Zuvor haben Lehrkräfte Zuhause im Arbeitszimmer/ Büro gearbeitet. Nun arbeiten Lehrkräfte im "Homeoffice". Die Verbesserung für die KuK besteht nun darin, dass kein eigenständiges Zimmer mehr nachgewiesen werden muss. Dadurch verschwindet jedoch in vielen "Lehrkräftehaushalten" das Arbeitszimmer/ der Heimarbeitsplatz nicht. Wer ein Arbeitszimmer besitzt, bekam 1250 € anerkannt - mit Nachweis. Nun werden 1260 € für das "Homeoffice" anerkannt. Priml. Der Anglizismus macht den Unterschied.
Wenn's dir um das Wort geht: Die "Homeoffice-Pauschale" gab es von 2020-2022, das waren 5 EUR für maximal 120 Tage. Seit 2023 heißt das Ding "Tagespauschale" (kein Anglizismus!) und erlaubt bekanntlich 6 EUR für maximal 210 Tage.
Natürlich verschwindet ein vorhandenes Zimmer dadurch nicht. Es interessiert das FA halt bloß rechtlich nicht mehr wenn dort nicht der Mittelpunkt der Tätigkeit stattfindet.
Einem selbständigen Versicherungsvertreter wird das Arbeitszimmer voll anerkannt - obwohl er doch die meiste Zeit auf der Straße oder bei der Kundenaquise verbringt. Ist nun sein Fahrzeug sein eigentlicher Arbeitsplatz?
Das BMF steht, gestützt auf den Wortlaut des Gesetzes und das hier verschiedentlich erwähnte BFH-Urteil, auf dem Standpunkt, dass die jeweils irgendwo verbrachte Zeit keine Rolle spielt (da muss also niemand Minuten mitstoppen) sondern es darauf ankommt, wo der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit stattfindet. Für Lehrkräfte ist das laut BFH die Schule. Für Versicherungsvertreter kann das durchaus plausibel der Ort sein, an dem sie die Verträge konkret ausfertigen.