Weil Art. 33 Abs. 5 GG dort nicht einschlägig ist, es also kein Alimentations- und korrespondierendes Abstandsgebot für Angestellte und damit u.a. auch nicht angestellte Lehrer giibt - der Staat ist bei Beamten zur Einhaltung von Alimentations- und Abstandsgebot gezwungen, bei Angestellten nicht.
Da kann auch nicht mit 'Gerechtigkeit' als Maßgabe einer Gleichbehandlung o.ä. argumentiert werden, das wäre ein Vgl. von Äpfeln mit Birnen. Auch der Staat ist ggü. Angestellten lediglich Arbeitgeber für den die Tarifautonomie i.S.d. Art. 9 Abs. 3 GG gilt - möchten Angestellte auch bei ihnen "die Reaktion bzgl. des Lohnabstandsgebot [...] angewendet" (?) wissen, dann sollten die Gewerkschaften Dgl. aushandeln oder ggf. die Angestellten 'mit den Füßen abstimmen' - dieses Lamentieren bringt ja nichts, man hat freiwillig den entsprechenden Beruf ergriffen... und anders 'lernt' der Arbeitgeber nicht, dass sein Angebot evtl. nicht hinreichend attraktiv (weil nicht komkurremzfähig) ist.
Und dennoch, auch wenn dies de jure der Fall ist, so fällt der Begriff Lohnabstandsgebot auch in politisch-medialen Debatten und (insbesondere bei den Themen Arbeitslosigkeit und Niedriglohn) im Zusammenhang mit Nichtbeamten, obwohl sich Staat bzw. Länder darum nicht kümmern bräuchten. Suggeriert wird also (mal wieder) etwas anderes.