Höhergruppierung E 11 nach E13 NRW im Jahr 2026

  • Quelle:https://www.gew-nrw.de/fileadmin/user…ung_02-2026.pdf


    Für mich liest sich das so, als wenn es keine Ausnahmen gibt. Aber ich lasse mich gerne anderweitig belehren.

    In diesem Dokument steht bzgl. der Stufenzuordnung:

    "Die Stufenzuordnung im Rahmen Ihrer Höhergruppierung richtet sich nach § 17 Absatz 4 TV-L."


    Bei §17 Absatz 4 des Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) steht:

    "1Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2; bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte"

    dazu noch:

    "Protokollerklärung zu § 17 Absatz 4 Satz 1 2. Halbsatz: Für Lehrkräfte im Sinne von Nr. 4 der Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung als "Erfüller" gilt die Höhergruppierung von der Entgeltgruppe 11 in die Entgeltgruppe 13 nicht als "Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe"."


    Meine Frage: Ich bin ja kein Erfüller, sondern lediglich bester Nichterfüller. Heisst das aber nun, dass ich trotzdem, gemäß des ersten Teils von Absatz 4, mindestens jedoch in der Stufe 2 eingruppiert werde? Der erste Teil hört sich für mich ziemlich allgemein an nach einer generellen Beschreibung des Vorgangs der Höhergruppierung, unabhängig von der Höhe des Sprungs über ggf. mehrere Entgeltgruppen. D.h. ob diese Reglung des zweiten Teils von Absatz 4 eigentlich nur zum greifen käme, wenn man ohnehin bereits eher einer höheren Stufe zugeordnet ist, z.b. ab Stufe 3, so dass dadurch ein Rückfall auf Stufe 1 vermieden würde.

    3 Mal editiert, zuletzt von moviestar (5. März 2026 20:23)

  • Wegen dem Passus "mindestens in Stufe 2"?

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Genau deswegen. Soweit es zu erkennen ist, ist dieser Abschnitt durch keine weiteren Reglungen eingeschränkt, d.h. er steht gleichrangig neben den anderen Reglungen (z.B. Unterschied Erfüller/Nichterfüller)

  • ich bin auch bester Nichterfüller, werde von E11 Stufe 6 dann in E13 Stufe ??? höhergruppiert.

    In NRW wird von den Angestellten dann ein Änderungsvertrag unterschrieben. Wenn jemand den dann unterschrieben hat, kann er das in diesem Forum mittteilen wie das mit den Höherstufungen konkret aussieht.

    Die jetzigen Zulagen : Angleichungszulage und Zul. Lehrkräfte E11 betragen bei mir 565 € Brutto. Es ist doch irrsinnig die Zulagen so hoch zu treiben und sie dann bei der Höherstufung nicht mehr zu berücksichtigen. Ich glaube aber , dass wurde schon diskutiert.

  • moviestar

    Ich habe da ehrlich gesagt auch keinen gefunden, aber dennoch kommt mir das seltsam vor. Aber Logik war ja noch nie Bestandteil in diesen Tarifverträgen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • ich bin auch bester Nichterfüller, werde von E11 Stufe 6 dann in E13 Stufe ??? höhergruppiert.

    In NRW wird von den Angestellten dann ein Änderungsvertrag unterschrieben. Wenn jemand den dann unterschrieben hat, kann er das in diesem Forum mittteilen wie das mit den Höherstufungen konkret aussieht.

    Die jetzigen Zulagen : Angleichungszulage und Zul. Lehrkräfte E11 betragen bei mir 565 € Brutto. Es ist doch irrsinnig die Zulagen so hoch zu treiben und sie dann bei der Höherstufung nicht mehr zu berücksichtigen. Ich glaube aber , dass wurde schon diskutiert.

    Ich würde mal beim Personalrat anrufen. Die müssten dort mittlerweile eigentlich entsprechende Tabellen haben, die dir genau sagen können, wo du landen wirst.

  • Galileo100

    Du wirst vermutlich eingruppiert in : Eg 13 Stufe 5

    Bezahlt wirst Du jedoch mit: Eg11 Stufe 6 +460+180 = 6690,95

    Nach 6 Jahren kommst Du dann endgültig in Eg13 Stufe 6

    An alle Deutschlehrer:
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  • Galileo100

    Du wirst vermutlich eingruppiert in : Eg 13 Stufe 5

    Bezahlt wirst Du jedoch mit: Eg11 Stufe 6 +460+180 = 6690,95

    Nach 6 Jahren kommst Du dann endgültig in Eg13 Stufe 6

    wie kommt man nun darauf, dass er auch weiterhin nach quasi Eg11 Stufe 6 +460+180 = 6690,95 gezahlt würde?

    warum nicht nach EG 13 Stufe 5 + 180€?

    (Darüber hinaus: Ist es richtig, dass hier dann die Eltgeltstufenzulage für EG 11 fehlen würde?)


    Würde eine ähnliche Situation bei mir auch zutreffen im Falle einer Höhergruppierung von EG 11/1 --> EG 13/2, dass ich weniger erhalten würde als EG 13/2 Brutto?

    3 Mal editiert, zuletzt von moviestar (2. April 2026 15:28)

  • Sobald ich es selber richtig verstanden habe, Versuche ich nochmal es verständlich zu machen. Momentan kann ich nur sagen, wenn ich mich an mei e Unterlagen halte, ist das so erstmal der Stand meines GEW Wissens. Wenn daraus ein verstehen geworden ist, melde ich mich. :)

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • So jetzt habe ich mir das Ganze in Ruhe nochmal angesehen und bin auch durchgestiegen, am Beispiel von Galileo100 jetzt nochmal Schritt für Schritt erläutert:

    Gallileo befindet sich derzeit in Entgeltgruppe 11/6 und wird da Vollerfüller oder bester Nichterfüller in die Entgeltgruppe 13 höhergruppiert.

    Nächster Schritt: Jetzt ist zu überprüfen, wie weit ich ihn in der Stufe zurückschrauben kann, damit das Tabellenentgelt gleich oder höher als das bisherige Tabellenentgelt ist (Zulagen werden hier nicht berücksichtigt) Ich kommer zu dem Ergebnis: ER ist in Stufe 5 einzustufen

    Denn damit kommt er auf 6573,92 Eur, das sind 63,02 Euro mehr als sein bisheriges Tabellenentgelt.

    Jetzt wird berechnet wie hoch das ihm zustehende Gehalt ist.

    Da die Differenz von 63,02 unterhalb 180 Euro liegt, steht ihm der Garantiebetrag dem Grunde nach zu

    Da die Differenz zwischen der fiktiven Stufe 6 bei stufengleicher Höhergruppierung(6764,69) und der EG Stufe 5 + 460 Euro (6510,95) mit - 253,74 unterhalb 180 Euro liegt erfolgt keine Deckelung des Garantiebetrages:

    Garantiebetrag: Eg 11 Stufe6 +460 Euro +180 Euro) Das ergibt 6690,95 Euro

    In dieser Stufe verbleibt er nun 5 Jahre da die Stufenlaufzeit bei 0 wieder anfängt.

    Nach 5 Jahren kommt er dann in die Eg13/6 was nach der derzeitigen Tabelle 6764,69 Euro entspricht

    Die bisherige Angleichungszulage von 105 Euro (die gab es ja zusätzlich zur aufsteigenden Angleichungszulage) ist kein Entgeltgruppenzulage im Sinne des TVL und fällt ersatzlos weg.

    An alle Deutschlehrer:
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