Beiträge von Tingelteacher

    Von der ersten Gruppe Ukrainer sind drei an der Schule geblieben, und eine will nächstes Jahr Abitur machen. Ein weiterer, später eingetroffener wird jetzt in die Oberstufe wechseln. Die deutliche Mehrheit ist nach der Erstförderung ans Berufskolleg gewechselt, ein paar sind auch innerhalb Deutschlands umgezogen. Die meisten haben sich recht gut integriert, wohl auch weil sie ja Routine im Schulalltag mitbrachten.

    Eine muttersprachlich abgegrenzte Community haben wir stärker bei Syrern, für die neben der Sprache auch der sonstige Alltag sehr gewöhnungsbedürftig ist. Diejenigen, die Schulerfahrung haben, erzählen auch von ganz anderen Erlebnissen (z.B. regelmäßiger Hofappell der ganzen Schülerschaft mit Körperstrafen coram publico).

    Zitat

    Am Verkaufsstart von Weihnachtsgebäck knapp vier Monate vor dem Fest stößt sich gerade an diesem noch sommerlichen Herbstbeginn so mancher. Die Kirche schimpft: Mit Weihnachten habe das alles nichts mehr zu tun.

    Der Handel hat Zimtsterne, Dominosteine und Lebkuchen unterdessen schon seit einiger Zeit schlicht in Herbstgebäck umgetauft – und ist sich sicher: Die Leute greifen zu.

    https://www.volksstimme.de/deutschland-un…stgeback-772594

    Ich mache in der Oberstufe gerne das Experiment, dass ich in einem Kurs zunächst die Jungs frage, welche Ratschläge bezüglich Gefahren beim Weggehen/Partymachen sie schon so von ihren Vätern, Onkeln, älteren Brüdern, Kumpels bekommen haben. Die Antworten sammle ich an der Tafel; in der Regel kommen etwas mühsam eine Handvoll Dinge zusammen (Notgroschen fürs Taxi, Handy aufladen, nicht zuviel trinken, keinen Streit anfangen o.ä.). Dann frage ich die Mädchen, welche Warnungen/Tipps sie schon von ihren Müttern, Tanten, älteren Schwestern, Freundinnen bekommen haben, und da reicht dann oft der Platz an der Tafel nicht während die Augen der Jungs immer größer werden.

    Ich habe auch gehört, dass eine Kollegin an meiner Grundschule erst nach 7 Jahren entfristet wurde (auch NRW). Dieser Zeitraum scheint sich also in etwa zu bestätigen.

    Entfristung passiert zumeist aus Angst vor (oder Folge von) einer Klage wegen missbräuchlicher Kettenbefristung. Da gibt es keine festen gesetzlichen Schwellenwerte, aber das Bundesarbeitsgericht hat als Richtschnur genannt, dass von einer solchen Kettenbefristung ausgegangen werden kann wenn die gesetzlichen Grenzen einer Befristung ohne sachlichen Grund (maximal zwei Jahre, höchstens drei Verlängerungen) deutlich überschritten werden, und zwar eine davon vierfach oder beide je dreifach, sprich nach sechs Jahren und mehr als neun Verlängerungen, acht Jahren, oder mehr als zwölf Verlängerungen.

    Hätte der Anschlag geklappt und eine Antonov wäre über einem Wohngebiet explodiert, hätten wir einen NATO-Bündnisfall gehabt.

    Sowas ist kein Automatismus; ein Mitgliedsstaat muss den Antrag stellen (hätten wir das gemacht?), dieser muss einstimmig beschlossen werden, und dann entscheidet jeder Staat wie er konkret handeln will (vom Beileidstelegramm bis zu Bodentruppen ist da alles möglich). Der Busfahrer hat aber auf jeden Fall vielen Leuten eine Menge Kopfschmerzen erspart.

    Das Problem ist ja, dass wenn am Ende rauskommt, dass kein Recht auf Asyl besteht (das sind die allermeisten Fälle), dies faktisch in den meisten Fällen überhaupt keine Konsequenzen hat. Die Leute dürfen meist trotzdem bleiben.

    Tatsächliches Asyl (Art. 16a GG) bekommt praktisch niemand, weil die Hürde dafür sehr hoch ist. Wenn jemand Asyl beantragt, werden zusätzlich aber auch die weiteren möglichen Schutzgründe durchgeprüft: Flüchtlingsstatus nach Genfer Konvention (§3 AsylG, das ist die weitaus größte Gruppe), subsidiärer Schutz (§4 AsylG), Abschiebeverbot (§60 AufenthG). Letztes Jahr lag die Schutzquote bei knapp 28%. Bei einer Ablehnung kann eine Duldung gewährt werden (§60a AufenthG). Ende 2025 hatten etwa 200.000 Menschen eine Duldung, rund ein Viertel davon ist minderjährig.

    Ich habe nicht „ganz viele solcher Schüler“. Als Nebenfachlehrer habe ich jedes Jahr mindestens 400 Schüler, gerne auch 500, und dann ist da in 5 Jahren einer darunter, der von solchen Heiratspraktiken berichtet und vier, die über Geld sprechen? Sind das „ganz viele“?

    Und warum sind diese wenigen Schüler dann geeignete Anschauungsbeispiele für deine sehr generellen Aussagen?

    Zuvor haben Lehrkräfte Zuhause im Arbeitszimmer/ Büro gearbeitet. Nun arbeiten Lehrkräfte im "Homeoffice". Die Verbesserung für die KuK besteht nun darin, dass kein eigenständiges Zimmer mehr nachgewiesen werden muss. Dadurch verschwindet jedoch in vielen "Lehrkräftehaushalten" das Arbeitszimmer/ der Heimarbeitsplatz nicht. Wer ein Arbeitszimmer besitzt, bekam 1250 € anerkannt - mit Nachweis. Nun werden 1260 € für das "Homeoffice" anerkannt. Priml. Der Anglizismus macht den Unterschied.

    Wenn's dir um das Wort geht: Die "Homeoffice-Pauschale" gab es von 2020-2022, das waren 5 EUR für maximal 120 Tage. Seit 2023 heißt das Ding "Tagespauschale" (kein Anglizismus!) und erlaubt bekanntlich 6 EUR für maximal 210 Tage.

    Natürlich verschwindet ein vorhandenes Zimmer dadurch nicht. Es interessiert das FA halt bloß rechtlich nicht mehr wenn dort nicht der Mittelpunkt der Tätigkeit stattfindet.

    Einem selbständigen Versicherungsvertreter wird das Arbeitszimmer voll anerkannt - obwohl er doch die meiste Zeit auf der Straße oder bei der Kundenaquise verbringt. Ist nun sein Fahrzeug sein eigentlicher Arbeitsplatz?

    Das BMF steht, gestützt auf den Wortlaut des Gesetzes und das hier verschiedentlich erwähnte BFH-Urteil, auf dem Standpunkt, dass die jeweils irgendwo verbrachte Zeit keine Rolle spielt (da muss also niemand Minuten mitstoppen) sondern es darauf ankommt, wo der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit stattfindet. Für Lehrkräfte ist das laut BFH die Schule. Für Versicherungsvertreter kann das durchaus plausibel der Ort sein, an dem sie die Verträge konkret ausfertigen.

    Das mit der doppelten Abwertung (einmal Erwartungshorizont einmal §13 Absatz 2 APO-GOst und für die SI VV 6.6.2 APO-SI) ist nicht verboten. Woher kommt diese Information?

    Zitat

    Für alle Korrekturen gilt der Grundsatz, dass ein und derselbe Fehler nicht zu einer doppelten Abwertung führen darf. [...] Sollten Kombinationsmöglichkeiten, d. h. reduzierte Punktevergabe innerhalb der Darstellungsleistung und Anwendung des § 13 Abs. 2 APO-GOSt, in Erwägung gezogen werden, so ist ebenfalls sicherzustellen, dass in der Summe keine Abwertung um mehr als zwei Notenpunkte erfolgt.

    https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/system/files/m…richtigkeit.pdf

    Es geht in dieser Handreichung zwar konkret um die Vorgehensweise beim Zentralabitur, da sie aber sehr allgemein auf die entsprechende Regelung der APO-GOSt verweist (und die APO-SI analog formuliert ist) erscheint es mir zweifelhaft, dass vorher unter derselben Regel ein breiterer Spielraum angedacht ist. Eine vergleichbare Handreichung zur SI/EF/Q-Phase kenne ich aber nicht.

    Es wurde erklärt, dass es nichts mehr für das Arbeitszimmer gäbe. Nur weil das nun anders heißt, ändert sich am Sachverhalt nix.

    Es hat aber niemand behauptet, dass es nun gar nichts mehr gäbe. Das was es jetzt gibt, hat allerdings Null Komma Garnix damit zu tun, ob die Lehrkraft ein Arbeitszimmer hat. Insofern: "Für das Arbeitszimmer" gibt es tatsächlich nichts mehr. Für die Arbeit zu Hause aber schon.

    Vorsicht, ich bin einst belehrt worden, dass ein doppeltes Strafen nicht möglich ist. Sprich, kann nicht z.B. 0 oder 1 von 4 Punkten geben und dann noch zusätzlich abwerten, sondern wenn ich abwerten möchte, muss ich absurderweise vorher volle Punktzahl bei der Sprachrichtigkeit eintragen.

    Jein. Doppelter Abzug ist verboten, wenn die maximal mögliche Abwertung (eine Notenstufe in der EF, zwei Punkte in der Q1/Q2) in der Summe überschritten wird. Bei der EF ist es also wohl ein entweder/oder, weil die einzige Möglichkeit der Abwertung gleichzeitig das Maximum darstellt. In der Q1/Q2 sind die 4/120 EWH-Punkte aber weniger als ein Notenpunkt, so dass ein kleiner Spielraum bleibt. Sonderlich sinnvoll erscheint mir diese Konstruktion aber nicht. Ein blödes Problem ist da, dass es zu unsinnigen Diskussionen einlädt: "Warum haben Sie meine Note abgewertet, im EWH haben Sie mir doch die volle Punktzahl gegeben!"

    Eine SL hat mal die Ansicht vertreten, dass hier tatsächlich verschiedene Dinge bewertet werden, nämlich über den EWH die Fehler an sich und über die Abwertung das dadurch erschwerte Verständnis des Geschriebenen. Das erscheint mir plausibel, ich würde es aber jedenfalls in der Q1/Q2 nicht unbedingt darauf ankommen lassen wollen, aus dem unrühmlichen Grund dass ich mir schlichtweg die eventuelle Diskussion ersparen möchte. Ich habe da eh nur die leise Hoffnung, dass die Abwertung an sich ein Signal sendet.

    und dann noch zusätzlich? also jemand bekommt zb. 7 / 20 Punkte (von 100?) und dann noch Absenken?
    Oder hast du es gemacht, weil die Rechtschreibung soooo schlimm war?

    Von den 20 Punkten (von 120) kann ich maximal 4 für sprachliche Richtigkeit vergeben, und daneben noch ein paar für schlüssige Formulierung. Die zusätzliche Abwertung habe ich dann gemacht wenn Rechtschreib- und Satzbaufehler sich so massiv häuften, dass immer wieder mehrmaliges Lesen nötig war um einzelne Wörter oder Gedankengänge zu erkennen oder auch verschluderte Satzteile zu erschließen. Ursache war wohl teilweise, dass die Schülerschaft sich unter Zeitdruck fühlt und nicht so schnell schreiben kann wie die Gedanken vorauseilen (und hinterher auch keine Zeit mehr für einen Korrekturdurchgang ist).

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