das an den Personalrat weitergegeben, es wird nun geprüft, es ist bisher noch kein Konflikt entstanden, sondern es war nur ein Vorgespräch über das nächste Schuljahr.

    Hallo,

    ich werde am 01.08. 60 Jahre alt. Ab 60 gibt es für angestellte Lehrer 3 Ermäßigungsstunden. Meine Schulleitung und ich haben unterschiedliches im Netz gefunden.

    Meiner Meinung nach : Mein 60. Lebensjahr endet am 31.7. um 23:59 , 59 Sekunden. Am 01. 08. beginnt das neue Schuljahr und ich starte ins 61 Lebensjahr. Deswegen sind die 3 Stunden zu gewähren.

    Ich bin angestellter Lehrer in NRW. Bitte nur schreiben, wenn jemand den Sachverhalt zu 100 % kennt.

    LG

    Zur Beantwortung meiner selbst gestellten Frage am Anfang.

    NRW: auf der letzten Abrechnung stand sinngemäß : 1 Tag Abwesenheit wg. Streik. Bei mir sind das ca. 120 € Netto.

    Ich habe bei meiner Schulleitung den Streiktag angezeigt, diese hat das weitergegeben.

    Also alles korrekt und relativ unspektakulär.

    LG

    ich bin auch bester Nichterfüller, werde von E11 Stufe 6 dann in E13 Stufe ??? höhergruppiert.

    In NRW wird von den Angestellten dann ein Änderungsvertrag unterschrieben. Wenn jemand den dann unterschrieben hat, kann er das in diesem Forum mittteilen wie das mit den Höherstufungen konkret aussieht.

    Die jetzigen Zulagen : Angleichungszulage und Zul. Lehrkräfte E11 betragen bei mir 565 € Brutto. Es ist doch irrsinnig die Zulagen so hoch zu treiben und sie dann bei der Höherstufung nicht mehr zu berücksichtigen. Ich glaube aber , dass wurde schon diskutiert.

    Am Donnerstag den 29.01. 2026 hat die GEW und andere zum Streik an Schulen etc. aufgerufen. Die rechtlichen Belehrungen auf der Seite der GEW habe ich gelesen.

    Ich bin angestellter Lehrer in NRW. Ich bin NICHT IN EINER GEWERKSCHAFT. Wieviel wird mir für diesen 1 Streiktag abgezogen, wenn ich keinen Dienst leiste.

    E11, Stufe 6,

    Bitte nur ein Überschlagsrechnung, bzw. Erfahrungswerte.

    Hallo, das Thema der Höhergruppierung ist hier schonmal besprochen worden, ich habe auch die Seiten der Bezirksregierung gelesen, aber trotzdem eine Frage:


    Ich bin jetzt in Entgeltgruppe 11, Stufe 6 eingruppiert. Außerdem erhalte ich noch die Zulage Lehrkräfte E 11 und die Angleichszulage. Ab August 2025 ist die letzte Stufe der 4 jährigen Angleichung A 13 für alle gezahlt worden.

    Meine Frage: Ich werde in E13 überführt. Mein jetziges Bruttogehalt ist aber höher als die Stufe 5 in E13. Wie wird dort verfahren. STimmt die Aussage, dass es mindestens 180 € mehr sein müssen?

    Bitte um kurze Rückmeldung

    Es geht um NRW , ich bin angestellter Lehrer, das Ausgangsproblem ist, ob Angestellte in die gleiche Stufe überführt werden? E 11 Stufe 6, in E 13 Stufe 6??

    Aktualisierung

    So , ich bin nochmal die bisherigen Erkenntnisse durchgegangen und habe folgendes entdecken können:

    "Das Thema „Stufenzuordnung bei A 13 für alle“ ist in der Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vom 12.-14. Oktober besprochen worden. Die Mitgliederversammlung hat einstimmig ihre Rechtsauffassung bekräftigt, dass in Fällen, in denen unverändert auszuübende Tätigkeiten einer höheren Entgeltgruppe zuzuordnen sind (z. B. automatische Veränderung der Eingruppierung nach dem TV EntgO-L infolge der Hebung von Besoldungsämtern im Lehrkräftebereich), die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe nach geltendem Tarifrecht als Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 TV-L betragsmäßig erfolgt. Diese Rechtsauffassung wurde durch verschiedene Landesarbeitsgericht-Urteile bestätigt (z. B. Landesarbeitsgericht Sachsen vom 16.6.23 und Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern vom 18.4.2023)."

    Hamburg ist also offensichtlich vorgeprescht und hat stufengleich höher gruppiert. Die TdL ist erbost und ich vermute daher mal, dass NRW sich auf die TdL Aussage stützen wird, die besagt, dass herabgestuft wird. Das ist dann eine erneute Klatsche gegenüber verbeamteten Kollegen. Wenn man sich dann noch die Familienzuschläge ansieht, dann habe ich absolutes Verständnis, wenn angestellte Kollegen im Lehrerzimmer sitzen und bei der Frage, wer welche Zusatzaufgabe übernimmt, sich erst einmal vornehm zurückhalten. Denn irgendwo muss zwischen Input und Output ja ein Gleichgewicht bestehen.

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