Eine Attestpflicht ist ein Verwaltungsakt und muss entsprechend begründet werden. Es gibt keine pauschalen Attestpflichten, schon gar nicht auf Zuruf. In NRW. Das ist die Grenze, nicht die Praxen
Das ist natürlich richtig, Attestpflichten werden nicht herausgegeben wie Bonbons. Aber es sind schon auch die Praxen, weil einige davon inzwischen eine durchaus detaillierte Erläuterung des Einzelfalls haben wollen, bevor sie eine Ausstellung erwägen. Oder, wie es ein Berufsverband formuliert:
Zitat
Sollte aus Sicht der Schule im Einzelfall ein Attest tatsächlich benötigt werden, benötigen die betroffenen Schüler:innen in Zukunft eine individuelle und begründete Bescheinigung der Schulleitung über die Attestpflicht für die jeweilige Fehlzeit. Die Angabe einer pauschalen Attestpflicht oder der Verweis allein auf umfangreiche Fehlzeiten kann nicht berücksichtigt werden. Vielmehr ist darzulegen, warum eine Entschuldigung der Eltern nicht ausreichend glaubwürdig ist, die Fehlzeit zu entschuldigen und warum somit ein Termin in der pädiatrischen Praxis zur Überprüfung unumgänglich ist.
https://www.kiz-duesseldorf.de/sites/default/…1-22%20hart.pdf
Die Schule soll dem Kind also ein Schreiben mitgeben, in dem sie erläutert warum sie die Eltern nicht für vertrauenswürdig hält, damit selbige Eltern es dann in der Praxis vorlegen können, die ihrerseits dann entscheidet ob sie das für nachvollziehbar hält.