Das Problem ist doch dieser ewige Unsinn mit den Sockelbeträgen.
Tarifrunde eingeläutet
-
-
Sehr gut. Endlich kommt mal an, dass dieser Sockelschwachsinn langfristig nicht funktionieren kann.
-
Das Problem ist doch dieser ewige Unsinn mit den Sockelbeträgen.
In erster Linie ist das Problem für mich erstmal, warum die Reaktion bzgl. des Lohnabstandsgebot nur einseitig bei den Beamten angewendet wird und nicht bei allen Lehrkräften gleichermaßen.
-
In erster Linie ist das Problem für mich erstmal, warum die Reaktion bzgl. des Lohnabstandsgebot nur einseitig bei den Beamten angewendet wird und nicht bei allen Lehrkräften gleichermaßen.
Weil Art. 33 Abs. 5 GG dort nicht einschlägig ist, es also kein Alimentations- und korrespondierendes Abstandsgebot für Angestellte und damit u.a. auch nicht angestellte Lehrer giibt - der Staat ist bei Beamten zur Einhaltung von Alimentations- und Abstandsgebot gezwungen, bei Angestellten nicht.
Da kann auch nicht mit 'Gerechtigkeit' als Maßgabe einer Gleichbehandlung o.ä. argumentiert werden, das wäre ein Vgl. von Äpfeln mit Birnen. Auch der Staat ist ggü. Angestellten lediglich Arbeitgeber für den die Tarifautonomie i.S.d. Art. 9 Abs. 3 GG gilt - möchten Angestellte auch bei ihnen "die Reaktion bzgl. des Lohnabstandsgebot [...] angewendet" (?) wissen, dann sollten die Gewerkschaften Dgl. aushandeln oder ggf. die Angestellten 'mit den Füßen abstimmen' - dieses Lamentieren bringt ja nichts, man hat freiwillig den entsprechenden Beruf ergriffen... und anders 'lernt' der Arbeitgeber nicht, dass sein Angebot evtl. nicht hinreichend attraktiv (weil nicht komkurremzfähig) ist.
-
möchten Angestellte auch bei ihnen "die Reaktion bzgl. des Lohnabstandsgebot [...] angewendet" (?) wissen, dann sollten die Gewerkschaften Dgl. aushsndeln
Und weil die Gewerkschaften (speziell Ver.di) sich immer wieder für ausgehandelte Sockelbeträge selbst feiern, machen sie faktisch das Gegenteil davon.
-
Und weil die Gewerkschaften (speziell Ver.di) sich immer wieder für ausgehandelte Sockelbeträge selbst feiern, machen sie faktisch das Gegenteil davon.
Ver.di und GEW fallen ihren Mitgliedern gerne in den Rücken.
-
was sehr kurz gedacht ist, wenn man bedenkt, dass die unteren Löhne weniger Beitrag bezahlen, als diejenigen, die sie mit dieser Politik verscheuchen.
-
Weil Art. 33 Abs. 5 GG dort nicht einschlägig ist, es also kein Alimentations- und korrespondierendes Abstandsgebot für Angestellte und damit u.a. auch nicht angestellte Lehrer giibt - der Staat ist bei Beamten zur Einhaltung von Alimentations- und Abstandsgebot gezwungen, bei Angestellten nicht.
Da kann auch nicht mit 'Gerechtigkeit' als Maßgabe einer Gleichbehandlung o.ä. argumentiert werden, das wäre ein Vgl. von Äpfeln mit Birnen. Auch der Staat ist ggü. Angestellten lediglich Arbeitgeber für den die Tarifautonomie i.S.d. Art. 9 Abs. 3 GG gilt - möchten Angestellte auch bei ihnen "die Reaktion bzgl. des Lohnabstandsgebot [...] angewendet" (?) wissen, dann sollten die Gewerkschaften Dgl. aushandeln oder ggf. die Angestellten 'mit den Füßen abstimmen' - dieses Lamentieren bringt ja nichts, man hat freiwillig den entsprechenden Beruf ergriffen... und anders 'lernt' der Arbeitgeber nicht, dass sein Angebot evtl. nicht hinreichend attraktiv (weil nicht komkurremzfähig) ist.
Und dennoch, auch wenn dies de jure der Fall ist, so fällt der Begriff Lohnabstandsgebot auch in politisch-medialen Debatten und (insbesondere bei den Themen Arbeitslosigkeit und Niedriglohn) im Zusammenhang mit Nichtbeamten, obwohl sich Staat bzw. Länder darum nicht kümmern bräuchten. Suggeriert wird also (mal wieder) etwas anderes.
-
Werbung