Ich finde es ehrlich gesagt problematischer, dass fast die Hälfte aller Menschen aus Afghanistan und Syrien nicht arbeiten gehen kann. Bei den Ukrainer*innen geht es offenbar wesentlich schneller in Lohn und Brot zu kommen und ich frage mich eben, woran das liegt.
Ukrainer haben einen Schutzstatus nach §24 AufenthG (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz, Basis EU-Richtlinie 2001/55/EG, pauschal), die anderen nach §25 AufenthG (Aufenthalt aus humanitären Gründen, Basis Asylgesetz, individuell).