Vorsicht, ich bin einst belehrt worden, dass ein doppeltes Strafen nicht möglich ist. Sprich, kann nicht z.B. 0 oder 1 von 4 Punkten geben und dann noch zusätzlich abwerten, sondern wenn ich abwerten möchte, muss ich absurderweise vorher volle Punktzahl bei der Sprachrichtigkeit eintragen.
Jein. Doppelter Abzug ist verboten, wenn die maximal mögliche Abwertung (eine Notenstufe in der EF, zwei Punkte in der Q1/Q2) in der Summe überschritten wird. Bei der EF ist es also wohl ein entweder/oder, weil die einzige Möglichkeit der Abwertung gleichzeitig das Maximum darstellt. In der Q1/Q2 sind die 4/120 EWH-Punkte aber weniger als ein Notenpunkt, so dass ein kleiner Spielraum bleibt. Sonderlich sinnvoll erscheint mir diese Konstruktion aber nicht. Ein blödes Problem ist da, dass es zu unsinnigen Diskussionen einlädt: "Warum haben Sie meine Note abgewertet, im EWH haben Sie mir doch die volle Punktzahl gegeben!"
Eine SL hat mal die Ansicht vertreten, dass hier tatsächlich verschiedene Dinge bewertet werden, nämlich über den EWH die Fehler an sich und über die Abwertung das dadurch erschwerte Verständnis des Geschriebenen. Das erscheint mir plausibel, ich würde es aber jedenfalls in der Q1/Q2 nicht unbedingt darauf ankommen lassen wollen, aus dem unrühmlichen Grund dass ich mir schlichtweg die eventuelle Diskussion ersparen möchte. Ich habe da eh nur die leise Hoffnung, dass die Abwertung an sich ein Signal sendet.