Was meinst du mit vollständig? Personalführende Dienststelle ist das zuständige Schulamt. Die Weisungsbefugnis liegt natürlich bei der Schulleitung.
Bei euch ist die personalführende Dienststelle für die Sekretärinnen das zuständige Schulamt? Bei uns ist das die Gemeinde, die Schulleitung kann daher nicht einfach bisherige Lehrertätigkeiten in die Verwaltung bzw. das Sekretariat verlagern.