Beiträge von Tingelteacher

    Wir haben solche Evakuierungssitze am Treppenabgang hängen und trainieren einmal im Jahr.

    Das kenne ich auch so. Gilt nicht nur für Personen im Rollstuhl (kommt eher selten vor, und da wird zunächst der Raumplan so angepasst dass die betreffende Klasse möglichst viel Unterricht im Erdgeschoss hat wo sowieso fast alle Fachräume liegen), sondern auch für solche mit Gipsbein.

    Wenn die Garderobe von dem Flur in den Klassenraum wandern muss

    Habt ihr tatsächlich Jacken im Flur hängen? Das habe ich jenseits meiner eigenen Kindergartenzeit eigentlich kaum mehr gesehen (inklusive eines Schulneubaus, wo Haken im Flur installiert aber nie genutzt wurden), wobei der Grund dafür i.d.R. weniger Brandschutz als vielmehr Diebstahlschutz ist. In meinem aktuellen, vor einigen Jahren renovierten Schulgebäude gibt es außerhalb der Sportumkleide nirgendwo Haken. Jacken hängen am Stuhl.

    Durch welche Brandschutzvorgaben wirst du denn im Unterricht konkret massiv gestört?

    Wenn es in Flurnischen keine Tische und Stühle/Bänke geben dürfte, wäre mein Unterricht schon merklich betroffen. (Manche Bänke sind aus Metall, aber Holz und schwer entflammbarer Stoff ist auch dabei.)

    Heißt das aber im Umkehrschluss, dass ein Kollege (viele) eine Klasse 4 Wochen vor den Sommerferien abgibt, dafür Minusstunden (oder weniger Mehrstunden, falls es Überhang war), obwohl er das komplette Halbjahr die Arbeit gemacht hat, die Korrekturen sicher abgeschlossen sind, usw?

    Wenn für die kurz vor den Sommerferien in VZ zurückkehrende Lehrkraft eine Vertretungskraft eingestellt war, sind deren Stunden dann weg (und ggfs. die komplette Vertretung beendet und die Person raus aus der Schule) bzw. gehen wieder an die Lehrkraft zurück. Been there, done that. Vertretungsverträge bis Mitte Juni oder so existieren leider.

    Mit welchem Programm erstellt ihr z.B. die Pläne für Zeugniskonferenzen? Es sollten möglichst alle/viele unterrichtende Lehrkräfte einer Klasse in der Konferenz anwesend sein. Dabei sollen jeweils möglichst drei oder vier Konferenzen parallel stattfinden können (bei einer 3-4 zügigen Schule).

    Parallele Zeugniskonferenzen habe ich tatsächlich noch nie erlebt. Dafür aber SLen, denen es wichtig war jede Konferenz persönlich zu leiten. Aktuell liegt der Vorsitz immerhin bei den Stufenleitungen, was zumindest theoretisch und punktuell drei parallele Konferenzen ermöglichen könnte, sie finden aber dennoch alle nacheinander statt. (Zeitaufwand ein voller Schultag plus ein Nachmittag.) Für Fachkonferenzen gibt es einen vorgegebenen Zeitraum, innerhalb dessen die jeweiligen Fachschaftsmitglieder selber einen passenden Termin ausverhandeln müssen.

    Das sind die Kündigungsfristen für den Dienstherrn. Die gelte nicht für den Arbeitnehmer. Die kurze Frist zu Beginn gilt für beide, danach sind es immer 6 Wochen zu Quartalsende.

    Woraus ergibt sich das? Der Arbeitsvertrag verweist üblicherweise auf den TV-L, und in dem wird dabei ja nicht zwischen AN und AG unterschieden. Somit dürfte doch §622 IV BGB greifen?

    Die letzten angestellten Lehrkräfte, die uns vorzeitig verlassen haben, sind nach über 30 Dienstjahren mit 4 Wochen Kündigungsfrist mitten im Halbjahr ohne jegliche Vorwarnung gegangen.

    Das dürften dann aber vermutlich besondere Umstände gewesen sein, denn eigentlich gilt:

    (§34 TV-L)

    Meine letzte Abrechnung sieht so aus:

    OK, danke! Ich hatte deine Daten in einen Brutto-Netto-Rechner eingegeben. Zudem kenne ich den Begriff "gesetzliches Netto" nur als Abzug von Steuern+Sozialabgaben. Du bist aber tatsächlich Steuerklasse 5, oder? Anders komme ich nicht auf einen solchen Lohnsteuerbetrag, hatte aber auch nicht direkt damit gerechnet dass jemand mit A14 in 5 ist, das war wohl mein Denkfehler.

    Als Beamter in der GKV zahlt man den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil komplett alleine. Man kann nicht 50% versichern und den Rest mit der Beihilfe abrechnen.

    Aber wenn du nicht gerade in Steuerklasse 5 bist sind die ca. 2.000 EUR Unterschied zwischen Brutto und gesetzlichem Netto, die du da angegeben hast, doch wahrscheinlich Steuern UND die GKV, oder? Warum ziehst du die GKV dann nochmal ab?

    Und natürlich machen auch Chinesen und Japaner Marketing um Tee, siehe z. B. den aktuellen Matcha-Hype

    Soweit ich das mitbekomme sind die eher genervt davon dass diese komischen Westler ihnen plötzlich die Bestände wegkaufen (und dann bereiten die noch nicht mal ordentlichen Tee damit sondern rühren es in Kuchen oder sonstige Späße).

    Von Gong Fu Cha oder Chado, von verschiedenen Kultivaren, von Oolong und Pu-Erh, von verschiedenen Tonarten für Kannen und ihren Effekten auf die Zubereitung, von echtem hochwertigen Tee (mehrere Euro pro Gramm)

    Das ist nicht Kultur, das ist Hochkultur. 😉

    Es ist zwar richtig, dass die reine Aufsichtstätigkeit nicht unbedingt von Personen mit Bezahlung A13 aufwärts vorgenommen werden muss und anderes Personal da geringere Stundensätze hätte. Dennoch wäre das Vorhalten des Personals rein für Aufsichtstätigkeiten in der Summe teurer, als wenn man auch einmal diese "einfache" Tätigkeit durch "Überqualifizierte", die ohnehin bereits vor Ort sind, mit abdeckt.

    Ich sehe durchaus auch einen pädagogischen Sinn darin; jedenfalls habe ich es als nützlich empfunden, die Schülerschaft in einem anderen und weniger strikten Kontext zu erleben. Es stärkt die soziale Bindung und hilft, andere Facetten der Persönlichkeit kennenzulernen als nur das Verhalten im eigenen Fach. (Das ist auch ein Grund, warum ich tatsächlich gerne Vertretungsstunden mache.)

    Es ist doch auch jedes Mal ein kleiner Stressfaktor, wenn man auf Abruf da sitzt, oder? Ich empfinde dieses Ungeplante bereits beim Lesen als anstrengend.

    Jein. Viele Vertretungen sind absehbar weil die Lehrkräfte wegen geplanter Veranstaltungen/Einsätze verhindert sind, da weiß man das dann ein oder zwei Tage vorher, und spontane Vertretungen werden in der Regel frühmorgens gesetzt. Ich empfinde es hauptsächlich als nervig, immer mal wieder eine Bereitschaftsstunde zu haben in der ich nur im LZ rumsitze weil ich die Zeit eben nicht sicher für sonstige Arbeiten vorplanen kann oder halt gerade keine geeigneten anfallen. Besonders wenn das dann in einer 1. Stunde ist...

    das heißt, Tingelteacher , dass du an einer Schule bist, die (trotz Ganztag?!) Stunden ausfallen lässt. Ich weiß, dass es Schulen gibt, die das tun (was soll ja passieren? Bei Beschwerden von Eltern bei der BR kommt vielleicht ein "du du du?!"), an der Schule der TE (und meiner) fällt aber eben nichts aus.

    Nein, kein Ganztag, das Bereitschaftssystem funktioniert aber genauso (ich war vorher an einer Ganztagschule). Und richtig, hier fallen Randstunden (erste und letzte) in der Sek I ab Stufe 8(?) aus. Meiner Wahrnehmung nach optimiert das Vertretungsteam den Einsatz auch danach, dass wenn möglich eher eine Stunde ausfällt als dass abrechenbare Mehrarbeit generiert wird, indem vorrangig Stunden verschoben werden. Im Extremfall erfährt man dann morgens in der Schule, dass man die 6b heute in der 3. hat und nicht erst übermorgen in der 1. die dann für alle entfällt...

    ...und wie oft finden die statt?

    Das kommt ein wenig darauf an wo sie liegen. Wenn die Bereitschaft in einer Randstunde liegt, ist der Einsatz etwas unwahrscheinlicher da diese für die höheren Sek-I-Klassen bei genug Vorwarnung entfallen. Und wenn man eine Bereitschaft hat die an dem Tag nicht abgerufen wird, darf man nach 15 Minuten Wartezeit gehen (das entfaltet aber eigentlich nur praktische Wirkung wenn sie am Ende des eigenen Stundenplanes liegt).

    Ich hatte in diesem Schuljahr auf diese Weise bislang 42 Unterrichtsstunden Mehrarbeit, das ist meinem Eindruck nach (es gibt aber keine einsehbare Statistik dazu) im normalen Bereich für Vollzeitkräfte...? Mal schauen, ob ich bis zum Sommer noch die 60 knacke.

    Die hiesige SL berichtete mal, dass über jede physische Abwesenheit an Unterrichtstagen - egal ob privat oder dienstlich bedingt, egal ob stundenweise oder ganztägig - immer vorher/direkt die Bezirksregierung informiert werden müsse, auch wenn die stv SL für diese Zeit da ist, und erst recht wenn beide ausfallen da dies automatisch eine notwendige Verfügungsbereitschaft des Dezernenten auslöse.

    Bei einer Grundschule dürfte das dann doch vermutlich analog gelten, nur halt mit Schulamt statt Bezirksregierung...?

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