Beiträge von Tingelteacher

    Na bei der genannten rechten Partei ist ein Landesverband gesichert rechtsextrem

    Drei Landesverbände: Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Für zwei weitere Landesverbände ist das anhängig (Brandenburg und Niedersachsen); vier weitere sind als Verdachtsfälle eingestuft (Bremen, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern), ebenso wie die Jugendorganisation in NRW.

    Die Einschätzung der Bundespartei als gesichert rechtsextrem letztes Jahr wurde aufgrund laufender gerichtlicher Überprüfung vorläufig ausgesetzt.

    Ich habe mich bei Einständen bisher meist mit anderen Leuten zusammentun können, und wir haben für die erste Konferenz ein Frühstück oder ähnliches bereitgestellt. Manche stellen auch ein oder zwei Bleche Kuchen ins LZ oder eine große Schüssel mit Schokoriegeln. Zu Geburtstagen stellen eigentlich alle etwas für die Gemeinschaft hin, je nach Veranlagung gekauft oder gebacken. Bei runden Geburtstagen kauft auch mal jemand zur nächstgelegenen Konferenz belegte Brötchen oder Pizza, oder beim geselligen Abschluss des Schuljahres werden Getränke gesponsort.

    wenn ich mich richtig erinnere, dann gab es neben dem selbstständigen Unterricht gar nicht so viel zeitliche Flexibilität bei vielen anderen Lehrkräften in den Ausbildungsunterricht zu gehen.
    Deswegen wurde pro Fach ein Mentor fest zugewiesen, der dann auch für Ausbildungsunterricht zur Verfügung stand

    Die LAAs rennen also immer nur mit den Mentoren mit? Ich kenne es so, dass LAAs in Sachen Unterricht sowas wie Wanderpokale sind, die nacheinander bei mehreren Lehrkräften pro Fachschaft einige Zeit hospitieren und eigenen Unterricht zeigen, einerseits weil eine einzelne Person gar nicht immer viele unterschiedliche Stufen abdeckt und andererseits um verschiedene Unterrichtsstile und Perspektiven erleben zu können. Die ABB-Lehrkraft hält dann noch ein wöchentliches(?) Kolloquium mit allen Refis um Eindrücke zu reflektieren.

    Ich nehme mal an, ihr seid im Kontakt mit abgebenen Grundschulen im Umkreis. Ist dir bekannt, dass an diesen die Schüler (m/w/d) schon einmal in Klasse 4 auf die anstehenden Veränderungen in Klasse 5 vorbereitet werden?

    Das weiß ich nicht. Die Klassenleitungen der 5 haben jeweils ein- bis zwei Gesprächstermine mit GS-Lehrkräften, da geht es aber meines Wissens eher um individuelle Bedürfnisse und Erkenntnisse (Förderbedarf, Sozialverhalten usw.) als um die generelle pädagogische Ausrichtung. Inwieweit die Stufenleitung darüber hinaus noch Gespräche führt, ist mir nicht bekannt.

    Ich habe diese Erfahrung aber auch an anderen Schulen gemacht.

    Oder was meint ihr mit: Aufstehe und herumlatschen?

    Ein Kind geht zum Mülleimer, ein anderes möchte ein Fenster öffnen, ein drittes sich irgendwas von einem Freund ausleihen oder zurückholen, womöglich alles gleichzeitig, von Kommunikation begleitet und auch nicht in einer ausdrücklichen Arbeitsphase sondern während ich etwas erkläre oder wir im Plenum etwas besprechen. Dem eigenen unmittelbaren Bedürfnis wird gegenüber der Gruppe Priorität eingeräumt.

    Meiner Wahrnehmung nach war das vor zehn Jahren bei Fünftklässlern noch eine völlige Ausnahme, heute nicht mehr. Ich werde auch öfter geduzt als früher.

    Wenn man etwa jedes zweite Jahr einmal wiederholt hat man mit 18 den Hauptschulabschluss und kann direkt zum Militär.

    Wir haben einen 18jährigen Schüler, der gerade die Versetzung in die Oberstufe knapp geschafft hat. Ein Betriebspraktikum im Handwerk hat ihm Spaß gemacht, aber er hat in der Stufe Freunde gefunden und will Abi machen. Dem Vernehmen nach sind die Eltern froh darüber, dass er sich ein Ziel gesetzt hat. 😶

    Am Gymnasium in NRW schulen wir nach der sechsten Klasse ab und in den höheren Klassenstufen fallen Wiederholer kaum ins Gewicht. Die gehen in der 7 und 8 nach einer Klassenwiederholung und weiterhin ausbleibendem Erfolg an die nächste Schulform. Also, wenn die überhaupt Plätze hat, die staatliche Realschule eröffnet hier nämlich nicht einfach so neue Klassen, nur weil Kinder wechseln möchten. Letzter Ausweg wäre die private Realschule (wenn die noch Plätze hat), aber in der Regel müssen die Kinder dann an die Gesamtschule.

    Das Ende der Erprobungsstufe (also Klasse 6) ist hier praktisch der einzige Ausgang, denn wer da nicht versetzt wird kann notfalls amtlich irgendwohin zugeteilt werden (aber auch nicht beliebig viele!), ansonsten ist die Meldung eigentlich immer "kein Platz!", auch wenn interessierte Eltern sich ohne Zwang auf die Suche begeben. Wer in die 7 versetzt wird, bleibt in aller Regel bis zum Ende der Schulpflicht und lernt auf dieser Reise dann mehrere Klassen kennen. Ich habe nur manchmal auch schon von Tauschgeschäften zwischen Schulleitungen gehört, weil beide irgendwen loswerden wollen, das stelle ich mir dann ein wenig vor wie auf der Glienicker Brücke. Der sicherste Weg, die Schule zu wechseln, lautet hier: Umziehen.

    Die gewerkschaftlich erstrittene Gehaltserhöhung verpufft auf dem Konto komplett

    Mit der gewerkschaftlich erstrittenen Gehaltserhöhung haben, weil sie eben gewerkschaftlich erstritten ist, Beamte zunächst mal eigentlich absolut gar nichts zu tun, insbesondere erwachsen ihnen keinerlei Rechte daraus. Die Länder vereinbaren aber üblicherweise trotzdem, sie systemfremd auf die Beamtenschaft zu übertragen. Das aber auch nicht automatisch 1:1, weshalb in NRW die Tarifbeschäftigten im April 2026 ein Plus von 2,8 Prozent erhalten haben, die Beamten allerdings ein Plus von 3,36 Prozent. Beamte sind also bereits jetzt besser gestellt als das was die Tarifparteien vereinbart haben.

    Finde ich gut, aber wie wird das organisiert ohne hohen Unterrichtsausfall?

    Wir bündeln Klassenfahrten zeitlich so gut es geht nach Stufen (und teils mehreren davon). Betroffene Stunden in anderen Klassen werden dann entweder vertreten oder fallen in Randstunden tatsächlich auch mal aus. (Mitbetreuung einer zweiten Klasse haben wir nicht.) Die Alternative wäre halt, dass es deutlich weniger oder gar keine Klassenfahrten mehr gäbe.

    Genau, das ist das schriftliche Dokument, in dem die Attestpflicht auferlegt wird. Da muss das genau detailliert aufgeschlüsselt werden.

    Aber doch nicht der Arztpraxis gegenüber, das ist doch albern. Die Praxis muss darauf vertrauen (können), dass die Schule als Behörde pflicht- und rechtgemäß handelt und sich nicht herausnehmen, das im Einzelfall wie eine Revisionsinstanz zu beurteilen; das Wort "Attestpflicht" auf einem Zettel mit Schulstempel sollte da doch hinreichend offiziell sein, oder nicht? Zumal es die Praxis auch absolut nichts angeht, wie das Verhältnis zwischen Schule und Eltern im Detail aussieht und was genau das Kind so alles getrieben hat. Wenn es Zweifel an einer auferlegten Pflicht gibt, ist das ein Problem zwischen Eltern und Schule bzw. übergeordneter Behörde.

    Klassenfahrten sind Pflicht, aber es werden keine zusätzlichen Kollegen dafür freigestellt. Ein Lehrer pro Klasse, Punkt.

    Bei uns gilt: Immer zwei Lehrkräfte pro Lerngruppe, wenn das Schulgelände verlassen wird. Auch dann, wenn es mit einer 5 nur mal für ein Stündchen zum Spielplatz in der Nähe gehen soll. Es kann ja sein, dass auch eine Lehrkraft mal spontan ausfällt, oder bei einem Unfall als Begleitung mit ins Krankenhaus muss.

    Eine Attestpflicht ist ein Verwaltungsakt und muss entsprechend begründet werden. Es gibt keine pauschalen Attestpflichten, schon gar nicht auf Zuruf. In NRW. Das ist die Grenze, nicht die Praxen

    Das ist natürlich richtig, Attestpflichten werden nicht herausgegeben wie Bonbons. Aber es sind schon auch die Praxen, weil einige davon inzwischen eine durchaus detaillierte Erläuterung des Einzelfalls haben wollen, bevor sie eine Ausstellung erwägen. Oder, wie es ein Berufsverband formuliert:

    Zitat

    Sollte aus Sicht der Schule im Einzelfall ein Attest tatsächlich benötigt werden, benötigen die betroffenen Schüler:innen in Zukunft eine individuelle und begründete Bescheinigung der Schulleitung über die Attestpflicht für die jeweilige Fehlzeit. Die Angabe einer pauschalen Attestpflicht oder der Verweis allein auf umfangreiche Fehlzeiten kann nicht berücksichtigt werden. Vielmehr ist darzulegen, warum eine Entschuldigung der Eltern nicht ausreichend glaubwürdig ist, die Fehlzeit zu entschuldigen und warum somit ein Termin in der pädiatrischen Praxis zur Überprüfung unumgänglich ist.

    https://www.kiz-duesseldorf.de/sites/default/…1-22%20hart.pdf

    Die Schule soll dem Kind also ein Schreiben mitgeben, in dem sie erläutert warum sie die Eltern nicht für vertrauenswürdig hält, damit selbige Eltern es dann in der Praxis vorlegen können, die ihrerseits dann entscheidet ob sie das für nachvollziehbar hält.

    Das ist auch nicht das Problem der BR. Fehlt der S. ohne Attest bei der Klassenfahrt und nimmt auch nicht am Ersatzunterrichts statt, fehlt er eben unentschuldigt.

    Ja, das ist natürlich richtig. Als Schule sind wir aber zunehmend in der Situation, dass wir Fehlzeiten halt nur noch schulterzuckend dokumentieren können, in Extremfällen weitermelden, und auch dann nur schulterzuckend zur Kenntnis nehmen können dass nix passiert. Schulpflichtüberwachung? Bußgeld? Zuführung? Alter Kram aus dem letzten Jahrhundert, wahrscheinlich schwarze Pädagogik.

    Bei uns muss man sogar in der Schule sein. Ich wohne mit am nächsten zur Schule und würde es nicht mal pünktlich zur Schule schaffen, wenn der Plan steht.

    Jede VZ-Kraft hat ca 4 VBs im Plan stehen. Wenn nichts ansteht, hat man frei. Die 1. Stunde ist die doofste, aber das hat man nicht jahrelang am Stück. Und wenn keine Vertretung ansteht, bereitet man etwas vor, was in der Schule geht. Däumchendrehen gibt es nie.

    Das ist bei uns auch so. Ein Großteil des Kollegiums hat Wegezeiten in der Größenordnung einer halben Stunde mit dem Auto, da würde eine Rufbereitschaft nichts bringen oder immer nur einen kleinen Teil treffen. Ich habe meine Bereitschaften freiwillig aufgestockt, weil ich Springstunden hasse und dann lieber die Chance mitnehme, mir sie hin und wieder durch Vertretungseinsatz immerhin bezahlen zu lassen. Und in der 1. Stunde hat man mindestens noch den Vorteil leerer Straßen und eines garantierten Parkplatzes...

    Ja, nicht unbedingt "des Öfteren", aber gibt es. Auch manchmal in der Variante, dass die Kostenübernahme vom Amt genehmigt ist, das Kind aber schon im Voraus verkündet, dann krank zu sein, und am Abfahrtstag auch tatsächlich krankgemeldet wird. Ein großer Orga-Spaß für die Klassenleitung. Die Forderung nach einem Attest stößt inzwischen meist an die Grenze, dass Praxen sich zunehmend wegen bürokratischer Überlastung grundsätzlich weigern, welche auszustellen.

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