Projektgelder privat vorschießen

  • Was meinst du mit vollständig? Personalführende Dienststelle ist das zuständige Schulamt. Die Weisungsbefugnis liegt natürlich bei der Schulleitung.

    Bei euch ist die personalführende Dienststelle für die Sekretärinnen das zuständige Schulamt? Bei uns ist das die Gemeinde, die Schulleitung kann daher nicht einfach bisherige Lehrertätigkeiten in die Verwaltung bzw. das Sekretariat verlagern.

    LG DFU

  • Bei euch ist die personalführende Dienststelle für die Sekretärinnen das zuständige Schulamt? Bei uns ist das die Gemeinde, die Schulleitung kann daher nicht einfach bisherige Lehrertätigkeiten in die Verwaltung bzw. das Sekretariat verlagern.

    Bei Landesbediensteten schon. Bei Angestellten des kommunalen Schulträgers, ist natürlich dieser personalführend. Was genau meinst du mit Lehrertätigkeiten?

    Entropy is a bitch, embrace her.

  • Was für eine Ausbildung hätten denn "echte ausgebildete Sekretärinnen" absolviert?

    Am besten Verwaltungsfachangestellte. Meistens sind es Kaufleute oder irgendwas Büronahes.

    Entropy is a bitch, embrace her.

  • Meine Mutter war ausgebildete "Steno-Daktylographe", konnte also schnell schreiben, schnell tippen und eine Notizenart, die wortwörtlich alles notieren konnte.
    Nach dem Jobverlust Anfang der 80er hat sie allerdings nie wieder was gefunden. Sie konnte keinen Computer bedienen (und ist generell ein anstrengender Mensch, wog also vielleicht bei der Jobfindung-Erfolgslosigkeit auch...

  • Bei Landesbediensteten schon. Bei Angestellten des kommunalen Schulträgers, ist natürlich dieser personalführend. Was genau meinst du mit Lehrertätigkeiten?

    Das habe ich tatsächlich nicht genau ausgeführt. So wie ich es verstanden habe, wurde oben irgendwo geschrieben, dass die Schulleitung dem Sekretariat Aufgaben anweisen kann, um Lehrer zu entlasten. Ich wollte nur anzweifeln, dass sie da komplett frei ist. Wie Zauberwald geschrieben hat, können die Aufgabenbereiche des Sekretariats nicht beliebig durch die Schulleitung verändert werden.

    Bei uns sind die Sekretärinnen keine Landesangestellten.

    LG DFU

  • können die Aufgabenbereiche des Sekretariats nicht beliebig durch die Schulleitung verändert werden.

    Da kommt es darauf an, wie genau das ausformuliert ist. In dieser Stellenbeschreibung heißt es z.B. "Übernahme klassischer Sekretariats- und Verwaltungsaufgaben". Das ist entsprechend weit gefasst und da als Voraussetzung eine abgeschlossene kaufmännische oder verwaltungsbezogene Ausgebildung gefordert ist, kann man davon ausgehen, dass die Sekretariatsfachkraft qualifiziert ist und dazu angewiesen werden kann, alle kaufmännischen oder organisatorischen Aufgaben, die in Schulen anfallen, durchzuführen. Damit wird auch deutlich, welche Aufgaben nicht von Sekretariatsfachkräften zu erledigen sind, nämlich pädagogische, handwerkliche oder leitungsbezogene Aufgaben.

  • Nur, weil man ALLE Aufgaben machen kann/darf, heißt es nicht, dass sie ALLE im Zeitkontingent, das der Arbeitgeber bezahlt, passen bzw. dass dieser es zulässt.
    Ich vergleiche es mit unserer Schulsozialarbeiterin, sie muss nicht jeden Quatsch machen, den sich die Schule für sie ausdenken dürfte. Sie hat einen prioritären Auftrag, egal, ob sie für die anderen Aufgaben nicht nur qualifiziert ist, sondern auch die ideale Besetzung ist.

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